Senior Member Beiträge: 449 Registriert: 26.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 06:32 |
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Zitat: | BTW, irgendwo habe ich
neulich gelesen, daß demnächst auch hierzulande Sammelklagen möglich sein
sollen. Das wäre doch eine gute Gelegenheit, zusammenzulegen und eine
Feststellungsklage "Hobbybrauer vs. BRD" anzustrengen, um endlich mal eine
für alle Seiten verbindliche Interpretation der für uns relevanten
Paragraphen in BierStG und BierStV zu
erzwingen. |
Was dann vielleicht zu dem Ergebnis führt, das jder Liter versteuert werden
muß?
Das mit der Biersteuer ist eh schon verrückt genug, mach ich radler mit
normaler Limo, muß ich den Zucker in der Limo mitversteuern, mach ich den
Radler mit kalorienreduzierte (zuckerfreier) Limo, so muß ich nur den
Bieranteilö versteuern.
Und jetzt mal ehrlich, hängts jetzt an den paar euro fuffzich? ____________________
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Antwort 25 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 7.1.2011 um 09:08 |
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 10:13 |
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Quelle:
http://www.brunnenbraeu.de/zoll.htm
Hier schreibt er das es sich um eine Freigrenze handelt und entsprechend
seiner Schilderung unterstreicht es den #Gesetzestext.
Es handelt sich vom Gesetzestext meines Erachtens um eine Freigrenze, da in
den Paragraphen, die einen Freibetrag behandeln, dies auch deutlicher
hervorheben.
Als Beispiel:
§20 Abs. 9 EStG
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten
ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der
tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen
veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro
gewährt. usw.
Grüsse
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Antwort 27 |
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Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 7.1.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 10:34 |
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Hallo, ich hab mich hier angemeldet um mehr zu erfahren. Und ich hätte
noch überschüssiges Material das ich nicht mehr brauch..
Ich hätte noch 10 alte Zapfhähne von 1920, die richtig großen Teile . Wenn
jemand interesse hat einfach bei mir melden..
Mit freundlichen grüßen luke123
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 11:05 |
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Michael, ich lese da "nur" raus, dass dann eine Steuererklärung abgegeben
werden muss, nicht aber dass die Gesamtmenge versteuert wird ... take it
easy ... the never ending story.
Gruss frika, der noch auf Antwort aus DU wartet. ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 29 |
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Senior Member Beiträge: 196 Registriert: 15.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 7.1.2011 um 11:16 |
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@luke123
das gehört echt nicht hierher, wenn Du deine Bierhähne verkaufen oder
abgeben willst, ist doch ein völlig anderes Thema. Das sollte zum Thema
Braumaterial.
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was nun die Biersteuer betrifft:
ich glaubs ja nicht, was ich hier lese.
Ihr meldet ernsthaft eure paar liter beim HZA an???
Vorbildlich!
Mit Steuerehrlichkeit hat das aber nichts mehr zu tun, das grenz schon fast
an Dummheit, sorry.
Das würde mir im Traum nicht einfallen, für die paar Liter schlafende Wölfe
zu wecken.
Der Staat zieht schon genug ab!
Da müsst ihr euch nicht wundern, wenn das HZA dumme Fragen stellt und ihr
die nicht mehr loswerdet.
viele Grüsse.
Peter.
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Antwort 30 |
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Junior Member Beiträge: 13 Registriert: 7.1.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 11:20 |
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Ok, hab ich nicht gewusst , bin ja neu hier...
Sorry
mfg luke
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Antwort 31 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 11:25 |
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Hi, Peter,
dass die ganze Sache lächerlich ist, ist mir schon klar. Das Problem ist
nur, wenn Du einen bescheuerten Nachbarn hast, der Dir die Zollbehörden auf
den Hals schickt, stehst Du blöd da. Bei Privatpersonen wird
Steuerhinterziehung ungleich härter bestraft als bei Millionenbetrug (wie
wir alle wissen) und das unabhängig vom Betrag, den wir Hobbybrauer dem
Staat schulden.
Meine Güte, mich kostet es eine schlappe email und gut ist, da habe ich
kein Problem mit.
In diesem Sinne: Gut Sud
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 207 Registriert: 17.10.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 11:25 |
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Zitat von Fricky, am 7.1.2011 um
11:16 | Mit Steuerehrlichkeit hat das aber
nichts mehr zu tun, das grenz schon fast an Dummheit, sorry.
