Posting Freak Beiträge: 1453 Registriert: 7.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 12:42 |
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Zitat von philthno2, am 15.4.2014 um
11:50 | edit Also ich nehme jetzt an,
dass du im Falle eines Personenschadens (Glassplitter in der Flasche
verschluckt, Schimmel o.Ä.) eh persönlich dran bist, GmbH hin oder her.
Aber vielleicht ist das auch falsch.
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Ja - ist falsch. Bei Vorsatz etc. würden sich sicherlich andere rechtliche
Dinge konstruieren lassen, aber darum gehts ja mal nicht.
Das mit der GmbH ist für mich absolut nachvollziehbar.
Zitat von litschauer, am 15.4.2014 um
12:17 | Ich glaub am Anfang sollte ich mich
damit abfinden in der roten Zone zu sein. Aber den Break Even auszurechnen
kann nicht falsch sein. Werd ich über den Nachmittag versuchen die Formeln
herzuleiten und einzutippseln. |
Ohne "break even" - wie bist du denn auf den Preis pro Bier gekommen??
Grüße,
Dale.
[Editiert am 15.4.2014 um 12:44 von Dale]
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Antwort 75 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:07 |
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Zitat: | Ja - ist falsch. Bei
Vorsatz etc. würden sich sicherlich andere rechtliche Dinge konstruieren
lassen, aber darum gehts ja mal nicht.
Das mit der GmbH ist für mich absolut nachvollziehbar.
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Ich bin kein Spezialist im Österreichischem Recht. In Deutschland bist du
unabhängig von der Rechtsform persönlich dran. Das Produkthaftungsgesetz
sieht eine persönliche Haftung des Verantwortlichen vor. Heisst z.B. auch
wenn du als Angestellter für die Qualität eines Produktes verantwortlich
bist und etwas passiert das du hättest vermeiden können, bist du haftbar
und gehst unter Umständen dafür ins Gefängnis.
Jan
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Antwort 76 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:13 |
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@dale
Einkauf aller Materialen (Flaschen sind leider noch Schätzwert)
Umgerechnet auf einen Sud (50 Liter)
Grundsteuer, Strom, Kapitalertragssteuer, Körpersschaftssteuer,
Sozialversicherung eingepreist mit der Annahme von 2 Suden im Monat(300
Flaschen) macht ca. 240€ pro Sud.
Ich weiß nur nicht wie ich die Umsatzsteuer genau abziehe, da muss ich mich
wie gesagt erkundigen was da alles reinfällt.
Momentan habe ich die 20% auf die Gesamtkostensumme angesetzt.
Naja das grüne Feld ergibt sich aus 1,49*300-Gesamtkosten des Sudes
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Antwort 77 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:15 |
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Stellt euch das mal vor: ihr trinkt ein Bier von einer UG
(haftungsbeschränkt) mit Mindesteinlage von 1 EUR (und darauf beschränkte
Haftung), da ist wirklich ein Glassplitter drinnen weil die Firma nicht
gescheit aufgepasst hat (Böswilligkeit ist natürlich keine dabei, das ist
nochmal was anderes) und ihr bekommt einen Euro, mit dem ihr die Behandlung
etc. bezahlen könnt. Auf die Idee wären dann auch schon andere gekommen
und hätten sich paar Qualitätsziele gar nicht erst
gesetzt.
[Editiert am 15.4.2014 um 13:16 von philthno2]
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Antwort 78 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:22 |
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Das wäre dann ein Fall für die Betriebshaftpflicht denke ich. Gragh noch
was ich noch einpreisen muss
Ich glaube ich kauf mir bei einer Großbrauerei "Blankoflaschen" ein und
ettikettiere einfach um....
[Editiert am 15.4.2014 um 13:24 von litschauer]
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Antwort 79 |
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Senior Member Beiträge: 455 Registriert: 5.9.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:26 |
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Anderer Vorschlag: Du verkauft dein Bier, schreibst aber deine Adresse
nicht drauf viele Fliegen mit einer Klappe.
