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Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 15:31  
I have never brewed in Germany though(all my brewing expierience is from California) , this will be the first. I have been reading through this thread and it appears all the HZA have different rules. I first must inform them that I will start brewing.


[Editiert am 2.2.2012 um 15:37 von Birk]



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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 15:54  
@Birk:

ich habe folgenden Text verwendet:

---
To: poststelle <poststelle@hzab.bfinv.de>
Subject: Anzeige Hobbybrauertätigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich Ihnen an, daß ich in diesem Jahr in meiner Wohnung in der

[meine Adresse]

als Hobbybrauer Bier herstellen werde, entsprechend §41 BierStV ausschließlich
zum eigenen Gebrauch. Die Menge von 2hl werde ich dabei voraussichtlich nicht
überschreiten. Die Pflicht zur Abgabe einer Steueranmeldung bei Überschreiten
der Freimenge ist mir bekannt.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
---

Du solltest den 2. Satz dann ersetzen durch so etwas wie:

"Ich werde voraussichtlich im Kalenderjahr 5hl Bier herstellen."

Natürlich hier die entsprechende Menge angeben.

Zur steuerlichen Anmeldung oberhalb von 2hl mußt du das Formular 2075 verwenden: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=2075 _11

Kreuz rechts unten bei "Hobbybrauer" machen.
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 16:03  
Do I fill out 2075 before I reach 200L or after?


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Barney Gumble
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 16:08  
at the end of the year only in case you brewed more than 200 l
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 16:13  
Ok, Thanks for the help. I will change the details with the text that andreas23 suggested and then send it by post. I will ask for help if needed. Glad this forum is here, it is a big help. ;)


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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2012 um 16:17  
Die Abgabe der Steuererklärung muß nach §15 BierStG bis zum 7. des Folgemonats erfolgen. Also hinterher.

Allerdings bat mich mein HZA, 4 Wochen vor Überschreiten der 2hl bescheidzusagen, zusätzlich.
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 13:02  
So, jetzt will ich auch mal meinen Senf dazugeben:

Das HZA Heilbronn verlangt, dass jeder Sud 14 Tage im voraus angemeldet werden muss. Das ist für mich etwas schwierig, weil ich beruflich bedingt relativ spontan brauen muss.

Ich hab heute vormittag mit der netten Dame vom HZA Heilbronn telefoniert und ihr vorgeschlagen, statt der Voranmeldung für jeden Sud einfach pauschal und auf Verdacht Biersteuer für 300 l vorab einzufordern. Im Gegenzug würde ich dann Unterlagen führen wann ich wieviel Anstellwürze mit x °Plato gebraut habe. Die zuviel bezahlte Steuer würde ich dem HZA natürlich schenken (was allemal günstiger wäre als der ganze Anmeldequatsch). Die 300 Liter werde ich mit grösster Wahrscheinlichkeit niemals erreichen.

Leider geht das nicht, weil dann der Zoll nicht zum kontrollieren kommen kann wenn ich grad am Brauen bin. Als Hobbybrauer hat man keine Möglichkeit zur Vorauszahlung.

Jetzt frag ich mich: Was bringen stichprobenhafte Kontrollen? Wenn der Zoll nicht sowieso jedesmal vorbeischaut könnte ich bescheissen wie ich grad lustig bin. Angenmmen ich melde einen Sud an für heute Morgen, 9 Uhr. Der Zoll schaut meinetwegen um halb 10 vorbei und das wars dann auch. Anschliessend könnt ich noch locker einen zweiten Sud brauen.


[Editiert am 3.2.2012 um 13:06 von uli74]



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Gruss Uli
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 13:24  
Ich frage mich echt, wo der Zoll diese Ideen her hat, Hobbybrauer so dermaßen zu gängeln?
In der Uni verursachen wir ein jährliches Steueraufkommen von ca. 60 €. Wird alles brav eingereicht und bezahlt.
Jetzt kommt aber jedes Jahr extra ein Zollprüfer, der alles penibelst kontrolliert und dann auch noch ein Protokoll über 6 (!) Seiten schreiben muss. Bei einer jährlichen Steuerfehlsumme von 4 Mrd. € fragt man sich schon, ob die eigentlich nichts wichtigeres zu tun hätten.
http://www.sueddeutsche.de/geld/zoll-fehlen-steuereintreibe r-die-milliarden-luecke-1.1264458


