Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2011 um 03:59 |
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Dann solltest du der netten Sachbearbeiterin auch was zu Weihnachten und
zum Geburtstag schenken.
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Antwort 100 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2011 um 08:39 |
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Ihr Lieben,
Ihr habt ja Recht und ich will hier auch keinen Zollstreit oder gar
Rechtsstreit (siehe unten) vom Zaun brechen.
Nochmal zur Klarstellung: ich wollte das zunächst mal für mich persönlich
endlich klar haben. Es gibt eben Dinge, deren Auslegung bzw. Handhabung ins
Belieben der jeweiligen Zollämter gestellt (Stichwort: das HZA kann
Erleichterungen erlassen) und es gibt Dinge, die das HZA (wie in meinem
Fall) eben nicht nach Belieben auslegen kann (ermäßigter Steuertarif,
Freimenge und zu versteuernde Menge).
Meine zuständige Zolldame war/ist ja auch sehr nett und sie hat mir sogar
in 2009 selber (telefonisch!) mitgeteilt, dass sie das pro Haushalt als pro
Person auslegt. Deswegen war ich ja so überrascht, dass die diesjährige
Brauanzeige so völlig umformuliert war.
Für mich heißt dass, dass da bei denen intern etwas passiert sein muss
(vielleicht ist ja auch die Anzahl der Hobbybrauanzeigen derart gestiegen,
dass man beim HZA da noch mal neu drüber nachgedacht hat. Denn warum sollte
eine seit Jahren herausgegebene Standardformulierung plötzlich ändern.
Hier die schnelle Antwort vom Zoll:
„Sehr geehrter Herr Plum,
ich teile die Auffassung der Kollegen in Dortmund.
Die Möglichkeit der steuerfreien Herstellung von Bier in privaten
Haushalten stellt bereits ein Zugeständnis dar. In den meisten anderen
Verbrauchsteuer- gebieten sind derartige Möglichkeiten gar nicht
vorgesehen.
Wäre mit "in ihren Haushalten ... hergestellt" nicht die soziale
Gemeinschaft der Familie/Lebenpartnerschaft/Wohngemeinschaft gemeint, wäre
dies durch ein genauere Formulierung (z.B. "pro Person") deutlich gemacht
worden.
Sind Sie mit der Auslegung des Bergriffs nicht einverstanden, haben Sie
immer die Möglichkeit Rechtsbehelf (bis hin zu Klage) einzulegen, um die
Entscheidung einer Behörde anzufechten.“
So long
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 435 Registriert: 9.3.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2011 um 13:33 |
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Hallo Michael, was macht denn der Zoll, wenn du deinem Bier eine Geringe
Menge (Nutz)-Hanf beifügst und dies als Hanfgetränk deklarierst. Ich glaube
dann kommen die Jungs (und Mädels) völlig ins schleudern. MfG WB
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Antwort 102 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2011 um 15:00 |
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Da braucht es keinen Hanf, die meisten Biere, die ich braue, verstoßen
gegen das Reinheitsgebot (eigentlich alle) und dürften nicht als Bier
verkauft werden.
Versteurn muss man die aber vermutlich trotzdem.
Stefan
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Antwort 103 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2011 um 17:42 |
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Maßgeblich ist ja wohl bei der Definition von Bier §1 BierStG:
(2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind
1. die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,
2. Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen
Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen
sind.
(3) Kombinierte Nomenklatur im Sinn dieses Gesetzes ist die
Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates
vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur
sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1, L 341 vom
3.12.1987, S. 38, L 378 vom 31.12.1987, S. 120, L 130 vom 26.5.1988, S. 42)
in der am 19. Oktober 1992 geltenden Fassung und der bis zu diesem
Zeitpunkt zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erlassenen
Rechtsvorschriften.
Ich versuche schon ewig die Position 2203 aus der in Absatz 3 genannten
kombinierten Nomenklatur zu finden, kann aber nichts finden. Mit der
Definition könnte man um das Biersteuergesetz "herumbrauen".
