Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2012 um 23:41 |
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moin,
dachte immer, zoll ist ländersache. wie kann es dann angehen, dass dem
zollamt itzehoe (s-h) eine jährliche anmeldung genügt, das zollamt kiel
(s-h) aber auf anmeldung für jeden sud besteht?
mein fazit: reine willkür
oder, im beamtendeutsch: ermessensgrundlage des jeweiligen sachbearbeiters
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Antwort 150 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2012 um 23:46 |
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Boris, diese Willkür kommt dabei heruas, wenn man den zuständigen Beamten
die Bemerkung: "...kann Erleichterungen erlassen" (wobei die Betonung auf
kann liegt) zur Verfügung stellt.
EDIT:
Zitat:
"§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen."
Quelle: Biersteuerverordnung
Gruß
Michael
[Editiert am 8.1.2012 um 23:52 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2012 um 23:58 |
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moin,
ich zitiere hier mal die antwort des hza kiel vom 1. 4. 2009 (einscannen
etc. dauert mir zu lange) auf entsprechende anfrage (oder war das ein
aprilscherz???):
"zu der (...) gestellten frage merke ich an, dass aufgrund einer anfrage
der "vereinigung der haus- und hobbybrauer e. v." bereits von der
seinerzeit zentral zuständigen oberfinanzdirektion karlsruhe (..)
klargestellt wurde, dass dem zuständigen hza der beginn jeder
(fettgedruckt) bierherstellung und der herstellungsort anzuzeigen ist. die
anzeige muss mindestens 3 tage vor beginn der herstellung schriftlich
(brief, fax, e-mail) beim hza eingehen. eine pauschale anzeige der
brautätigkeit am jahresanfang ist zwar zulässig, ersetzt jedoch nicht die
erforderlichen anzeigen zum beginn der jeweiligen bierherstellung im laufe
des kaleenderjahres."
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Antwort 152 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 00:43 |
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Hallo??? Ganz klar ein Aprilscherz!!!
Haste mal nachgefragt, wie sich das mit dem Widerspruch verhält?
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 04:44 |
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Ich hab's an anderer Stelle schonmal geschrieben. Biersteuer kommt den
Laendern zu Gute, wird aber durch eine Bundesbehoerde (Zoll) auf Grundlage
eines Bundesgesetzes (Biersteuergesetz) erhoben. Zitat: | Ich will nicht
klugscheissen aber die Biersteuer ist nicht Laendersache. Sie ist etwas
kompliziert und inder Form einzigartig. Sie kommt den Laendern zu gute,
soll heissen die Laender bekommen die Einnahmen, sie wird aber vom Zoll,
einer Bundesbehoerde eingefordert. Da der Zoll eine Bundesbehoerde ist, ist
die Biersteuer in einem Bundesgesetz geregelt entsprechend ist auch die
DurchfuehrungsVO ein Bundesgesetz ( findet man z.B. In Juris). Wie es von
den einzelnen Beamten bzw. Zollaemtern gehandhabt wird ist eine andere
Sache.
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Antwort 154 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 04:49 |
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Antwort 155 |
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Senior Member Beiträge: 117 Registriert: 30.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 08:15 |
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Moin,
habe im Oktober eine ähnliche Antwort, wie bereits von Jevers Zeuge
geschildert, vom HZA Kiel bekommen:
"Die Bierherstellung im Bereich des Haus- und Hobbybrauens unterliegt der
Steueraufsicht. Deshalb sind dem Hauptzollamt der Beginn jeder
Bierherstellung und der Herstellungsort anzuzeigen. Die Anzeige muss
mindestens drei Tage vor Beginn der Herstellung schriftlich (Brief, Fax
oder E-Mail) beim Hauptzollamt eingehen."
Fette Hervorhebung vom HZA.
Ich kann mit Email leben.
