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Autor: Betreff: Brauanzeige 2011
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 12:35  
Hi-Ho,

habe ich gerade frisch erhalten und sofort extrem gestutzt.



Ich hoffe sehr, dass das einfach ein kleines Missverständnis ist, denn nimmt man die Aussage im Absatz 3 ernst, dann hieße das, dass bei einer gebrauten Biermenge von z.B. 250 l Bier für 250 l die Biersteuer zu entrichten ist.
In der Anzeige vom letzten Jahr hieß es noch, dass die Biersteuer für die über die 200 l hinausgehende Menge die Biersteuer zu entrichten ist (was ja auch Sinn macht).

Die Rückfrage ans HZA läuft noch und ich bin gespannt. Ich poste das auch nur, weil mich mal interessieren würde, wie Eure aktuellen Brauanzeigen aussehen? Mittlerweile ist auch nicht mehr der ermäßigte Steuersatz in dem Bescheid angegeben...

Mit gespannten Grüßen
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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gulp
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 12:47  
Hallo Michael,

Zitat:
dass Sie beabsichtigen am 02.01.2010....

blickt heuer auch noch nicht ganz durch der Beamte.

Gruß
Peter


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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:03  
Oh...ah...äh...danke, Peter. Ich blicke auch offensichtlich noch nicht durch, ist mir gar nicht aufgefallen.
Na, da muss ich ja mal schnell noch ein mail hinterherjagen!

Übrigens steht in der aktuellen Anzeige auch nicht mehr der ermäßigte Steuersatz drin...Fragen über Fragen...

Ich werde berichten.

Greets
Michael


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PaThos
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:03  
Und auch irgendwie cool:
Zitat:
Dass sie beabsichtigen am 3.1. ...

und das Datum des Schreibens ist von 4.1.
Immer dieser Frühjahrsstress ;)
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:05  
Doppelbock am 3.01.2010?!?!???Hä???? :puzz:
Da sieht man mal wieder wie langsam unsere Beamten sind! :D
Der ist wohl erst aus dem Winterschlaf erwacht....warscheinlich 2009 im Herbst eingepennt. :mad2:
So wie ich die Sache sehe,kannst Du dir für die neue Steuererklärung noch ein Jahr Zeit nehmen! :)
Grüße,Wildey.......


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die Dinge sind so,wie man Sie sieht...
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:11  
Zitat: "So wie ich die Sache sehe,kannst Du dir für die neue Steuererklärung noch ein Jahr Zeit nehmen!"

Mist!!! ;)


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:12  
@Pathos: na, ja, es gilt ja das Datum des mail Eingangs, von daher wäre ich im Fall der Fälle ja bestens gerüstet (Brauanzeige vom 29.12.2010).

Gruß
Michael


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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:20  
Hi,
Zitat:
denn nimmt man die Aussage im Absatz 3 ernst, dann hieße das, dass bei einer gebrauten Biermenge von z.B. 250 l Bier für 250 l die Biersteuer zu entrichten ist.

genauso sieht es das HZA Darmstadt schon immer.
VG, Markus
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:40  
Hey, Markus,

das aber wäre ja völliger Blödsinn, denn entweder habe ich 200 L frei oder nicht. Selbst, wenn ich mehr als 200 l braue, steht mir doch eigentlich diese Freigrenze zu oder? Wie hat denn Dein zuständiges HZA das begründet?
Aber wie auch immer, ich bin mal gespannt, wie die aus DO darauf antworten.

Gruß
Michael


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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:48  
Im Steuerrecht gibt es was solche Dinge angeht zwei unterschiedliche "Grenzen".

Es gibt zum einen Freibetrag, was bedeutet das die Menge gänzlich steuerfrei bleibt u8nd nur der Überschuss versteuert werden muss. (Bsp.: Sparerfreibetrag für Zinserträge)

Zum anderen gibt es eine Steuerfreigrenze, die besagt, das bis zu diesem Punkt steuerfrei geschöpft werden darf und wenn du darüber hinausgehst, die komplette Abschöpfung versteuert werden muss.
(Bsp.: Spekulationsgewinne durch Aktien, Einfuhr von Handelswaren aus einem EU-Drittland)

Ich komme zwar aus dem Steuerrecht, finde aber den Paragraphen und die zugehörige Durchführungsverordnung sehr schwammig formuliert. Bin gerade dabei ein aktuelles Urteil zu suchen.