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winklfrank
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 13:33  
Ich bin seit einem Jahr angemeldet und melde meine Sude über ein Formblatt per Mail immer beim HZA Singen an. Das ist ja echt kein großer Aufwand - wenn man regelmässig arbeitet. Da ich aber auch im ÖD tätig bin, arbeite ich auch teilweise kurzfristig (...oder halt auch nicht...) und manchmal melde ich dann meine Sude auch ziemlich kurzfristig an. In regelmässigen Abständen bekomme ich dann eine Mail mit dem folgend zitierten Inhalt:

"Die Herstellung von Bier unterliegt nach § 22 Abs.1 Biersteuergesetz der
Steueraufsicht und sollte, damit diese auch ausgeübt werden kann,
rechtzeitig (3 Arbeitstage vor der Herstellung) angezeigt werden."

Ich gehe davon aus, das der Terminus "sollte" darauf deutet, das es nicht bußgeldbewährt o.ä. ist. Das "rechtzeitig" scheint Auslegungssache zu sein - aber 14 Tage würde ich nicht auf mir sitzen lassen.

Im übrigen muss ich feststellen, dass die "Zusammenarbeit" mit dem HZA echt freundlich verläuft. Ich wurde bisher zweimal "kontrolliert", allerdings nie am Brautag, da wir ja nicht die Zeit sondern nur den Tag anmelden müssen und es deshalb fraglich ist, ob die Kontrolle was bringt. Ich vermute aber, das die einfach am Sonntag nicht arbeiten wollen.... (sonst lohnt es sich ja noch weniger).
Die Kontrollen liefen immer sehr human ab, da soll es aber von Kontrolleur zu Kontrolleur arge Unterschiede geben. Meiner hatte neulich ne "Praktikantin" dabei, die sich unter Hobbybrauer gar nix vorstellen konnte und sich die Brauerei erklären ließ (...die war aber auch arg hübsch, weshalb ich quasi ne Schulung vorgenommen habe....)

Das HZA Singen hat mir auch bei der ersten Anmeldung Infomaterial zum Thema "Hobbybrauer" zugeschickt, unter anderem ein Fragebogen, welcher von der Haus-und Hobbybrauervereinigung an die HZAs geschickt wurde - da waren dann die wichtigsten Fragen beantwortet...

Grüssle aus dem wilden Süden

Winklfrank


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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 13:47  
Also eingebrockt hat uns die ganze Chose wohl eine Anfrage der Vereinigung der Haus- und Hobbybrauer aus dem Jahre 2004. Die damalige Antwort ist an alle HZA gegangen, und jetzt wohl so etwas wie die Mustervorlage für das weitere Vorgehen.

Ich habe ja im letzten Jahr eine Anfrage an die zuständige Stelle der Bundesfinanzverwaltung gestellt. Die Antwort war im wesentlichen eine Wiederholung der Anforderungen, allerdings ergänzt um einen Absatz, der im Rahmen der nach §41 zulässigen Erleichterungen den HZA weitgehenden Handlungsspielraum im Rahmen des Ermessens zugesteht.

Daß die HZA da Spielraum haben, wissen die aber nicht unbedingt.

Es gibt also 2 Wege: mit denen reden und auf das Ermessen aufmerksam machen, oder im Widerspruchsverfahren mal die rechtliche Lage klären lassen. Meine Ansicht ist ja, daß die notwendige Grundlage in Form einer vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung für die Erhebung der Daten im Voranmeldungsverfahren fehlt.
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 14:18  
I have a quick question.

Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do you tell them that?


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weisswolf
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 14:40  
Ich jedenfalls bin darauf gekommen daß die jährliche Freimenge 2HL viel zu gering ist. In Bayern ist Bier ein Grundnahrungsmittel. Es steht jedem mindestens 1 Maß (1,069 Liter) täglich zu. Macht mindestens 384 Liter jährlich. Ich selber würde die Produktion zum Eigenverzehr deshalb nicht angeben. Ich persönlich habs da besser, ich lebe in Brasilien. Hier würde niemand so einen staatlich verordneten **st ernst nehmen. Der Staat sollte sich aus der Privatsfäre der Bürger gefälligst heraushalten. Allerdings wäre zu prüfen, ob man nicht erhöhte Abwasserreinigungsgebühren zu zahlen hätte.


[Editiert am 3.2.2012 um 14:49 von weisswolf]
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 15:13  
@Birk: Im Prinzip geht das, aber der Aufwand ist enorm. Es gibt keinen Grund, sich nicht als Hobbybrauer anzumelden, solange man sein Bier nicht verkauft.
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 15:27  

Zitat von Birk, am 3.2.2012 um 14:18
I have a quick question.

Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do you tell them that?

then it will get even worse...
Then not only the customs will ask you to fill out there forms but some other authorities (e.g. Gewerbeaufsicht)

If you have no intention of selling the beer it would be better to stick to your status as Hobbybrauer.

Regarding the taxes there are not realy differences, except your first 200 l/a as homebrewer are free.
The rate depends on the extract (Stammwürze) and volume. The regular rate is 0,787 €/(hl*°P) --> 1 hl@12 °P --> 9,44 €
below 5000 hl the rate is at 56 % of the regular rate --> 5,29 € (1hl@12 °P)
more information here.


[Editiert am 3.2.2012 um 15:28 von jmsanta]



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"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 15:38  
Ok here is another question:

You are told you must inform the HZA 4 weeks before you brew and then you don't brew (lets say, because you are sick), what happens? Nothing?

My way of thinking is that you simply send them a regular note (via email) that says you will brew on Samstag (once a week)


[Editiert am 3.2.2012 um 15:42 von Birk]



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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 15:43  

Zitat von jmsanta, am 3.2.2012 um 15:27

Zitat von Birk, am 3.2.2012 um 14:18
I have a quick question.

Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do you tell them that?

then it will get even worse...
Then not only the customs will ask you to fill out there forms but some other authorities (e.g. Gewerbeaufsicht)

If you have no intention of selling the beer it would be better to stick to your status as Hobbybrauer.

Nein, das stimmt nicht ganz. Unsere Uni-Brauerei gilt nicht als "Hobby", sondern als Herstellungsbetrieb. Damit unterliegen wir wie jede Brauerei der Besteuerung ab dem ersten Liter. Somit war es für uns besser, die Genehmigung eines Steuerlagers zu beantragen. Gewerbeaufsicht/Gesundheitsamt interessieren sich erst dann dafür, sobald man das Bier verkauft oder einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich macht. Hat mit dem Zoll aber überhaupt nichts zu tun!


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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 15:47  
Ich schreibe einfach diese Mail vor einem geplanten Brautag. Durch dn Nachtrag zum letzten Brautag, sieht das HZA ja dann auch was in jeder Hinsicht (Tag, StW, Menge) aus der Planung geworden ist. Ist m.E. nur ein minimaler Aufwand...



Sehr geehrter Herr XXX,

für kommenden Donnerstag, 02.02.2012 plane ich einen Brautag.

Sud Nr.: 3
Art des Bieres: Maibock
geplante Ausschlagwürzemenge: 40 l
geplanter Stammwürzegehalt: 17,5°P

Als Nachtag zum letzten Sud, gebraut am 23.12.2011, der mittlerweile abgefüllt ist:

Sud Nr.: 2
Art des Bieres: Münchner Helles
tatsächlich abgefüllte Menge: 34,3 l
tatsächlicher Stammwürzegehalt: 12,7°P


Mit freundlichen Grüßen




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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:00  
I like this format, it seems quite simple, straight forward and to the point about what you will do and what you have done.


Zitat von morpheus_muc, am 3.2.2012 um 15:47
Ich schreibe einfach diese Mail vor einem geplanten Brautag. Durch dn Nachtrag zum letzten Brautag, sieht das HZA ja dann auch was in jeder Hinsicht (Tag, StW, Menge) aus der Planung geworden ist. Ist m.E. nur ein minimaler Aufwand...



Sehr geehrter Herr XXX,

für kommenden Donnerstag, 02.02.2012 plane ich einen Brautag.

Sud Nr.: 3
Art des Bieres: Maibock
geplante Ausschlagwürzemenge: 40 l
geplanter Stammwürzegehalt: 17,5°P

Als Nachtag zum letzten Sud, gebraut am 23.12.2011, der mittlerweile abgefüllt ist:

Sud Nr.: 2
Art des Bieres: Münchner Helles
tatsächlich abgefüllte Menge: 34,3 l
tatsächlicher Stammwürzegehalt: 12,7°P


Mit freundlichen Grüßen





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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:06  
I know I am full of questions, sorry if I am becoming anoying, however, I am trying to think outside the box (at different angles on how to solve this issue).

What if you are a group of brewers (like a brewery club) which actually sounds quite interesting to me. This is not for personal use and therfor would not qaulify for hobbybrewer status, what does it qualify as then? How do they tax this kind of status?


