Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 15:31 |
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I have never brewed in Germany though(all my brewing expierience is from
California) , this will be the first. I have been reading through this
thread and it appears all the HZA have different rules. I first must inform
them that I will start brewing.
[Editiert am 2.2.2012 um 15:37 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 2.2.2012 um 15:54 |
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@Birk:
ich habe folgenden Text verwendet:
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To: poststelle <poststelle@hzab.bfinv.de>
Subject: Anzeige Hobbybrauertätigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich Ihnen an, daß ich in diesem Jahr in meiner Wohnung in
der
[meine Adresse]
als Hobbybrauer Bier herstellen werde, entsprechend §41 BierStV
ausschließlich
zum eigenen Gebrauch. Die Menge von 2hl werde ich dabei voraussichtlich
nicht
überschreiten. Die Pflicht zur Abgabe einer Steueranmeldung bei
Überschreiten
der Freimenge ist mir bekannt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
---
Du solltest den 2. Satz dann ersetzen durch so etwas wie:
"Ich werde voraussichtlich im Kalenderjahr 5hl Bier herstellen."
Natürlich hier die entsprechende Menge angeben.
Zur steuerlichen Anmeldung oberhalb von 2hl mußt du das Formular 2075
verwenden: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=2075
_11
Kreuz rechts unten bei "Hobbybrauer" machen.
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Antwort 176 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 16:03 |
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Do I fill out 2075 before I reach 200L or after? ____________________ http://www.AmiHopfen.com
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Senior Member Beiträge: 290 Registriert: 20.8.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 16:08 |
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at the end of the year only in case you brewed more than 200 l
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Antwort 178 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2012 um 16:13 |
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Ok, Thanks for the help. I will change the details with the text that
andreas23 suggested and then send it by post. I will ask for help if
needed. Glad this forum is here, it is a big help. ____________________ http://www.AmiHopfen.com
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 2.2.2012 um 16:17 |
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Die Abgabe der Steuererklärung muß nach §15 BierStG bis zum 7. des
Folgemonats erfolgen. Also hinterher.
Allerdings bat mich mein HZA, 4 Wochen vor Überschreiten der 2hl
bescheidzusagen, zusätzlich.
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Antwort 180 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 13:02 |
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So, jetzt will ich auch mal meinen Senf dazugeben:
Das HZA Heilbronn verlangt, dass jeder Sud 14 Tage im voraus angemeldet
werden muss. Das ist für mich etwas schwierig, weil ich beruflich bedingt
relativ spontan brauen muss.
Ich hab heute vormittag mit der netten Dame vom HZA Heilbronn telefoniert
und ihr vorgeschlagen, statt der Voranmeldung für jeden Sud einfach
pauschal und auf Verdacht Biersteuer für 300 l vorab einzufordern. Im
Gegenzug würde ich dann Unterlagen führen wann ich wieviel Anstellwürze mit
x °Plato gebraut habe. Die zuviel bezahlte Steuer würde ich dem HZA
natürlich schenken (was allemal günstiger wäre als der ganze
Anmeldequatsch). Die 300 Liter werde ich mit grösster Wahrscheinlichkeit
niemals erreichen.
Leider geht das nicht, weil dann der Zoll nicht zum kontrollieren kommen
kann wenn ich grad am Brauen bin. Als Hobbybrauer hat man keine Möglichkeit
zur Vorauszahlung.
Jetzt frag ich mich: Was bringen stichprobenhafte Kontrollen? Wenn der Zoll
nicht sowieso jedesmal vorbeischaut könnte ich bescheissen wie ich grad
lustig bin. Angenmmen ich melde einen Sud an für heute Morgen, 9 Uhr. Der
Zoll schaut meinetwegen um halb 10 vorbei und das wars dann auch.
Anschliessend könnt ich noch locker einen zweiten Sud brauen.
[Editiert am 3.2.2012 um 13:06 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 181 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 13:24 |
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Antwort 182 |
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Senior Member Beiträge: 169 Registriert: 23.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 13:33 |
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Ich bin seit einem Jahr angemeldet und melde meine Sude über ein Formblatt
per Mail immer beim HZA Singen an. Das ist ja echt kein großer Aufwand -
wenn man regelmässig arbeitet. Da ich aber auch im ÖD tätig bin, arbeite
ich auch teilweise kurzfristig (...oder halt auch nicht...) und manchmal
melde ich dann meine Sude auch ziemlich kurzfristig an. In regelmässigen
Abständen bekomme ich dann eine Mail mit dem folgend zitierten Inhalt:
"Die Herstellung von Bier unterliegt nach § 22 Abs.1 Biersteuergesetz
der
Steueraufsicht und sollte, damit diese auch ausgeübt werden kann,
rechtzeitig (3 Arbeitstage vor der Herstellung) angezeigt werden."