Gruß
Udo
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Antwort 104 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2011 um 18:03 |
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Antwort 105 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2011 um 20:36 |
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Um das Biersteuergestz herumbrauen wäre wirklich interessant.
Für Met oder Apfelwein zahlt man doch auch keine Steuern, oder?
Ein paar Prozent Honig oder Apfelsaft in die Würze und man ist fein raus,
das wär´s ja
Glaub aber nicht, dass das so einfach ist...
Stefan
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Antwort 106 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2011 um 21:27 |
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> Für Met oder Apfelwein zahlt man doch auch keine Steuern, oder?
Stimmt nur "grob betrachtet".
Die Steuer haben sich die Winzer nur zu 0 erkämpft.
War mal im Thread zur Petition die Rede davon, glaube ich.
Uwe ____________________
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Antwort 107 |
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Moderator Beiträge: 2659 Registriert: 24.8.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2011 um 22:56 |
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Stimmt Uwe,
die Winzer sind 1926 mit dem Bernkasteler Winzeraufstand in die
Steuergeschichte Deutschlands eingegangen. Danach war die Weinsteuer kein
Thema mehr. Und die Politiker hoffieren noch heute die Winzer. Ist wohl ein
etwas aufmüpfigeres Völkchen als die Biersieder.
Letztere stellen ja auch nur ein "jederzeit reproduzierbares Massenprodukt"
her. Anders die Weinbauern: Jeder Jahrgang ist anders und der Mythos Wein
schlägt stärker zu Buche als das Massengetränk des einfachen Mannes. Da
kann man als Politiker die Steuerschraube ansetzen - bis heute.
Interessant in dem Zusammenhang: Die Sektsteuer. Eingeführt, um die
kaiserliche Marine gegen den bösen Teetrinker auf Vordermann zu bringen,
wurde die schräge Steuer bis heute beibehalten.
Die kaiserliche Marine liegt übrigens seit 1919 in Scapa flow - selbst
versenkt auf tiefem Meeresgrund. Wofür man doch die Steuer überall
einsetzen kann, liebe Polyticker ?
Grüße
Hans
[Editiert am 19.1.2011 um 22:58 von Erlenmeyer]
____________________ "Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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Antwort 108 |
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Gast
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erstellt am: 19.1.2011 um 23:03 |
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man melde einen
kohlensäurehaltigen Hopfentee unter Verwendung von Gerstenzucker
an.
Mit der Aufhebung des „Kaffee- und Teesteuergesetzes” vom 5. Mai 1980
(BGBl. I S. 497) durch eine Neufassung des Kaffeesteuergesetzes vom 21.
Dezember 1992 (BGBl. I S. 2150, 2199) wurde die Teebesteuerung zum 1.
Januar 1993 abgeschafft.
Jetzt sind wir aus der Sache raus!!!
Mit freundlichem Abend
-André-
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2011 um 23:38 |
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> Anders die Weinbauern: Jeder Jahrgang ist anders
Stimmt! Der letzte war..."wässrig"?!
Wir fahren regelmäßig in rhoihessische zu einem "Fest der offenen
Weinhöfe", wo man sich schön durchverkosten kann.
Ist urig, aber die letztes Jahr verfügbaren Weine schienen mir irgendwie
alle "ausdruckslos" und wässrig.
Bin dabei gar kein Weinkenner, gehe eher danach, was mir halt schmeckt!
Ach und bzgl. Vielfalt der Aromen und Komplexität, kann Wein dem Bier wohl
schlecht das Wasser reichen...also keine
Minderwertigkeitskomplexe!
Ja, die "Sektsteuer"! Ich achte bei meinem gelegentlichen Hopfenäppler auch
stets peinlichst darauf, nicht die zulässige Höchstmenge CO2 zu
überschreiten...<hüstel>
> Die kaiserliche Marine liegt übrigens seit 1919 in Scapa flow
Hatten die auch Sekt an
Bord?
...oder vielleicht findet man ja mal ein Wrack mit altem IPA -
seewassergereift!