Grüsse
Chris

EDIT: Ok handelt sich um eine Freigrenze, bedeutet: einmal im Jahr und PRO Haushalt (nicht Brauer) über 200 Liter, so ist das komplette erzeugte Bier zu versteuern. Tut mir leid, ich hoffe ich werde nun nicht gehängt.


[Editiert am 6.1.2011 um 13:54 von tazzyminator]
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:49  
Das ist ja wirklich ein Elend, wie unterschiedlich die HZAs sowas handhaben.

Interessant finde ich die Bemerkung "...für das in den freien Verkehr entnommene Bier...". Das hieße doch, dass Du das zuviel gebraute Bier verkaufen dürftest oder? :D

Gruß
Michael


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:50  
Jetzt wir es ja immer doller, Herstellungsbetrieb, Steuerschuldner ...!
Volco
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:51  
Hi Michael,
ich erinnere mich grob an die Begründung (hatte speziell zu diesem Thema mal nachgefragt): Bei über 200 L wäre ich kein Hobbybrauer mehr und daher würde auch keine Freigrenze mehr gelten.
VG, Markus

Edit: Ach, und ich muss die Herstellung mindesten 14 Tage vor dem Brautag anmelden. Dafür muss ich Nichts mehr schriftlich machen, auch die Jahreanmeldung geht per e-mail raus. Es ist bisher keine Klage gekommen.


[Editiert am 6.1.2011 um 13:53 von ggansde]
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muldengold
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 13:58  
Obwohl eigentlich nicht direkt Gegenstand dieses Themas: der bürokratische Aufwand ist schon erschreckend. Wenn man bedenkt was so ein Beamter dem Staat kostet und wieviel Geld er im Gegenzug über Biersteuern von uns Hobbybrauern einnimmt. Ich finde es dem Steuerzahler gegenüber deshalb nur fair den Sud NICHT anzumelden, auch wenn's technisch gesehen illegal ist. Selbst wenn man die meisten seiner Sude regelmäßig und pflichtegäß anmeldet, wer von uns hat denn jemals tatsächlich Steuer laut Biersteuerverordnung entrichtet? Kommen mehr als 200 oder 250 Liter zusammen (was bei einem großen Teil der Hobbybrauer möglicherweise gar nicht der Fall ist) werden viele den Sud eben über den Braufreund anmelden oder die letzten ein oder zwei Sude ausversehen vergessen - und der Staat hat wieder nix davon.
Gruß
Sandro
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 14:01  
Hi, Sandro,

da ich eine ehrliche Haut bin, habe ich schon mal Biersteuer entrichtet, allerdings nur für die über 200 l liegende Menge Bier (damals ca. 63 l). Der satte Steuersatz von 3,96 wurde sogar schriftlich angemahnt. Ich hatte seinerzeit gedacht, dass sich das HZA melden würde, ob ich mich nicht verrechnet habe, daher hatte ich gewartet.

Tja, et gibt nix, wattet nich gibt!

EDIT: ach ja, Stichwort "Verwaltungsaufwand", interessanterweise, was immer ich per email an Fragen an das HZA richte, es kommt stets ein Postbrief zurück. Das hat aber vermutlich rechtliche Gründe, keine Ahnung.

Gruß
Michael


[Editiert am 6.1.2011 um 14:04 von tauroplu]



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vade
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 14:22  
liebe deutschen, kommt in die schweiz, wir suchen immer qualifizierte arbeitskräft und dank der personenfreizügigkeit mit der eu ist es kein problem als deutscher in der schweiz zu arbeiten und wohnen.

WARUM?

DARUM: die freigrenze für hobbybrauer ist 400 liter und ihr dürft ohne anmeldung brauen bis ihr dies 400 liter erreicht habt. :)

ps: ich staune immer wieder über die bürokratie in deutschland wie sie in unserem geliebten hobby betrieben wird, wahnsinn


[Editiert am 6.1.2011 um 14:23 von vade]



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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer Brauereien
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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 14:31  
Liebend gerne Vade, gib mir Arbeit (Buchhalter) und ich komme sofort.