Ich gehe davon aus, das der Terminus "sollte" darauf deutet, das es nicht
bußgeldbewährt o.ä. ist. Das "rechtzeitig" scheint Auslegungssache zu sein
- aber 14 Tage würde ich nicht auf mir sitzen lassen.
Im übrigen muss ich feststellen, dass die "Zusammenarbeit" mit dem HZA echt
freundlich verläuft. Ich wurde bisher zweimal "kontrolliert", allerdings
nie am Brautag, da wir ja nicht die Zeit sondern nur den Tag anmelden
müssen und es deshalb fraglich ist, ob die Kontrolle was bringt. Ich
vermute aber, das die einfach am Sonntag nicht arbeiten wollen.... (sonst
lohnt es sich ja noch weniger).
Die Kontrollen liefen immer sehr human ab, da soll es aber von Kontrolleur
zu Kontrolleur arge Unterschiede geben. Meiner hatte neulich ne
"Praktikantin" dabei, die sich unter Hobbybrauer gar nix vorstellen konnte
und sich die Brauerei erklären ließ (...die war aber auch arg hübsch,
weshalb ich quasi ne Schulung vorgenommen habe....)
Das HZA Singen hat mir auch bei der ersten Anmeldung Infomaterial zum Thema
"Hobbybrauer" zugeschickt, unter anderem ein Fragebogen, welcher von der
Haus-und Hobbybrauervereinigung an die HZAs geschickt wurde - da waren dann
die wichtigsten Fragen beantwortet...
Grüssle aus dem wilden Süden
Winklfrank
____________________ WINKLBRÄU - offizieller Partner der Natur
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Antwort 183 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 13:47 |
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Also eingebrockt hat uns die ganze Chose wohl eine Anfrage der Vereinigung
der Haus- und Hobbybrauer aus dem Jahre 2004. Die damalige Antwort ist an
alle HZA gegangen, und jetzt wohl so etwas wie die Mustervorlage für das
weitere Vorgehen.
Ich habe ja im letzten Jahr eine Anfrage an die zuständige Stelle der
Bundesfinanzverwaltung gestellt. Die Antwort war im wesentlichen eine
Wiederholung der Anforderungen, allerdings ergänzt um einen Absatz, der im
Rahmen der nach §41 zulässigen Erleichterungen den HZA weitgehenden
Handlungsspielraum im Rahmen des Ermessens zugesteht.
Daß die HZA da Spielraum haben, wissen die aber nicht unbedingt.
Es gibt also 2 Wege: mit denen reden und auf das Ermessen aufmerksam
machen, oder im Widerspruchsverfahren mal die rechtliche Lage klären
lassen. Meine Ansicht ist ja, daß die notwendige Grundlage in Form einer
vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung für die Erhebung der Daten im
Voranmeldungsverfahren fehlt.
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Antwort 184 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 14:18 |
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I have a quick question.
Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is
the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform
them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do
you tell them that? ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 14:40 |
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Ich jedenfalls bin darauf gekommen daß die jährliche Freimenge 2HL viel zu
gering ist. In Bayern ist Bier ein Grundnahrungsmittel. Es steht jedem
mindestens 1 Maß (1,069 Liter) täglich zu. Macht mindestens 384 Liter
jährlich. Ich selber würde die Produktion zum Eigenverzehr deshalb nicht
angeben. Ich persönlich habs da besser, ich lebe in Brasilien. Hier würde
niemand so einen staatlich verordneten **st ernst nehmen. Der Staat sollte
sich aus der Privatsfäre der Bürger gefälligst heraushalten. Allerdings
wäre zu prüfen, ob man nicht erhöhte Abwasserreinigungsgebühren zu zahlen
hätte.
[Editiert am 3.2.2012 um 14:49 von weisswolf]
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Antwort 186 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 15:13 |
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@Birk: Im Prinzip geht das, aber der Aufwand ist enorm. Es gibt keinen
Grund, sich nicht als Hobbybrauer anzumelden, solange man sein Bier nicht
verkauft.
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Antwort 187 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 15:27 |
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Zitat von Birk, am 3.2.2012 um
14:18 | I have a quick question.
Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is
the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform
them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do
you tell them that? |
then it will get even
worse...
Then not only the customs will ask you to fill out there forms but some
other authorities (e.g. Gewerbeaufsicht)
If you have no intention of selling the beer it would be better to stick to
your status as Hobbybrauer.
