Senior Member Beiträge: 113 Registriert: 31.7.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.10.2012 um 09:20 |
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Zitat von rmax, am 11.10.2012 um
22:34 |
(...)vor allem auf der Rechtsunsicherheit herumzureiten, die der
Gesetzgeber eben auch auf eine Weise beseitigen kann, die nicht in unserem
Sinne wäre. (...)
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Diese Gefahr sehe ich auch! Mein Bruder ist Angler und in diesem Bereich
wurde auch einmal versucht eine Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Beseitigt
wurde diese auch. Nur leider in der Form, dass das Betreffene komplett
verboten wurde.
Man kann nicht voraussehen, was bei einer solchen Geschichte raus kommt.
Und wenn sich dann noch nicht einmal die Community einig ist...
Nicht umsonst heißt es »Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes
Hand!«, und ich fürchte, dass dies auch hier gilt.
Naja, jetzt ist es zu spät und man kann nur noch das Beste hoffen und
beten.
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Antwort 50 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 12.10.2012 um 09:51 |
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Das trifft aber nur für diejenigen zu, die von der Unklarheit profitieren.
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Antwort 51 |
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 00:42 |
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Das Forum spiegelt unsere Gesellschaft!
Da wird gejammert immer wieder gejammert "Wir armen Hobbybrauer dürfen nur
200 Liter steuerfrei brauen, der Zoll ist so lästig ö. ähnliches". Aber
wenn mal einer nen Arsch in der Hose hat, es in die Hand nimmt und eine
Petition schreibt, dann wird er noch kritisiert. Die Praxis hat gezeigt daß
ughi´s Thread über drei Jahre diskutiert wurde und dann im Nivana des
Forums angekommen ist. Bei anderen Beiträgen über den Zoll ist es
ähnlich.
Bis jetzt sind es 68 die der Petition zustimmen, das ist nicht mal 1% der
Forumsmitglieder
Leute wo seit ihr? Es betrifft euer Hobby, oder liegt ihr alle auf der
Couch und schaut "Bauer sucht Frau"??? ____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 52 |
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Senior Member Beiträge: 144 Registriert: 13.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 06:17 |
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Zitat von mibi-xxl, am 13.10.2012 um
00:42 | Das Forum spiegelt unsere
Gesellschaft!
Da wird gejammert immer wieder gejammert "Wir armen Hobbybrauer dürfen nur
200 Liter steuerfrei brauen, der Zoll ist so lästig ö. ähnliches". Aber
wenn mal einer nen Arsch in der Hose hat, es in die Hand nimmt und eine
Petition schreibt, dann wird er noch kritisiert. Die Praxis hat gezeigt daß
ughi´s Thread über drei Jahre diskutiert wurde und dann im Nivana des
Forums angekommen ist. Bei anderen Beiträgen über den Zoll ist es
ähnlich.
Bis jetzt sind es 68 die der Petition zustimmen, das ist nicht mal 1% der
Forumsmitglieder
Leute wo seit ihr? Es betrifft euer Hobby, oder liegt ihr alle auf der
Couch und schaut "Bauer sucht Frau"??? |
100 %ige Zustimmung.....
Volker
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Antwort 53 |
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Senior Member Beiträge: 169 Registriert: 23.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 08:23 |
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Nr. 71 ;-)
____________________ WINKLBRÄU - offizieller Partner der Natur
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Antwort 54 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 13.10.2012 um 10:43 |
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Ich sag es vielleicht noch mal klar und deutlich: der Bundestag ist für die
Verordnung nicht zuständig! Der Bundestag macht Gesetze, ist also für das
Biersteuergesetz zuständig. Die Verordnung wird vom Bundesfinanzministerium
mit Zustimmung durch den Bundesrat erlassen. Hier geht es aber um die
Auslegung und Anwendung der Verordnung, das fällt in die Zuständigkeit des
Ministeriums und der Bundesfinanzverwaltungen, bestenfalls in den der
entsprechenden Verwaltungsgerichte.
