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Autor: Betreff: Petition an den Deutschen Bundestag zur Regelung und Klarstellung des §41 der Biersteuerverordnung B
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Seb
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2012 um 09:20  

Zitat von rmax, am 11.10.2012 um 22:34

(...)vor allem auf der Rechtsunsicherheit herumzureiten, die der Gesetzgeber eben auch auf eine Weise beseitigen kann, die nicht in unserem Sinne wäre. (...)


Diese Gefahr sehe ich auch! Mein Bruder ist Angler und in diesem Bereich wurde auch einmal versucht eine Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Beseitigt wurde diese auch. Nur leider in der Form, dass das Betreffene komplett verboten wurde.

Man kann nicht voraussehen, was bei einer solchen Geschichte raus kommt. Und wenn sich dann noch nicht einmal die Community einig ist...
Nicht umsonst heißt es »Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!«, und ich fürchte, dass dies auch hier gilt.

Naja, jetzt ist es zu spät und man kann nur noch das Beste hoffen und beten. ;)
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philthno2
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red_folder.gif erstellt am: 12.10.2012 um 09:51  

Zitat von rmax, am 11.10.2012 um 20:57
[...] der alles Zeug dazu hat, für uns nach hinten loszugehen (ausdrückliche Beschränkung auf 200l pro Haushalt) [...]


Das trifft aber nur für diejenigen zu, die von der Unklarheit profitieren.
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mibi-xxl
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 00:42  
Das Forum spiegelt unsere Gesellschaft!
Da wird gejammert immer wieder gejammert "Wir armen Hobbybrauer dürfen nur 200 Liter steuerfrei brauen, der Zoll ist so lästig ö. ähnliches". Aber wenn mal einer nen Arsch in der Hose hat, es in die Hand nimmt und eine Petition schreibt, dann wird er noch kritisiert. Die Praxis hat gezeigt daß ughi´s Thread über drei Jahre diskutiert wurde und dann im Nivana des Forums angekommen ist. Bei anderen Beiträgen über den Zoll ist es ähnlich.
Bis jetzt sind es 68 die der Petition zustimmen, das ist nicht mal 1% der Forumsmitglieder :mad: :mad: :mad:
Leute wo seit ihr? Es betrifft euer Hobby, oder liegt ihr alle auf der Couch und schaut "Bauer sucht Frau"???


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Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
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Schill
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smilies/thumbup.gif erstellt am: 13.10.2012 um 06:17  

Zitat von mibi-xxl, am 13.10.2012 um 00:42
Das Forum spiegelt unsere Gesellschaft!
Da wird gejammert immer wieder gejammert "Wir armen Hobbybrauer dürfen nur 200 Liter steuerfrei brauen, der Zoll ist so lästig ö. ähnliches". Aber wenn mal einer nen Arsch in der Hose hat, es in die Hand nimmt und eine Petition schreibt, dann wird er noch kritisiert. Die Praxis hat gezeigt daß ughi´s Thread über drei Jahre diskutiert wurde und dann im Nivana des Forums angekommen ist. Bei anderen Beiträgen über den Zoll ist es ähnlich.
Bis jetzt sind es 68 die der Petition zustimmen, das ist nicht mal 1% der Forumsmitglieder :mad: :mad: :mad:
Leute wo seit ihr? Es betrifft euer Hobby, oder liegt ihr alle auf der Couch und schaut "Bauer sucht Frau"???


100 %ige Zustimmung.....

Volker
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winklfrank
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 08:23  
Nr. 71 ;-)


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WINKLBRÄU - offizieller Partner der Natur
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 10:43  
Ich sag es vielleicht noch mal klar und deutlich: der Bundestag ist für die Verordnung nicht zuständig! Der Bundestag macht Gesetze, ist also für das Biersteuergesetz zuständig. Die Verordnung wird vom Bundesfinanzministerium mit Zustimmung durch den Bundesrat erlassen. Hier geht es aber um die Auslegung und Anwendung der Verordnung, das fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums und der Bundesfinanzverwaltungen, bestenfalls in den der entsprechenden Verwaltungsgerichte.

Mir ist also völlig unklar, was diese Petition erreichen und bezwecken soll, außer sich seinem Ärger mal irgendwie Luft zu machen. Unterstützt lieber die Leute, die entsprechende Musterklagen führen.
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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 12:17  
Sicherlich ist es für den ADMIN kein prob, ein Rundschreiben per mail an alle User zu senden mit der Bitte um Unterstützung!


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 12:23  
Sorry, mein Lieber, das werde ich nicht tun, auch wenn es prinzipiell der Sache dienen würde. Das grenzt für mich an Spam bzw. einer gewissen Art von Agressivität, und dat mach ich nich.