Regarding the taxes there are not realy differences, except your first 200
l/a as homebrewer are free.
The rate depends on the extract (Stammwürze) and volume. The regular rate
is 0,787 €/(hl*°P) --> 1 hl@12 °P --> 9,44 €
below 5000 hl the rate is at 56 % of the regular rate --> 5,29 € (1hl@12
°P)
more information here.
[Editiert am 3.2.2012 um 15:28 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 188 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 15:38 |
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Ok here is another question:
You are told you must inform the HZA 4 weeks before you brew and then you
don't brew (lets say, because you are sick), what happens? Nothing?
My way of thinking is that you simply send them a regular note (via email)
that says you will brew on Samstag (once a week)
[Editiert am 3.2.2012 um 15:42 von Birk]
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 15:43 |
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Zitat von jmsanta, am 3.2.2012 um
15:27 | Zitat von Birk, am 3.2.2012 um
14:18 | I have a quick question.
Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is
the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform
them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do
you tell them that? |
then it will get even
worse...
Then not only the customs will ask you to fill out there forms but some
other authorities (e.g. Gewerbeaufsicht)
If you have no intention of selling the beer it would be better to stick to
your status as Hobbybrauer.
|
Nein, das stimmt nicht ganz. Unsere
Uni-Brauerei gilt nicht als "Hobby", sondern als Herstellungsbetrieb. Damit
unterliegen wir wie jede Brauerei der Besteuerung ab dem ersten Liter.
Somit war es für uns besser, die Genehmigung eines Steuerlagers zu
beantragen. Gewerbeaufsicht/Gesundheitsamt interessieren sich erst dann
dafür, sobald man das Bier verkauft oder einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich macht. Hat mit dem Zoll aber überhaupt nichts zu tun! ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 190 |
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 15:47 |
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Ich schreibe einfach diese Mail vor einem geplanten Brautag. Durch dn
Nachtrag zum letzten Brautag, sieht das HZA ja dann auch was in jeder
Hinsicht (Tag, StW, Menge) aus der Planung geworden ist. Ist m.E. nur ein
minimaler Aufwand...
Sehr geehrter Herr XXX,
für kommenden Donnerstag, 02.02.2012 plane ich einen Brautag.
Sud Nr.: 3
Art des Bieres: Maibock
geplante Ausschlagwürzemenge: 40 l
geplanter Stammwürzegehalt: 17,5°P
Als Nachtag zum letzten Sud, gebraut am 23.12.2011, der mittlerweile
abgefüllt ist:
Sud Nr.: 2
Art des Bieres: Münchner Helles
tatsächlich abgefüllte Menge: 34,3 l
tatsächlicher Stammwürzegehalt: 12,7°P
Mit freundlichen Grüßen
____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 191 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:00 |
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I like this format, it seems quite simple, straight forward and to the
point about what you will do and what you have done.
Zitat von morpheus_muc, am 3.2.2012 um
15:47 | Ich schreibe einfach diese Mail vor
einem geplanten Brautag. Durch dn Nachtrag zum letzten Brautag, sieht das
HZA ja dann auch was in jeder Hinsicht (Tag, StW, Menge) aus der Planung
geworden ist. Ist m.E. nur ein minimaler Aufwand...
Sehr geehrter Herr XXX,
für kommenden Donnerstag, 02.02.2012 plane ich einen Brautag.
Sud Nr.: 3
Art des Bieres: Maibock
geplante Ausschlagwürzemenge: 40 l
geplanter Stammwürzegehalt: 17,5°P
Als Nachtag zum letzten Sud, gebraut am 23.12.2011, der mittlerweile
abgefüllt ist:
Sud Nr.: 2
Art des Bieres: Münchner Helles
tatsächlich abgefüllte Menge: 34,3 l
tatsächlicher Stammwürzegehalt: 12,7°P
Mit freundlichen Grüßen
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____________________ http://www.AmiHopfen.com
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:06 |
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I know I am full of questions, sorry if I am becoming anoying, however, I
am trying to think outside the box (at different angles on how to solve
this issue).
What if you are a group of brewers (like a brewery club) which actually
sounds quite interesting to me. This is not for personal use and therfor
would not qaulify for hobbybrewer status, what does it qualify as then? How
do they tax this kind of status?
Zitat von hiasl, am 3.2.2012 um
15:43 | Zitat von jmsanta, am 3.2.2012 um
15:27 | Zitat von Birk, am 3.2.2012 um
14:18 | I have a quick question.
Is there an option when informing the HZA other than hobbybrewer? What is
the difference in cost of taxes? Simply put, what happens if you inform
them that you want to sell your beer, OR, if you are a pro brewer, how do
you tell them that? |
then it will get even
worse...
