Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 9 von 14   «  7  8  9  10  11  »     
Autor: Betreff: Benachrichtung Zollamt die 2341989te
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:20  

Zitat von tazzyminator, am 3.2.2012 um 16:19
Ich dachte der (Brau)Meisterzwang ist hier entfallen?



Soweit ich weiss gibts ihn noch


Edit: Wär auch zu schön wenn mal was einfacher werden würde


[Editiert am 3.2.2012 um 16:22 von uli74]



____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 200
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:22  

Zitat von uli74, am 3.2.2012 um 16:19
Nenee, die Stammwürze muss man zumindest beim HZA Heilbronn angeben. die wollen das so.

Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage (mehr) und damit dürfen sie es auch nicht wollen. Die BierStV erlaubt es den HZÄ, Erleichterungen zuzulassen, aber es ermächtigt sie nicht zu Verschärfungen oder zusätzlichen Vorschriften.
Profil anzeigen Antwort 201
Senior Member
Senior Member

weisswolf
Beiträge: 198
Registriert: 30.11.2010
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:22  

Zitat von uli74, am 3.2.2012 um 16:16
@Birk: Wenn Du Dich als Nicht-Hobbybrauer registrieren lässt musst Du die Auflegen der Gewerbsmäßigen Brauereien einhalten. Bier verkaufen kannst Du dann nur wenn Du entweder:

A) einen Braumeister einstellst (falls Du nicht selber einer bist) und


Falsch, Braumeister ist kein geschützter Beruf gemäß Gewerbeordnung. Jeder kann sich in D Braumeister nennen. Somit erübrigt sich das Einstellen.


[Editiert am 3.2.2012 um 16:24 von weisswolf]
Profil anzeigen Antwort 202
Posting Freak
Posting Freak

Birk
Beiträge: 3313
Registriert: 19.10.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:24  
I knew Germany was full of red tape before I moved here. People often ask me if I am crazy, I ask why and they say, you used to live in California, why did you move to Germany!


Zitat von uli74, am 3.2.2012 um 16:16
@Birk: Wenn Du Dich als Nicht-Hobbybrauer registrieren lässt musst Du die Auflegen der Gewerbsmäßigen Brauereien einhalten. Bier verkaufen kannst Du dann nur wenn Du entweder:

A) einen Braumeister einstellst (falls Du nicht selber einer bist) und
B) die ganzen Hygieneuflagen einhältst die an gewerbliche Brauereien gestellt werden

oder Du eine eigene Kneipe hast, in der Du Dein selbstgebrautes Bier ausschenkst. Dann brauchst Du auch keinen Braumeister, musst aber trotzdem jede Menge Vorschriften erfüllen.

Du siehst: In Deutschland müssen wir nicht mehr selber denken, es wird für uns gedacht. Am besten ist es, man legt sein Hirn morgens nach dem aufstehen in den Kühlschrank und setzt es sich abends beim Schlafengehen wieder ein.




____________________
http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
Profil anzeigen E-mail senden Homepage besuchen Antwort 203
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:25  
Wenn ich das was in Wikipedia geschrieben steht richtig verstehe ist ein Braumeister jemand, der "Brauer und Mälzer" gelernt und ausserdem eine Meisterprüfung als "Brau- und Malzmeister" abgelegt hat.


____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 204
Senior Member
Senior Member

weisswolf
Beiträge: 198
Registriert: 30.11.2010
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:32  

Zitat von uli74, am 3.2.2012 um 16:25
Wenn ich das was in Wikipedia geschrieben steht richtig verstehe ist ein Braumeister jemand, der "Brauer und Mälzer" gelernt und ausserdem eine Meisterprüfung als "Brau- und Malzmeister" abgelegt hat.


Brauer- und Mälzermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungsfreien Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/?dest=profession& prof-id=3790


[Editiert am 3.2.2012 um 16:33 von weisswolf]
Profil anzeigen Antwort 205
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:38  
Ja, und? Ein Braumeister ist, wer eine Mesiterprüfung als Brau- und Malzmeister abgelegt hat.


____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 206
Moderator
Posting Freak

Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:42  
Wenn ein Brautag ausgefallen ist, würde ich das dem Zoll ebenso formlos anzeigen wie die Braumeldung ja auch.
Letztlich schicke ich am Jahresanfang mit der Anmeldung fürs neue Jahr die Sudaufstellung vom letzten Jahr, da stehen dann die Sude drin, die tatsächlich gebraut wurden.

