Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 6 von 8   «  4  5  6  7  8  »     
Autor: Betreff: Die Selbstständigkeitsvorbereitungen des Litschauers, Treibis & des Stammersdorfers
Senior Member
Senior Member

litschauer
Beiträge: 310
Registriert: 30.7.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 19.4.2014 um 01:31  
Ich sehe schon das mir das Inspektorat ein 600 Seiten Konvolut mit Gesetzestexten in die Hand drückt und es liegt dann an mir das durchzuforsten..... :mad:

Da ich auch universitäres erledigen muss kann ich auch nicht in Gmünd (160km vom Wohnort) Vorort sein und den Leuten in der Bezirkshauptmannschaft dort auf die Nerven gehen bis mal konkrete Antworten kommen :thumbdown:


[Editiert am 19.4.2014 um 01:35 von litschauer]
Profil anzeigen Antwort 125
Senior Member
Senior Member

litschauer
Beiträge: 310
Registriert: 30.7.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 02:49  
1) Anforderung bezüglich Lichtverhältnisse
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/7309533D-75D9 -4903-9B39-4A1CA7A0F4FB/0/Erlass_natuerliche_Belichtung_moeglichst_gleichma eszig_461304_0013VII_A_2_2012.pdf

Wer hat 30m² Fenster bei 300m² Werkstätte? 10% Lichteinlassfläche im Verhältniss zum Raum :red: :puzz:


Evt. für Leute wichtig; für mich auch da ich kein 1,134m2 großes Kellerfenster habe
§§ 30 und 31 AStV, 6. Abschnitt ASchG
Die zuständige Behörde (z.B.: Magistrat; Bezirkshauptmannschaft, etc.) kann auf begründeten Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung zulassen, wenn zu erwarten ist, dass durch Ersatzmaßnahmen ein gleichwertiger Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erreicht werden kann.


[Editiert am 23.4.2014 um 03:17 von litschauer]
Profil anzeigen Antwort 126
Senior Member
Senior Member

litschauer
Beiträge: 310
Registriert: 30.7.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 02:50  
2) Bezüglich Luftraum und Arbeitsraum
http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bun desnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=10009098&VonArtik el=&BisArtikel=&VonParagraf=24&BisParagraf=24&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Ku ndmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=23.05.2014&Normabschnitt nummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Wxe FunctionToken=c82e025c-13cd-40b8-8523-091e01f06f26


Also kleiner als 8m² darfs nicht sein, weiters sollten 12m³ Luftraum vorhanden sein. Zitat "In der Arbeitsstättenverordnung wird durch die Vorgabe von Mindestmaßen versucht dem Entstehen des Gefühls der "Beengtheit" entgegenzuwirken."

Habe nach Daumen mal Pi Hochrechnung mittels Polierplan 22 komma irgendwas Kubik, also ist das kein Problem.


[Editiert am 23.4.2014 um 03:15 von litschauer]
Profil anzeigen Antwort 127
Senior Member
Senior Member

litschauer
Beiträge: 310
Registriert: 30.7.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 03:11  
3)
Fußböden
Keine Stolperstellen,
befestigt, trittsicher und rutschhemmend,
leicht zu reinigen, erforderlichenfalls desinfizierbar,
widerstandsfähig gegen chemische und physikalische Einwirkungen,
an ortsgebundenen Arbeitsplätzen ausreichend wärmeisoliert,
[i]bei Verwendung großer Flüssígkeitsmengen Gefälle zu einem Abfluss mit Geruchsverschluss.

Wände und Decken
Leicht zu reinigen, erforderlichenfalls desinfizierbar,
widerstandsfähig gegen chemische und physikalische Einwirkungen,
im Brandfall nicht tropfend und keine toxischen Gase freisetzend,
durchsichtige Wände:
deutlich gekennzeichnet,
aus Sicherheitsmaterial oder gegen Anstoßen abgeschirmt.


[Editiert am 23.4.2014 um 03:11 von litschauer]
Profil anzeigen Antwort 128
Senior Member
Senior Member

litschauer
Beiträge: 310
Registriert: 30.7.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 03:15  
4) Lichtverhältnisse

§ 29 AStV
§ 22 ASchG
Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet sein. Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.