Then not only the customs will ask you to fill out there forms but some
other authorities (e.g. Gewerbeaufsicht)
If you have no intention of selling the beer it would be better to stick to
your status as Hobbybrauer.
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Nein, das stimmt nicht ganz. Unsere
Uni-Brauerei gilt nicht als "Hobby", sondern als Herstellungsbetrieb. Damit
unterliegen wir wie jede Brauerei der Besteuerung ab dem ersten Liter.
Somit war es für uns besser, die Genehmigung eines Steuerlagers zu
beantragen. Gewerbeaufsicht/Gesundheitsamt interessieren sich erst dann
dafür, sobald man das Bier verkauft oder einer breiteren Öffentlichkeit
zugänglich macht. Hat mit dem Zoll aber überhaupt nichts zu tun!
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[Editiert am 3.2.2012 um 16:07 von Birk]
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:09 |
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Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich
ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.
Stefan
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Antwort 194 |
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:12 |
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Ich halte nichts davon beim hobbymäßigen Bierbrauen einen Steuerberater
beauftragen zu müssen. Die Verordnungswut der Behörden entsteht nur
deswegen, weil manche Bürger sich dieses staatliche Vorgehen gefallen
lassen, bzw auch noch in Ordnung finden.
Zitat von morpheus_muc, am 3.2.2012 um
15:47 | Ich schreibe einfach diese Mail vor
einem geplanten Brautag. Durch dn Nachtrag zum letzten Brautag, sieht das
HZA ja dann auch was in jeder Hinsicht (Tag, StW, Menge) aus der Planung
geworden ist. Ist m.E. nur ein minimaler Aufwand
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[Editiert am 3.2.2012 um 16:18 von weisswolf]
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Antwort 195 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:15 |
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Zitat von winklfrank, am 3.2.2012 um
13:33 | In regelmässigen Abständen bekomme ich
dann eine Mail mit dem folgend zitierten Inhalt:
"Die Herstellung von Bier unterliegt nach § 22 Abs.1 Biersteuergesetz
der
Steueraufsicht und sollte, damit diese auch ausgeübt werden kann,
rechtzeitig (3 Arbeitstage vor der Herstellung) angezeigt
werden." |
Die Fassung des BierStG, in der § 22
die Steueraufsicht regelte, gilt seit zwei Jahren nicht mehr und in der
aktuellen, komplett überarbeiteten Version ist auch keine vergleichbare
Formulierung zur Steueraufsicht mehr enthalten.
Das bestätigt einmal mehr meinen Eindruck, daß viele HZÄ ihre Praxis bzgl.
Hobbybrauer schon seit Jahren nicht mehr überprüft und an die aktuelle
Gesetzeslage angepaßt haben. Ein weiterer Beleg dafür ist, daß manche HZÄ
in ihren Anmeldungsmustern noch die Angabe von Bierart und Stammwürzegehalt
verlangen, was BierStG und BierStV schon viel länger nicht mehr vorsehen.
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Antwort 196 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:16 |
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@Birk: Wenn Du Dich als Nicht-Hobbybrauer registrieren lässt musst Du die
Auflegen der Gewerbsmäßigen Brauereien einhalten. Bier verkaufen kannst Du
dann nur wenn Du entweder:
A) einen Braumeister einstellst (falls Du nicht selber einer bist) und
B) die ganzen Hygieneuflagen einhältst die an gewerbliche Brauereien
gestellt werden
oder Du eine eigene Kneipe hast, in der Du Dein selbstgebrautes Bier
ausschenkst. Dann brauchst Du auch keinen Braumeister, musst aber trotzdem
jede Menge Vorschriften erfüllen.
Du siehst: In Deutschland müssen wir nicht mehr selber denken, es wird für
uns gedacht. Am besten ist es, man legt sein Hirn morgens nach dem
aufstehen in den Kühlschrank und setzt es sich abends beim Schlafengehen
wieder ein.
____________________ Gruss Uli
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Antwort 197 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:19 |
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Zitat von Boludo, am 3.2.2012 um
16:09 | Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze
mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich
ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.
Stefan |
Nenee, die Stammwürze muss man zumindest beim HZA Heilbronn angeben. die
wollen das so. Andererseits: Nachgeprüft wird die Stammwürze meines Wissens
nicht, jedenfalls nicht bis 200 l Jahresmenge. ____________________ Gruss Uli
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Antwort 198 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:19 |
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Ich dachte der (Brau)Meisterzwang ist hier entfallen?
____________________
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Antwort 199 |
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