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erstellt am: 19.4.2014 um 01:31 |
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Ich sehe schon das mir das Inspektorat ein 600 Seiten Konvolut mit
Gesetzestexten in die Hand drückt und es liegt dann an mir das
durchzuforsten.....
Da ich auch universitäres erledigen muss kann ich auch nicht in Gmünd
(160km vom Wohnort) Vorort sein und den Leuten in der
Bezirkshauptmannschaft dort auf die Nerven gehen bis mal konkrete Antworten
kommen
[Editiert am 19.4.2014 um 01:35 von litschauer]
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Antwort 125 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 02:49 |
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Antwort 126 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 02:50 |
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Antwort 127 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 03:11 |
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3)
Fußböden
Keine Stolperstellen,
befestigt, trittsicher und rutschhemmend,
leicht zu reinigen, erforderlichenfalls desinfizierbar,
widerstandsfähig gegen chemische und physikalische Einwirkungen,
an ortsgebundenen Arbeitsplätzen ausreichend wärmeisoliert,
[i ]bei Verwendung großer
Flüssígkeitsmengen Gefälle zu einem Abfluss mit
Geruchsverschluss.
Wände und Decken
Leicht zu reinigen, erforderlichenfalls desinfizierbar,
widerstandsfähig gegen chemische und physikalische Einwirkungen,
im Brandfall nicht tropfend und keine toxischen Gase freisetzend,
durchsichtige Wände:
deutlich gekennzeichnet,
aus Sicherheitsmaterial oder gegen Anstoßen abgeschirmt.
[Editiert am 23.4.2014 um 03:11 von litschauer]
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Antwort 128 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 03:15 |
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4) Lichtverhältnisse
§ 29 AStV
§ 22 ASchG
Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet
sein. Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.
Die Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und
die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.
Zu vermeiden sind:
Blendung,
Flimmern,
große Helligkeitsunterschiede.
[Editiert am 23.4.2014 um 03:19 von litschauer]
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Antwort 129 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 03:44 |
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Sachen bis zum nächsten Update zu erledigen sind:
Hohe Priortätenliste:
Muss ich einen Lokalaugenschein mit der Bezirkshauptmannschaft Gmünd
ausmachen. Das kann ich aber erst nach der Prüfung am 5. Mai machen.
Muss ich noch überlegen wie ich das mit dem Gefälle im Fussboden löse.
Am liebsten wäre mir ich müsste nur diesen Abfluss einbauen und vom
Gefälleeinbau wird abgesehen. Wie im Polierplan zu entnehmen geht der
Kanalanschluss genau in der Mitte durchs Zimmer und es ist auch eine
Öffnung im Fundament schon vorhanden.
Eine Fachfirma finden die mir die Umbauten vornimmt. Meine Schwester
ist Architektin also kann sie auch gleich Ausführung/ Details
kontrollieren. Ich kenn mich zwar wegen meinem Studium auch ein wenig aus
aber der Profi ist sie. Habe da Angst wegen Pfusch am Bau....Man hört ja
dauernd so Horrorgeschichten....
Sekundäre Liste:
Ein Logo kreiren und einen griffigen Werbespruch einfallen lassen.
Hoffe mir kommt da noch eine Eingebung. Beim Logo würde ich gern das aus
der Fabrik von meiner Großvater übernehmen und evt. ein wenig
modernisieren. Für den Spruch wirds wohl Brainstorming im Freundeskreis
werden.
Naheliegende Brauerein in Tschechien kontaktieren wegen einer
heimlichen Betriebsspionage meinerseits
Mir eine Marktpositionierung überlegen. Alleinstellungsmerkmale für
mein Produkt habe ich bereits aber die sind noch Betriebsgeheimnis.
Mich wegen einer Betriebshaftpflichtversicherung und deren Kosten
erkundigen
Tschechisch lernen, kann nur paar Tiere, Bier, Hangover, danke und
Hallo
Bezüglich des Umbaues:
Wie erwartet ist es in eine Hangelei durch den Paragraphendschungel
ausgeartet, ich lasse mich jedoch noch nicht beirren und verfolge es
konsequent weiter.
PS: Diesen besonderen Abfluss habe ich auch schon ergoogled:
http://www.ebay.de/itm/Neu-Edelstahl-Bodenablauf-Geruchsversc
hluss-100mm-100mm-fuer-Waschmaschine-Abfluss-/321169579989#page=display
PPS: Den Threadtitel habe ich auch angepasst
[Editiert am 23.4.2014 um 04:09 von litschauer]
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Antwort 130 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 07:18 |
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Hallo,
bei deiner "Größe" der Brauerei kann es hilfreich sein, darauf hinzuweisen,
keine Angestellten zu haben. Zumindest hier in D. gelten viele Auflagen dem
Arbeitsschutz der Beschäftigten.
