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Seite 5 von 5   «  1  2  3  4  5  »     
Autor: Betreff: Brauanzeige 2011
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weisswolf
Beiträge: 198
Registriert: 30.11.2010
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 03:59  
Dann solltest du der netten Sachbearbeiterin auch was zu Weihnachten und zum Geburtstag schenken.
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tauroplu
Beiträge: 10493
Registriert: 23.10.2005
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 08:39  
Ihr Lieben,

Ihr habt ja Recht und ich will hier auch keinen Zollstreit oder gar Rechtsstreit (siehe unten) vom Zaun brechen.
Nochmal zur Klarstellung: ich wollte das zunächst mal für mich persönlich endlich klar haben. Es gibt eben Dinge, deren Auslegung bzw. Handhabung ins Belieben der jeweiligen Zollämter gestellt (Stichwort: das HZA kann Erleichterungen erlassen) und es gibt Dinge, die das HZA (wie in meinem Fall) eben nicht nach Belieben auslegen kann (ermäßigter Steuertarif, Freimenge und zu versteuernde Menge).
Meine zuständige Zolldame war/ist ja auch sehr nett und sie hat mir sogar in 2009 selber (telefonisch!) mitgeteilt, dass sie das pro Haushalt als pro Person auslegt. Deswegen war ich ja so überrascht, dass die diesjährige Brauanzeige so völlig umformuliert war.
Für mich heißt dass, dass da bei denen intern etwas passiert sein muss (vielleicht ist ja auch die Anzahl der Hobbybrauanzeigen derart gestiegen, dass man beim HZA da noch mal neu drüber nachgedacht hat. Denn warum sollte eine seit Jahren herausgegebene Standardformulierung plötzlich ändern.
Hier die schnelle Antwort vom Zoll:

„Sehr geehrter Herr Plum,

ich teile die Auffassung der Kollegen in Dortmund.

Die Möglichkeit der steuerfreien Herstellung von Bier in privaten Haushalten stellt bereits ein Zugeständnis dar. In den meisten anderen Verbrauchsteuer- gebieten sind derartige Möglichkeiten gar nicht vorgesehen.
Wäre mit "in ihren Haushalten ... hergestellt" nicht die soziale Gemeinschaft der Familie/Lebenpartnerschaft/Wohngemeinschaft gemeint, wäre dies durch ein genauere Formulierung (z.B. "pro Person") deutlich gemacht worden.
Sind Sie mit der Auslegung des Bergriffs nicht einverstanden, haben Sie immer die Möglichkeit Rechtsbehelf (bis hin zu Klage) einzulegen, um die Entscheidung einer Behörde anzufechten.“

So long
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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maischman
Beiträge: 435
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 13:33  
Hallo Michael, was macht denn der Zoll, wenn du deinem Bier eine Geringe Menge (Nutz)-Hanf beifügst und dies als Hanfgetränk deklarierst. Ich glaube dann kommen die Jungs (und Mädels) völlig ins schleudern. MfG WB
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Boludo
Beiträge: 9432
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 15:00  
Da braucht es keinen Hanf, die meisten Biere, die ich braue, verstoßen gegen das Reinheitsgebot (eigentlich alle) und dürften nicht als Bier verkauft werden.
Versteurn muss man die aber vermutlich trotzdem.

Stefan
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Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 17:42  
Maßgeblich ist ja wohl bei der Definition von Bier §1 BierStG:

(2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind
1. die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,
2. Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.
(3) Kombinierte Nomenklatur im Sinn dieses Gesetzes ist die Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, L 341 vom 3.12.1987, S. 38, L 378 vom 31.12.1987, S. 120, L 130 vom 26.5.1988, S. 42) in der am 19. Oktober 1992 geltenden Fassung und der bis zu diesem Zeitpunkt zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erlassenen Rechtsvorschriften.


Ich versuche schon ewig die Position 2203 aus der in Absatz 3 genannten kombinierten Nomenklatur zu finden, kann aber nichts finden. Mit der Definition könnte man um das Biersteuergesetz "herumbrauen".