Viele Grüße
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 12:38  

Zitat von andreas23, am 13.10.2012 um 10:43
Ich sag es vielleicht noch mal klar und deutlich: der Bundestag ist für die Verordnung nicht zuständig! Der Bundestag macht Gesetze, ist also für das Biersteuergesetz zuständig. Die Verordnung wird vom Bundesfinanzministerium mit Zustimmung durch den Bundesrat erlassen. Hier geht es aber um die Auslegung und Anwendung der Verordnung, das fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums und der Bundesfinanzverwaltungen, bestenfalls in den der entsprechenden Verwaltungsgerichte.

Mir ist also völlig unklar, was diese Petition erreichen und bezwecken soll, außer sich seinem Ärger mal irgendwie Luft zu machen. Unterstützt lieber die Leute, die entsprechende Musterklagen führen.


Völlig richtig! Der richtige Weg wäre eine Normenkontrollverfahren im Rahmen einer Klage. Hierbei kann bei Entscheidungserheblichkeit das Gericht selbst die Verfassungsmäßigket der Verordnung selbst prüfen oder verweisen.

Der Bundestag ist aber keinesfalls zuständig.

Natürlich hat die ganze Petitonsaktion ein ehrbares Anliegen, dem wir alle dem Grunde nach Respekt zollen sollten. Emotional kann ich ich die Begeisterung und sonstige postive Erregungen in der Sache teilen und nachvollziehen. Aber bei zielorientierter Betrachtung nutzt das sachlich alles nix!

Es ist schlichterdings der falsche Rechtweg und ist daher von vornherin zum scheitern verurteilt!

Im Grund genommen müsste man folgendermaßen vorgehen:

1) Zunächst prüfen, ob es diesbezüglich schon ein NKV mit welchem Ergebnis gegeben hat.

2) Gegen die Verordnung verstoßen, Einspruch/Widerspruch einlegen, bei abweisender Bescheidung den Klageweg beschreiten.

3) Im Rahmen der Klage ein NKV beantragen bzw. das Gericht leitet es von sich aus ein.

Es würde also eher Sinn machen, Geld zu sammeln für die Anwalts-/Gerichtskosten und jemand müsste sich bereit erklären, die Klage als Musterklage duchzuziehen.

Zur Verringerung der Kosten, das Ganze vorab von einem im Verwaltungs-/Verfassungs-/Steuerrecht versiertem Anwalt prüfen lassen.

Ich selbst bin Zivil- und Arbeitsrechtler. Könnte mich da zwar auch reinarbeiten, sollte man aber lieber jemanden überlassen, der firm in der Sache ist. Könnte bestenfalls Kollegen dafür empfehlen, gewinnen bzw. vorab konsultieren.

Mit anwaltlichem aber grs. solidarischem Gruß

Hagen


[Editiert am 13.10.2012 um 13:01 von Hagen]



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Besten Gruß

Hagen
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 13:38  
Hagen: so ein NKV ist doch aber auch nur sinnvoll, wenn man der Meinung ist, die Verordnung sei irgendwie rechtswidrig, oder?. Da gäbe es vielleicht sogar Ansatzpunkte, z.B. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: der Verwaltungsaufwand steht ja in keinem Verhältnis zu den potentiell entgangenen Steuereinnahmen.

Aber worum es doch eigentlich geht, ist, daß wir der Meinung sind, daß die Verordnung nicht ordnungsgemäß ausgelegt wird. Und das kann man auf dem normalen Klageweg regeln, beziehungsweise, so meine Hoffnung, durch klärende Gespräche mit den vorgeordeneten Behörden.

Und vielleicht noch mal zur Klarstellung: ich will hier nicht doof rumpupen, sondern freue mich über Engagement. Es ist nur immer enttäuschend, und das kenne ich aus eigener Erfahrung, wenn man sich in eine Sache reinhängt mit Herzblut, und die dann völlig wirkungslos verpufft. Und genau das befürchte ich bei der Petition.
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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 13:54  
Dann habe ich mal eine laienhafte Frage an Hagen und Andreas, bitte:
Ist es auszuschließen, daß der Petitionsausschuss das zuständige Finanzministerium um Stellungnahme bittet und diese evtl. die
vorgetragenen Unklarheiten beseitigt?