Zitat von hiasl, am 3.2.2012 um 15:43

Zitat von jmsanta, am 3.2.2012 um 15:27

Zitat von Birk, am 3.2.2012 um 14:18
I have a quick question.

Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do you tell them that?

then it will get even worse...
Then not only the customs will ask you to fill out there forms but some other authorities (e.g. Gewerbeaufsicht)

If you have no intention of selling the beer it would be better to stick to your status as Hobbybrauer.

Nein, das stimmt nicht ganz. Unsere Uni-Brauerei gilt nicht als "Hobby", sondern als Herstellungsbetrieb. Damit unterliegen wir wie jede Brauerei der Besteuerung ab dem ersten Liter. Somit war es für uns besser, die Genehmigung eines Steuerlagers zu beantragen. Gewerbeaufsicht/Gesundheitsamt interessieren sich erst dann dafür, sobald man das Bier verkauft oder einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich macht. Hat mit dem Zoll aber überhaupt nichts zu tun!



[Editiert am 3.2.2012 um 16:07 von Birk]



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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:09  
Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:12  
Ich halte nichts davon beim hobbymäßigen Bierbrauen einen Steuerberater beauftragen zu müssen. Die Verordnungswut der Behörden entsteht nur deswegen, weil manche Bürger sich dieses staatliche Vorgehen gefallen lassen, bzw auch noch in Ordnung finden. :thumbdown:

Zitat von morpheus_muc, am 3.2.2012 um 15:47
Ich schreibe einfach diese Mail vor einem geplanten Brautag. Durch dn Nachtrag zum letzten Brautag, sieht das HZA ja dann auch was in jeder Hinsicht (Tag, StW, Menge) aus der Planung geworden ist. Ist m.E. nur ein minimaler Aufwand




[Editiert am 3.2.2012 um 16:18 von weisswolf]
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:15  

Zitat von winklfrank, am 3.2.2012 um 13:33
In regelmässigen Abständen bekomme ich dann eine Mail mit dem folgend zitierten Inhalt:

"Die Herstellung von Bier unterliegt nach § 22 Abs.1 Biersteuergesetz der
Steueraufsicht und sollte, damit diese auch ausgeübt werden kann,
rechtzeitig (3 Arbeitstage vor der Herstellung) angezeigt werden."

Die Fassung des BierStG, in der § 22 die Steueraufsicht regelte, gilt seit zwei Jahren nicht mehr und in der aktuellen, komplett überarbeiteten Version ist auch keine vergleichbare Formulierung zur Steueraufsicht mehr enthalten.

Das bestätigt einmal mehr meinen Eindruck, daß viele HZÄ ihre Praxis bzgl. Hobbybrauer schon seit Jahren nicht mehr überprüft und an die aktuelle Gesetzeslage angepaßt haben. Ein weiterer Beleg dafür ist, daß manche HZÄ in ihren Anmeldungsmustern noch die Angabe von Bierart und Stammwürzegehalt verlangen, was BierStG und BierStV schon viel länger nicht mehr vorsehen.
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:16  
@Birk: Wenn Du Dich als Nicht-Hobbybrauer registrieren lässt musst Du die Auflegen der Gewerbsmäßigen Brauereien einhalten. Bier verkaufen kannst Du dann nur wenn Du entweder:

A) einen Braumeister einstellst (falls Du nicht selber einer bist) und
B) die ganzen Hygieneuflagen einhältst die an gewerbliche Brauereien gestellt werden

oder Du eine eigene Kneipe hast, in der Du Dein selbstgebrautes Bier ausschenkst. Dann brauchst Du auch keinen Braumeister, musst aber trotzdem jede Menge Vorschriften erfüllen.

Du siehst: In Deutschland müssen wir nicht mehr selber denken, es wird für uns gedacht. Am besten ist es, man legt sein Hirn morgens nach dem aufstehen in den Kühlschrank und setzt es sich abends beim Schlafengehen wieder ein.


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Gruss Uli
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uli74
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red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:19  

Zitat von Boludo, am 3.2.2012 um 16:09
Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.

Stefan



Nenee, die Stammwürze muss man zumindest beim HZA Heilbronn angeben. die wollen das so. Andererseits: Nachgeprüft wird die Stammwürze meines Wissens nicht, jedenfalls nicht bis 200 l Jahresmenge.


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Gruss Uli
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Ich dachte der (Brau)Meisterzwang ist hier entfallen?


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