Ui, wieder schwer OT!
...hab immer noch keine Post vom HZA, so langsam muß ich aber den Maibock
'11 anmelden!
Uwe ____________________
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Antwort 110 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2011 um 09:33 |
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Michael, ich hab da auch " so einen " Verdacht, dass sich was in den
Amtsstuben getan hat! ... die Ruhe vor dem Sturm .. ? Auf meine
alljährliche Anmeldung bekam ich innerhalb einer Woche Bescheid ... nur
dieses Jahr .. nix!
Auch meine Anfrage beim HZA und der Finanzdirektion Rheinland wurden bisher
nicht beantwortet! ( unterschiedliche Auslegung Besteuerung Hobbybrauerbier
)
Wollen die endlich ihr Ruhe haben?
Nichts desto trotz ... es gibt leider immer noch keine einheitliche
Regelung! Eine Hobbybrauerrebellion ... jaaaaaa das hätte was!
... auha ...Aufruf zur Auflehnung gegen die Obrigkeit ... ..
Hofer lässt grüßen!
[Editiert am 20.1.2011 um 09:46 von frikadellenschmied]
____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 111 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 20.1.2011 um 10:39 |
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Hallo, Frika,
ja, merkwürdig das.
Meine Zolldame hat doch nach 5-tägiger Pause tatsächlich nochmal
zurückgemailt.
Jetzt kommt’s: „Sehr geehrter Herr Plum,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich der zuständigen Behörde zur
Bearbeitung weitergeleitet. Sobald eine Antwort kommt, hören Sie dann
wieder von uns.“
Man glaubt mir also nicht, denn ich hatte nur die Antworten meines
Zollkontakts ans HZA weitergeleitet und natürlich erwähnt, dass diese
Antworten vom Zoll (an den die Dame mich ja verwiesen hat) direkt gekommen
sind…
Mit gespannten Grüßen
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 16:53 |
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Da der älteste von den drei Zollthreads schon fast zwei Stunden kein neues
Posting mehr gesehen hat (ihr schwächelt!), habe ich dieses Sahnestückchen
ausgegraben. Es geht u.a. darum, ob von 201 Litern Hobbybrauerbier nur ein
Liter oder die vollen 201 Liter zu versteuern sind und zu welchem Satz.
Viel Vergnügen beim Lesen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 113 |
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Posting Freak Beiträge: 2512 Registriert: 11.7.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 16:54 |
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Antwort 114 |
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Senior Member Beiträge: 433 Registriert: 28.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 16:58 |
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Ich denke auch man sollte die Kirche im Dorf lassen...
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Antwort 115 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 17:02 |
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Das ist historisch wertvolles Material und zeigt wie pervertiert die
komplette Zolldiskussion ist - damals wie heute.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 116 |
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Senior Member Beiträge: 498 Registriert: 4.8.2012 Status: Offline
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erstellt am: 22.5.2014 um 17:50 |
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Langsam reicht es.
Wenn hier einige vom Zoll gefrustet sind, dann sollen sie halt mal einige
Liter von ihrer Freimenge auf einmal saufen und sich so für einige Tage
beruhigen.
Aber es nervt gewaltig, wenn ununterbrochen das gleiche Thema rauf und
runtergeleiert wird und somit alles andere schnell aus der Startseite nach
unten geschoben wird.
Wobei ich mich schon wundere, wie Hobbybrauer über 200l brauchen
können. Ist mir aber eigentlich egal.
Franz, der sich in letzter Zeit schwer überlegt überhaupt noch uins Forum
zu schauen.
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Antwort 117 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.5.2014 um 17:53 |
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Zitat von fg100, am 22.5.2014 um
17:50 | Aber es nervt gewaltig, wenn
ununterbrochen das gleiche Thema rauf und runtergeleiert wird und somit
alles andere schnell aus der Startseite nach unten geschoben
wird. |
Und am besten schreibst Du das jetzt in
jeden der aktuellen Zoll-Threads, damit sie auch alle schön oben bleiben.
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Antwort 118 |
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