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Antwort 80 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:30 |
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So etwas halte ich für eine Milchmädchenrechnung:
"Ich kaufe 100kg Malz, braue davon 6,5x mit 15kg je 50l Bier, fülle diese
in 150 0,33l Flaschen und verkaufe die für 1,49€ macht 223,5€ Umsatz."
Meine Kalkulation würde folgendes berücksichtigen:
* Nicht jeder Liter kommt in die Flasche.
* Man wird nicht jede Flasche verkaufen, es werden Flaschen überlagert,
zerbrochen, falsch verkorkt oder etikettiert, verschenkt (und auch
getrunken).
* Es wird nicht jeder Sud gelingen, obwohl auch so etwas erfahrungsgemäß
von vielen Microbrauereien verkauft wird.
* Rohstoffe altern, dann wird die Ausbeute geringer.
* Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind nicht umsonst.
Die Liste ist sicher noch nicht vollständig.
Ein paar Fragen habe ich aber auch:
Woher kommen die günstigen EK Preise? Sind die schon mit Versand?
Ist Strom und Wasser in Östereich so billig?
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 81 |
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Posting Freak Beiträge: 1433 Registriert: 9.11.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:39 |
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Mich wundern die 7 cent pro kWh Strom ein bisschen.
Wasserpreise kenne ich als Hausbrunnenbesitzer aber leider keine.
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Antwort 82 |
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Posting Freak Beiträge: 1453 Registriert: 7.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:42 |
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Zitat von JanBr, am 15.4.2014 um
13:07 |
Ich bin kein Spezialist im Österreichischem Recht. In Deutschland bist du
unabhängig von der Rechtsform persönlich dran. Das Produkthaftungsgesetz
sieht eine persönliche Haftung des Verantwortlichen vor. Heisst z.B. auch
wenn du als Angestellter für die Qualität eines Produktes verantwortlich
bist und etwas passiert das du hättest vermeiden können, bist du haftbar
und gehst unter Umständen dafür ins Gefängnis.
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Das ist so erst mal nicht richtig... Ich zitier
mal von hier: http://www.existxchange.de/gmbh/haftung-eines-gmbh-geschaef
tsfuehrers.html (§823 Abs. 1 BGB )
Zitat: | Der Geschäftsführer kann
jedoch gem. § 15 Abs. 2 des Produkthaftungsgesetzes auch persönlich haften,
wenn ihm eine unerlaubte Handlung gem. § 823 Abs. 1 BGB vorgeworfen werden
kann. Diese unerlaubte kann in einer Verletzung von
Verkehrssichrungspflichten oder in einem innerbetrieblichen
Organisationsverschulden bestehen, z. B. Verletzung der Pflicht zur
sorgfältigen Entwicklung, Produktion, Produktbeobachtung oder Instruktion
des Verbrauchers. Man nennt dies
Managerprodukthaftung. |
Also wie gesagt, solange man seine Sache vernünftig macht, haftet man als
GF erst einmal nicht persönlich..
Denn http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html sagt: Zitat: | (1) Wer vorsätzlich oder
fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,
ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet. |
Und da haben wir sie wieder - die Vorsätzlich- und Fahrlässigkeit.
Grüße,
Dale.
[Editiert am 15.4.2014 um 13:45 von Dale]
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Antwort 83 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 13:53 |
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Ich will dir da nicht den Spaß verderben, aber in deiner Rechnung fehlt
noch einiges.
Was ist mit BG Beiträgen?
Wie kommt dein Bier zum Kunden?
Wer braut und ist derjenige umsonst?
Du rechnest ohne Verluste, nimm mal getrost ca. 10- 15% Schwand an (Bier im
Geläger, Vorläufe usw.)
Du rechnest mit 15ct je Flasche. Das ist sehr günstig wenn du sie kaufst.
