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Seite 7 von 14   «  5  6  7  8  9  »     
Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 8.1.2012 um 23:41  
moin,
dachte immer, zoll ist ländersache. wie kann es dann angehen, dass dem zollamt itzehoe (s-h) eine jährliche anmeldung genügt, das zollamt kiel (s-h) aber auf anmeldung für jeden sud besteht?
mein fazit: reine willkür
oder, im beamtendeutsch: ermessensgrundlage des jeweiligen sachbearbeiters


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 8.1.2012 um 23:46  
Boris, diese Willkür kommt dabei heruas, wenn man den zuständigen Beamten die Bemerkung: "...kann Erleichterungen erlassen" (wobei die Betonung auf kann liegt) zur Verfügung stellt.
EDIT:
Zitat:
"§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen."

Quelle: Biersteuerverordnung

Gruß
Michael


[Editiert am 8.1.2012 um 23:52 von tauroplu]



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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 8.1.2012 um 23:58  
moin,
ich zitiere hier mal die antwort des hza kiel vom 1. 4. 2009 (einscannen etc. dauert mir zu lange) auf entsprechende anfrage (oder war das ein aprilscherz???):

"zu der (...) gestellten frage merke ich an, dass aufgrund einer anfrage der "vereinigung der haus- und hobbybrauer e. v." bereits von der seinerzeit zentral zuständigen oberfinanzdirektion karlsruhe (..) klargestellt wurde, dass dem zuständigen hza der beginn jeder (fettgedruckt) bierherstellung und der herstellungsort anzuzeigen ist. die anzeige muss mindestens 3 tage vor beginn der herstellung schriftlich (brief, fax, e-mail) beim hza eingehen. eine pauschale anzeige der brautätigkeit am jahresanfang ist zwar zulässig, ersetzt jedoch nicht die erforderlichen anzeigen zum beginn der jeweiligen bierherstellung im laufe des kaleenderjahres."


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 00:43  
Hallo??? Ganz klar ein Aprilscherz!!!

Haste mal nachgefragt, wie sich das mit dem Widerspruch verhält?


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 04:44  
Ich hab's an anderer Stelle schonmal geschrieben. Biersteuer kommt den Laendern zu Gute, wird aber durch eine Bundesbehoerde (Zoll) auf Grundlage eines Bundesgesetzes (Biersteuergesetz) erhoben.
Zitat:
Ich will nicht klugscheissen aber die Biersteuer ist nicht Laendersache. Sie ist etwas kompliziert und inder Form einzigartig. Sie kommt den Laendern zu gute, soll heissen die Laender bekommen die Einnahmen, sie wird aber vom Zoll, einer Bundesbehoerde eingefordert. Da der Zoll eine Bundesbehoerde ist, ist die Biersteuer in einem Bundesgesetz geregelt entsprechend ist auch die DurchfuehrungsVO ein Bundesgesetz ( findet man z.B. In Juris). Wie es von den einzelnen Beamten bzw. Zollaemtern gehandhabt wird ist eine andere Sache.



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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 04:49  
Sorry, hier noch ei weiterer Teil den ich am Handy nicht direkt einfuegen konnte:
Zitat:
Wer erhebt diese Steuer?
Die Biersteuer wird von Bundesfinanzbehörden (Zollverwaltung) erhoben. Das Steueraufkommen steht den Ländern zu.


Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39808/DE/BMF__Star tseite/Service/Glossar/B/010__Biersteuer.html

Gruss

Jan
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Peter Rieper
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 08:15  
Moin,

habe im Oktober eine ähnliche Antwort, wie bereits von Jevers Zeuge geschildert, vom HZA Kiel bekommen:
"Die Bierherstellung im Bereich des Haus- und Hobbybrauens unterliegt der Steueraufsicht. Deshalb sind dem Hauptzollamt der Beginn jeder Bierherstellung und der Herstellungsort anzuzeigen. Die Anzeige muss mindestens drei Tage vor Beginn der Herstellung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) beim Hauptzollamt eingehen."

Fette Hervorhebung vom HZA.
Ich kann mit Email leben.