Abseits vom Status "Hobbybrauer" gibt es wahrscheinlich nur den der "Brauerei", ein Brauclub müßte also wie eine Brauerei angemeldet werden.
Als Hobbybrauer gilt man ja sowieso nur, wenn das Bier im eigenen Haushalt hergestellt wurde.

Da mir der Zoll ein Formular für die Sudanmeldung geschickt hat (Ausschnitt):

fülle ich das halt nach meinem Wissen aus.
Die Stammwürze kann ich natürlich nur abschätzen, soo wild wird das bei Abweichungen unter der Freigrenze ja eh' nicht sein. :)

Ja, die Bürokratie! ;)

Uwe
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 207
Moderator
Posting Freak

Boludo
Beiträge: 9432
Registriert: 12.11.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:56  

Zitat von uli74, am 3.2.2012 um 16:19

Zitat von Boludo, am 3.2.2012 um 16:09
Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.

Stefan



Nenee, die Stammwürze muss man zumindest beim HZA Heilbronn angeben. die wollen das so. Andererseits: Nachgeprüft wird die Stammwürze meines Wissens nicht, jedenfalls nicht bis 200 l Jahresmenge.


Und wenn die wollen, dass Du ausschließlich nackt braust, würdest Du das dann auch tun?
Rein rechtlich können sie weder das eine noch das andere von Dir verlangen.
Wenn schon von einem Hobbybrauer verlangt wird, dass er sich an die Regeln hält, dann kann man das von einem HZA erst recht verlangen.


Stefan
Profil anzeigen Antwort 208
Senior Member
Senior Member

jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 16:56  

Zitat von hiasl, am 3.2.2012 um 15:43
Nein, das stimmt nicht ganz. [...]

das mag ja sein, aber ist in diesem Zusammenhang im Wortsinne wohl nur von akademischen Intersse, denn diese Alternative hat Birk nicht.


Zitat von Birk, am 3.2.2012 um 15:38
Ok here is another question:

You are told you must inform the HZA 4 weeks before you brew and then you don't brew (lets say, because you are sick), what happens? Nothing?

My way of thinking is that you simply send them a regular note (via email) that says you will brew on Samstag (once a week)


4 weeks - it sounds ricicoulus to me (yes I know someome here mentioned such a period). Until now nobody complained when I send the a fax 2 days in advance, I think an e-mail will also be sufficient.
When you become ill after you informed them I just would write them another mail/fax and tell the brewday was canceled because of disease/not in mood of brewing/or whatsoever


Zitat von Boludo, am 3.2.2012 um 16:09
Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze mit?
[...]

weil sie mich dazu aufgefordert haben und ich die Diskussion mit dem HZA leid bin. Schneller ist da in meiner Word-Faxvorlage der Wert geändert...


____________________
"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 209
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 17:16  

Zitat von Boludo, am 3.2.2012 um 16:56


Und wenn die wollen, dass Du ausschließlich nackt braust, würdest Du das dann auch tun?
Rein rechtlich können sie weder das eine noch das andere von Dir verlangen.
Wenn schon von einem Hobbybrauer verlangt wird, dass er sich an die Regeln hält, dann kann man das von einem HZA erst recht verlangen.


Stefan



nö, ich werd 12° Plato angeben.


____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 210
Senior Member
Senior Member

weisswolf
Beiträge: 198
Registriert: 30.11.2010
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 17:26  
Bin immer noch Hobbybrauer. Meine Anlage hat einen Ausschlag von mindestens 100 Litern. Schon beim zweiten Brauvorgang wäre ich in Deutschland steuerpflichtig. Wie ich über das Forum erfahren habe besitzen einige Teilnehmer Anlagen ab 50 Liter. Allso nur alle drei Monate steuerbefreites Brauen. Das kauf ich meiner Erfahrung demjenigen nicht ab. Nun, wer überweist denn all monatlich seine Biersteuer ? Klar es gib auch diejenigen welche dem Staat mit Bagatellen Kosten verursachen wollen. Jedoch geht so ein Schuss meiner Meinung in die eigene Hose. Wäre es seitens Gesetzgeber nicht besser mit diesem :puzz: aufzuhören, anstatt bagatelle Straftaten zu provozieren.