Mir ist also völlig unklar, was diese Petition erreichen und bezwecken
soll, außer sich seinem Ärger mal irgendwie Luft zu machen. Unterstützt
lieber die Leute, die entsprechende Musterklagen führen.
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Antwort 55 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 12:17 |
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Sicherlich ist es für den ADMIN kein prob, ein Rundschreiben per mail an
alle User zu senden mit der Bitte um Unterstützung!
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 56 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 12:23 |
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Sorry, mein Lieber, das werde ich nicht tun, auch wenn es prinzipiell der
Sache dienen würde. Das grenzt für mich an Spam bzw. einer gewissen Art von
Agressivität, und dat mach ich nich.
Viele Grüße
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 12:38 |
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Zitat von andreas23, am 13.10.2012 um
10:43 | Ich sag es vielleicht noch mal klar
und deutlich: der Bundestag ist für die Verordnung nicht zuständig! Der
Bundestag macht Gesetze, ist also für das Biersteuergesetz zuständig. Die
Verordnung wird vom Bundesfinanzministerium mit Zustimmung durch den
Bundesrat erlassen. Hier geht es aber um die Auslegung und Anwendung der
Verordnung, das fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums und der
Bundesfinanzverwaltungen, bestenfalls in den der entsprechenden
Verwaltungsgerichte.
Mir ist also völlig unklar, was diese Petition erreichen und bezwecken
soll, außer sich seinem Ärger mal irgendwie Luft zu machen. Unterstützt
lieber die Leute, die entsprechende Musterklagen führen.
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Völlig richtig! Der richtige Weg wäre eine Normenkontrollverfahren im
Rahmen einer Klage. Hierbei kann bei Entscheidungserheblichkeit das Gericht
selbst die Verfassungsmäßigket der Verordnung selbst prüfen oder
verweisen.
Der Bundestag ist aber keinesfalls zuständig.
Natürlich hat die ganze Petitonsaktion ein ehrbares Anliegen, dem wir alle
dem Grunde nach Respekt zollen sollten. Emotional kann ich ich die
Begeisterung und sonstige postive Erregungen in der Sache teilen und
nachvollziehen. Aber bei zielorientierter Betrachtung nutzt das sachlich
alles nix!
Es ist schlichterdings der falsche Rechtweg und ist daher von vornherin zum
scheitern verurteilt!
Im Grund genommen müsste man folgendermaßen vorgehen:
1) Zunächst prüfen, ob es diesbezüglich schon ein NKV mit welchem Ergebnis
gegeben hat.
2) Gegen die Verordnung verstoßen, Einspruch/Widerspruch einlegen, bei
abweisender Bescheidung den Klageweg beschreiten.
3) Im Rahmen der Klage ein NKV beantragen bzw. das Gericht leitet es von
sich aus ein.
Es würde also eher Sinn machen, Geld zu sammeln für die
Anwalts-/Gerichtskosten und jemand müsste sich bereit erklären, die Klage
als Musterklage duchzuziehen.
Zur Verringerung der Kosten, das Ganze vorab von einem im
Verwaltungs-/Verfassungs-/Steuerrecht versiertem Anwalt prüfen lassen.
Ich selbst bin Zivil- und Arbeitsrechtler. Könnte mich da zwar auch
reinarbeiten, sollte man aber lieber jemanden überlassen, der firm in der
Sache ist. Könnte bestenfalls Kollegen dafür empfehlen, gewinnen bzw. vorab
konsultieren.
Mit anwaltlichem aber grs. solidarischem Gruß
Hagen
[Editiert am 13.10.2012 um 13:01 von Hagen]
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 58 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 13.10.2012 um 13:38 |
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Hagen: so ein NKV ist doch aber auch nur sinnvoll, wenn man der Meinung
ist, die Verordnung sei irgendwie rechtswidrig, oder?. Da gäbe es
vielleicht sogar Ansatzpunkte, z.B. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: der
Verwaltungsaufwand steht ja in keinem Verhältnis zu den potentiell
entgangenen Steuereinnahmen.
