Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 12:35 |
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Hi-Ho,
habe ich gerade frisch erhalten und sofort extrem gestutzt.
Ich hoffe sehr, dass das einfach ein kleines Missverständnis ist, denn
nimmt man die Aussage im Absatz 3 ernst, dann hieße das, dass bei einer
gebrauten Biermenge von z.B. 250 l Bier für 250 l die Biersteuer zu
entrichten ist.
In der Anzeige vom letzten Jahr hieß es noch, dass die Biersteuer für die
über die 200 l hinausgehende Menge die Biersteuer zu entrichten ist
(was ja auch Sinn macht).
Die Rückfrage ans HZA läuft noch und ich bin gespannt. Ich poste das auch
nur, weil mich mal interessieren würde, wie Eure aktuellen Brauanzeigen
aussehen? Mittlerweile ist auch nicht mehr der ermäßigte Steuersatz in dem
Bescheid angegeben...
Mit gespannten Grüßen
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3937 Registriert: 20.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 12:47 |
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Hallo Michael,
Zitat: | dass Sie beabsichtigen
am 02.01.2010.... |
blickt heuer auch noch
nicht ganz durch der Beamte.
Gruß
Peter ____________________ Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier.
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Antwort 1 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:03 |
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Oh...ah...äh...danke, Peter. Ich blicke auch offensichtlich noch nicht
durch, ist mir gar nicht aufgefallen.
Na, da muss ich ja mal schnell noch ein mail hinterherjagen!
Übrigens steht in der aktuellen Anzeige auch nicht mehr der ermäßigte
Steuersatz drin...Fragen über Fragen...
Ich werde berichten.
Greets
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 412 Registriert: 18.12.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:03 |
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Und auch irgendwie cool: Zitat: | Dass sie beabsichtigen am 3.1.
... |
und das Datum des Schreibens ist von 4.1.
Immer dieser Frühjahrsstress
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Antwort 3 |
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Posting Freak Beiträge: 835 Registriert: 5.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:05 |
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Doppelbock am 3.01.2010?!?!???Hä????
Da sieht man mal wieder wie langsam unsere Beamten sind!
Der ist wohl erst aus dem Winterschlaf erwacht....warscheinlich 2009 im
Herbst eingepennt.
So wie ich die Sache sehe,kannst Du dir für die neue Steuererklärung noch
ein Jahr Zeit nehmen!
Grüße,Wildey....... ____________________ die Dinge sind so,wie man Sie sieht...
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Antwort 4 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:11 |
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Zitat: "So wie ich die Sache sehe,kannst Du dir für die neue
Steuererklärung noch ein Jahr Zeit nehmen!"
Mist!!! ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:12 |
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@Pathos: na, ja, es gilt ja das Datum des mail Eingangs, von daher wäre ich
im Fall der Fälle ja bestens gerüstet (Brauanzeige vom 29.12.2010).
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:20 |
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Hi, Zitat: | denn nimmt man die
Aussage im Absatz 3 ernst, dann hieße das, dass bei einer gebrauten
Biermenge von z.B. 250 l Bier für 250 l die Biersteuer zu entrichten
ist. |
genauso sieht es das HZA Darmstadt schon
immer.
VG, Markus
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Antwort 7 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:40 |
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Hey, Markus,
das aber wäre ja völliger Blödsinn, denn entweder habe ich 200 L frei oder
nicht. Selbst, wenn ich mehr als 200 l braue, steht mir doch eigentlich
diese Freigrenze zu oder? Wie hat denn Dein zuständiges HZA das
begründet?
Aber wie auch immer, ich bin mal gespannt, wie die aus DO darauf
antworten.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:48 |
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Im Steuerrecht gibt es was solche Dinge angeht zwei unterschiedliche
"Grenzen".
Es gibt zum einen Freibetrag, was bedeutet das die Menge gänzlich
steuerfrei bleibt u8nd nur der Überschuss versteuert werden muss. (Bsp.:
Sparerfreibetrag für Zinserträge)
Zum anderen gibt es eine Steuerfreigrenze, die besagt, das bis zu diesem
Punkt steuerfrei geschöpft werden darf und wenn du darüber hinausgehst, die
komplette Abschöpfung versteuert werden muss.