VG
Michael
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 14:27  
Auszuschließen ist das natürlich nicht, aber extrem unwahrscheinlich. Schon alleine eine Behandlung der Petition ist unwahrscheinlich, wenn wir da keine 20000 Unterschriften zusammenbekommen (und das werden wir nicht).
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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 21:17  
http://www.youtube.com/watch?v=kqoR_EFjgu4
siehe 0:20 bis 0:55:

Diese Sequenz aus 1982(?)berichtet quasi von der Geburtsstunde des §41:

sososo... "bewundernswert unbürokratisch" hat sich das BMF damals gezeigt!
Meister Pütz und sein Hobbythek-Team hat da mal eben was mit dem BMF ausgehandelt...
(die fettgedruckten Worte betonen diese gewisse Ironie, mit der ich das ganze heute betrachte...)

Seither durften Hobbybrauer gelegentlich, aber nicht regelmäßig, dennoch mehrmals im Jahr brauen, aber nie mehr als 25 Liter je Monat. - (aus pers. Erinnerung rezitiert)

Diese wirre Regelung wurde bekanntermaßen vereinfacht und durch die heute gültige "200-Liter-Regel/Hsh." ersetzt.

WARUM muß hinsichtlich der Korrekturen von Verordnungen heutzutage alles so kompliziert sein???
WARUM hat es damals (vermutlich) nur ein paar Telefonate und ein feuchtes Händeschütteln gekostet, um überhaupt eine hobbybrauerfreundlich gesinnte Verordnung ins Leben zu rufen, die zuvor nicht gegeben hat.

Vielleicht sollten wir :pray: Jean Pütz als "Schutzpatron der Hobbybrauer" ins Boot holen - und ihn mal fragen, wie die Ausnahmeregelung für uns Hobbybrauer damals zustande kam. Wer waren damals die Ansprechpartner? Welche Hürden galt es zu überwinden?
Vielleicht kann man an den Ursprüngen nochmals anhebeln und die Erkenntnis vortragen, daß die heutige Regelung offensichtlich "über's Knie gebrochen" wurde, nicht mehr zeitgemäß ist, und die Verwaltungskosten auf jeden Fall höher zu bewerten sind, als die Steuereinnahmen, die diesen gegenüberstehen.

Die Petition kann zunächst natürlich trotzdem weiterlaufen.

Mir gefällt jedoch der Gedanke, Herrn Pütz einfach mal salopp zu fragen, was er von der Sache hält. Und ob er ein gutes Wort für uns einlegen könnte. ...und ob er sich überhaupt bewußt ist, daß er (m.E. wesentlich!) dazu beigetragen hat, daß es in "D" überhaupt eine Hobbybrauerszene gibt.

Was haltet Ihr davon? bzw. wie kann man mit solchen Promis in Kontakt kommen?

Mit freundlichem Abend
André
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 21:30  
Hi, Andre,

was das Wirken des Jean Pütz angeht...DAS habe ich schon öfter hier mal erzählt, z.B. hier, ich bin also absolut Deiner Meinung, was die Pionierarbeit des guten Pütz angeht.

Ich habe dem tatsächlich schon mal in der Hobbybrauangelegenheit geschrieben, der Jean hat eine Webseite, ich habe aber leider nie eine Antwort bekommen...Auf nochmal probieren habe ich keine Lust... :(

Ich glaube dieses Pützforum war es seinerzeit.

Viele Grüße
Michael


[Editiert am 13.10.2012 um 21:33 von tauroplu]



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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 22:43  

Zitat:
Sorry, mein Lieber, das werde ich nicht tun, auch wenn es prinzipiell der Sache dienen würde. Das grenzt für mich an Spam bzw. einer gewissen Art von Agressivität, und dat mach ich nich.

:goodpost:

Ich bin der Thematik/Diskussion im Grunde genommen wohlgesinnt - aber deswegen außerordentliche, persönliche E-Mails zu bekommen - ...würde mich tatsächlich nerven.

@Frika: nich' krumm nehmen, bitte... Deine Idee ist gut, aber als Admin fährt man wahrscheinlich am Besten, wenn man sich irgendwie neutral verhält... *Bauchgefühl*...

---Ich möchte keine stimmungsmachenden Mails von 'Hobbybrauer.de' in meinem Postfach erhalten..., öhm...bitte!---

Freundlichste Grüße
André
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Frankenbrau
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 22:43  
Sorry Meine Lieben,

habe immer noch nicht ganz verstanden worauf Ihr hinauswollt? 2 hl p.a. sind ok für mich, ja wohne in einem Zweipersonenhaushalt. Kenne aber auch genug 8er+ WGs die weder verschwistert noch verschwägert sind und nur aufgrund der Wohnungssituation ((( das Fass will ich jetzt nicht aufmachen ... )))

@Michael. Nochmal vom HZA DO gehört?