Die Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und
die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.
Zu vermeiden sind:
Blendung,
Flimmern,
große Helligkeitsunterschiede.


[Editiert am 23.4.2014 um 03:19 von litschauer]
Profil anzeigen Antwort 129
Senior Member
Senior Member

litschauer
Beiträge: 310
Registriert: 30.7.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 03:44  
Sachen bis zum nächsten Update zu erledigen sind:

Hohe Priortätenliste:

  • Muss ich einen Lokalaugenschein mit der Bezirkshauptmannschaft Gmünd ausmachen. Das kann ich aber erst nach der Prüfung am 5. Mai machen.

  • Muss ich noch überlegen wie ich das mit dem Gefälle im Fussboden löse. Am liebsten wäre mir ich müsste nur diesen Abfluss einbauen und vom Gefälleeinbau wird abgesehen. Wie im Polierplan zu entnehmen geht der Kanalanschluss genau in der Mitte durchs Zimmer und es ist auch eine Öffnung im Fundament schon vorhanden.

  • Eine Fachfirma finden die mir die Umbauten vornimmt. Meine Schwester ist Architektin also kann sie auch gleich Ausführung/ Details kontrollieren. Ich kenn mich zwar wegen meinem Studium auch ein wenig aus aber der Profi ist sie. Habe da Angst wegen Pfusch am Bau....Man hört ja dauernd so Horrorgeschichten....

    Sekundäre Liste:

  • Ein Logo kreiren und einen griffigen Werbespruch einfallen lassen. Hoffe mir kommt da noch eine Eingebung. Beim Logo würde ich gern das aus der Fabrik von meiner Großvater übernehmen und evt. ein wenig modernisieren. Für den Spruch wirds wohl Brainstorming im Freundeskreis werden.

  • Naheliegende Brauerein in Tschechien kontaktieren wegen einer heimlichen Betriebsspionage meinerseits:partyon:

  • Mir eine Marktpositionierung überlegen. Alleinstellungsmerkmale für mein Produkt habe ich bereits aber die sind noch Betriebsgeheimnis.

  • Mich wegen einer Betriebshaftpflichtversicherung und deren Kosten erkundigen

  • Tschechisch lernen, kann nur paar Tiere, Bier, Hangover, danke und Hallo


    Bezüglich des Umbaues:

    Wie erwartet ist es in eine Hangelei durch den Paragraphendschungel ausgeartet, ich lasse mich jedoch noch nicht beirren und verfolge es konsequent weiter. :thumbup:

    PS: Diesen besonderen Abfluss habe ich auch schon ergoogled:
    http://www.ebay.de/itm/Neu-Edelstahl-Bodenablauf-Geruchsversc hluss-100mm-100mm-fuer-Waschmaschine-Abfluss-/321169579989#page=display

    PPS: Den Threadtitel habe ich auch angepasst


    [Editiert am 23.4.2014 um 04:09 von litschauer]
  • Profil anzeigen Antwort 130
    Posting Freak
    Posting Freak


    Beiträge: 902
    Registriert: 11.6.2006
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 07:18  
    Hallo,

    bei deiner "Größe" der Brauerei kann es hilfreich sein, darauf hinzuweisen, keine Angestellten zu haben. Zumindest hier in D. gelten viele Auflagen dem Arbeitsschutz der Beschäftigten.
    Ist natürlich ein Problem, wenn du dich vergrößern ;) willst, dann beginnt die gesamte Abnahme von vorn.

    Gutes gelingen wünscht
    hufpfleger


    ____________________
    Gruß hufpfleger,

    der immer noch einen Pächter sucht!
    Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
    http://hämmscher-bier.de
    Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 131
    Member
    Member


    Beiträge: 90
    Registriert: 15.11.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 08:03  
    Hallo Litschauer und hufpfleger!