Aber worum es doch eigentlich geht, ist, daß wir der Meinung sind, daß die
Verordnung nicht ordnungsgemäß ausgelegt wird. Und das kann man auf dem
normalen Klageweg regeln, beziehungsweise, so meine Hoffnung, durch
klärende Gespräche mit den vorgeordeneten Behörden.
Und vielleicht noch mal zur Klarstellung: ich will hier nicht doof
rumpupen, sondern freue mich über Engagement. Es ist nur immer
enttäuschend, und das kenne ich aus eigener Erfahrung, wenn man sich in
eine Sache reinhängt mit Herzblut, und die dann völlig wirkungslos
verpufft. Und genau das befürchte ich bei der Petition.
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Antwort 59 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 13:54 |
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Dann habe ich mal eine laienhafte Frage an Hagen und Andreas, bitte:
Ist es auszuschließen, daß der Petitionsausschuss das zuständige
Finanzministerium um Stellungnahme bittet und diese evtl. die
vorgetragenen Unklarheiten beseitigt?
VG
Michael
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Antwort 60 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 13.10.2012 um 14:27 |
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Auszuschließen ist das natürlich nicht, aber extrem unwahrscheinlich. Schon
alleine eine Behandlung der Petition ist unwahrscheinlich, wenn wir da
keine 20000 Unterschriften zusammenbekommen (und das werden wir nicht).
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Antwort 61 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 21:17 |
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http://www.youtube.com/watch?v=kqoR_EFjgu4
siehe 0:20 bis 0:55:
Diese Sequenz aus 1982(?)berichtet quasi von der Geburtsstunde des §41:
sososo... " bewundernswert unbürokratisch" hat sich das BMF damals
gezeigt!
Meister Pütz und sein Hobbythek-Team hat da mal eben was mit
dem BMF ausgehandelt...
(die fettgedruckten Worte betonen diese gewisse Ironie, mit der ich das
ganze heute betrachte...)
Seither durften Hobbybrauer gelegentlich, aber nicht
regelmäßig, dennoch mehrmals im Jahr brauen, aber nie mehr
als 25 Liter je Monat. - (aus pers. Erinnerung rezitiert)
Diese wirre Regelung wurde bekanntermaßen vereinfacht und durch die heute
gültige "200-Liter-Regel/Hsh." ersetzt.
WARUM muß hinsichtlich der Korrekturen von Verordnungen heutzutage alles so
kompliziert sein???
WARUM hat es damals (vermutlich) nur ein paar Telefonate und ein feuchtes
Händeschütteln gekostet, um überhaupt eine
hobbybrauerfreundlich gesinnte Verordnung ins Leben zu rufen, die zuvor
nicht gegeben hat.
Vielleicht sollten wir Jean Pütz als "Schutzpatron der
Hobbybrauer" ins Boot holen - und ihn mal fragen, wie die Ausnahmeregelung
für uns Hobbybrauer damals zustande kam. Wer waren damals die
Ansprechpartner? Welche Hürden galt es zu überwinden?
Vielleicht kann man an den Ursprüngen nochmals anhebeln und die Erkenntnis
vortragen, daß die heutige Regelung offensichtlich "über's Knie gebrochen"
wurde, nicht mehr zeitgemäß ist, und die Verwaltungskosten auf jeden Fall
höher zu bewerten sind, als die Steuereinnahmen, die diesen
gegenüberstehen.
Die Petition kann zunächst natürlich trotzdem weiterlaufen.
Mir gefällt jedoch der Gedanke, Herrn Pütz einfach mal salopp zu fragen,
was er von der Sache hält. Und ob er ein gutes Wort für uns
einlegen könnte. ...und ob er sich überhaupt bewußt ist, daß er (m.E.
wesentlich!) dazu beigetragen hat, daß es in "D" überhaupt eine
Hobbybrauerszene gibt.
Was haltet Ihr davon? bzw. wie kann man mit solchen Promis in Kontakt
kommen?