Um es kurz zu machen. Teile Peters Meinung. Zitat
«Es bedanken sich für die Aufmerksamkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages die mehr als 10.000 registrierten Benutzer von öffentlichen Foren des Hobbys "Bierbrauen"» Zitat Ende.

Wie kommst Du auf diese Zahl? Ich komme auf eine handvoll Dutzend die hier mehr oder weniger regelmäßig posten ... Hallo stille Mitleser :) Hätte es auch besser gefunden den Text hier für einzwei Wochen reinzustellen und dann zu machen wovon man nicht lassen kann. Halte es für einen Schnellschuss in den Ofen ...

Have A Wonderful Rest.Brewing.Week-end

Frank

((( PS. JPütz lebt noch? Oder besser braut noch? Danke WDR! )))


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Waconia
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red_folder.gif erstellt am: 13.10.2012 um 23:15  
Der gute JP hat mit der Hobbybrauerszene so viel zu tun wie Kathrin Rüegg mit der Marmeladeneinkocherszene.

Beides gab es vor den Beiden und Beides gibt es nach den Beiden.


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Bier mit Leib und Seele.

Zertifiziertes Mitglied der "Worschtmarktbrauerbubenbieratenbartei" WBBBB.
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Frankenbrau
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red_folder.gif erstellt am: 14.10.2012 um 00:12  
Na Denn ...

Homebrewing Must Go On :)

http://vimeo.com/22002635

Jut Sud.


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 14.10.2012 um 00:31  
Hallo, Frank,

nein, bisher nix vom HZA DO gehört, aber deren Mitteilung deutete schon an, dass es dauern kann...derartige Mühlen mahlen bekanntermaßen mitunter sehr langsam...

Gruß und Gute Nacht
Michael


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Frankenbrau
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red_folder.gif erstellt am: 14.10.2012 um 01:26  
Na dann bekommen sie halt eine neue Mühle ... Sorry für meinen Zynismus :(


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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 14.10.2012 um 09:23  
Kennt jemand aus dem Forum einen Bundestagsabgeordneten?

Über diesen Weg gibt es vielleicht auch Möglichkeiten, das Thema wenn nicht zu lösen, aber erst einmal voranzutreiben. Besonders der Punkt, dass nach der hier vorherrschenden Meinung der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, ist vielleicht ein Hebel. Dazu müsste man das Steuervolumen und den Aufwand der Steuerbehörden kennen und gegenüberstellen.

Aber wahrscheinlich ist selbst das vermutlich verschwendete Steuergeld zu gering, um behandelt zu werden oder auch nur im Schwarzbuch der Steuerverschwendung aufzutauchen.
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Hagen
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red_folder.gif erstellt am: 14.10.2012 um 12:44  
Moin,

der unnötige Verwaltungsaufwand ist jedenfalls kein rechtliches Argument, allenfalls ein pragmatisches Hilfsargument. Damit allein käme man nicht weiter.

Ich hatte mal dazu recherchiert. die 20l-Regelung pro Haushalt geht auf ein Reichsgesetz von 1871/72 zurück. Dort wurde ausdrücklich von der Sudmenge pro Haushalt gesprochen. Dieser wurde in dem Gesetz auch zahlenmäßig definiert. Ich meine es wären 8 Personen über 12 Jahre gewesen. Genaues kann ich jetzt nicht sagen, habe mir das Gesetz nicht gelinkt. Müsste ich mal wieder suchen.

Damals gab es allerdings auch noch keinen Gleichheitsgrundsatz. An diesem Verfassungsgrundsatz wäre die Verordnung im Rahmen eines NKV jedoch meiner Meinung nach zu messen.

Hier ist meines Erachtens der Gleichheitsgrundsatz und der steurrechtliche Grundsatz der Gleichmäßigkeit verletzt.
Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Steuerrecht ist Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes, der sich auch aus den Grundrechten ergibt. Wird eine Geldleistung nicht allen, bei denen der Tatbestand zutrifft, auferlegt, so ist sie keine Steuer.

Es kann doch nicht sein, dass ein Haushalt mit einer Person durch diese Regelung ein steuerfreier Pro-Kopf-Verbrauch von 200 l p.a. gewährt wird, während ein Haushalt mit beispielsweise 10 Personen (meinethalben über 16 Jahre alt) ein steuerfreier Pro-Kopf-Verbrauch von nur 20 l p.a. zugestanden wird!

Eine schönen Sonntag!

Hagen


[Editiert am 14.10.2012 um 13:00 von Hagen]



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Besten Gruß

Hagen
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Bielsteinbraeu
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red_folder.gif erstellt am: 14.10.2012 um 15:11  
@Hagen
Genau darum geht es. Es ist einfach unverhältnismäßig.
Auf in den Kampf !
Wehrt Euch leistet Widerstand
gegen das Unrecht hier im Land.
Gibt viel zu tun.