    Danke für die Übersicht!!
    Jaja, das AschG gilt ab einem Mitarbeiter!
    Sprich hast du keinen Mitarbeiter, trifft es "auch nicht zu", da es ja zum Schutz der Mitarbeiter dient.
    Als Unternehmer - was du ja bist - trifft es für dich nicht zu. (AschG, alle anderen Punkte jedoch sicher...)
    Im Eigeninteresse würde ich aber trotzdem darauf achten!! ;-) (Fluchtwege, Schutzmaßnahmen, etc...!!)
    Es gibt uU. für einige Punkte die es im AschG gibt, z.b. bei Lichtverhältnissen (natürlich Belichtung)
    die Möglichkeit eines zusätzlichen Urlaubtages...
    Bsp.: Mitarbeiter hat zu wenig oder keine natürliche Belichtung am Arbeitsplatz so kann (muss aber nicht!) eine Ausnahmegenehmigung in Abstimung (und nur mit dieser!) mit dem Arbeitsinspektor erwirkt werden, die besagt. Arbeiten ohne natürlich Belichtung ok, aber:
    alle Stunde 10 Mins. Pause an der frischen Luft oder
    ein zusätzlicher bezahlter Urlaubstag odgl...
    kann aber auch sein, dass es heißt -> Umbau.
    Wenn du mich fragst, bzgl. Erweiterung&Umbau und Mitarbeiter...
    Entweder ist es einfach (=schnell und kostengünstig) zu realisieren oder es muss ein
    Alternativstandort gefunden werden.
    Ist aber am Anfang sichereinmal kein Thema.
    Jedoch gleich klar am Anfang sagen, keine Mitarbeiter!

    Lg, Alex

    PS: Danke für die Tröt Anpassung ;-))
    Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 132
    Senior Member
    Senior Member

    litschauer
    Beiträge: 310
    Registriert: 30.7.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 23.4.2014 um 08:58  
    Heißt das ich darf mich selber auf 1m² beschränken und den Rest mit Maschinen vollstellen? :thumbup:
    Profil anzeigen Antwort 133
    Senior Member
    Senior Member

    litschauer
    Beiträge: 310
    Registriert: 30.7.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 24.4.2014 um 14:12  
    klitzekleines Update:
    Habe jetzt mal 23K für alles veranschlagt. Die Stammeinlage von 5K nehme ich aus der Privatschatulle, der Rest wird aus steuerlichen Gründen über einen Kredit laufen. Wieso das billiger ist blick ich selber noch nicht ganz durch aber das sehr finanzaffine Familienumfeld macht das auch so bei Investitionen. Im Mai kommt der Experte und dann weiß ich mehr. :thumbsup:
    Profil anzeigen Antwort 134
    Member
    Member


    Beiträge: 90
    Registriert: 15.11.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 24.4.2014 um 16:05  
    Hallo Litschauer!

    1m², gute Frage, theoertisch sag ich einmal ja, wobei es natürlich sein könnte, dass irgendeine andere Regelung/Gesetz zu tragen kommt und damit dies dann nicht "geht". Ich hatte letztens den Fall, lt. AschG -> X dann kommt aber noch die Arbeitsstättenvorordnung zum Zug und schon war es etwas anders... ;-)

    Wie kommst du auf die 23.-K?
    Fremdfinanzierung und Steuer, ich gehe einmal davon aus, dass du hier mehr absetzen / steuerlich geltend machen kannst.
    Sicher einmal die Kosten für den Kredit. ;-) Würde mich aber auch aus steuerlichen Gründen interessieren!
    Hast du mehr Infos dazu? (Mai?)
    (Steuer: z.b. macht Autoleasing als Firma Sinn - da steuerlicher Vorteil gegenüber dem Kauf, Privat macht Leasing nicht so viel Sinn)

    Lg, Alex


    [Editiert am 24.4.2014 um 16:06 von stammersdorfer]
    Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 135
    Senior Member
    Senior Member

    litschauer
    Beiträge: 310
    Registriert: 30.7.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 24.4.2014 um 18:40  
    Überschlägige Kosten bis zum "Rollout" der ersten Flasche