Ist natürlich ein Problem, wenn du dich vergrößern
willst, dann beginnt die gesamte Abnahme von vorn.
Gutes gelingen wünscht
hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 131 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 08:03 |
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Hallo Litschauer und hufpfleger!
Danke für die Übersicht!!
Jaja, das AschG gilt ab einem Mitarbeiter!
Sprich hast du keinen Mitarbeiter, trifft es "auch nicht zu", da es ja zum
Schutz der Mitarbeiter dient.
Als Unternehmer - was du ja bist - trifft es für dich nicht zu. (AschG,
alle anderen Punkte jedoch sicher...)
Im Eigeninteresse würde ich aber trotzdem darauf achten!! ;-) (Fluchtwege,
Schutzmaßnahmen, etc...!!)
Es gibt uU. für einige Punkte die es im AschG gibt, z.b. bei
Lichtverhältnissen (natürlich Belichtung)
die Möglichkeit eines zusätzlichen Urlaubtages...
Bsp.: Mitarbeiter hat zu wenig oder keine natürliche Belichtung am
Arbeitsplatz so kann (muss aber nicht!) eine Ausnahmegenehmigung in
Abstimung (und nur mit dieser!) mit dem Arbeitsinspektor erwirkt werden,
die besagt. Arbeiten ohne natürlich Belichtung ok, aber:
alle Stunde 10 Mins. Pause an der frischen Luft oder
ein zusätzlicher bezahlter Urlaubstag odgl...
kann aber auch sein, dass es heißt -> Umbau.
Wenn du mich fragst, bzgl. Erweiterung&Umbau und Mitarbeiter...
Entweder ist es einfach (=schnell und kostengünstig) zu realisieren oder es
muss ein
Alternativstandort gefunden werden.
Ist aber am Anfang sichereinmal kein Thema.
Jedoch gleich klar am Anfang sagen, keine Mitarbeiter!
Lg, Alex
PS: Danke für die Tröt Anpassung ;-))
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Antwort 132 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 23.4.2014 um 08:58 |
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Heißt das ich darf mich selber auf 1m² beschränken und den Rest mit
Maschinen vollstellen?
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Antwort 133 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 24.4.2014 um 14:12 |
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klitzekleines Update:
Habe jetzt mal 23K für alles veranschlagt. Die Stammeinlage von 5K nehme
ich aus der Privatschatulle, der Rest wird aus steuerlichen Gründen über
einen Kredit laufen. Wieso das billiger ist blick ich selber noch nicht
ganz durch aber das sehr finanzaffine Familienumfeld macht das auch so bei
Investitionen. Im Mai kommt der Experte und dann weiß ich mehr.
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Antwort 134 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 24.4.2014 um 16:05 |
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Hallo Litschauer!
1m², gute Frage, theoertisch sag ich einmal ja, wobei es natürlich sein
könnte, dass irgendeine andere Regelung/Gesetz zu tragen kommt und damit
dies dann nicht "geht". Ich hatte letztens den Fall, lt. AschG -> X dann
kommt aber noch die Arbeitsstättenvorordnung zum Zug und schon war es etwas
anders... ;-)
Wie kommst du auf die 23.-K?
Fremdfinanzierung und Steuer, ich gehe einmal davon aus, dass du hier mehr
absetzen / steuerlich geltend machen kannst.
Sicher einmal die Kosten für den Kredit. ;-) Würde mich aber auch aus
steuerlichen Gründen interessieren!
Hast du mehr Infos dazu? (Mai?)
(Steuer: z.b. macht Autoleasing als Firma Sinn - da steuerlicher Vorteil
gegenüber dem Kauf, Privat macht Leasing nicht so viel Sinn)
Lg, Alex
[Editiert am 24.4.2014 um 16:06 von stammersdorfer]
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Antwort 135 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 24.4.2014 um 18:40 |
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Überschlägige Kosten bis zum "Rollout" der ersten Flasche
Die 10K die man vorzeigen muss. GmbH Light
1x2K20 für Braumeister 50 mit Mattmill
1x2K15 für Braumeister 50
2K für Kühlzelle !?!??!!? Weiß ich noch nicht welche
2x 0,9K für 240 L Tanks von Speidel
1x 0,1K für diesen polnischen Abfüllautomat
1K für den Wareneinsatz(Flaschen Malz Etiketten usw.)