Das würde mir im Traum nicht einfallen, für die paar Liter schlafende Wölfe
zu wecken.
Der Staat zieht schon genug ab!
Da müsst ihr euch nicht wundern, wenn das HZA dumme Fragen stellt und ihr
die nicht mehr loswerdet.
-- |
Da wäre ich vorsichtig. Es gibt hier und da auch schlimme Nachbarn, die es
event. stört, wenn man Bier braut (Lärm/Geruch). Die schwärzen dich an, und
schwupps hinterziehst du Steuern.
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Antwort 33 |
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Senior Member Beiträge: 196 Registriert: 15.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 7.1.2011 um 13:53 |
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ok.., wenn einen natürlich ein 'netter' Nachbar hinhängt...
Sowas solls leider geben, ist Euch das denn schonmal passiert?
Weiss nicht, ich glaube ich lass es trotzdem drauf ankommen.
Klar, sobald ich mit meinem Selbstgebrauten in die Öffentlichkeit gehe
kanns schwierig werden, aber nur für den Hausbedarf...
Gruss, Peter.
--
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Antwort 34 |
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Senior Member Beiträge: 457 Registriert: 12.6.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.1.2011 um 11:10 |
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§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der
Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von
Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird,
gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der
Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann
Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
(1) Bier ist von der Steuer befreit, wenn es
1. als Probe innerhalb oder außerhalb des Steuerlagers zu den betrieblich
erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen verbraucht oder für Zwecke der
Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird,
2. im Steuerlager zur Herstellung von Getränken verwendet wird, die nicht
der Biersteuer unterliegen,
3. als Probe zu einer Qualitätsprüfung der zuständigen Behörde vorgestellt
oder auf Veranlassung dieser Behörde entnommen wird,
4. unter Steueraufsicht vernichtet wird,
5. von Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk
unentgeltlich abgegeben wird.
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Antwort 35 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 12:32 |
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Mir fällt gerade auf, dass Ihr nur die erzeugte Menge angeben müsst.
Von mir will man auch die Stammwürze im Vorraus wissen, obwohl die bei den
200 Litern doch gar keine Rolle spielen
Einmal schlecht geläutert, schon stimmen die Angaben nicht mehr...
Stefan
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Antwort 36 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 12:35 |
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Ja, Stefan, das macht in der Tat - wie so einiges in diesem Zusammenhang -
keinen Sinn.
In DO scheint die SW keine Rolle zu spielen, denn ich meiner Anmeldung
hatte ich die Stammwürze genannt, taucht aber in dem Schreiben dann gar
nicht mehr auf...
Fragen über Fragen...bisher habe ich noch keine Rückmeldung auf meine
Fragen, aber es wird ja prinzipiell nicht per email geantwortet...
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 17:30 |
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Hallo Michael,
was mir dazu einfällt...
Du kommst zurück in die EU und führst Waren für 400 Euro ein. Freigrenze
435 Euro. Du mußt also nichts zahlen.
Da alles sogut läuft bringst du dir das nächste mal etwas für 436 Euro mit.
Nun bist du über der Freigrenze und mußt nicht etwa einen Euro verzollen
sondern es fallen für 436 Euro die 17,5% Zoll/Steuer an....
So kenne ich das mit den Freigrenzen und deren Überschreitung.
Hättest du zwei Waren eingeführt, eine für 435 Euro und eine für 1 Euro
hättest du nur 1 Euro verzollen müssen.
Gruß Kirk
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Antwort 38 |
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Gast
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erstellt am: 10.1.2011 um 21:31 |
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Ich komme auch aus dem Steuerrecht(ESt.+USt.-) und finde auch, daß die
200-Liter-Grenze schwammig definiert ist. Ich lese aus der Formulierung
dennoch heraus, daß
bis 200 Liter nichts, und
bei über 200 Litern ab dem 1. Liter zu versteuern sind.
Mein HZA-Onkel sieht das zum Glück anders.
Einwerfen möchte ich an dieser Stelle noch nachstehende Hinweise, die er
mir während eines Telefonates auf den Weg gab:
1. Brauen außer Haus (auch
einmaliges Schau- oder Gastbrauen)
würde ausreichen, daß die 200Liter-Grenze sofort gänzlich entfällt.