    Die 10K die man vorzeigen muss. GmbH Light
    1x2K20 für Braumeister 50 mit Mattmill
    1x2K15 für Braumeister 50
    2K für Kühlzelle !?!??!!? Weiß ich noch nicht welche
    2x 0,9K für 240 L Tanks von Speidel
    1x 0,1K für diesen polnischen Abfüllautomat
    1K für den Wareneinsatz(Flaschen Malz Etiketten usw.)
    2K5 für Kellerumbau (kA was da alles gemacht werden muss)
    Da bin ich schon bei 21,75 K, mit Reserve 23 K :)

    Das mit dem Kredit nehmen durchblicke ich auch nicht ganz. Wichtig ist das er sofort bedienbar ist. Aber da unsere Steuerberatung Mr. Spindelweckerl als Chef hat weiß sie schon was sie tut. Mitte Mai weiß ich mehr darüber ;)


    [Editiert am 24.4.2014 um 18:40 von litschauer]
    Profil anzeigen Antwort 136
    Posting Freak
    Posting Freak

    Rudiratlos
    Beiträge: 546
    Registriert: 2.2.2013
    Status: Offline
    Geschlecht: männlich
    red_folder.gif erstellt am: 24.4.2014 um 19:08  

    Zitat von litschauer, am 24.4.2014 um 18:40

    1x 0,1K für diesen polnischen Abfüllautomat



    Das hört sich interessant an. Hast da vielleicht einen link?
    Profil anzeigen Antwort 137
    Senior Member
    Senior Member

    litschauer
    Beiträge: 310
    Registriert: 30.7.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 24.4.2014 um 19:40  
    Kann hier irgendwie nicht Beiträge verlinken.

    Zitat:
    User Danibier
    Ich bin jedoch ein Riesenfan von dieser hier:

    http://www.fatal.pt/website/2013_01/index.php/en/fillers/32 5-automatic-steel-filler

    kostet nur 100 EUR. Man braucht jedoch das Biergefäss über dem Füller, d.h. entweder Bier raufheben z.B. mit Handhubstapler oder raufpumpen.

    https://www.facebook.com/#!/photo.php?fbid=574514602620552& set=a.388664717872209.87020.176739955731354&type=1&theater

    https://www.facebook.com/#!/photo.php?fbid=644953795576632& set=a.388664717872209.87020.176739955731354&type=1&theater

    http://www.youtube.com/watch?v=KA3LlPQmsuI

    Profil anzeigen Antwort 138
    Senior Member
    Senior Member

    monotonx
    Beiträge: 141
    Registriert: 4.4.2013
    Status: Offline
    Geschlecht: männlich
    red_folder.gif erstellt am: 24.4.2014 um 20:47  
    muss man bei so einem Füller immer Speise bzw. Zucker mit in die Flaschen geben, oder reicht es, wenn das bier auf ca 0°C runter gekühlt ist damit es seine Carbonisierung behält?


    ____________________
    ...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für ein oder zwei Bier.
    Profil anzeigen Antwort 139
    Posting Freak
    Posting Freak


    Beiträge: 636
    Registriert: 11.4.2013
    Status: Offline
    Geschlecht: männlich
    red_folder.gif erstellt am: 24.4.2014 um 21:02  
    das teil kenn ich vom wein abfüllen. oder ist das doch was anderes? ich kann mir nicht vorstellen das da die kohlensäure drin bleibt. also nur möglich mit NG in der flasche.

    bei dem mir bekannten weinfüller jedenfalls ist es ein "offenes" system. da gibt es einen behälter direkt bei den einzelnen "abfüllstationen", dieser ist auch noch "offen" nur ein loser deckel ist da drauf. also dicht ist was anderes.