Allzeit Gut Sud

Jürgen


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 15.10.2012 um 03:23  
So, ich habe mal einen eigenen Petitionstext entworfen und stelle ihn zur Diskussion. Mit eingen Formulierungen aus dem Bergündungs-Teil bin ich selbst noch nicht so ganz zufrieden, aber die Stoßrichtung an sich möchte ich so beibehalten.



Der deutsche Bundestag möge beschließen, aus §29 Absatz 2 die
Satzteile "in ihren Haushalten" und ", bis zu einer Menge von 2hl im
Kalenderjahr"
zu streichen.


Der neue Wortlaut von §29 Absatz 2 BierStG wäre somit:
"Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus-
und Hobbybrauern ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird,
von der Steuer zu befreien."



Begründung:
  1. Zum Wegfall der Mengenbeschränkung

    Seit den zaghaften Anfängen des Hobbybrauens in den 1980er Jahren,
    als das vorher geltende Verbot zur Abgabe von zum Brauen geeigneten
    Gerätschaften und Rohstoffen an Privatpersonen durch die derzeit
    geltende Regelung abgelöst wurde, hat sich die Zahl der Hobbybrauer
    in Deutschland um ein vielfaches vergrößert.

    Der weitaus größte Teil der Hobbybrauer überschreitet die geltende
    Freimenge von 200 Litern pro Jahr nicht. Durch die aus §29 Abs. 2
    BierStG und §41 BierStV folgende Vorab-Anzeigepflicht beim
    Hauptzollamt für jeden einzelnen, noch so kleinen Sud (bei vielen
    Hobbybrauern nicht mehr als 20 Liter) erzeugt die derzeitige
    Regelung aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand, dem nur
    Steuereinnahmen in unerheblichem Umfang von den wenigen
    Hobbybrauern gegenüber stehen, die die Freimenge überschreiten.

    Als Maßnahme des Bürokratieabbaus würden hier sowohl der Staat als
    auch der Bürger vom Wegfall der Mengenbeschränkung und der daraus
    folgenden Anzeigepflicht profitieren.

    Beispiele für andere Verbrauchsteuergesetze, die die Herstellung
    für den Eigenbedarf ohne Mengenbeschränkung freistellen und auch
    keine Anzeigepflicht für die Herstellung kennen, sind die
    Kaffeesteuer und die Tabaksteuer.

    Auch Gründe des Gesundheitsschutzes sprechen nicht für die
    Aufrechterhaltung der Beschränkung, denn ein Süchtiger kann sich
    auf vielerlei andere Weise mit günstigem selbst hergestelltem oder
    gekauftem Alkohol versorgen, der keiner Verbrauchsteuer unterliegt.

    Die Brauwirtschat (und damit die eigentlichen Einnahmen aus der
    Biersteuer) würde der Wegfall ebenfalls nicht beeinträchtigen, denn
    der zeitliche Aufwand, der mit diesem Hobby einher geht, macht es
    nur für Liebhber interessant, aber nicht als günstigen Ersatz für
    gekauftes Bier.

  2. Zum Wegfall der Ortsbeschränkung

    Mit dem Wegfall der aus der Mengenbeschränkung resultierenden
    Steuerüberwachung entfällt auch der Hauptgrund dafür, das Brauen
    zum Eigenbedarf nur in den eigenen vier Wänden zu erlauben.

    Damit würde auch der Tatsache Rechnung getragen, daß Hobbybrauer
    oft in Gruppen ihrem Hobby nachgehen und gemeinsam eine Anlage
    zusammenstellen, auf der alle Beteiligten jeweils ihr Bier brauen
    und es nicht nachvollziehbar erscheit, warum nur der, der die
    Anlage beherbergt, steuerfrei brauen dürfen soll, während die
    anderen Gruppenmitglieder ihr Bier versteuern müssen.

    Es wäre wünschenswert, solche neu errichteten Gemeinschaftsanlagen
    den in der BierStV berücksichtigten traditionellen
    Kommunbrauhäusern gleichzustellen, bzw. durch den Wegfall der
    Ortsbeschränkung die Steuerfreiheit nur noch daran festzumachen,
    daß das Bier zum eigenen Verbrauch hergestellt wird.

    Auch hier würde durch die Änderung Bürokratie abgebaut und das
    Verfahren für Bürger und Verwaltung vereinfacht und klarer
    gestaltet.
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Posting Freak
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:thumbup: Ich finde rmax Vorschlag super, hier kommt klar bei rum, was wir wirklich wollen.
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