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Autor: Betreff: Brauanzeige 2011
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malzkeimpunktde
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 06:32  

Zitat:
BTW, irgendwo habe ich neulich gelesen, daß demnächst auch hierzulande Sammelklagen möglich sein sollen. Das wäre doch eine gute Gelegenheit, zusammenzulegen und eine Feststellungsklage "Hobbybrauer vs. BRD" anzustrengen, um endlich mal eine für alle Seiten verbindliche Interpretation der für uns relevanten Paragraphen in BierStG und BierStV zu erzwingen.


Was dann vielleicht zu dem Ergebnis führt, das jder Liter versteuert werden muß?

Das mit der Biersteuer ist eh schon verrückt genug, mach ich radler mit normaler Limo, muß ich den Zucker in der Limo mitversteuern, mach ich den Radler mit kalorienreduzierte (zuckerfreier) Limo, so muß ich nur den Bieranteilö versteuern.
Und jetzt mal ehrlich, hängts jetzt an den paar euro fuffzich?


____________________
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 09:08  
Hallo,

wenn ihr zu viel gebraut habt, dann "vernichtet" euer Bier doch über diesen Weg:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/ g0_bier/d0_besonderheiten/a0_haustrunk/index.html
Macht den Zöllnern bestimmt etwas kopfzerbrechen ;) und freut eure Hilfsarbeiter :hallucine:

Gruß hufpfleger


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Gruß hufpfleger,

der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 10:13  
Quelle:
http://www.brunnenbraeu.de/zoll.htm
Hier schreibt er das es sich um eine Freigrenze handelt und entsprechend seiner Schilderung unterstreicht es den #Gesetzestext.

Es handelt sich vom Gesetzestext meines Erachtens um eine Freigrenze, da in den Paragraphen, die einen Freibetrag behandeln, dies auch deutlicher hervorheben.

Als Beispiel:

§20 Abs. 9 EStG
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. usw.

Grüsse
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Beiträge: 13
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 10:34  
Hallo, ich hab mich hier angemeldet um mehr zu erfahren. Und ich hätte noch überschüssiges Material das ich nicht mehr brauch..
Ich hätte noch 10 alte Zapfhähne von 1920, die richtig großen Teile . Wenn jemand interesse hat einfach bei mir melden..

Mit freundlichen grüßen luke123 :D
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frikadellenschmied
Beiträge: 1705
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 11:05  
Michael, ich lese da "nur" raus, dass dann eine Steuererklärung abgegeben werden muss, nicht aber dass die Gesamtmenge versteuert wird ... take it easy ... the never ending story.

Gruss frika, der noch auf Antwort aus DU wartet. ;)


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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Fricky
Beiträge: 196
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 11:16  
@luke123
das gehört echt nicht hierher, wenn Du deine Bierhähne verkaufen oder abgeben willst, ist doch ein völlig anderes Thema. Das sollte zum Thema Braumaterial.

--

was nun die Biersteuer betrifft:

ich glaubs ja nicht, was ich hier lese.
Ihr meldet ernsthaft eure paar liter beim HZA an??? :cool:

Vorbildlich!

Mit Steuerehrlichkeit hat das aber nichts mehr zu tun, das grenz schon fast an Dummheit, sorry.
Das würde mir im Traum nicht einfallen, für die paar Liter schlafende Wölfe zu wecken.
Der Staat zieht schon genug ab!
Da müsst ihr euch nicht wundern, wenn das HZA dumme Fragen stellt und ihr die nicht mehr loswerdet. :gruebel:

viele Grüsse.

Peter.
--
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Beiträge: 13
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 11:20  
Ok, hab ich nicht gewusst , bin ja neu hier...
Sorry

mfg luke
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tauroplu
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Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 11:25  
Hi, Peter,

dass die ganze Sache lächerlich ist, ist mir schon klar. Das Problem ist nur, wenn Du einen bescheuerten Nachbarn hast, der Dir die Zollbehörden auf den Hals schickt, stehst Du blöd da. Bei Privatpersonen wird Steuerhinterziehung ungleich härter bestraft als bei Millionenbetrug (wie wir alle wissen) und das unabhängig vom Betrag, den wir Hobbybrauer dem Staat schulden.

Meine Güte, mich kostet es eine schlappe email und gut ist, da habe ich kein Problem mit.