    ____________________
    “Hurra dem Hopfen, hurra dem Malz, sie sind des Daseins Würz‘ und Salz!“
    Profil anzeigen Antwort 140
    Senior Member
    Senior Member

    monotonx
    Beiträge: 141
    Registriert: 4.4.2013
    Status: Offline
    Geschlecht: männlich
    red_folder.gif erstellt am: 25.4.2014 um 06:57  

    Zitat von chriiisss, am 24.4.2014 um 21:02
    das teil kenn ich vom wein abfüllen. oder ist das doch was anderes? ich kann mir nicht vorstellen das da die kohlensäure drin bleibt. also nur möglich mit NG in der flasche.

    bei dem mir bekannten weinfüller jedenfalls ist es ein "offenes" system. da gibt es einen behälter direkt bei den einzelnen "abfüllstationen", dieser ist auch noch "offen" nur ein loser deckel ist da drauf. also dicht ist was anderes.


    Das es kein Gda ist ist mir schon klar. Es war vielmehr die frage, ob bei gut gekühltem bier das genug co2 in lösung bleibt um ohne flaschengärung (und entsprechenden Bodensatz) auszukommen....

    ... aber wahrscheinlich ist das nicht der Fall.

    ...und jetzt wieder zurück zu euren Selstständigkeits-vorbereitungen. :)


    ____________________
    ...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für ein oder zwei Bier.
    Profil anzeigen Antwort 141
    Newbie
    Newbie


    Beiträge: 1
    Registriert: 15.4.2014
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 29.4.2014 um 20:43  
    ABO!

    Servus Litschauer!

    Nun ich bin auch so eine Wien/Waldviertelmischung (ZT) und werde auch demnächst - aber als Spielerei - im einen etwas größeren Keller als Deinem (ca. 62 m² nutzbar) eine kleine Hopfen-Tee-Anlage installieren.
    Dazu würde bis dato die Sanierung und Bodeneinbauten bereits durchgeführt, aber noch nicht viel weiter ... (Arbeit und Diplomarbeit ...... )
    Somit gerade mal ein wenig Pause... mal sehen ob was aufsteht bzw. mich findet oder aus den besten Tips eine Selbstbau "Kleschen" wird. ;=)

    Zu zu meinen Beweggründen, ich war vor einigen Monaten in Toronto und zufällig war gar die "hand-crafted-beer-week" - wo ich einige Biere verkostet habe, von denen ich noch immer jede Nacht träume ;=)
    Seitdem gehts (zumindest im Studium abwärts ;=) ) - deshalb etwas für das Belohnungszentrum schaffen damit das langfrisitge TU-Kapitel rascher beendet wird.

    Wie gesagt - Vermarktungspläne sind immer interessant, jedoch eine Herausforderung.
    Lese gerne weiter und vielleicht schaffen wir es ja mal auf ein gemütliches Zusammensitzen.
    LG
    Profil anzeigen Antwort 142
    Senior Member
    Senior Member

    litschauer
    Beiträge: 310
    Registriert: 30.7.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 1.5.2014 um 19:45  
    Update: Jetzt ist übrigens auch der Dachboden, effektiv ca. 40m² verfügbar. Dort werde ich die Flaschen zur Reifung zwischenlagern. :partyon:

    Hat wer Erfahrung von euch mit einer "horizontalen Flaschengärung"? Oder ist die Querlagerung ein Infektionsrisiko? Bei der Hochlagerung ist ja die Kohlensäureathmosphäre eine natürliche Barriere.
    Habe an http://www.ebay.de/itm/Flaschenregal-Edelstahl-Regal-Tragfaeh igkeit-130-Fla-Neu-/250845714030 sowas in der Art gedacht.

    Bezüglich Betriebsanlage usw. kann mich erst wieder in 3 Wochen ordentlich kümmern. Prüfungen.... ;(

    @xylos bin sehr oft tu-bibliothek lernen.
    Profil anzeigen Antwort 143
    Posting Freak
    Posting Freak

    Malzwein
    Beiträge: 578
    Registriert: 12.9.2012
    Status: Offline
    Geschlecht: männlich
    red_folder.gif erstellt am: 2.5.2014 um 07:27  
    Reifung auf dem Dachboden? Ich sag nur Kühlung...


