Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:20 |
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Soweit ich weiss gibts ihn noch
Edit: Wär auch zu schön wenn mal was einfacher werden würde
[Editiert am 3.2.2012 um 16:22 von uli74]
____________________ Gruss Uli
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Antwort 200 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:22 |
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Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage
(mehr) und damit dürfen sie es auch nicht wollen. Die BierStV erlaubt es
den HZÄ, Erleichterungen zuzulassen, aber es ermächtigt sie nicht zu
Verschärfungen oder zusätzlichen Vorschriften.
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Antwort 201 |
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:22 |
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Zitat von uli74, am 3.2.2012 um
16:16 | @Birk: Wenn Du Dich als
Nicht-Hobbybrauer registrieren lässt musst Du die Auflegen der
Gewerbsmäßigen Brauereien einhalten. Bier verkaufen kannst Du dann nur wenn
Du entweder:
A) einen Braumeister einstellst (falls Du nicht selber einer bist) und
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Falsch, Braumeister ist kein geschützter Beruf gemäß Gewerbeordnung. Jeder
kann sich in D Braumeister nennen. Somit erübrigt sich das Einstellen.
[Editiert am 3.2.2012 um 16:24 von weisswolf]
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Antwort 202 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:24 |
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I knew Germany was full of red tape before I moved here. People often ask
me if I am crazy, I ask why and they say, you used to live in California,
why did you move to Germany!
Zitat von uli74, am 3.2.2012 um
16:16 | @Birk: Wenn Du Dich als
Nicht-Hobbybrauer registrieren lässt musst Du die Auflegen der
Gewerbsmäßigen Brauereien einhalten. Bier verkaufen kannst Du dann nur wenn
Du entweder:
A) einen Braumeister einstellst (falls Du nicht selber einer bist) und
B) die ganzen Hygieneuflagen einhältst die an gewerbliche Brauereien
gestellt werden
oder Du eine eigene Kneipe hast, in der Du Dein selbstgebrautes Bier
ausschenkst. Dann brauchst Du auch keinen Braumeister, musst aber trotzdem
jede Menge Vorschriften erfüllen.
Du siehst: In Deutschland müssen wir nicht mehr selber denken, es wird für
uns gedacht. Am besten ist es, man legt sein Hirn morgens nach dem
aufstehen in den Kühlschrank und setzt es sich abends beim Schlafengehen
wieder ein. |
____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:25 |
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Wenn ich das was in Wikipedia geschrieben steht richtig verstehe ist ein
Braumeister jemand, der "Brauer und Mälzer" gelernt und ausserdem eine
Meisterprüfung als "Brau- und Malzmeister" abgelegt hat.
____________________ Gruss Uli
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Antwort 204 |
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:32 |
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Antwort 205 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:38 |
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Ja, und? Ein Braumeister ist, wer eine Mesiterprüfung als Brau- und
Malzmeister abgelegt hat.
____________________ Gruss Uli
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Antwort 206 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:42 |
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Wenn ein Brautag ausgefallen ist, würde ich das dem Zoll ebenso formlos
anzeigen wie die Braumeldung ja auch.
Letztlich schicke ich am Jahresanfang mit der Anmeldung fürs neue Jahr die
Sudaufstellung vom letzten Jahr, da stehen dann die Sude drin, die
tatsächlich gebraut wurden.
Abseits vom Status "Hobbybrauer" gibt es wahrscheinlich nur den der
"Brauerei", ein Brauclub müßte also wie eine Brauerei angemeldet werden.
Als Hobbybrauer gilt man ja sowieso nur, wenn das Bier im eigenen Haushalt
hergestellt wurde.
Da mir der Zoll ein Formular für die Sudanmeldung geschickt hat
(Ausschnitt):
fülle ich das halt nach meinem Wissen aus.
Die Stammwürze kann ich natürlich nur abschätzen, soo wild wird das bei
Abweichungen unter der Freigrenze ja eh' nicht sein.
Ja, die Bürokratie!
Uwe
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Antwort 207 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:56 |
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Zitat von uli74, am 3.2.2012 um
16:19 | Zitat von Boludo, am 3.2.2012 um
16:09 | Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze
mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich
ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.
Stefan |
Nenee, die Stammwürze muss man zumindest beim HZA Heilbronn angeben. die
wollen das so. Andererseits: Nachgeprüft wird die Stammwürze meines Wissens
nicht, jedenfalls nicht bis 200 l Jahresmenge.
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Und wenn die wollen, dass Du ausschließlich nackt braust, würdest Du das
dann auch tun?
Rein rechtlich können sie weder das eine noch das andere von Dir
verlangen.
Wenn schon von einem Hobbybrauer verlangt wird, dass er sich an die Regeln
hält, dann kann man das von einem HZA erst recht verlangen.
Stefan
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Antwort 208 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 16:56 |
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das mag ja sein, aber ist in diesem
Zusammenhang im Wortsinne wohl nur von akademischen Intersse, denn diese
Alternative hat Birk nicht.
Zitat von Birk, am 3.2.2012 um
15:38 | Ok here is another question:
You are told you must inform the HZA 4 weeks before you brew and then you
don't brew (lets say, because you are sick), what happens? Nothing?