Dann musst du sie aber auch noch reinigen. Ist das umsonst?
Wie organisiertst du das mit Pfand (gibt es in Österreich noch Einweg ohne
Pfand?)
Überschlagsweise wirst du je Liter ca. 10€ nehmen müssen um keine Verluste
einzufahren.
Gruß
Jan
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Antwort 84 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 14:11 |
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Vielen Dank für euren Input, ja Reinigung habe ich noch nicht bedacht. Werd
die Excelliste noch verfeinern.
Ist BG-Beitrag die Sozialversicherung? Die habe ich schon drin.
Den Strompreis und Wasserpreis habe ich aus der Jahresrechnung
interpoliert.
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Antwort 85 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 14:19 |
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Zitat von Dale, am 15.4.2014 um
13:42 | Zitat von JanBr, am 15.4.2014 um
13:07 |
Ich bin kein Spezialist im Österreichischem Recht. In Deutschland bist du
unabhängig von der Rechtsform persönlich dran. Das Produkthaftungsgesetz
sieht eine persönliche Haftung des Verantwortlichen vor. Heisst z.B. auch
wenn du als Angestellter für die Qualität eines Produktes verantwortlich
bist und etwas passiert das du hättest vermeiden können, bist du haftbar
und gehst unter Umständen dafür ins Gefängnis.
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Das ist so erst mal nicht richtig... Ich zitier
mal von hier: http://www.existxchange.de/gmbh/haftung-eines-gmbh-geschaef
tsfuehrers.html (§823 Abs. 1 BGB )
Zitat: | Der Geschäftsführer kann
jedoch gem. § 15 Abs. 2 des Produkthaftungsgesetzes auch persönlich haften,
wenn ihm eine unerlaubte Handlung gem. § 823 Abs. 1 BGB vorgeworfen werden
kann. Diese unerlaubte kann in einer Verletzung von
Verkehrssichrungspflichten oder in einem innerbetrieblichen
Organisationsverschulden bestehen, z. B. Verletzung der Pflicht zur
sorgfältigen Entwicklung, Produktion, Produktbeobachtung oder Instruktion
des Verbrauchers. Man nennt dies
Managerprodukthaftung. |
Also wie gesagt, solange man seine Sache vernünftig macht, haftet man als
GF erst einmal nicht persönlich..
Denn http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html sagt: Zitat: | (1) Wer vorsätzlich oder
fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,
ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet. |
Und da haben wir sie wieder - die Vorsätzlich- und Fahrlässigkeit.
Grüße,
Dale.
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Dann schau mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodhaftg/gesam
t.pdf
Hier ist vor allem der §14 der der dir das Genick brechen kann. Gott sei
Dank ist die Haftung aber beschränkt, auf schlappe 85 Mio......
Gruß
Jan
Edit: ich glaube wir reden hier etwas aneinander vorbei. Natürlich muss du
alles in deinen Möglichkeiten stehende tun um das Produkt sicher zu machen
(aber das habe ich in meinem ersten Post schon gesagt). Es ist aber an dir
nachzuweisen das keine Fahrlässigkeit vorliegt. Wie machst du das bei einem
Glassplitter in der Flasche? Hast du ein Röntgengerät wie es in der
Industrie üblich ist? Wahrscheinlich nicht. Damit hast du aber eben nicht
"alles dir mögliche" getan, den Flascheninspektoren sind "Stand der
Technik"
[Editiert am 15.4.2014 um 14:27 von JanBr]
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Antwort 86 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 15:22 |
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Naja wieviele Bauernhöfe haben eine so Flaschenröntgenmaschine?
PS: Bin schon auf einige Hunde in meiner Kalkulationsformel gestossen. Wenn
ich bei mir die Verluste erhöhe erhöht sich der Gewinn
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Antwort 87 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 15:29 |
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Zitat: | Naja wieviele Bauernhöfe
haben eine so Flaschenröntgenmaschine? |
Vermutlich keine. Aber wieviele Bauerhöfe füllen selbst in Glasflaschen ab?