Grüsse
Chris

PS: Bekomme ich dann wie unsere damals Zugewonnenen dann auch ein Begrüssungsgeld in hopfiger Form?
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vade
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 14:42  
hallo chris

leider kein begrüssungsgeld wir wollen es ja nicht übertreiben.

als buchhalter habe ich dir leider gerade keinen job, bei uns in der firma werden zur zeit vor allem controller eingestellt, hat auch irgendwas mit buchhaltung zu tun, aber von diesem gebiet habe ich keine ahnung.


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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 14:57  

Zitat von vade, am 6.1.2011 um 14:22
liebe deutschen, kommt in die schweiz, wir suchen immer qualifizierte arbeitskräft und dank der personenfreizügigkeit mit der eu ist es kein problem als deutscher in der schweiz zu arbeiten und wohnen.

WARUM?

DARUM: die freigrenze für hobbybrauer ist 400 liter und ihr dürft ohne anmeldung brauen bis ihr dies 400 liter erreicht habt. :)

ps: ich staune immer wieder über die bürokratie in deutschland wie sie in unserem geliebten hobby betrieben wird, wahnsinn


Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe meinen Wohn- und Brauereisitz vor vielen Jahren nach Helvetien verlagert und braue seither ungeniert und ohne jegliche zollamtliche Bürokratie.
Und ich habe auch nicht vor, daran was zu ändern. :P

Prost!

Frank
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 16:28  
Anbei mal den Link für den Gesetzestext
http://www.sadaba.de/GSBT_BierStV.html
und der Link für das Formular 2075
https://www.formulare-bfinv.de/printout/2075_10.pdf
Sehr interessant auch §15.
Gruß Volco
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Vani
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 16:41  
auch in österreich ist es erst ab 200l im jahr notwendig eine brauanzeige zu machen . davor kann man ohne brauanzeige werken.
lg
Vani
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smilies/sad.gif erstellt am: 6.1.2011 um 20:48  
Hallo Michael

die Antwort vom Zoll ist leider richtig - ich kann es Dir mit Gewissheit sagen .... !!!

Gruss Buar


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HT
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red_folder.gif erstellt am: 6.1.2011 um 22:40  
Hi Buar,
es steht aber so nicht im Gesetzestext, welcher also scheinbar von den HZA's ausgelegt wird. Also, woher beziehst Du Deine Gewissheit? Gerichtsurteile?
VG, Markus
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 00:15  
Ich sehe das wie der Markus, was mich aber eben verwundert ist, dass das HZA DO plötzlich die Dinge anders auslegt, letztes Jahr war es ja noch anders. Zudem wüsste ich nicht, dass sich am Biersteuergesetz etwas geändert hätte in 2010.


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 7.1.2011 um 03:57  

Zitat von tazzyminator, am 6.1.2011 um 13:48
Ok handelt sich um eine Freigrenze, bedeutet: einmal im Jahr und PRO Haushalt (nicht Brauer) über 200 Liter, so ist das komplette erzeugte Bier zu versteuern.

Aus welcher Quelle stammt diese Information?

Der Gesetzestext alleine kann es nicht sein, denn da sieht es eher nach Freimenge aus (was ja auch viele HZA so sehen) und das mit dem Haushalt ist im Gesetz ganz klar nur eine Einschränkung des Brauorts und keine Beschränkung der Freimenge auf Haushalte statt Brauer, sonst würde der zweite Satz des Paragraphen keinen Sinn ergeben.

BTW, irgendwo habe ich neulich gelesen, daß demnächst auch hierzulande Sammelklagen möglich sein sollen. Das wäre doch eine gute Gelegenheit, zusammenzulegen und eine Feststellungsklage "Hobbybrauer vs. BRD" anzustrengen, um endlich mal eine für alle Seiten verbindliche Interpretation der für uns relevanten Paragraphen in BierStG und BierStV zu erzwingen.


[Editiert am 7.1.2011 um 04:17 von rmax]
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