VG
Peter
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Antwort 156 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.1.2012 um 09:17 |
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Ich bin mir sicher, wenn sich
Sachbearbeiter in ihrem Sachbearbeiter-Modus befinden sind sie nicht in der
Lage Scherze zu machen - und dabei ist es egal ob sie in einer Behörde oder
einem Unternehmen arbeiten, sie meinen das genau so.
heute morgen z.B. im Posteingang meiner dienstl. E-Mailadresse... Zitat: | aus gegebenem Anlass
weise ich nochmal auf die Handhabung der "Kleinaufträge" zwecks Aus- und
Durchführung von Arbeiten in der Hauptwerkstatt hin
[...]" |
- es folgt noch ein Sermon der
ausgedruckt locker zwei A4-Seiten benötigt. Es juckte mir kurzzeitig in den
Fingern darauf zu antworten: "Jawoll, mein Führer!" Aber da solche Leute
zum Lachen in den Keller gehen.... ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 157 |
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Junior Member Beiträge: 34 Registriert: 26.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2012 um 15:26 |
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Ich habe heute auch Post vom HZA München bekommen, nachdem ich meine
Brautätigkeit zum Jahresanfang angemeldet habe:
"(...) Vor dem jeweiligen Brauvorgang ist eine formlose Anzeige unter
Angabe von Literzahl, Stammwürzegehalt, Art des Bieres (z. B. Helles,
Weißbier etc.) und Tag des Brauvorgangs bei mir abzugeben. Die Anzeige ist
auch per Fax oder E-Mail möglich und sollte spätestens drei Tage vor Beginn
der Bierherstellung bei mir eingehen. (...)"
Hab bereits ne E-Mail Vorlage erstellt, die dann der Sachbearbeiter
regelmäßig bekommt. Zwar nervig, aber die 30s zum Abschicken der E-Mail
machen das Kraut auch nicht mehr fett
[Editiert am 10.1.2012 um 15:32 von cyverboy2]
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Antwort 158 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2012 um 18:32 |
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das Problem ist doch, wenn man wie ich schon 2 mal kurzfristig
hintereinander verschieben muss, das wird nicht nur mich nerven.
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Antwort 159 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2012 um 18:54 |
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Habe heute meine Brauanmeldung aus Itzehoe für 2012 erhalten.
Es ist genauso wie in 2011 geblieben (siehe Antwort 90).
Jetzt gut Sud.
Matze
____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 160 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2012 um 11:09 |
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Na also, geht doch:
Zitat: | Sehr geehrter Herr
XXX,
beim Haus- und Hobbybrauen bin ich damit einverstanden, dass Sie mir
künftig nur noch
einmal jährlich anzeigen, dass Sie Bier brauen, wenn Sie die Freimenge von
200 Litern pro
Jahr nicht überschreiten.
In diesem Fall bitte ich lediglich um eine Anzeige pro Jahr mit folgenden
Angaben (erledigt
mit o.g. Anzeige):
- Ich nehme im Jahr 20xx am Haus- und Hobbybrauen teil.
- Ich werde die Freimenge von 200 Litern voraussichtlich nicht
überschreiten.
- Das Bier wird in meiner Wohnung in ... hergestellt.
Sollten Sie dann doch die 200-Liter-Menge überschreiten, bitte ich mir dies
gesondert anzuzeigen
und dabei den Platogehalt anzugeben. Ab diesem Zeitpunkt ist mir jede
Herstellung
anzuzeigen. |
Das ist übrigens das HZA Ulm.
Stefan, sehr happy!
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Antwort 161 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2012 um 11:27 |
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Hey, Stefan,
na, das macht doch mal Sinn oder? Interessant finde ich auch den Ausdruck
“teilnehmen”…
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2012 um 11:42 |
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Ich werde mich hüten, an dieser wunderschönen Nachricht auch nur das
Geringste zu kritisieren
Stefan
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Antwort 163 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2012 um 11:47 |
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Neiiiiiin, Stefan, natürlich nicht!!!! Ich musste lediglich schmunzeln,
dass wir Haus- und Hobbybrauer am Bierbrauen teilnehmen.
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 373 Registriert: 26.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2012 um 12:01 |
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Ich muss Biersteuer zahlen !!