In diesem Sinne: Gut Sud
Michael


____________________
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Spike_19
Beiträge: 207
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 11:25  

Zitat von Fricky, am 7.1.2011 um 11:16
Mit Steuerehrlichkeit hat das aber nichts mehr zu tun, das grenz schon fast an Dummheit, sorry.
Das würde mir im Traum nicht einfallen, für die paar Liter schlafende Wölfe zu wecken.
Der Staat zieht schon genug ab!
Da müsst ihr euch nicht wundern, wenn das HZA dumme Fragen stellt und ihr die nicht mehr loswerdet. :gruebel:
--


Da wäre ich vorsichtig. Es gibt hier und da auch schlimme Nachbarn, die es event. stört, wenn man Bier braut (Lärm/Geruch). Die schwärzen dich an, und schwupps hinterziehst du Steuern.
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Fricky
Beiträge: 196
Registriert: 15.11.2010
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 13:53  
ok.., wenn einen natürlich ein 'netter' Nachbar hinhängt...
Sowas solls leider geben, ist Euch das denn schonmal passiert?

Weiss nicht, ich glaube ich lass es trotzdem drauf ankommen.

Klar, sobald ich mit meinem Selbstgebrauten in die Öffentlichkeit gehe kanns schwierig werden, aber nur für den Hausbedarf...

Gruss, Peter.
--
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Beiträge: 457
Registriert: 12.6.2006
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 8.1.2011 um 11:10  
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer


(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.

(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.

(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.



§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen


(1) Bier ist von der Steuer befreit, wenn es

1. als Probe innerhalb oder außerhalb des Steuerlagers zu den betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen verbraucht oder für Zwecke der Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird,

2. im Steuerlager zur Herstellung von Getränken verwendet wird, die nicht der Biersteuer unterliegen,

3. als Probe zu einer Qualitätsprüfung der zuständigen Behörde vorgestellt oder auf Veranlassung dieser Behörde entnommen wird,

4. unter Steueraufsicht vernichtet wird,

5. von Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk unentgeltlich abgegeben wird.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 12:32  
Mir fällt gerade auf, dass Ihr nur die erzeugte Menge angeben müsst.
Von mir will man auch die Stammwürze im Vorraus wissen, obwohl die bei den 200 Litern doch gar keine Rolle spielen :puzz:
Einmal schlecht geläutert, schon stimmen die Angaben nicht mehr...

Stefan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 12:35  
Ja, Stefan, das macht in der Tat - wie so einiges in diesem Zusammenhang - keinen Sinn.

In DO scheint die SW keine Rolle zu spielen, denn ich meiner Anmeldung hatte ich die Stammwürze genannt, taucht aber in dem Schreiben dann gar nicht mehr auf...

Fragen über Fragen...bisher habe ich noch keine Rückmeldung auf meine Fragen, aber es wird ja prinzipiell nicht per email geantwortet...


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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 17:30  
Hallo Michael,

was mir dazu einfällt...

Du kommst zurück in die EU und führst Waren für 400 Euro ein. Freigrenze 435 Euro. Du mußt also nichts zahlen.

Da alles sogut läuft bringst du dir das nächste mal etwas für 436 Euro mit. Nun bist du über der Freigrenze und mußt nicht etwa einen Euro verzollen sondern es fallen für 436 Euro die 17,5% Zoll/Steuer an....

So kenne ich das mit den Freigrenzen und deren Überschreitung.

Hättest du zwei Waren eingeführt, eine für 435 Euro und eine für 1 Euro hättest du nur 1 Euro verzollen müssen.

Gruß Kirk
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 21:31  
Ich komme auch aus dem Steuerrecht(ESt.+USt.-) und finde auch, daß die 200-Liter-Grenze schwammig definiert ist. Ich lese aus der Formulierung dennoch heraus, daß
bis 200 Liter nichts, und
bei über 200 Litern ab dem 1. Liter zu versteuern sind.

Mein HZA-Onkel sieht das zum Glück anders.

Einwerfen möchte ich an dieser Stelle noch nachstehende Hinweise, die er mir während eines Telefonates auf den Weg gab:

1. Brauen außer Haus (auch einmaliges Schau- oder Gastbrauen)
würde ausreichen, daß die 200Liter-Grenze sofort gänzlich entfällt.
(wg. der Formulierung 'Haushalt'. Die Grenze entfällt, da dies dann angeblich
keine private Nutzung mehr wäre).
Auf meine Hinweise, daß das, bezogen auf die Mengen die wir brauen, doch völlig
praxisfremder Blödsinn ist, ist er nicht weiter eingegangen.
Deshalb habe ich ihm auch nicht mehr weiter zugehört, als er mir irgendwas von Anmeldung
irgendwelcher Steuerlager zu erklären versuchte.