(wg. der Formulierung 'Haushalt'. Die Grenze entfällt, da dies dann
angeblich
keine private Nutzung mehr wäre).
Auf meine Hinweise, daß das, bezogen auf die Mengen die wir brauen,
doch völlig
praxisfremder Blödsinn ist, ist er nicht weiter eingegangen.
Deshalb habe ich ihm auch nicht mehr weiter zugehört, als er mir
irgendwas von Anmeldung
irgendwelcher Steuerlager zu erklären versuchte.
2. Sobald auch nur eine einzige
Flasche verkauft werden würde, wären die Tatbestandsmerkmale des
"Eigenbarfs" bzw. "darf nicht verkauft werden" nicht mehr erfüllt. Somit
wäre ebenfalls die private Nutzung nicht
mehr gegeben, mit der Folge, daß die 200-Liter-Grenze automatisch
entfällt.
Na, schön. Es macht schon Sinn, daß ein gewerblicher Brauer nicht
gleichzeitig von der 200-Liter-Grenze profitieren darf,
die ja nur als Erleichterung für gelegentliche Brauer á la 'Hobbythek' ins
Leben gerufen wurde.
Aber umgekehrt... warum sollte ein Hobbybrauer, der sich innerhalb der
200-Liter befindet, nicht vereinzelt Flaschen an
Bekannte abgeben dürfen. Es ist doch nicht verwerflich, für eine Leistung
auch einen Gegenwert zu erhalten.
Mein Gott, wo leben wir denn?
Ich brauche doch auch kein gewerblichen Umzugsbetrieb anmelden, nur weil
ich einem Bekannten das Sofa in den 1. Stock
trage und er mir dafür eine Eule in die Hand drückt...
So ganz Unrecht hat Fricky (Antwort 30+34) also nicht.... - bloß keine
schlafenden Hunde mehr wecken!
Brauanzeige aufgeben und gut iss...
@Stefan/Boludo: "das zuständige HZA kann Erleichterungen
zulassen"....
Du hast mit den peniblen Vorgaben seitens des HZA eben Pech gehabt, aber
gib' doch einfach
irgendeinen Stuß bezüglich der Stammwürze an. Solange Du unter 200L
bleibst, kann Dir m. E. keiner was.
Gruß
André
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 21:43 |
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@Kirk: ja, das verstehe ich ja, was ich aber nicht verstehe ist, dass ich
im letzten Jahr eben nur den Literbetrag versteuern musste, der jenseits
der 200 l lag, in diesem Jahr soll ich aber gleich alles versteuern.
Nun, ich warte mal die Antwort vom HZA ab, vermutlich am Mittwoch oder
Donnerstag per Brief. Ich melde mich dann entsprechend.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 22:07 |
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Zitat von Moorschweinchen, am 10.1.2011 um
21:31 |
Aber umgekehrt... warum sollte ein Hobbybrauer, der sich innerhalb der
200-Liter befindet, nicht vereinzelt Flaschen an
Bekannte abgeben dürfen. Es ist doch nicht verwerflich, für eine Leistung
auch einen Gegenwert zu erhalten.
Mein Gott, wo leben wir denn?
Ich brauche doch auch kein gewerblichen Umzugsbetrieb anmelden, nur weil
ich einem Bekannten das Sofa in den 1. Stock
trage und er mir dafür eine Eule in die Hand drückt...
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Wäre laut Rechtsprechung der Tatbestand der Schwarzarbeit, der Gesetzgeber
ist halt leider so.
Grüsse
Chris
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Antwort 41 |
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Gast
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erstellt am: 10.1.2011 um 22:22 |
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Sperrt mich ein!!! Ich bin kriminell!!!!
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 23:25 |
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Laut Wikipedia nicht:"Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen
durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder
Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet
sind."
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Antwort 43 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 10.1.2011 um 23:43 |
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André: ...wer war das? Wer warf den Stein?
Wer hat ihn geworfen? Ich will es wissen!
Mal gucken, ob das HZA Schweinfurt was auf meine Anmeldung schreibt.
Ansonsten bleibt wohl für mich das Anschreiben aus 2005 "gültig", wo es
heißt:
"...ist Bier, das von Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich
zum eigenen Verbrauch zubereitet und nicht verkauft wird, bis zu einer
Menge von
zwei Hektoliter im
Kalenderjahr
von Biersteuer befreit.