VG
Peter
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 9.1.2012 um 09:17  

Zitat von Jevers Zeuge, am 8.1.2012 um 23:58
[...](oder war das ein aprilscherz???):[...]


Zitat von tauroplu, am 9.1.2012 um 00:43
Hallo??? Ganz klar ein Aprilscherz!!!

Ich bin mir sicher, wenn sich Sachbearbeiter in ihrem Sachbearbeiter-Modus befinden sind sie nicht in der Lage Scherze zu machen - und dabei ist es egal ob sie in einer Behörde oder einem Unternehmen arbeiten, sie meinen das genau so.

heute morgen z.B. im Posteingang meiner dienstl. E-Mailadresse...
Zitat:
aus gegebenem Anlass weise ich nochmal auf die Handhabung der "Kleinaufträge" zwecks Aus- und Durchführung von Arbeiten in der Hauptwerkstatt hin [...]"

- es folgt noch ein Sermon der ausgedruckt locker zwei A4-Seiten benötigt. Es juckte mir kurzzeitig in den Fingern darauf zu antworten: "Jawoll, mein Führer!" Aber da solche Leute zum Lachen in den Keller gehen....


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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2012 um 15:26  
Ich habe heute auch Post vom HZA München bekommen, nachdem ich meine Brautätigkeit zum Jahresanfang angemeldet habe:

"(...) Vor dem jeweiligen Brauvorgang ist eine formlose Anzeige unter Angabe von Literzahl, Stammwürzegehalt, Art des Bieres (z. B. Helles, Weißbier etc.) und Tag des Brauvorgangs bei mir abzugeben. Die Anzeige ist auch per Fax oder E-Mail möglich und sollte spätestens drei Tage vor Beginn der Bierherstellung bei mir eingehen. (...)"

Hab bereits ne E-Mail Vorlage erstellt, die dann der Sachbearbeiter regelmäßig bekommt. Zwar nervig, aber die 30s zum Abschicken der E-Mail machen das Kraut auch nicht mehr fett ;)


[Editiert am 10.1.2012 um 15:32 von cyverboy2]
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Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2012 um 18:32  
das Problem ist doch, wenn man wie ich schon 2 mal kurzfristig hintereinander verschieben muss, das wird nicht nur mich nerven.
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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2012 um 18:54  
Habe heute meine Brauanmeldung aus Itzehoe für 2012 erhalten.
Es ist genauso wie in 2011 geblieben (siehe Antwort 90).

Jetzt gut Sud.
Matze


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Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und Hopfen.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 11:09  
Na also, geht doch:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,
beim Haus- und Hobbybrauen bin ich damit einverstanden, dass Sie mir künftig nur noch
einmal jährlich anzeigen, dass Sie Bier brauen, wenn Sie die Freimenge von 200 Litern pro
Jahr nicht überschreiten.
In diesem Fall bitte ich lediglich um eine Anzeige pro Jahr mit folgenden Angaben (erledigt
mit o.g. Anzeige):
- Ich nehme im Jahr 20xx am Haus- und Hobbybrauen teil.
- Ich werde die Freimenge von 200 Litern voraussichtlich nicht überschreiten.
- Das Bier wird in meiner Wohnung in ... hergestellt.
Sollten Sie dann doch die 200-Liter-Menge überschreiten, bitte ich mir dies gesondert anzuzeigen
und dabei den Platogehalt anzugeben. Ab diesem Zeitpunkt ist mir jede Herstellung
anzuzeigen.


Das ist übrigens das HZA Ulm.

Stefan, sehr happy!
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 11:27  
Hey, Stefan,
na, das macht doch mal Sinn oder? Interessant finde ich auch den Ausdruck “teilnehmen”…

Gruß
Michael


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 11:42  

Zitat von tauroplu, am 23.1.2012 um 11:27
Interessant finde ich auch den Ausdruck “teilnehmen”…


Ich werde mich hüten, an dieser wunderschönen Nachricht auch nur das Geringste zu kritisieren ;)


Stefan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 11:47  
Neiiiiiin, Stefan, natürlich nicht!!!! Ich musste lediglich schmunzeln, dass wir Haus- und Hobbybrauer am Bierbrauen teilnehmen.