Ich bin beim HZA angemeldet
Habe mit dem HZA Itzehoe telef.. Ich bin 120l über die Freimenge für 2011,
im Formular 2075/2 muss man alles selbst berechnen, aber man kann als
Hobbybrauer ein Pauschalstammwürzesatz von 12°Pl beantragen, ich brauche
nur einen Hinweis 2075/2 machen, ich komme ca auf 7,??€ für 2011, das
vereinfacht die Sache.
Wenn die Erklärung abgeschickt ist max. 1 Woche später überweisen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftst
offe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html
Absatz Brauen zu Demonstrationszwecken trotzdem brauch nur jährl.
überweisen.
[Editiert am 23.1.2012 um 12:06 von pilsener]
____________________ Das Beste am Norden....., sind die Hobbybrauer
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Antwort 165 |
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Senior Member Beiträge: 362 Registriert: 3.1.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2012 um 13:15 |
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Ich finde diese Sache einfach nur schwachsinnig und es bringt dem Staat
nichts sich mit solchen "Peanuts" zu beschäftigen.
Gibt es nicht einen Paragraphen der derart sinnfreie "Verfolgungen"
unterbinden kann, auch wenn der Zoll nicht wirtschaftlich arbeiten muss so
werden auch hier bundesweit X Leute damit beschäftigt zusammen wenige Euro
einzutreiben.
Werden eigentlich noch andere Quellen überprüft?!? Bei manchen
Spezialversandshops wurden ja schon mal Kundendaten überprüft, ich meine
hier Headshops bzw. Versandhändler für Pflanzenbedarf die spezielle Sachen
für den Hanfanbau anbieten.
Ansonsten kann man ja mit einer 50-100l Anlage 2-4 mal im Jahr brauen oder
eben 4 mal im Monat..... von dem Problem die Mengen zu trinken mal ganz
abgesehen. Führen also Malzproduzenten Listen an wen innderdeutsch verkauft
wurde?
Wie verhält es sich eigentlich wenn 2 Personen eine Anlage aufbauen und
jeweils dem Hobbybrauen nachgehen?!? Pro Kopf ist klar aber die
Analgenleistung liegt über dem Wert?!?
Das sind natürlich rein theoretische Annahmen, alleine wegen der Nachbarn
lohnt es sich die Anmeldung zu machen... innerhalb der Freigrenze.....
____________________ Gruß
Mario
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Antwort 166 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 23.1.2012 um 13:35 |
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Zitat von Tron, am 23.1.2012 um
13:15 | Werden eigentlich noch andere Quellen
überprüft?!? Bei manchen Spezialversandshops wurden ja schon mal
Kundendaten überprüft, ich meine hier Headshops bzw. Versandhändler für
Pflanzenbedarf die spezielle Sachen für den Hanfanbau anbieten.
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Vor einigen Jahren wurde wohl mal die
Kundendatei eines Head/Growshops von der Polizei gefilzt und darauf hin
einige Hobbygärtner hochgenommen. So stand es zumindest mal in der
Zeitung.
Ich denke nicht, dass ein Richter so was wegen ein paar Euro Biersteuer
genehmigen würde.
Theoretisch wäre so was aber schon denkbar.
Andererseits kaufe ich auch oft Malz und Hopfen für befreundete Hobbybrauer
mit ein um Porto zu sparen, ob ich das dann selber verbraue oder nicht,
kann mir ja keine beweisen und die Unschuld muss man ja zum Glück nicht
beweisen.
Das ist dann sogar mir zu viel Paranoia
Stefan
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Antwort 167 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 23.1.2012 um 13:39 |
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Antwort 168 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 2.2.2012 um 12:47 |
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So, heute hat es mich auch erwischt: das HZA Berlin hat mir einen Brief
geschickt, und mich zur Abgabe einer Meldung 3 Tage vor Beginn des
Herstellungsvorgangs aufgefordert. Ich werde mal widersprechen, mal gucken,
was passiert.
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Antwort 169 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 2.2.2012 um 15:13 |
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So, ich habe gerade mal mit dem Zoll telefoniert.