Ausserdem musst du ja keine Haben, du trägst lediglich das Risiko ein
Produkt in Verkehr zu bringen von dem Niemand Schaden nimmt. In wie weit du
ein Restrisiko tragen willst bleibt dir selbst überlassen.
Gruß
Jan
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Antwort 88 |
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Posting Freak Beiträge: 1453 Registriert: 7.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 15:34 |
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Haftung auf den Hersteller, nicht den GF der GmbH... die 85M€ laufen in die
GmbH. §14 bezieht sich auf zusätzliche Beschränkungen. Ich kann nicht auf
die Verpackung von ner Seife schreiben: viel Spaß damit, der Hersteller
haftet mit 2,50€, egal was passiert..
Zitat: | Edit: ich glaube wir
reden hier etwas aneinander vorbei. Natürlich muss du alles in deinen
Möglichkeiten stehende tun um das Produkt sicher zu machen (aber das habe
ich in meinem ersten Post schon gesagt). Es ist aber an dir nachzuweisen
das keine Fahrlässigkeit vorliegt. Wie machst du das bei einem Glassplitter
in der Flasche? Hast du ein Röntgengerät wie es in der Industrie üblich
ist? Wahrscheinlich nicht. Damit hast du aber eben nicht "alles dir
mögliche" getan, den Flascheninspektoren sind "Stand der Technik"
|
Totaler Quatsch.. sorry. Was in der Industrie üblich ist, interessiert kein
Gericht dieser Welt, wenn du ein paar Flaschen verkaufst. Das ist wirklich
grober Blödsinn. Wir leben hier nicht in den USA. Vermutlich bist du mit
sauber dokumentierten Stichproben komplett aus dem Schneider, weil
angemessen. Fahrlässig ist das nun wirklich nicht.
Grüße,
Dale.
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Antwort 89 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 15:47 |
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Zitat von Dale, am 15.4.2014 um
15:34 |
Haftung auf den Hersteller, nicht den GF der GmbH... die 85M€ laufen in die
GmbH. §14 bezieht sich auf zusätzliche Beschränkungen. Ich kann nicht auf
die Verpackung von ner Seife schreiben: viel Spaß damit, der Hersteller
haftet mit 2,50€, egal was passiert..
Zitat: | Edit: ich glaube wir
reden hier etwas aneinander vorbei. Natürlich muss du alles in deinen
Möglichkeiten stehende tun um das Produkt sicher zu machen (aber das habe
ich in meinem ersten Post schon gesagt). Es ist aber an dir nachzuweisen
das keine Fahrlässigkeit vorliegt. Wie machst du das bei einem Glassplitter
in der Flasche? Hast du ein Röntgengerät wie es in der Industrie üblich
ist? Wahrscheinlich nicht. Damit hast du aber eben nicht "alles dir
mögliche" getan, den Flascheninspektoren sind "Stand der Technik"
|
Totaler Quatsch.. sorry. Was in der Industrie üblich ist, interessiert kein
Gericht dieser Welt, wenn du ein paar Flaschen verkaufst. Das ist wirklich
grober Blödsinn. Wir leben hier nicht in den USA. Vermutlich bist du mit
sauber dokumentierten Stichproben komplett aus dem Schneider, weil
angemessen. Fahrlässig ist das nun wirklich nicht.
Grüße,
Dale. |
Das ist schön das du dir da so sicher bist. Leider sehen das nicht alle
Gerichte so. Gerade was Verunreinigungen in Verpackungen und bei Bier
platzende Flaschen angeht, scheinen deutsche Gerichte wenig Spaß zu
verstehen wenn Menschen zu schaden kommen.
Gruß
Jan
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Antwort 90 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 15:52 |
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Ich werde das mit der Röntgenmaschine am Freitag auch klären lassen. Ich
kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass sowas bei
Kleinstbetrieben state of the art und vorgeschrieben ist.