2K5 für Kellerumbau (kA was da alles gemacht werden muss)
Da bin ich schon bei 21,75 K, mit Reserve 23 K
Das mit dem Kredit nehmen durchblicke ich auch nicht ganz. Wichtig ist das
er sofort bedienbar ist. Aber da unsere Steuerberatung Mr. Spindelweckerl
als Chef hat weiß sie schon was sie tut. Mitte Mai weiß ich mehr darüber
[Editiert am 24.4.2014 um 18:40 von litschauer]
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Antwort 136 |
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Posting Freak Beiträge: 546 Registriert: 2.2.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.4.2014 um 19:08 |
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Das hört sich interessant an. Hast da vielleicht einen link?
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Antwort 137 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 24.4.2014 um 19:40 |
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Kann hier irgendwie nicht Beiträge verlinken.
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Antwort 138 |
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Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 4.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.4.2014 um 20:47 |
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muss man bei so einem Füller immer Speise bzw. Zucker mit in die Flaschen
geben, oder reicht es, wenn das bier auf ca 0°C runter gekühlt ist damit es
seine Carbonisierung behält?
____________________ ...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für
ein oder zwei Bier.
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Antwort 139 |
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Posting Freak Beiträge: 636 Registriert: 11.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 24.4.2014 um 21:02 |
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das teil kenn ich vom wein abfüllen. oder ist das doch was anderes? ich
kann mir nicht vorstellen das da die kohlensäure drin bleibt. also nur
möglich mit NG in der flasche.
bei dem mir bekannten weinfüller jedenfalls ist es ein "offenes" system. da
gibt es einen behälter direkt bei den einzelnen "abfüllstationen", dieser
ist auch noch "offen" nur ein loser deckel ist da drauf. also dicht ist was
anderes.
____________________ “Hurra dem Hopfen, hurra dem Malz, sie sind des Daseins Würz‘ und Salz!“
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Antwort 140 |
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Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 4.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.4.2014 um 06:57 |
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Zitat von chriiisss, am 24.4.2014 um
21:02 | das teil kenn ich vom wein abfüllen.
oder ist das doch was anderes? ich kann mir nicht vorstellen das da die
kohlensäure drin bleibt. also nur möglich mit NG in der flasche.
bei dem mir bekannten weinfüller jedenfalls ist es ein "offenes" system. da
gibt es einen behälter direkt bei den einzelnen "abfüllstationen", dieser
ist auch noch "offen" nur ein loser deckel ist da drauf. also dicht ist was
anderes. |
Das es kein Gda ist ist mir schon klar. Es war vielmehr die frage, ob bei
gut gekühltem bier das genug co2 in lösung bleibt um ohne flaschengärung
(und entsprechenden Bodensatz) auszukommen....
... aber wahrscheinlich ist das nicht der Fall.
...und jetzt wieder zurück zu euren Selstständigkeits-vorbereitungen. ____________________ ...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für
ein oder zwei Bier.
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Antwort 141 |
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Newbie Beiträge: 1 Registriert: 15.4.2014 Status: Offline
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erstellt am: 29.4.2014 um 20:43 |
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ABO!
Servus Litschauer!
Nun ich bin auch so eine Wien/Waldviertelmischung (ZT) und werde auch
demnächst - aber als Spielerei - im einen etwas größeren Keller als Deinem
(ca. 62 m² nutzbar) eine kleine Hopfen-Tee-Anlage installieren.
Dazu würde bis dato die Sanierung und Bodeneinbauten bereits durchgeführt,
aber noch nicht viel weiter ... (Arbeit und Diplomarbeit ...... )
Somit gerade mal ein wenig Pause... mal sehen ob was aufsteht bzw. mich
findet oder aus den besten Tips eine Selbstbau "Kleschen" wird. ;=)
Zu zu meinen Beweggründen, ich war vor einigen Monaten in Toronto und
zufällig war gar die "hand-crafted-beer-week" - wo ich einige Biere
verkostet habe, von denen ich noch immer jede Nacht träume ;=)
Seitdem gehts (zumindest im Studium abwärts ;=) ) - deshalb etwas für das
Belohnungszentrum schaffen damit das langfrisitge TU-Kapitel rascher
beendet wird.
Wie gesagt - Vermarktungspläne sind immer interessant, jedoch eine
Herausforderung.