Beim Überschreiten der Freigrenze von zwei Hektoliter je Kalenderjahr
entsteht die Biersteuer mit der Herstellung...
...
Werden mehr als 2hl, aber nicht mehr als 10hl Bier im Kalenderjahr
ausschließlich für den eigenen Verbrauch hergestellt, so ist das Bier, das
die Menge von 2hl übersteigt, aus Vereinfachungsgründen als Bier der
Steuerklasse P11 mit dem ermäßigten Steuersatz von
0,4407€ x 11 Grad Plato =
4,84€/jl
zu versteuern, wenn deieser Vereinbarung nicht widersprochen wird."
Im Formular,"Abrechnung für Hobbybrauer" (siehe Schnipsel da unten), wo
jeder Sud eingetragen wird und den ich zusammen mit der Neuanmeldung im
Januar hinschicke,
gibts neben der Spalte Tagesherstellung" extra eine Spalte "davon
steuerfrei", wo ich in jede jeweils 0,2 reinschreibe (sind hl).
Und daneben gibts noch eine Spalte "steuerfreie Restmenge", die immer schön
1,8 - 1,6 - 1,4... runterzählt.
Das Formular wäre ja weitgehend sinnlos, wenn ab dem ersten Liter über 200
die volle Menge zu versteuern wäre.
Das sieht für mich schon so aus, als zählt die Steuer erst ab 200l.
Wie wir aber wissen, handhabt das ja fast jedes HZA anders...
Uwe ____________________
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Antwort 44 |
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Posting Freak Beiträge: 829 Registriert: 5.5.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 23:44 |
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Tja, aber wenn der Bekannte kein Nachbar war und André es trotz
anderslautender Aussagen doch auf die Eule abgesehen hatte??? Man sollte
ihn vorsichtshalber einsperren, net dass er doch kriminell ist!
Ich brau übrigens am liebsten Schwarzbier, das schmeckt so lecker ____________________ Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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Antwort 45 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.1.2011 um 23:45 |
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@Michael,
da hat der nette Herr Beamte eben die letzten Jahre gepennt.
Du kannst ja versuchen ihm mit Anzeige zu drohen weil er die letzten Jahre
gepennt hat und du dieses Jahr nochmal nach dem alten Verfahren versteuern
willst.
Das geht natürlich nur genau einmal, von dem potenziellen Ärger mal ganz
abgesehen.
regards Kirk
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Antwort 46 |
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.1.2011 um 00:33 |
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Hallo,ich gehöre auch zum Bereich des HZA-Schweinfurt und kann die
Ausführungen von Uwe12 nur bestätigen.
Was jedoch bei der Biersteuer für 2010 rauskommt kann ich noch nicht sagen,
da ich erst heute die
Meldung verschickt habe. :redhead: :redhead:
Nach meiner Berechnung muß ich dieses Jahr € 5,29 Steuer zahlen. 2 hl sind
frei, der Rest ist so zu
versteuern!
12°Px0,4407x0,1hl = 0,53€
18°Px0,4407x0,6hl = 4,76€ -->ergibt 5,29€
So wurde es wenigstens die letzten Jahre vom Zoll gerechnet.
[Editiert am 11.1.2011 um 15:28 von mibi-xxl]
____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 47 |
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Senior Member Beiträge: 196 Registriert: 15.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 11.1.2011 um 12:28 |
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Tsss..., der Staat, die Rechtsprechung, der Gesetzgeber..., wenn ich das
schon höre!
Der Staat macht sowieso was er will, per Definition ist das natürlich dann
alles 'Recht'.
Das würde dem Staat so passen, dass jeder treudoof jede Kleinigkeit angibt,
damit er uns dann noch mehr schröpfen kann, klar...
Aber in der Beziehung kann mich der Staat...
(da bin ich halt leider so)
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Antwort 48 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.1.2011 um 12:34 |
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Wir sollten den Ton vielleicht wieder etwas runterreglen
sonst bekommen wir noch Besuch von neuen Mitgliedern wie "BND Brauer" oder
"BKA Mälzer". Nicht das die dann rausfinden das man aus Malz Bomben bauen
kann und das Heimbrauen gänzlich verboten wird. Am ende darfst du deinen
Brautopf nur noch getrennt vom Malz transportieren.
Nicht ganz Ernst aber dennoch nicht unbewusst.
Grüsse
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Antwort 49 |
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