[Editiert am 15.4.2014 um 15:53 von litschauer]
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Antwort 91 |
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Posting Freak Beiträge: 1453 Registriert: 7.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 15:55 |
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Zitat von JanBr, am 15.4.2014 um
15:47 |
Das ist schön das du dir da so sicher bist. Leider sehen das nicht alle
Gerichte so. Gerade was Verunreinigungen in Verpackungen und bei Bier
platzende Flaschen angeht, scheinen deutsche Gerichte wenig Spaß zu
verstehen wenn Menschen zu schaden kommen.
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Ist schon richtig, Gerichte urteilen oftmals auch nicht gerade konsistent,
sicher kann man da nie sein. Und der Hinweis, auf Glasbruch und Splitter zu
achten, ist sicherlich nicht verkehrt.
Grüße,
Dale.
[Editiert am 15.4.2014 um 15:57 von Dale]
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Antwort 92 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 15:59 |
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Antwort 93 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 16:07 |
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Ja, es ist aber am Hersteller nachzuweisen das die Gesunheitsschädigung
nicht von Ihm zu verantworten ist.
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Antwort 94 |
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Posting Freak Beiträge: 658 Registriert: 3.2.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 17:00 |
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Antwort 95 |
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Posting Freak Beiträge: 658 Registriert: 3.2.2004 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 17:08 |
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Zitat von JanBr, am 15.4.2014 um
14:19 |
Edit: ich glaube wir reden hier etwas aneinander vorbei. Natürlich muss du
alles in deinen Möglichkeiten stehende tun um das Produkt sicher zu machen
(aber das habe ich in meinem ersten Post schon gesagt). Es ist aber an dir
nachzuweisen das keine Fahrlässigkeit vorliegt. Wie machst du das bei einem
Glassplitter in der Flasche? Hast du ein Röntgengerät wie es in der
Industrie üblich ist? Wahrscheinlich nicht. Damit hast du aber eben nicht
"alles dir mögliche" getan, den Flascheninspektoren sind "Stand der
Technik"
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Ist so nicht ganz richtig. Es ist schon ein Unterschied, ob ich einen
Flaschenfüller habe, der 20.000 Flaschen pro Minute herstellt oder ich
manuell 1 Flasche pro Minute herstelle. Bei ersterem Fall ist natürlich
modernste Bottleinspectortechnologie vonnöten, bei Handabfüllung kann man
hier auch zu einer anderen Entscheidung kommen, ich muss dies
situationsabhängig einer Risikobewertung unterziehen. Nur dies muss eben
alles dokumentiert sein.
[Editiert am 15.4.2014 um 17:09 von Rosebud]
____________________ Haus- und Hobbybrauertage 2014 in Willich
http://www.hhbt2014.de
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Antwort 96 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 18:23 |
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Antwort 97 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 15.11.2013 Status: Offline
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erstellt am: 15.4.2014 um 21:35 |
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Antwort 98 |
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Posting Freak Beiträge: 901 Registriert: 9.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 15.4.2014 um 21:38 |
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Hallo,
zunächst mal toi-toi-toi und viel Freude am Erfolg mit Deinem Vorhaben!
Spontane Anmerkung:
In D (ich kenne nur die normalen dt. GmbHs) ist es so, dass eine GmbH
schier unverhältnismäßig hohe Aufwendungen im Bereich der gesetzlich
vorgeschriebenen Formalitäten erfordert. Ohne Steuerberater geht das kaum.
Und der hält gern die Hand auf, da kommen jährliche Honorare im gut
vierstelligen Bereich zusammen. Bei allen Vorteilen einer GmbH, auch solche
Aspekte muss man beachten. ____________________ Viele Grüße
Matthias H
"..was lange gärt, wird endlich gut!"
"..und immer schön ausgären lassen!"
Hausbräu seit 1986
.de seit 2006
Servicefragen zu MattMill bitte per E-Mail!
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