Mit freundlichem Abend
André
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Antwort 62 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 21:30 |
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Hi, Andre,
was das Wirken des Jean Pütz angeht...DAS habe ich schon öfter hier mal
erzählt, z.B. hier, ich bin also absolut Deiner Meinung, was die
Pionierarbeit des guten Pütz angeht.
Ich habe dem tatsächlich schon mal in der Hobbybrauangelegenheit
geschrieben, der Jean hat eine Webseite, ich habe aber leider nie eine Antwort
bekommen...Auf nochmal probieren habe ich keine Lust...
Ich glaube dieses Pützforum war es seinerzeit.
Viele Grüße
Michael
[Editiert am 13.10.2012 um 21:33 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 22:43 |
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Zitat: | Sorry, mein Lieber, das
werde ich nicht tun, auch wenn es prinzipiell der Sache dienen würde. Das
grenzt für mich an Spam bzw. einer gewissen Art von Agressivität, und dat
mach ich nich. |
Ich bin der Thematik/Diskussion im Grunde genommen wohlgesinnt - aber
deswegen außerordentliche, persönliche E-Mails zu bekommen -
...würde mich tatsächlich nerven.
@Frika: nich' krumm nehmen, bitte... Deine Idee ist gut, aber als Admin
fährt man wahrscheinlich am Besten, wenn man sich irgendwie neutral
verhält... *Bauchgefühl*...
---Ich möchte keine stimmungsmachenden Mails von 'Hobbybrauer.de' in
meinem Postfach erhalten..., öhm...bitte!---
Freundlichste Grüße
André
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Antwort 64 |
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Junior Member Beiträge: 32 Registriert: 7.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 13.10.2012 um 22:43 |
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Sorry Meine Lieben,
habe immer noch nicht ganz verstanden worauf Ihr hinauswollt? 2 hl p.a.
sind ok für mich, ja wohne in einem Zweipersonenhaushalt. Kenne aber auch
genug 8er+ WGs die weder verschwistert noch verschwägert sind und nur
aufgrund der Wohnungssituation ((( das Fass will ich jetzt nicht aufmachen
... )))
@Michael. Nochmal vom HZA DO gehört?
Um es kurz zu machen. Teile Peters Meinung. Zitat
«Es bedanken sich für die Aufmerksamkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages die mehr als 10.000 registrierten Benutzer von
öffentlichen Foren des Hobbys "Bierbrauen"» Zitat Ende.
Wie kommst Du auf diese Zahl? Ich komme auf eine handvoll Dutzend die hier
mehr oder weniger regelmäßig posten ... Hallo stille Mitleser
Hätte es auch besser gefunden den Text hier für einzwei Wochen
reinzustellen und dann zu machen wovon man nicht lassen kann. Halte es für
einen Schnellschuss in den Ofen ...
Have A Wonderful Rest.Brewing.Week-end
Frank
((( PS. JPütz lebt noch? Oder besser braut noch? Danke WDR! ))) ____________________ So Long, and Thanks for All the Beer
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Antwort 65 |
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Posting Freak Beiträge: 3129 Registriert: 1.4.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.10.2012 um 23:15 |
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Der gute JP hat mit der Hobbybrauerszene so viel zu tun wie Kathrin Rüegg
mit der Marmeladeneinkocherszene.
Beides gab es vor den Beiden und Beides gibt es nach den Beiden.
____________________ Bierinale - Festival der kreativen Braumanufakturen
ZEBULON Braumanufaktur
Bier mit Leib und Seele.
Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Antwort 66 |
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Junior Member Beiträge: 32 Registriert: 7.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.10.2012 um 00:12 |
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Na Denn ...
Homebrewing Must Go On
http://vimeo.com/22002635
Jut Sud. ____________________ So Long, and Thanks for All the Beer
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Antwort 67 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 14.10.2012 um 00:31 |
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Hallo, Frank,
nein, bisher nix vom HZA DO gehört, aber deren Mitteilung deutete schon an,
dass es dauern kann...derartige Mühlen mahlen bekanntermaßen mitunter sehr
langsam...