Gruß
Udo
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 104
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Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 18:03  
Jetzt habe ich doch tatsächlich doch was gefunden, das hilft aber nicht wirklich weiter:

Zitat:
die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,


sind somit

Zitat:
2203
Bier aus Malz
- in Behältnissen mit einem Inhalt von 10 l oder weniger
- in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 l


Quelle: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consu ltation.jsp?Lang=de&Taric=2203000000&Expand=true&Area=&Level=1&SimDate=2011 0119&GoodsText=&OrderNum=&StartPub=&EndPub=&Regulation=#n2203000000-1
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 105
Moderator
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Boludo
Beiträge: 9432
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 20:36  
Um das Biersteuergestz herumbrauen wäre wirklich interessant.
Für Met oder Apfelwein zahlt man doch auch keine Steuern, oder?
Ein paar Prozent Honig oder Apfelsaft in die Würze und man ist fein raus, das wär´s ja :P
Glaub aber nicht, dass das so einfach ist...

Stefan
Profil anzeigen Antwort 106
Moderator
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Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 21:27  
> Für Met oder Apfelwein zahlt man doch auch keine Steuern, oder?
Stimmt nur "grob betrachtet". :)
Die Steuer haben sich die Winzer nur zu 0 erkämpft.
War mal im Thread zur Petition die Rede davon, glaube ich.

Uwe


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Profil anzeigen E-mail senden Antwort 107
Moderator
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Erlenmeyer
Beiträge: 2659
Registriert: 24.8.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 22:56  
Stimmt Uwe,

die Winzer sind 1926 mit dem Bernkasteler Winzeraufstand in die Steuergeschichte Deutschlands eingegangen. Danach war die Weinsteuer kein Thema mehr. Und die Politiker hoffieren noch heute die Winzer. Ist wohl ein etwas aufmüpfigeres Völkchen als die Biersieder.

Letztere stellen ja auch nur ein "jederzeit reproduzierbares Massenprodukt" her. Anders die Weinbauern: Jeder Jahrgang ist anders und der Mythos Wein schlägt stärker zu Buche als das Massengetränk des einfachen Mannes. Da kann man als Politiker die Steuerschraube ansetzen - bis heute.

Interessant in dem Zusammenhang: Die Sektsteuer. Eingeführt, um die kaiserliche Marine gegen den bösen Teetrinker auf Vordermann zu bringen, wurde die schräge Steuer bis heute beibehalten.

Die kaiserliche Marine liegt übrigens seit 1919 in Scapa flow - selbst versenkt auf tiefem Meeresgrund. Wofür man doch die Steuer überall einsetzen kann, liebe Polyticker ?

Grüße

Hans


[Editiert am 19.1.2011 um 22:58 von Erlenmeyer]



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"Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
Profil anzeigen Antwort 108
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 23:03  
man melde einen
kohlensäurehaltigen Hopfentee unter Verwendung von Gerstenzucker an.

Mit der Aufhebung des „Kaffee- und Teesteuergesetzes” vom 5. Mai 1980 (BGBl. I S. 497) durch eine Neufassung des Kaffeesteuergesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150, 2199) wurde die Teebesteuerung zum 1. Januar 1993 abgeschafft.

Jetzt sind wir aus der Sache raus!!! :D

Mit freundlichem Abend
-André-
Antwort 109
Moderator
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Uwe12
Beiträge: 4922
Registriert: 5.4.2005
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 23:38  
> Anders die Weinbauern: Jeder Jahrgang ist anders
Stimmt! Der letzte war..."wässrig"?!
Wir fahren regelmäßig in rhoihessische zu einem "Fest der offenen Weinhöfe", wo man sich schön durchverkosten kann.
Ist urig, aber die letztes Jahr verfügbaren Weine schienen mir irgendwie alle "ausdruckslos" und wässrig.
Bin dabei gar kein Weinkenner, gehe eher danach, was mir halt schmeckt! :redhead:

Ach und bzgl. Vielfalt der Aromen und Komplexität, kann Wein dem Bier wohl schlecht das Wasser reichen...also keine Minderwertigkeitskomplexe! :)

Ja, die "Sektsteuer"! Ich achte bei meinem gelegentlichen Hopfenäppler auch stets peinlichst darauf, nicht die zulässige Höchstmenge CO2 zu überschreiten...<hüstel> ;)

> Die kaiserliche Marine liegt übrigens seit 1919 in Scapa flow
Hatten die auch Sekt an Bord?
...oder vielleicht findet man ja mal ein Wrack mit altem IPA - seewassergereift!