Lese gerne weiter und vielleicht schaffen wir es ja mal auf ein gemütliches
Zusammensitzen.
LG
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Antwort 142 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 1.5.2014 um 19:45 |
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Update: Jetzt ist übrigens auch der Dachboden, effektiv ca. 40m² verfügbar.
Dort werde ich die Flaschen zur Reifung zwischenlagern.
Hat wer Erfahrung von euch mit einer "horizontalen Flaschengärung"? Oder
ist die Querlagerung ein Infektionsrisiko? Bei der Hochlagerung ist ja die
Kohlensäureathmosphäre eine natürliche Barriere.
Habe an http://www.ebay.de/itm/Flaschenregal-Edelstahl-Regal-Tragfaeh
igkeit-130-Fla-Neu-/250845714030 sowas in der Art gedacht.
Bezüglich Betriebsanlage usw. kann mich erst wieder in 3 Wochen ordentlich
kümmern. Prüfungen....
@xylos bin sehr oft tu-bibliothek lernen.
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Antwort 143 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.5.2014 um 07:27 |
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Reifung auf dem Dachboden? Ich sag nur Kühlung...
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 144 |
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Senior Member Beiträge: 252 Registriert: 4.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.5.2014 um 10:56 |
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Hallo,
viele Auflagen treten nur ein, wenn ein Arbeiter/Angesteller vorhanden ist.
Bei einer Kapitalgesellschaft bist du der Arbeiter/Angestellte.
Als Ein Personen Unternehmen fallen viele Hürden weg.
Allerdings rechtlich bist du dann auch als Person haftbar für alles. Da
solltest du eine Gute Versicherung haben.
lg Manfred
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Antwort 145 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 8.5.2014 um 11:09 |
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Zitat von litschauer, am 1.5.2014 um
19:45 | Hat wer Erfahrung von euch mit einer
"horizontalen Flaschengärung"? Oder ist die Querlagerung ein
Infektionsrisiko? Bei der Hochlagerung ist ja die Kohlensäureathmosphäre
eine natürliche Barriere. |
Mit Infektion hat das
m.E. nichts zu tun. Die Dichtung des Verschlusses hat dicht zu sein, Punkt.
Da kommt nichts rein, zumal ja innen beträchtlicher Überdruck herrscht,
egal ob innen CO2 oder Bier gegen die Dichtung drückt.
Das stehend Lagern hat andere Gründe:
Du willst doch sicher ein Geläger, das schön kompakt unten am Flaschenboden
pappt, und nicht hässlich an der Seite verteilt. Was auch ein Hefe-armes
Einschenke erschweren würde.
Und angeblich (wobei ich die Quelle nimmer weiß) kommt es dem Thema
Oxidation und Haltbarkeit zugute, dass bei stehender Lagerung die
Grenzfläche zwischen Bier und Gas kleiner ist als bei liegender.
Moritz ____________________ Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren
werden.
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Antwort 146 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.5.2014 um 09:18 |
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Sehr schlechte Nachrichten, gerade erfahren telefonisch vom
Arbeitsinspektorrat erfahren die Raumhöhe muss 3 Meter hoch sein
Mein Keller hat 2,30m.
Ich ruf jetzt noch bei mir meiner Bezirksstelle an und frage nach ob das
das ein K.O. Kriterium ist
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Antwort 147 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.5.2014 um 09:53 |
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Hallo litschauer!
Na, ist klar -> AschG Mindesthöhen etc... Ausnahmeregelung gibt es?
Die Frage ist brauchst du die!
Ich würde und werde (ich habe genau die selbe Thematik, sogar noch schlecht
- ich glaub 2,03m Raumhöhe bei mir)
einmal schauen ob/wie ich dies "durchbekomme". Fakt ist ja, (bei dir und
mir) wir haben beide keine mitarbeiter in Planung!
Lg, Alex ____________________ Raspberry Pi Brausteuerungsplatine Lötanleitung:
http://stammersdorfer.at
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Antwort 148 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 9.5.2014 um 10:22 |
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Also habe gerade in Gmünd angerufen, das Arbeitsinspektorat nimmt nur ab
und gibt nicht wirklich planerische Auskunft. Das macht die WKO. Die hatten
mich ja an die Arbeitsinspektorat verwiesen
Nochmals gerade in Gmünd angerufen, der Techniker meinte bei jedem neuen
Betrieb müssen die Raumhöhen mindestens 3 Meter hoch sein.
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Antwort 149 |
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