    ____________________
    Gruß
    Matthias

    „Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
    Profil anzeigen E-mail senden Antwort 144
    Senior Member
    Senior Member

    flinsstone
    Beiträge: 252
    Registriert: 4.11.2008
    Status: Offline
    Geschlecht: männlich
    red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 10:56  
    Hallo,
    viele Auflagen treten nur ein, wenn ein Arbeiter/Angesteller vorhanden ist. Bei einer Kapitalgesellschaft bist du der Arbeiter/Angestellte.
    Als Ein Personen Unternehmen fallen viele Hürden weg.
    Allerdings rechtlich bist du dann auch als Person haftbar für alles. Da solltest du eine Gute Versicherung haben.
    lg Manfred
    Profil anzeigen Antwort 145
    Posting Freak
    Posting Freak

    Bierjunge
    Beiträge: 2084
    Registriert: 28.10.2009
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 8.5.2014 um 11:09  

    Zitat von litschauer, am 1.5.2014 um 19:45
    Hat wer Erfahrung von euch mit einer "horizontalen Flaschengärung"? Oder ist die Querlagerung ein Infektionsrisiko? Bei der Hochlagerung ist ja die Kohlensäureathmosphäre eine natürliche Barriere.

    Mit Infektion hat das m.E. nichts zu tun. Die Dichtung des Verschlusses hat dicht zu sein, Punkt. Da kommt nichts rein, zumal ja innen beträchtlicher Überdruck herrscht, egal ob innen CO2 oder Bier gegen die Dichtung drückt.

    Das stehend Lagern hat andere Gründe:
    Du willst doch sicher ein Geläger, das schön kompakt unten am Flaschenboden pappt, und nicht hässlich an der Seite verteilt. Was auch ein Hefe-armes Einschenke erschweren würde.
    Und angeblich (wobei ich die Quelle nimmer weiß) kommt es dem Thema Oxidation und Haltbarkeit zugute, dass bei stehender Lagerung die Grenzfläche zwischen Bier und Gas kleiner ist als bei liegender.

    Moritz


    ____________________
    Glaubte ich an die Reinkarnation, so wollte ich als Hefepilz wiedergeboren werden.
    Profil anzeigen Antwort 146
    Senior Member
    Senior Member

    litschauer
    Beiträge: 310
    Registriert: 30.7.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 09:18  
    Sehr schlechte Nachrichten, gerade erfahren telefonisch vom Arbeitsinspektorrat erfahren die Raumhöhe muss 3 Meter hoch sein :mad:
    Mein Keller hat 2,30m.

    Ich ruf jetzt noch bei mir meiner Bezirksstelle an und frage nach ob das das ein K.O. Kriterium ist :mad: :mad: :mad:
    Profil anzeigen Antwort 147
    Member
    Member


    Beiträge: 90
    Registriert: 15.11.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 09:53  
    Hallo litschauer!

    Na, ist klar -> AschG Mindesthöhen etc... Ausnahmeregelung gibt es?
    Die Frage ist brauchst du die!

    Ich würde und werde (ich habe genau die selbe Thematik, sogar noch schlecht - ich glaub 2,03m Raumhöhe bei mir)
    einmal schauen ob/wie ich dies "durchbekomme". Fakt ist ja, (bei dir und mir) wir haben beide keine mitarbeiter in Planung!

    Lg, Alex


    ____________________
    Raspberry Pi Brausteuerungsplatine Lötanleitung:
    http://stammersdorfer.at
    Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 148
    Senior Member
    Senior Member

    litschauer
    Beiträge: 310
    Registriert: 30.7.2013
    Status: Offline
    red_folder.gif erstellt am: 9.5.2014 um 10:22  
    Also habe gerade in Gmünd angerufen, das Arbeitsinspektorat nimmt nur ab und gibt nicht wirklich planerische Auskunft. Das macht die WKO. Die hatten mich ja an die Arbeitsinspektorat verwiesen :puzz:

    Nochmals gerade in Gmünd angerufen, der Techniker meinte bei jedem neuen Betrieb müssen die Raumhöhen mindestens 3 Meter hoch sein.
    Profil anzeigen Antwort 149
      Seite 6 von 8   «  4  5  6  7  8  »     

     
      
     

    Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
    Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
    Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
    alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
    Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
    Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
    © 2014 Michael Plum