My way of thinking is that you simply send them a regular note (via email)
that says you will brew on Samstag (once a week)
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4 weeks - it sounds ricicoulus to me (yes I know someome here mentioned
such a period). Until now nobody complained when I send the a fax 2 days in
advance, I think an e-mail will also be sufficient.
When you become ill after you informed them I just would write them another
mail/fax and tell the brewday was canceled because of disease/not in mood
of brewing/or whatsoever
weil sie mich dazu aufgefordert haben und
ich die Diskussion mit dem HZA leid bin. Schneller ist da in meiner
Word-Faxvorlage der Wert geändert... ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 209 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 17:16 |
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Zitat von Boludo, am 3.2.2012 um
16:56 |
Und wenn die wollen, dass Du ausschließlich nackt braust, würdest Du das
dann auch tun?
Rein rechtlich können sie weder das eine noch das andere von Dir
verlangen.
Wenn schon von einem Hobbybrauer verlangt wird, dass er sich an die Regeln
hält, dann kann man das von einem HZA erst recht verlangen.
Stefan
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nö, ich werd 12° Plato angeben. ____________________ Gruss Uli
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Antwort 210 |
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 17:26 |
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Bin immer noch Hobbybrauer. Meine Anlage hat einen Ausschlag von mindestens
100 Litern. Schon beim zweiten Brauvorgang wäre ich in Deutschland
steuerpflichtig. Wie ich über das Forum erfahren habe besitzen einige
Teilnehmer Anlagen ab 50 Liter. Allso nur alle drei Monate steuerbefreites
Brauen. Das kauf ich meiner Erfahrung demjenigen nicht ab. Nun, wer
überweist denn all monatlich seine Biersteuer ? Klar es gib auch diejenigen
welche dem Staat mit Bagatellen Kosten verursachen wollen. Jedoch geht so
ein Schuss meiner Meinung in die eigene Hose. Wäre es seitens Gesetzgeber
nicht besser mit diesem aufzuhören, anstatt bagatelle Straftaten zu
provozieren.
[Editiert am 3.2.2012 um 17:35 von weisswolf]
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Antwort 211 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 17:37 |
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Ich finde auch. Bier für den Eigenverbrauch ohne Mengenschranke steuerfrei,
Biersteuer erst bei Inverkehrbringen des Bieres. Das wäre was.
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Antwort 212 |
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 17:39 |
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Zitat von weisswolf, am 3.2.2012 um
17:26 | Meine Anlage hat einen Ausschlag von
mindestens 100 Litern. Schon beim zweiten Brauvorgang wäre ich in
Deutschland steuerpflichtig. Wie ich über das Forum erfahren habe besitzen
einige Teilnehmer Anlagen mit 50 Litern. Allso nur alle drei Monate
steuerbefreites Brauen.
| nach dem zweiten Brauvorgang und
nach dem dritten Brauvorgang, oder habe ich da etwas falsch
verstanden??
Übrigens, wer sagt dass man immer die volle Ausschlagmenge ausschöpfen
muss. Ansonsten stimme ich dir voll zu.
Gruß
Rainer
[Editiert am 3.2.2012 um 17:40 von Rainer]
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Antwort 213 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 17:41 |
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Mal eine weitere Frage hierzu, wenn ich braue, aber nicht alleine für mich
, sondern nur weil die Anlage bei mir steht, dan geht alles zu meinen
Lasten. Aber das Bier würde auf mehrere Haushalte aufgeteilt (sow ie es
früher oft üblich war), wird das in Summe betrachtet oder den einzelnen
zugeschrieben? Nicht das ich mir da wirklich einen Kopf mache, denn die
paar Euro machen einen nicht arm, ist nur interessehalber.
Grüsse
Chris
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Antwort 214 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 17:46 |
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Du könntest probieren, Deine Anlage zum Kommunbrauhaus zu erklären.
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Antwort 215 |
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Posting Freak Beiträge: 3478 Registriert: 21.9.2011 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 17:50 |
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Die Biersteuer an sich ist nicht das was mich aufregt, sondern der ganze
Aufwand den man treiben muss damit unser Staat Geld kaputtmacht.
Wie hoch müsste meine jährliche Biermenge wohl sein, damit das Finanzamt
nicht drauflegt bei dem Verwaltungsaufwand, der betrieben werden muss? ____________________ Gruss Uli
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Antwort 216 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 18:21 |
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Zitat: | Zitat von uli74, am
3/2/2012 um 16:19
Zitat von Boludo, am 3/2/2012 um 16:09
Warum teilt ihr dem HZA die Stammwürze mit?
Es geht um 200 Liter, egal wie dick.
Alles darüber muss versteuert werden und dann ist die Stammwürze natürlich
ausschlaggebend.
Aber vorher ist die doch vollkommen egal.
Stefan
Nenee, die Stammwürze muss man zumindest beim HZA Heilbronn angeben. die
wollen das so. Andererseits: Nachgeprüft wird die Stammwürze meines Wissens
nicht, jedenfalls nicht bis 200 l Jahresmenge.