Ui, wieder schwer OT!
...hab immer noch keine Post vom HZA, so langsam muß ich aber den Maibock '11 anmelden!

Uwe


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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 20.1.2011 um 09:33  
Michael, ich hab da auch " so einen " Verdacht, dass sich was in den Amtsstuben getan hat! ... die Ruhe vor dem Sturm .. ? Auf meine alljährliche Anmeldung bekam ich innerhalb einer Woche Bescheid ... nur dieses Jahr .. nix!

Auch meine Anfrage beim HZA und der Finanzdirektion Rheinland wurden bisher nicht beantwortet! ( unterschiedliche Auslegung Besteuerung Hobbybrauerbier ) :cool:

Wollen die endlich ihr Ruhe haben? :redhead: :puzz:

Nichts desto trotz ... es gibt leider immer noch keine einheitliche Regelung! Eine Hobbybrauerrebellion ... jaaaaaa das hätte was!


... auha ...Aufruf zur Auflehnung gegen die Obrigkeit ... :o .. Hofer lässt grüßen! ;)


[Editiert am 20.1.2011 um 09:46 von frikadellenschmied]



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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 20.1.2011 um 10:39  
Hallo, Frika,

ja, merkwürdig das.
Meine Zolldame hat doch nach 5-tägiger Pause tatsächlich nochmal zurückgemailt.
Jetzt kommt’s: „Sehr geehrter Herr Plum,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich der zuständigen Behörde zur Bearbeitung weitergeleitet. Sobald eine Antwort kommt, hören Sie dann wieder von uns.“
Man glaubt mir also nicht, denn ich hatte nur die Antworten meines Zollkontakts ans HZA weitergeleitet und natürlich erwähnt, dass diese Antworten vom Zoll (an den die Dame mich ja verwiesen hat) direkt gekommen sind…

Mit gespannten Grüßen
Michael


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 16:53  
Da der älteste von den drei Zollthreads schon fast zwei Stunden kein neues Posting mehr gesehen hat (ihr schwächelt!), habe ich dieses Sahnestückchen ausgegraben. Es geht u.a. darum, ob von 201 Litern Hobbybrauerbier nur ein Liter oder die vollen 201 Liter zu versteuern sind und zu welchem Satz. Viel Vergnügen beim Lesen.

Cheers, Ruthard


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rattenfurz
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 16:54  
Ruthard, muss das sein?

:troll:


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Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/pageview/181 7246

Im neuen Forum als 'philipp' bekannt.
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Viddel
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Registriert: 28.3.2013
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 16:58  

Zitat von rattenfurz, am 22.5.2014 um 16:54
Ruthard, muss das sein?

:troll:

:thumbup:

Ich denke auch man sollte die Kirche im Dorf lassen...
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Brauwolf
Beiträge: 3548
Registriert: 26.2.2012
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 17:02  
Das ist historisch wertvolles Material und zeigt wie pervertiert die komplette Zolldiskussion ist - damals wie heute.

Cheers, Ruthard


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fg100
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red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 17:50  
Langsam reicht es.
Wenn hier einige vom Zoll gefrustet sind, dann sollen sie halt mal einige Liter von ihrer Freimenge auf einmal saufen und sich so für einige Tage beruhigen.
Aber es nervt gewaltig, wenn ununterbrochen das gleiche Thema rauf und runtergeleiert wird und somit alles andere schnell aus der Startseite nach unten geschoben wird.
Wobei ich mich schon wundere, wie Hobbybrauer über 200l brauchen können. Ist mir aber eigentlich egal.

Franz, der sich in letzter Zeit schwer überlegt überhaupt noch uins Forum zu schauen.
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rmax
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 22.5.2014 um 17:53  

Zitat von fg100, am 22.5.2014 um 17:50
Aber es nervt gewaltig, wenn ununterbrochen das gleiche Thema rauf und runtergeleiert wird und somit alles andere schnell aus der Startseite nach unten geschoben wird.

Und am besten schreibst Du das jetzt in jeden der aktuellen Zoll-Threads, damit sie auch alle schön oben bleiben.
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