Gruß und Gute Nacht
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Junior Member Beiträge: 32 Registriert: 7.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 14.10.2012 um 01:26 |
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Na dann bekommen sie halt eine neue Mühle ... Sorry für meinen Zynismus
____________________ So Long, and Thanks for All the Beer
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Antwort 69 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.10.2012 um 09:23 |
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Kennt jemand aus dem Forum einen Bundestagsabgeordneten?
Über diesen Weg gibt es vielleicht auch Möglichkeiten, das Thema wenn nicht
zu lösen, aber erst einmal voranzutreiben. Besonders der Punkt, dass nach
der hier vorherrschenden Meinung der Aufwand in keinem Verhältnis zum
Nutzen steht, ist vielleicht ein Hebel. Dazu müsste man das Steuervolumen
und den Aufwand der Steuerbehörden kennen und gegenüberstellen.
Aber wahrscheinlich ist selbst das vermutlich verschwendete Steuergeld zu
gering, um behandelt zu werden oder auch nur im Schwarzbuch der
Steuerverschwendung aufzutauchen.
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Antwort 70 |
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Posting Freak Beiträge: 3929 Registriert: 10.9.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.10.2012 um 12:44 |
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Moin,
der unnötige Verwaltungsaufwand ist jedenfalls kein rechtliches Argument,
allenfalls ein pragmatisches Hilfsargument. Damit allein käme man nicht
weiter.
Ich hatte mal dazu recherchiert. die 20l-Regelung pro Haushalt geht auf ein
Reichsgesetz von 1871/72 zurück. Dort wurde ausdrücklich von der Sudmenge
pro Haushalt gesprochen. Dieser wurde in dem Gesetz auch zahlenmäßig
definiert. Ich meine es wären 8 Personen über 12 Jahre gewesen. Genaues
kann ich jetzt nicht sagen, habe mir das Gesetz nicht gelinkt. Müsste ich
mal wieder suchen.
Damals gab es allerdings auch noch keinen Gleichheitsgrundsatz. An diesem
Verfassungsgrundsatz wäre die Verordnung im Rahmen eines NKV jedoch meiner
Meinung nach zu messen.
Hier ist meines Erachtens der Gleichheitsgrundsatz und der steurrechtliche
Grundsatz der Gleichmäßigkeit verletzt.
Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Steuerrecht ist
Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes, der sich auch aus den
Grundrechten ergibt. Wird eine Geldleistung nicht allen, bei denen der
Tatbestand zutrifft, auferlegt, so ist sie keine Steuer.
Es kann doch nicht sein, dass ein Haushalt mit einer Person durch diese
Regelung ein steuerfreier Pro-Kopf-Verbrauch von 200 l p.a. gewährt wird,
während ein Haushalt mit beispielsweise 10 Personen (meinethalben über 16
Jahre alt) ein steuerfreier Pro-Kopf-Verbrauch von nur 20 l p.a.
zugestanden wird!
Eine schönen Sonntag!
Hagen
[Editiert am 14.10.2012 um 13:00 von Hagen]
____________________ Besten Gruß
Hagen
------------------------------
Taumelkäfer Hausbräu - honi soit qui mal y pense!
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Antwort 71 |
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Senior Member Beiträge: 282 Registriert: 22.10.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.10.2012 um 15:11 |
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@Hagen
Genau darum geht es. Es ist einfach unverhältnismäßig.
Auf in den Kampf !
Wehrt Euch leistet Widerstand
gegen das Unrecht hier im Land.
Gibt viel zu tun.
Allzeit Gut Sud
Jürgen
____________________ Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier
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Antwort 72 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.10.2012 um 03:23 |
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So, ich habe mal einen eigenen Petitionstext entworfen und stelle ihn zur
Diskussion. Mit eingen Formulierungen aus dem Bergündungs-Teil bin ich
selbst noch nicht so ganz zufrieden, aber die Stoßrichtung an sich möchte
ich so beibehalten.
Der deutsche Bundestag möge beschließen, aus §29 Absatz 2 die
Satzteile "in ihren Haushalten" und ", bis zu einer Menge von 2hl
im
Kalenderjahr" zu streichen.