Grundlage für die Forderung nach Vorabanmeldung ist wohl eine "Vereinbarung
mit dem Brauereiverband". Begründet wird die Datenerhebung mit der
Wahrnehmung der Steueraufsicht.
Ich habe mich erst mal dafür entschuldigt, diesen Punkt zu diskutieren, und
darauf hingewiesen, daß ich als Hobbybrauer oftmals nicht 3 Tage vorher
weiß, ob und wann ich braue, und ebenso aufgrund sich ständig wandelnder
Rezepte, Rohstoffe und Ausrüstung weder Ausschlagmenge noch
Stammwürzegehalt vorher genau bestimmen kann.
Ich habe dann darauf hingewiesen, daß für die Durchführung der
Steueraufsicht Bestimmungen existieren, und zwar in Form von §212
Abgabenordnung, wo es heißt:
Zitat: | § 212
Durchführungsvorschriften
(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung zur
näheren Bestimmung der im Rahmen der Steueraufsicht zu erfüllenden
Pflichten anordnen, dass
[...]
6. Bücher, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen in bestimmter Weise
aufzubewahren sind,
7. Vorgänge und Maßnahmen in Betrieben oder Unternehmen, die für die
Besteuerung von Bedeutung sind, der Finanzbehörde anzumelden sind,
[...]
(2) Die Rechtsverordnung bedarf, außer wenn sie die Biersteuer betrifft,
nicht der Zustimmung des Bundesrates. |
und darum gebeten, mir doch mal die vom Bundesrat verabschiedete
Rechtsverordnung zu benennen, in der drinsteht, daß ich Sude vorab anmelden
muß.
Daraufhin meinte die Beamtin am anderen Ende etwas von "man müsse doch mal
die Kirche im Dorf lassen", "es geht ja eh um einen Steuerbetrag von Null"
und "man will sich doch gegenseitig keine unnötige Arbeit machen". Fand ich
alles sehr gute Argumente.
Ich habe dann vorgeschlagen, daß ich per E-Mail die hergestellte Menge nach
Abschluß der Sudhausarbeit anzeige. Die Bierherstellung ist ja offiziell
mit Abschluß der Hauptgärung beendet, das sind eh mindestens 5 Tage ab
Anstellen der Hefe, also genügend Zeit, daß der Zoll vorbeikommen und sich
die Sachlage mal angucken kann.
Das wiederum fand sie sehr einsichtig, und wir haben uns auf eine
entsprechende Erleichterung geeinigt.
Und da sage noch einer, daß man mit deutschen Beamten nicht reden könne!
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Antwort 170 |
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Senior Member Beiträge: 402 Registriert: 21.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 15:22 |
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Du hast ja auch das übelste Fremdwort raus gekramt! Arbeit!
Schön, dass es zumindest etwas gebracht hat
Felix
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Antwort 171 |
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Senior Member Beiträge: 290 Registriert: 20.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 15:26 |
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na irgendwo muss man auch als Beamter praktikable Regelungen haben..
so ists recht und so hab ichs immer gemacht (auch mal ein paar Tage nach
Anstellen gemeldet) und auch bei mir gabs keine Probleme dazu
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Antwort 172 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 15:26 |
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I just about finished with my building my brewery. I need to inform the HZA
in Darmstadt, can someone help me with the wording for what I have to send?
I plan on brewing over 200L in one year. If someone can give me a format to
send I would thank you very much.
Do I have to send it in the post or can I send it by fax or email? ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 290 Registriert: 20.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 15:29 |
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hello Birk,
I always send it by mail, there are several sketches on how to write the
application in this "never-ending" thread
Mine is as follows:
Anmeldung einer Hausbrauung/Brauanzeige für Hausbrauer, < place/date
>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen eine Hausbrauung für Sonntag den 06.02.2011 an:
1 x vorauss. 14 l untergäriges Bier, Stammwürze 13 °P
Mit freundlichen Grüßen,
<name>
I would always transfer it into a pdf-file..
Now, I am not sure if it is that what you were looking for. Or did you talk
about the yearly tax declaration?
[Editiert am 2.2.2012 um 15:31 von Barney Gumble]
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Antwort 174 |
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