[Editiert am 3.2.2012 um 17:35 von weisswolf]
Profil anzeigen Antwort 211
Posting Freak
Posting Freak

andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 17:37  
Ich finde auch. Bier für den Eigenverbrauch ohne Mengenschranke steuerfrei, Biersteuer erst bei Inverkehrbringen des Bieres. Das wäre was.
Profil anzeigen Antwort 212
Posting Freak
Posting Freak

Rainer
Beiträge: 1199
Registriert: 28.7.2002
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 17:39  

Zitat von weisswolf, am 3.2.2012 um 17:26
Meine Anlage hat einen Ausschlag von mindestens 100 Litern. Schon beim zweiten Brauvorgang wäre ich in Deutschland steuerpflichtig. Wie ich über das Forum erfahren habe besitzen einige Teilnehmer Anlagen mit 50 Litern. Allso nur alle drei Monate steuerbefreites Brauen.

nach dem zweiten Brauvorgang und nach dem dritten Brauvorgang, oder habe ich da etwas falsch verstanden??
Übrigens, wer sagt dass man immer die volle Ausschlagmenge ausschöpfen muss. Ansonsten stimme ich dir voll zu.
Gruß
Rainer


[Editiert am 3.2.2012 um 17:40 von Rainer]
Profil anzeigen Antwort 213
Posting Freak
Posting Freak

tazzyminator
Beiträge: 1307
Registriert: 1.12.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 17:41  
Mal eine weitere Frage hierzu, wenn ich braue, aber nicht alleine für mich , sondern nur weil die Anlage bei mir steht, dan geht alles zu meinen Lasten. Aber das Bier würde auf mehrere Haushalte aufgeteilt (sow ie es früher oft üblich war), wird das in Summe betrachtet oder den einzelnen zugeschrieben? Nicht das ich mir da wirklich einen Kopf mache, denn die paar Euro machen einen nicht arm, ist nur interessehalber.

Grüsse
Chris


____________________
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 214
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 17:46  
Du könntest probieren, Deine Anlage zum Kommunbrauhaus zu erklären.
;)
Profil anzeigen Antwort 215
Posting Freak
Posting Freak

uli74
Beiträge: 3478
Registriert: 21.9.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 17:50  

Zitat von andreas23, am 3.2.2012 um 17:37
Ich finde auch. Bier für den Eigenverbrauch ohne Mengenschranke steuerfrei, Biersteuer erst bei Inverkehrbringen des Bieres. Das wäre was.



Die Biersteuer an sich ist nicht das was mich aufregt, sondern der ganze Aufwand den man treiben muss damit unser Staat Geld kaputtmacht.

Wie hoch müsste meine jährliche Biermenge wohl sein, damit das Finanzamt nicht drauflegt bei dem Verwaltungsaufwand, der betrieben werden muss?


____________________
Gruss Uli
Profil anzeigen Antwort 216
Posting Freak
Posting Freak

ggansde
Beiträge: 2175
Registriert: 9.11.2005
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 18:21  

Zitat:
Zitat von uli74, am 3/2/2012 um 16:19

Zitat von Boludo, am 3/2/2012 um 16:09
Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.

Stefan



Nenee, die Stammwürze muss man zumindest beim HZA Heilbronn angeben. die wollen das so. Andererseits: Nachgeprüft wird die Stammwürze meines Wissens nicht, jedenfalls nicht bis 200 l Jahresmenge.


Und wenn die wollen, dass Du ausschließlich nackt braust, würdest Du das dann auch tun?
Rein rechtlich können sie weder das eine noch das andere von Dir verlangen.
Wenn schon von einem Hobbybrauer verlangt wird, dass er sich an die Regeln hält, dann kann man das von einem HZA erst recht verlangen.


Wenn der zuständige Beamte meint, dass man nackt brauen muss damit er seiner Aufgabe der Steuerüberwachung nachkommen, so kann er auch das tun!
Nein, das war jetzt ein schlechtes Beispiel! Aber wenn er meint, er muss den Stw-Gehalt wissen um seinen Job tun zu können so kann er das machen und auch durchsetzen. Und er kann noch viel mehr wissen wollen, solange kein Gericht in DE den ganzen Wahnsinn stoppt, ist das alles persönliche Auslegungsache. Aber ich glaube ich wiederhole mich. :)
VG, Markus
Profil anzeigen Antwort 217
Junior Member
Junior Member


Beiträge: 34
Registriert: 26.12.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 18:25  
Ich versteh die ganze Aufregung hier ehrlich gesagt nicht...ich hab eine E-Mail-Vorlage erstellt, ein Doppelklick, Datum, Menge und Stammwürze eintragen (pauschal 12%, es sei denn es soll was stärkeres werden) und auf Senden klicken. Dauert insgesamt ca. 10 Sekunden. Bei meinen 10 Litern pro Brauvorgang muss ich das bei Beachtung der Freimenge höchstens 20x im Jahr machen, entspricht 200 Sekunden oder etwas mehr als 3 Minuten pro Jahr...