2. Sobald auch nur eine einzige Flasche verkauft werden würde, wären die Tatbestandsmerkmale des
"Eigenbarfs" bzw. "darf nicht verkauft werden" nicht mehr erfüllt. Somit wäre ebenfalls die private Nutzung nicht
mehr gegeben, mit der Folge, daß die 200-Liter-Grenze automatisch entfällt.

Na, schön. Es macht schon Sinn, daß ein gewerblicher Brauer nicht gleichzeitig von der 200-Liter-Grenze profitieren darf,
die ja nur als Erleichterung für gelegentliche Brauer á la 'Hobbythek' ins Leben gerufen wurde.

Aber umgekehrt... warum sollte ein Hobbybrauer, der sich innerhalb der 200-Liter befindet, nicht vereinzelt Flaschen an
Bekannte abgeben dürfen. Es ist doch nicht verwerflich, für eine Leistung auch einen Gegenwert zu erhalten.
Mein Gott, wo leben wir denn?
Ich brauche doch auch kein gewerblichen Umzugsbetrieb anmelden, nur weil ich einem Bekannten das Sofa in den 1. Stock
trage und er mir dafür eine Eule in die Hand drückt...

So ganz Unrecht hat Fricky (Antwort 30+34) also nicht.... - bloß keine schlafenden Hunde mehr wecken!
Brauanzeige aufgeben und gut iss... :cool:

@Stefan/Boludo: "das zuständige HZA kann Erleichterungen zulassen"....
Du hast mit den peniblen Vorgaben seitens des HZA eben Pech gehabt, aber gib' doch einfach
irgendeinen Stuß bezüglich der Stammwürze an. Solange Du unter 200L bleibst, kann Dir m. E. keiner was.

Gruß
André
Antwort 39
Administrator
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 21:43  
@Kirk: ja, das verstehe ich ja, was ich aber nicht verstehe ist, dass ich im letzten Jahr eben nur den Literbetrag versteuern musste, der jenseits der 200 l lag, in diesem Jahr soll ich aber gleich alles versteuern.

Nun, ich warte mal die Antwort vom HZA ab, vermutlich am Mittwoch oder Donnerstag per Brief. Ich melde mich dann entsprechend.

Gruß
Michael


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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 22:07  

Zitat von Moorschweinchen, am 10.1.2011 um 21:31


Aber umgekehrt... warum sollte ein Hobbybrauer, der sich innerhalb der 200-Liter befindet, nicht vereinzelt Flaschen an
Bekannte abgeben dürfen. Es ist doch nicht verwerflich, für eine Leistung auch einen Gegenwert zu erhalten.
Mein Gott, wo leben wir denn?
Ich brauche doch auch kein gewerblichen Umzugsbetrieb anmelden, nur weil ich einem Bekannten das Sofa in den 1. Stock
trage und er mir dafür eine Eule in die Hand drückt...



Wäre laut Rechtsprechung der Tatbestand der Schwarzarbeit, der Gesetzgeber ist halt leider so. :(

Grüsse
Chris
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 22:22  
Sperrt mich ein!!! Ich bin kriminell!!!! :o
Antwort 42
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 23:25  

Zitat von tazzyminator, am 10.1.2011 um 22:07
Wäre laut Rechtsprechung der Tatbestand der Schwarzarbeit, [...]

Laut Wikipedia nicht:"Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind."
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 23:43  
André: ...wer war das? Wer warf den Stein?
Wer hat ihn geworfen? Ich will es wissen!

Mal gucken, ob das HZA Schweinfurt was auf meine Anmeldung schreibt.
Ansonsten bleibt wohl für mich das Anschreiben aus 2005 "gültig", wo es heißt:
"...ist Bier, das von Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch zubereitet und nicht verkauft wird, bis zu einer Menge von
zwei Hektoliter im Kalenderjahr
von Biersteuer befreit.