Der neue Wortlaut von §29 Absatz 2 BierStG wäre somit:
"Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus-
und Hobbybrauern ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird,
von der Steuer zu befreien."
Begründung:- Zum Wegfall der
Mengenbeschränkung
Seit den zaghaften Anfängen des Hobbybrauens in den 1980er Jahren,
als das vorher geltende Verbot zur Abgabe von zum Brauen geeigneten
Gerätschaften und Rohstoffen an Privatpersonen durch die derzeit
geltende Regelung abgelöst wurde, hat sich die Zahl der Hobbybrauer
in Deutschland um ein vielfaches vergrößert.
Der weitaus größte Teil der Hobbybrauer überschreitet die geltende
Freimenge von 200 Litern pro Jahr nicht. Durch die aus §29 Abs. 2
BierStG und §41 BierStV folgende Vorab-Anzeigepflicht beim
Hauptzollamt für jeden einzelnen, noch so kleinen Sud (bei vielen
Hobbybrauern nicht mehr als 20 Liter) erzeugt die derzeitige
Regelung aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand, dem nur
Steuereinnahmen in unerheblichem Umfang von den wenigen
Hobbybrauern gegenüber stehen, die die Freimenge überschreiten.
Als Maßnahme des Bürokratieabbaus würden hier sowohl der Staat als
auch der Bürger vom Wegfall der Mengenbeschränkung und der daraus
folgenden Anzeigepflicht profitieren.
Beispiele für andere Verbrauchsteuergesetze, die die Herstellung
für den Eigenbedarf ohne Mengenbeschränkung freistellen und auch
keine Anzeigepflicht für die Herstellung kennen, sind die
Kaffeesteuer und die Tabaksteuer.
Auch Gründe des Gesundheitsschutzes sprechen nicht für die
Aufrechterhaltung der Beschränkung, denn ein Süchtiger kann sich
auf vielerlei andere Weise mit günstigem selbst hergestelltem oder
gekauftem Alkohol versorgen, der keiner Verbrauchsteuer unterliegt.
Die Brauwirtschat (und damit die eigentlichen Einnahmen aus der
Biersteuer) würde der Wegfall ebenfalls nicht beeinträchtigen, denn
der zeitliche Aufwand, der mit diesem Hobby einher geht, macht es
nur für Liebhber interessant, aber nicht als günstigen Ersatz für
gekauftes Bier.
- Zum Wegfall der Ortsbeschränkung
Mit dem Wegfall der aus der Mengenbeschränkung resultierenden
Steuerüberwachung entfällt auch der Hauptgrund dafür, das Brauen
zum Eigenbedarf nur in den eigenen vier Wänden zu erlauben.
Damit würde auch der Tatsache Rechnung getragen, daß Hobbybrauer
oft in Gruppen ihrem Hobby nachgehen und gemeinsam eine Anlage
zusammenstellen, auf der alle Beteiligten jeweils ihr Bier brauen
und es nicht nachvollziehbar erscheit, warum nur der, der die
Anlage beherbergt, steuerfrei brauen dürfen soll, während die
anderen Gruppenmitglieder ihr Bier versteuern müssen.
Es wäre wünschenswert, solche neu errichteten Gemeinschaftsanlagen
den in der BierStV berücksichtigten traditionellen
Kommunbrauhäusern gleichzustellen, bzw. durch den Wegfall der
Ortsbeschränkung die Steuerfreiheit nur noch daran festzumachen,
daß das Bier zum eigenen Verbrauch hergestellt wird.
Auch hier würde durch die Änderung Bürokratie abgebaut und das
Verfahren für Bürger und Verwaltung vereinfacht und klarer
gestaltet.
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Antwort 73 |
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Posting Freak Beiträge: 789 Registriert: 3.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.10.2012 um 07:29 |
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Ich finde rmax Vorschlag super, hier kommt klar
bei rum, was wir wirklich wollen.
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Antwort 74 |
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