Ciao
Michael


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pilsener
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 12:01  
Ich muss Biersteuer zahlen !!
Ich bin beim HZA angemeldet
Habe mit dem HZA Itzehoe telef.. Ich bin 120l über die Freimenge für 2011, im Formular 2075/2 muss man alles selbst berechnen, aber man kann als Hobbybrauer ein Pauschalstammwürzesatz von 12°Pl beantragen, ich brauche nur einen Hinweis 2075/2 machen, ich komme ca auf 7,??€ für 2011, das vereinfacht die Sache.
Wenn die Erklärung abgeschickt ist max. 1 Woche später überweisen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftst offe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html
Absatz Brauen zu Demonstrationszwecken trotzdem brauch nur jährl. überweisen.


[Editiert am 23.1.2012 um 12:06 von pilsener]



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Das Beste am Norden....., sind die Hobbybrauer
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Tron
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 13:15  
Ich finde diese Sache einfach nur schwachsinnig und es bringt dem Staat nichts sich mit solchen "Peanuts" zu beschäftigen.
Gibt es nicht einen Paragraphen der derart sinnfreie "Verfolgungen" unterbinden kann, auch wenn der Zoll nicht wirtschaftlich arbeiten muss so werden auch hier bundesweit X Leute damit beschäftigt zusammen wenige Euro einzutreiben.

Werden eigentlich noch andere Quellen überprüft?!? Bei manchen Spezialversandshops wurden ja schon mal Kundendaten überprüft, ich meine hier Headshops bzw. Versandhändler für Pflanzenbedarf die spezielle Sachen für den Hanfanbau anbieten.

Ansonsten kann man ja mit einer 50-100l Anlage 2-4 mal im Jahr brauen oder eben 4 mal im Monat..... von dem Problem die Mengen zu trinken mal ganz abgesehen. Führen also Malzproduzenten Listen an wen innderdeutsch verkauft wurde?

Wie verhält es sich eigentlich wenn 2 Personen eine Anlage aufbauen und jeweils dem Hobbybrauen nachgehen?!? Pro Kopf ist klar aber die Analgenleistung liegt über dem Wert?!?

Das sind natürlich rein theoretische Annahmen, alleine wegen der Nachbarn lohnt es sich die Anmeldung zu machen... innerhalb der Freigrenze.....


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Gruß

Mario
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 13:35  

Zitat von Tron, am 23.1.2012 um 13:15
Werden eigentlich noch andere Quellen überprüft?!? Bei manchen Spezialversandshops wurden ja schon mal Kundendaten überprüft, ich meine hier Headshops bzw. Versandhändler für Pflanzenbedarf die spezielle Sachen für den Hanfanbau anbieten.

Vor einigen Jahren wurde wohl mal die Kundendatei eines Head/Growshops von der Polizei gefilzt und darauf hin einige Hobbygärtner hochgenommen. So stand es zumindest mal in der Zeitung.
Ich denke nicht, dass ein Richter so was wegen ein paar Euro Biersteuer genehmigen würde.
Theoretisch wäre so was aber schon denkbar.
Andererseits kaufe ich auch oft Malz und Hopfen für befreundete Hobbybrauer mit ein um Porto zu sparen, ob ich das dann selber verbraue oder nicht, kann mir ja keine beweisen und die Unschuld muss man ja zum Glück nicht beweisen.
Das ist dann sogar mir zu viel Paranoia :puzz:

Stefan
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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 23.1.2012 um 13:39  

Zitat von Tron, am 23.1.2012 um 13:15
Ich finde diese Sache einfach nur schwachsinnig und es bringt dem Staat nichts sich mit solchen "Peanuts" zu beschäftigen.

Vor allem auch vor diesem Hintergrund (heute in der SZ):
http://www.sueddeutsche.de/geld/zoll-fehlen-steuereintreiber- die-milliarden-luecke-1.1264458


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Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 12:47  
So, heute hat es mich auch erwischt: das HZA Berlin hat mir einen Brief geschickt, und mich zur Abgabe einer Meldung 3 Tage vor Beginn des Herstellungsvorgangs aufgefordert. Ich werde mal widersprechen, mal gucken, was passiert.
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andreas23
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smilies/bigsmile.gif erstellt am: 2.2.2012 um 15:13  
So, ich habe gerade mal mit dem Zoll telefoniert.