Beim Überschreiten der Freigrenze von zwei Hektoliter je Kalenderjahr entsteht die Biersteuer mit der Herstellung...
...
Werden mehr als 2hl, aber nicht mehr als 10hl Bier im Kalenderjahr ausschließlich für den eigenen Verbrauch hergestellt, so ist das Bier, das die Menge von 2hl übersteigt, aus Vereinfachungsgründen als Bier der Steuerklasse P11 mit dem ermäßigten Steuersatz von
0,4407€ x 11 Grad Plato = 4,84€/jl
zu versteuern, wenn deieser Vereinbarung nicht widersprochen wird."


Im Formular,"Abrechnung für Hobbybrauer" (siehe Schnipsel da unten), wo jeder Sud eingetragen wird und den ich zusammen mit der Neuanmeldung im Januar hinschicke,
gibts neben der Spalte Tagesherstellung" extra eine Spalte "davon steuerfrei", wo ich in jede jeweils 0,2 reinschreibe (sind hl).
Und daneben gibts noch eine Spalte "steuerfreie Restmenge", die immer schön 1,8 - 1,6 - 1,4... runterzählt.
Das Formular wäre ja weitgehend sinnlos, wenn ab dem ersten Liter über 200 die volle Menge zu versteuern wäre.

Das sieht für mich schon so aus, als zählt die Steuer erst ab 200l.
Wie wir aber wissen, handhabt das ja fast jedes HZA anders... :(



Uwe


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Thomator
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 23:44  
Tja, aber wenn der Bekannte kein Nachbar war und André es trotz anderslautender Aussagen doch auf die Eule abgesehen hatte??? Man sollte ihn vorsichtshalber einsperren, net dass er doch kriminell ist! :police:

Ich brau übrigens am liebsten Schwarzbier, das schmeckt so lecker :P


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Keine Produkte aus Massenbierhaltung!
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 10.1.2011 um 23:45  
@Michael,

da hat der nette Herr Beamte eben die letzten Jahre gepennt.

Du kannst ja versuchen ihm mit Anzeige zu drohen weil er die letzten Jahre gepennt hat und du dieses Jahr nochmal nach dem alten Verfahren versteuern willst.

Das geht natürlich nur genau einmal, von dem potenziellen Ärger mal ganz abgesehen.

regards Kirk
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mibi-xxl
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smilies/mad3.gif erstellt am: 11.1.2011 um 00:33  
Hallo,ich gehöre auch zum Bereich des HZA-Schweinfurt und kann die Ausführungen von Uwe12 nur bestätigen.
Was jedoch bei der Biersteuer für 2010 rauskommt kann ich noch nicht sagen, da ich erst heute die
Meldung verschickt habe. :redhead: :redhead:

Nach meiner Berechnung muß ich dieses Jahr € 5,29 Steuer zahlen. 2 hl sind frei, der Rest ist so zu
versteuern!

12°Px0,4407x0,1hl = 0,53€
18°Px0,4407x0,6hl = 4,76€ -->ergibt 5,29€

So wurde es wenigstens die letzten Jahre vom Zoll gerechnet.


[Editiert am 11.1.2011 um 15:28 von mibi-xxl]



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Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
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Fricky
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red_folder.gif erstellt am: 11.1.2011 um 12:28  

Zitat von Moorschweinchen, am 10.1.2011 um 21:31


Wäre laut Rechtsprechung der Tatbestand der Schwarzarbeit, der Gesetzgeber ist halt leider so. :(

Grüsse
Chris


Tsss..., der Staat, die Rechtsprechung, der Gesetzgeber..., wenn ich das schon höre!
Der Staat macht sowieso was er will, per Definition ist das natürlich dann alles 'Recht'.
Das würde dem Staat so passen, dass jeder treudoof jede Kleinigkeit angibt, damit er uns dann noch mehr schröpfen kann, klar...

Aber in der Beziehung kann mich der Staat... :mad:

(da bin ich halt leider so)
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red_folder.gif erstellt am: 11.1.2011 um 12:34  
Wir sollten den Ton vielleicht wieder etwas runterreglen :) sonst bekommen wir noch Besuch von neuen Mitgliedern wie "BND Brauer" oder "BKA Mälzer". Nicht das die dann rausfinden das man aus Malz Bomben bauen kann und das Heimbrauen gänzlich verboten wird. Am ende darfst du deinen Brautopf nur noch getrennt vom Malz transportieren.

Nicht ganz Ernst aber dennoch nicht unbewusst.

Grüsse
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