(Bsp.: Spekulationsgewinne durch Aktien, Einfuhr von Handelswaren aus einem
EU-Drittland)
Ich komme zwar aus dem Steuerrecht, finde aber den Paragraphen und die
zugehörige Durchführungsverordnung sehr schwammig formuliert. Bin gerade
dabei ein aktuelles Urteil zu suchen.
Grüsse
Chris
EDIT: Ok handelt sich um eine Freigrenze, bedeutet: einmal im Jahr und PRO
Haushalt (nicht Brauer) über 200 Liter, so ist das komplette erzeugte Bier
zu versteuern. Tut mir leid, ich hoffe ich werde nun nicht gehängt.
[Editiert am 6.1.2011 um 13:54 von tazzyminator]
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Antwort 9 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:49 |
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Das ist ja wirklich ein Elend, wie unterschiedlich die HZAs sowas
handhaben.
Interessant finde ich die Bemerkung "...für das in den freien Verkehr
entnommene Bier...". Das hieße doch, dass Du das zuviel gebraute Bier
verkaufen dürftest oder?
Gruß
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:50 |
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Jetzt wir es ja immer doller, Herstellungsbetrieb, Steuerschuldner ...!
Volco
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Antwort 11 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:51 |
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Hi Michael,
ich erinnere mich grob an die Begründung (hatte speziell zu diesem Thema
mal nachgefragt): Bei über 200 L wäre ich kein Hobbybrauer mehr und daher
würde auch keine Freigrenze mehr gelten.
VG, Markus
Edit: Ach, und ich muss die Herstellung mindesten 14 Tage vor dem Brautag
anmelden. Dafür muss ich Nichts mehr schriftlich machen, auch die
Jahreanmeldung geht per e-mail raus. Es ist bisher keine Klage gekommen.
[Editiert am 6.1.2011 um 13:53 von ggansde]
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Antwort 12 |
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Posting Freak Beiträge: 675 Registriert: 25.10.2010 Status: Offline
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erstellt am: 6.1.2011 um 13:58 |
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Obwohl eigentlich nicht direkt Gegenstand dieses Themas: der bürokratische
Aufwand ist schon erschreckend. Wenn man bedenkt was so ein Beamter dem
Staat kostet und wieviel Geld er im Gegenzug über Biersteuern von uns
Hobbybrauern einnimmt. Ich finde es dem Steuerzahler gegenüber deshalb nur
fair den Sud NICHT anzumelden, auch wenn's technisch gesehen illegal ist.
Selbst wenn man die meisten seiner Sude regelmäßig und pflichtegäß
anmeldet, wer von uns hat denn jemals tatsächlich Steuer laut
Biersteuerverordnung entrichtet? Kommen mehr als 200 oder 250 Liter
zusammen (was bei einem großen Teil der Hobbybrauer möglicherweise gar
nicht der Fall ist) werden viele den Sud eben über den Braufreund anmelden
oder die letzten ein oder zwei Sude ausversehen vergessen - und der Staat
hat wieder nix davon.
Gruß
Sandro
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Antwort 13 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 14:01 |
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Hi, Sandro,
da ich eine ehrliche Haut bin, habe ich schon mal Biersteuer entrichtet,
allerdings nur für die über 200 l liegende Menge Bier (damals ca. 63 l).
Der satte Steuersatz von 3,96 wurde sogar schriftlich angemahnt. Ich hatte
seinerzeit gedacht, dass sich das HZA melden würde, ob ich mich nicht
verrechnet habe, daher hatte ich gewartet.
Tja, et gibt nix, wattet nich gibt!
EDIT: ach ja, Stichwort "Verwaltungsaufwand", interessanterweise, was immer
ich per email an Fragen an das HZA richte, es kommt stets ein
Postbrief zurück. Das hat aber vermutlich rechtliche Gründe, keine
Ahnung.
Gruß
Michael
[Editiert am 6.1.2011 um 14:04 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 14:22 |
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liebe deutschen, kommt in die schweiz, wir suchen immer qualifizierte
arbeitskräft und dank der personenfreizügigkeit mit der eu ist es kein
problem als deutscher in der schweiz zu arbeiten und wohnen.
WARUM?