Grundlage für die Forderung nach Vorabanmeldung ist wohl eine "Vereinbarung mit dem Brauereiverband". Begründet wird die Datenerhebung mit der Wahrnehmung der Steueraufsicht.

Ich habe mich erst mal dafür entschuldigt, diesen Punkt zu diskutieren, und darauf hingewiesen, daß ich als Hobbybrauer oftmals nicht 3 Tage vorher weiß, ob und wann ich braue, und ebenso aufgrund sich ständig wandelnder Rezepte, Rohstoffe und Ausrüstung weder Ausschlagmenge noch Stammwürzegehalt vorher genau bestimmen kann.

Ich habe dann darauf hingewiesen, daß für die Durchführung der Steueraufsicht Bestimmungen existieren, und zwar in Form von §212 Abgabenordnung, wo es heißt:

Zitat:
§ 212
Durchführungsvorschriften

(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung der im Rahmen der Steueraufsicht zu erfüllenden Pflichten anordnen, dass
[...]
6. Bücher, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen in bestimmter Weise aufzubewahren sind,
7. Vorgänge und Maßnahmen in Betrieben oder Unternehmen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, der Finanzbehörde anzumelden sind,
[...]
(2) Die Rechtsverordnung bedarf, außer wenn sie die Biersteuer betrifft, nicht der Zustimmung des Bundesrates.


und darum gebeten, mir doch mal die vom Bundesrat verabschiedete Rechtsverordnung zu benennen, in der drinsteht, daß ich Sude vorab anmelden muß.

Daraufhin meinte die Beamtin am anderen Ende etwas von "man müsse doch mal die Kirche im Dorf lassen", "es geht ja eh um einen Steuerbetrag von Null" und "man will sich doch gegenseitig keine unnötige Arbeit machen". Fand ich alles sehr gute Argumente. :D Ich habe dann vorgeschlagen, daß ich per E-Mail die hergestellte Menge nach Abschluß der Sudhausarbeit anzeige. Die Bierherstellung ist ja offiziell mit Abschluß der Hauptgärung beendet, das sind eh mindestens 5 Tage ab Anstellen der Hefe, also genügend Zeit, daß der Zoll vorbeikommen und sich die Sachlage mal angucken kann.

Das wiederum fand sie sehr einsichtig, und wir haben uns auf eine entsprechende Erleichterung geeinigt.

Und da sage noch einer, daß man mit deutschen Beamten nicht reden könne!
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ftr123_2
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 15:22  
Du hast ja auch das übelste Fremdwort raus gekramt! Arbeit!
Schön, dass es zumindest etwas gebracht hat ;)

Felix
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Barney Gumble
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 15:26  
na irgendwo muss man auch als Beamter praktikable Regelungen haben..

so ists recht und so hab ichs immer gemacht (auch mal ein paar Tage nach Anstellen gemeldet) und auch bei mir gabs keine Probleme dazu

:D
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 15:26  
I just about finished with my building my brewery. I need to inform the HZA in Darmstadt, can someone help me with the wording for what I have to send? I plan on brewing over 200L in one year. If someone can give me a format to send I would thank you very much.
Do I have to send it in the post or can I send it by fax or email?


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Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Barney Gumble
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 15:29  
hello Birk,

I always send it by mail, there are several sketches on how to write the application in this "never-ending" thread
Mine is as follows:

Anmeldung einer Hausbrauung/Brauanzeige für Hausbrauer, < place/date >

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen eine Hausbrauung für Sonntag den 06.02.2011 an:
1 x vorauss. 14 l untergäriges Bier, Stammwürze 13 °P
Mit freundlichen Grüßen,
<name>

I would always transfer it into a pdf-file..


Now, I am not sure if it is that what you were looking for. Or did you talk about the yearly tax declaration?


[Editiert am 2.2.2012 um 15:31 von Barney Gumble]
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