Und wenn die wollen, dass Du ausschließlich nackt braust, würdest Du das
dann auch tun?
Rein rechtlich können sie weder das eine noch das andere von Dir
verlangen.
Wenn schon von einem Hobbybrauer verlangt wird, dass er sich an die Regeln
hält, dann kann man das von einem HZA erst recht verlangen.
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Wenn der zuständige Beamte meint, dass man
nackt brauen muss damit er seiner Aufgabe der Steuerüberwachung nachkommen,
so kann er auch das tun!
Nein, das war jetzt ein schlechtes Beispiel! Aber wenn er meint, er muss
den Stw-Gehalt wissen um seinen Job tun zu können so kann er das machen und
auch durchsetzen. Und er kann noch viel mehr wissen wollen, solange kein
Gericht in DE den ganzen Wahnsinn stoppt, ist das alles persönliche
Auslegungsache. Aber ich glaube ich wiederhole mich.
VG, Markus
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Antwort 217 |
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Junior Member Beiträge: 34 Registriert: 26.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 18:25 |
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Ich versteh die ganze Aufregung hier ehrlich gesagt nicht...ich hab eine
E-Mail-Vorlage erstellt, ein Doppelklick, Datum, Menge und Stammwürze
eintragen (pauschal 12%, es sei denn es soll was stärkeres werden) und auf
Senden klicken. Dauert insgesamt ca. 10 Sekunden. Bei meinen 10 Litern pro
Brauvorgang muss ich das bei Beachtung der Freimenge höchstens 20x im Jahr
machen, entspricht 200 Sekunden oder etwas mehr als 3 Minuten pro
Jahr...
[Editiert am 3.2.2012 um 18:26 von cyverboy2]
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Antwort 218 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 18:29 |
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Zitat: | Jeder kann sich in D
Braumeister nennen. |
Das sieht die Handwerksordnung zu recht etwas anders:
Zitat: | Fünfter Teil Bußgeld-,
Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt Bußgeldvorschriften
§ 117
Änderungen / Synopse | 3 Gesetze verweisen aus 3 Artikeln auf § 117
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Gewerbe als stehendes
Gewerbe selbständig betreibt oder
2. entgegen § 51 oder § 51d die Ausbildungsbezeichnung "Meister/Meisterin"
führt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis
zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 kann mit
einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden. |
Zitat: | § 51d
Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem
zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe darf nur führen,
wer die Prüfung nach § 51a Abs. 3 in diesem Handwerk oder Gewerbe bestanden
hat. |
[Editiert am 3.2.2012 um 18:31 von Tudo]
____________________ Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
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Antwort 219 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 3.2.2012 um 19:50 |
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> entspricht 200 Sekunden oder etwas mehr als 3 Minuten pro Jahr...
Mein HZA Schweinfurt möchte das erwähnte Formular ausgefüllt,
unterschrieben und eingescannt als JPG (...das Grafikformat war keine
Vorgabe ) im Mailanhang zugesendet bekommen.
Das bedeutet für mich: ausdrucken, ausfüllen, einscannen, Bildbearbeitung
(Kontrast + Filegröße) und dann erst abschicken.
Ich komme so mit den 200sec im Jahr nicht ganz hin, fürchte ich.
Ich habe aber auch keine Lust das irgendwie mit dem HZA zu diskutieren,
möchte so wenig wie möglich mit dieser Behörde zu tun haben.
...auch auf die Gefahr hin, daß sich mit dieser Einstellung nie was
ändert.
...witzigerweise wurden meine Mails von meiner "normalen" web.de-Adresse
dort im Spamfilter geblockt!
Uwe
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Antwort 220 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2012 um 19:56 |
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Uwe, wenn dein HZA auch mit einer Worddatei einverstanden ist, kannst du
dort deine Unterschrift einmalig einscannen. Dann brauchst du nur noch die
paar Daten eintragen und abschicken.
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Antwort 221 |
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Gast
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erstellt am: 3.2.2012 um 23:59 |
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Ist doch klasse, da würde ich folgendes drauf antworten .
... Gerne werde ich meine zukünftigen Brauaktivitäten wunschgemäß bei Ihnen
mit 14 tägigem Vorlauf anmelden.
Im Gegenzug erwarte ich. dass Sie mir mindestens 5 Tage vor Braubeginn bei
mir eingehend sowohl den Eingang der Brauanzeige als auch deren
Ordnungsmäßigkeit schriftlich bestätigen, damit ich diese meinem
Rechtsanwalt und meinem Steuerberater vor Braubeginn zur Prüfung vorlegen
kann - es soll ja schließlich alles seine Ordnung haben.
Sollten Sie eine Außenprüfung beabsichtigen, so bitte ich diese mir
ebenfalls mindestens 5 Tage vor Braugebinn anzukündigen, damit ich meinen
Rechtsanwalt und meinen Steuerberater rechtzeitig informieren und
terminlich einbinden kann.
Vielen Dank !
mfG
.... und mal schauen, was dann passiert
Jürgen
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 4.2.2012 um 00:20 |
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Antwort 223 |
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Gast
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erstellt am: 4.2.2012 um 11:43 |
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