DARUM: die freigrenze für hobbybrauer ist 400 liter und ihr dürft ohne
anmeldung brauen bis ihr dies 400 liter erreicht habt.
ps: ich staune immer wieder über die bürokratie in deutschland wie sie in
unserem geliebten hobby betrieben wird, wahnsinn
[Editiert am 6.1.2011 um 14:23 von vade]
____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 15 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 14:31 |
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Liebend gerne Vade, gib mir Arbeit (Buchhalter) und ich komme sofort.
Grüsse
Chris
PS: Bekomme ich dann wie unsere damals Zugewonnenen dann auch ein
Begrüssungsgeld in hopfiger Form?
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Antwort 16 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 14:42 |
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hallo chris
leider kein begrüssungsgeld wir wollen es ja nicht übertreiben.
als buchhalter habe ich dir leider gerade keinen job, bei uns in der firma
werden zur zeit vor allem controller eingestellt, hat auch irgendwas mit
buchhaltung zu tun, aber von diesem gebiet habe ich keine ahnung. ____________________ Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade
meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer
Brauereien
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Antwort 17 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 14:57 |
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Zitat von vade, am 6.1.2011 um
14:22 | liebe deutschen, kommt in die schweiz,
wir suchen immer qualifizierte arbeitskräft und dank der
personenfreizügigkeit mit der eu ist es kein problem als deutscher in der
schweiz zu arbeiten und wohnen.
WARUM?
DARUM: die freigrenze für hobbybrauer ist 400 liter und ihr dürft ohne
anmeldung brauen bis ihr dies 400 liter erreicht habt.
ps: ich staune immer wieder über die bürokratie in deutschland wie sie in
unserem geliebten hobby betrieben wird, wahnsinn
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Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe meinen Wohn- und Brauereisitz vor
vielen Jahren nach Helvetien verlagert und braue seither ungeniert und ohne
jegliche zollamtliche Bürokratie.
Und ich habe auch nicht vor, daran was zu ändern.
Prost!
Frank
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Antwort 18 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 16:28 |
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Antwort 19 |
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Senior Member Beiträge: 248 Registriert: 20.2.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 16:41 |
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auch in österreich ist es erst ab 200l im jahr notwendig eine brauanzeige
zu machen . davor kann man ohne brauanzeige werken.
lg
Vani
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Antwort 20 |
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Junior Member Beiträge: 10 Registriert: 21.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 20:48 |
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Hallo Michael
die Antwort vom Zoll ist leider richtig - ich kann es Dir mit Gewissheit
sagen .... !!!
Gruss Buar
____________________ HT
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Antwort 21 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.1.2011 um 22:40 |
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Hi Buar,
es steht aber so nicht im Gesetzestext, welcher also scheinbar von den
HZA's ausgelegt wird. Also, woher beziehst Du Deine Gewissheit?
Gerichtsurteile?
VG, Markus
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Antwort 22 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 00:15 |
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Ich sehe das wie der Markus, was mich aber eben verwundert ist, dass das
HZA DO plötzlich die Dinge anders auslegt, letztes Jahr war es ja noch
anders. Zudem wüsste ich nicht, dass sich am Biersteuergesetz etwas
geändert hätte in 2010.
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.1.2011 um 03:57 |
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Aus welcher Quelle stammt diese
Information?
Der Gesetzestext alleine kann es nicht sein, denn da sieht es eher nach
Freimenge aus (was ja auch viele HZA so sehen) und das mit dem Haushalt ist
im Gesetz ganz klar nur eine Einschränkung des Brauorts und keine
Beschränkung der Freimenge auf Haushalte statt Brauer, sonst würde der
zweite Satz des Paragraphen keinen Sinn ergeben.
BTW, irgendwo habe ich neulich gelesen, daß demnächst auch hierzulande
Sammelklagen möglich sein sollen. Das wäre doch eine gute Gelegenheit,
zusammenzulegen und eine Feststellungsklage "Hobbybrauer vs. BRD"
anzustrengen, um endlich mal eine für alle Seiten verbindliche
Interpretation der für uns relevanten Paragraphen in BierStG und BierStV zu
erzwingen.
[Editiert am 7.1.2011 um 04:17 von rmax]
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Antwort 24 |
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