[Editiert am 3.2.2012 um 18:26 von cyverboy2]
Profil anzeigen Antwort 218
Posting Freak
Posting Freak

Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 18:29  

Zitat:
Jeder kann sich in D Braumeister nennen.


Das sieht die Handwerksordnung zu recht etwas anders:

Zitat:
Fünfter Teil Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt Bußgeldvorschriften
§ 117

Änderungen / Synopse | 3 Gesetze verweisen aus 3 Artikeln auf § 117

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Gewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreibt oder

2. entgegen § 51 oder § 51d die Ausbildungsbezeichnung "Meister/Meisterin" führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.


Zitat:
§ 51d

Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe darf nur führen, wer die Prüfung nach § 51a Abs. 3 in diesem Handwerk oder Gewerbe bestanden hat.



[Editiert am 3.2.2012 um 18:31 von Tudo]



____________________
Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 219
Moderator
Posting Freak

Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 19:50  
> entspricht 200 Sekunden oder etwas mehr als 3 Minuten pro Jahr...
Mein HZA Schweinfurt möchte das erwähnte Formular ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt als JPG (...das Grafikformat war keine Vorgabe ;)) im Mailanhang zugesendet bekommen.
Das bedeutet für mich: ausdrucken, ausfüllen, einscannen, Bildbearbeitung (Kontrast + Filegröße) und dann erst abschicken.
Ich komme so mit den 200sec im Jahr nicht ganz hin, fürchte ich.
Ich habe aber auch keine Lust das irgendwie mit dem HZA zu diskutieren, möchte so wenig wie möglich mit dieser Behörde zu tun haben. :)
...auch auf die Gefahr hin, daß sich mit dieser Einstellung nie was ändert. ;)

...witzigerweise wurden meine Mails von meiner "normalen" web.de-Adresse dort im Spamfilter geblockt! :D

Uwe
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 220
Posting Freak
Posting Freak

aegir
Beiträge: 2153
Registriert: 8.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 19:56  
Uwe, wenn dein HZA auch mit einer Worddatei einverstanden ist, kannst du dort deine Unterschrift einmalig einscannen. Dann brauchst du nur noch die paar Daten eintragen und abschicken.
Profil anzeigen Antwort 221
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 3.2.2012 um 23:59  

Zitat von uli74, am 3.2.2012 um 13:02
So, jetzt will ich auch mal meinen Senf dazugeben:

Das HZA Heilbronn verlangt, dass jeder Sud 14 Tage im voraus angemeldet werden muss.


Ist doch klasse, da würde ich folgendes drauf antworten .

... Gerne werde ich meine zukünftigen Brauaktivitäten wunschgemäß bei Ihnen mit 14 tägigem Vorlauf anmelden.
Im Gegenzug erwarte ich. dass Sie mir mindestens 5 Tage vor Braubeginn bei mir eingehend sowohl den Eingang der Brauanzeige als auch deren Ordnungsmäßigkeit schriftlich bestätigen, damit ich diese meinem Rechtsanwalt und meinem Steuerberater vor Braubeginn zur Prüfung vorlegen kann - es soll ja schließlich alles seine Ordnung haben.
Sollten Sie eine Außenprüfung beabsichtigen, so bitte ich diese mir ebenfalls mindestens 5 Tage vor Braugebinn anzukündigen, damit ich meinen Rechtsanwalt und meinen Steuerberater rechtzeitig informieren und terminlich einbinden kann.
Vielen Dank !
mfG

.... und mal schauen, was dann passiert :D :D :D


Jürgen
Antwort 222
Posting Freak
Posting Freak

Moorschwein
Beiträge: 679
Registriert: 22.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 4.2.2012 um 00:20  
:D :thumbup:

..."Ich gehe weiterhin davon aus, daß die in diesem Zusammenhang stehenden Gutachter- und Laborkosten hinsichtlich der eingehenden Prüfung dieses 20L-Sudes Ihrerseits getragen werden, damit die ordnungsgemäße Einstufung in die Steuersatzklassifizierung gewährleistet und rechtlich abgesichert ist."
:puzz:
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 223
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 4.2.2012 um 11:43  

Zitat von Moorschwein, am 4.2.2012 um 00:20
:D :thumbup:

..."Ich gehe weiterhin davon aus, daß die in diesem Zusammenhang stehenden Gutachter- und Laborkosten hinsichtlich der eingehenden Prüfung dieses 20L-Sudes Ihrerseits getragen werden, damit die ordnungsgemäße Einstufung in die Steuersatzklassifizierung gewährleistet und rechtlich abgesichert ist."
:puzz:

:thumbup: :thumbup:
Antwort 224
  Seite 9 von 14   «  7  8  9  10  11  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum