Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 11.1.2011 um 12:44 |
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Moin,
so, nach einem mehrmaligen email hin-und-her (komisch, plötzlich geht es
doch per email) will sich das HZA trotzdem nicht zu eindeutigen Aussagen
hinreißen lassen und hat mich an einen Kontakt auf der Zoll.de Seite
verwiesen. Den habe ich jetzt mal angehauen und bin gespannt, ob ich nun
auf klare Fragen auch eindeutige Antworten bekomme.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Gast
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erstellt am: 11.1.2011 um 17:41 |
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Senior Member Beiträge: 157 Registriert: 17.7.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.1.2011 um 22:49 |
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Mal ne ganz blöde Idee:
Hat schon mal jemand darüber nachgedacht dieses total hirnrissige Gesetz
(Meinung des Autors) durch eine Online-Petition o.ä. anzufechten?
Eure Meinung dazu würde mich mal interessieren...
Gruß
Marc
____________________ 9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt, die andere
summt die Melodie von Tetris.
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Antwort 52 |
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Posting Freak Beiträge: 1163 Registriert: 25.6.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 07:59 |
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Antwort 53 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 15:59 |
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Aaalso, nun ist zumindest klar, dass ich ab sofort bei Überschreitung der
200 l Grenze die gesamte im Kalenderjahr gebraute Biermenge zu versteuern
habe und nicht nur – wie bisher – die darüberhinausgehende Menge. Ok, dann
habe ich die aktuelle Brauanzeige also richtig verstanden.
Das HZA hat eingeräumt, hier in der Vergangenheit falsche Angaben gemacht
zu haben.
Ok, leben kann ich mit der Tatsache sowieso, ich wollt’s nur klar haben.
Gruß
Michael
[Editiert am 12.1.2011 um 16:00 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 16:53 |
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Jaja, nur weil Dein HZA das so sieht, ist das ja noch nicht unbedingt
*klar*. Du könntest die Interpretation Deines HZA von der zuständigen
Oberfinanzdirektion überprüfen lassen und ggf. auch beim Finanzgericht
dagegen klagen.
Was ich noch nachvollziehen könnte wäre, daß man einen einzelnen Sud nicht
aufteilen darf, sondern der Sud, mit dem die 200l überschritten wurden,
komplett versteuert werden muß. Wenn ich also z.B. immer 60l braue, müßte
ich ab dem 4. Sud im Jahr Steuer zahlen, auch wenn von den 200 Litern
eigentlich noch 20 übrig wären.
Das würde sich auch mit den weiter oben schon diskutierten Reisefreigrenzen
decken, wo ich z.B. bei 300 Euro Freigrenze von 4 Artikeln im Wert von je
90 Euro nur einen verzollen muß, die anderen im Gesamtwert von 370 Euro
bleiben abgabenfrei.
[Editiert am 12.1.2011 um 17:05 von rmax]
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Antwort 55 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 17:22 |
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@Uwe: freu Dich dass Dein zuständiges HZA nicht ordnungsgemäß handelt. Denn
auf der Zoll.de Seite ist es eindeutig, da müssen Haus- und Hobbybrauer bei
Überschreitung der Freigrenze den Steuervordruck 2075 ausfüllen (siehe auch
hier). Da
is leider nix mit Steuerfreigrenze und darüberhinaus usw.
Aaaaber, ich habe ja auch noch eine Anfrage an den Zoll zu laufen, mal
schauen, wann die sich melden.
Greets
Michael ____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 17:52 |
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Hallo
Wo steht denn aber nun das die ersten 200 Liter auch zu versteuern sind
wenn ich die 200 Liter Grenze überschreite. Es steht doch nur da, dass ich
das Formular 2075 ausfüllen muss. Ich schreibe also alle meine Sude in das
Formular und fange die Berechnung der Biersteuer erst mit dem 201 Liter an,
oder wie oben beschrieben mit dem Sud welcher die 200 Liter Grenze
überschreitet.
Volco
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Antwort 57 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 17:58 |
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Ich heiße zwar
nicht Uwe aber ich freue mich, daß mein HZA eben doch ordnungsgemäß handelt
und Du solltest Dein HZA auf die Zoll.de-Seite hinweisen, da heißt es
nämlich klar und eindeutig Freimenge und nicht Freigrenze,
was bedeutet, daß bei 201 Liter eben nur 1 Liter versteuert werden muß.
Damit ist auch meine Spekulation von vorhin über die Nichtaufteilbarkeit
von Suden hinfällig.
Zitat: | Denn auf der Zoll.de
Seite ist es eindeutig, da müssen Haus- und Hobbybrauer bei Überschreitung
der Freigrenze den Steuervordruck 2075
ausfüllen |
Klar muß man diesen Vordruck ausfüllen
aber eben nur für die 200l übersteigende Menge.
Übrigens ist mir in den Bemerkungen auf der zweiten Seite von Vordruck 2075
aufgefallen, daß durchaus der Fall vorgesehen ist, daß ein
Steuerpflichtiger in mehreren Funktionen tätig ist (z.B. einmal als Hobby-
und einmal als Schaubrauer) und dafür getrennte Anmeldungen machen muß.
Daraus lese ich ab, daß diese getrennten Funktionen auch getrennt behandelt
werden, also steuerpflichtiges Schaubrauen nicht zum Wegfall der
steuerfreien 200l für die anderen Sude führt.
[Editiert am 12.1.2011 um 18:01 von rmax]
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Antwort 58 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 18:23 |
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Hey Kollegen,
laut meinem HZA seid Ihr ab 200 + x L keine Hobbybrauer mehr sondern
gewerbliche Brauer. Daher gibt es auch keine Freimenge mehr. Daher kann auf
dem Vordruck auf keine Freimenge mehr erfasst werden. Ist doch einfach,
oder?
VG, Markus
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Antwort 59 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 18:26 |
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Wenn ich hier so immer mitlese gibt es ja sehr viele Mitglieder die sehr
große Sude erzeugen und so schnell über die 200 Liter kommen. Habt Ihr dann
alle einen Gewerbeschein????
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Antwort 60 |
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 12.1.2011 um 18:38 |
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Am Besten immer gleich wegtrinken. Aber aufpassen, dass euch der
Kontrolleur oder die Polizei nicht zur Blutalkoholkontrolle mitnimmt, um
mit dem Ergebnis dann deinen durchschnittlichen Jahreskonsum hochzurechnen.
Typisch Deutschland.
Viele Gruesse aus Brasilien.
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Antwort 61 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 18:55 |
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Zitat von ggansde, am 12.1.2011 um
18:23 | laut meinem HZA seid Ihr ab 200 + x L
keine Hobbybrauer mehr sondern gewerbliche Brauer. Daher gibt es auch keine
Freimenge mehr. Daher kann auf dem Vordruck auf keine Freimenge mehr
erfasst werden. Ist doch einfach, oder? |
Nein,
das ist einfach nur falsch, denn wenn es so wäre, dann bräuchte es im
Formular unter Punkt 4 das letzte Kästchen nicht zu geben, mit dem man das
Bier als Hobbybrauer anmeldet, wenn man die 200l-Grenze überschritten hat,
sondern man würde bei überschreiten der 200l automatisch unter "Herstellung
ohne Erlaubnis" (nicht gleichzusetzen mit verbotener Herstellung)
fallen.
Ob man gewerblich braut hängt nicht von der Menge ab, sondern davon ob man
die Absicht hat, mit dem Bier Geld zu verdienen.
Nein, wozu? Den bräuchte ich,
wenn ich das Bier verkaufen wollte, und dann gibt es auch keine Freimenge
mehr, dafür aber Haustrunk und der ist mengenmäßig nicht begrenzt.
Und nein, ich bin bisher noch nie über die 200l gekommen, aber das wird
sicher noch und deshalb interessiert mich das Thema.
[Editiert am 12.1.2011 um 19:07 von rmax]
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Antwort 62 |
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 12.1.2011 um 20:03 |
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Das dem Haustrunk gilt laut 40 BierStV nur fuer zugelassene Brauereien.
Also lass dich nicht erwischen. Gegebenenfalls den Krontrolleur des HZA
bitten, dir beim Vernichten des Biers (hahahaha) im Steuerlager zu helfen.
Siehe 10 BierStV.
Ich wuerd das Ganze so handhaben:
Verkaufe ich was und verdiene was dabei, so kann ich auch Steuern dafuer
bezahlen. "Vernichte" oder verschenk ich es, warum soll ich da was fuer den
Staat drauf legen.
Frage: trifft sich jemand einmal pro Woche mit seinen Freunden und trinkt
dabei jeweils selbergebraute 5 Mass (5 * 52 = 260 Liter)
Sollte er dabei erwischt werden, kann er hier mit einer Selbstanzeige ein
Verfahren wegen Steuerhinterziehung noch verhindern ?
[Editiert am 12.1.2011 um 22:33 von weisswolf]
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Antwort 63 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2011 um 23:04 |
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Klar, aber
darum ging es doch. Wenn das HZA nunmal darauf besteht, daß man über 200
Liter kein Hobbybrauer mehr ist, sondern gewerblicher Brauer, dann holt man
sich halt eine Erlaubnis nach § 4 BierStv und stellt ausschließlich
Haustrunk her.
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Antwort 64 |
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Senior Member Beiträge: 198 Registriert: 30.11.2010 Status: Offline
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erstellt am: 13.1.2011 um 02:09 |
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Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht
noch hinbekommen, jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen
Verstoss gegen die Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du
keinen Meister oder Techniker hast.
Deshalb liebe Hobbybrauer: Ueberproduktionen besser gleich vernichten und
lasst euch nicht von der Polizei erwischen.
Um keine Steuern bezahlen zu muessen, koennt ihr ganz offiziell euer Bier
als Geschenk deklariert zu mir nach Brasilien zu schicken.
Sorry, hab momentan kein deutsches Keybord am Schreibtisch
Schoene Gruesse aus der Oktoberfeststadt Blumenau
[Editiert am 13.1.2011 um 02:49 von weisswolf]
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Antwort 65 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 13.1.2011 um 07:12 |
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Zitat: | Eine Gewerbeanmeldung
bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht noch hinbekommen,
jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen Verstoss gegen die
Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du keinen Meister oder
Techniker hast. |
Den Meisterzwang gibt es doch schon ewig nicht mehr. Oder liege ich da
falsch?
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Antwort 66 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2011 um 07:40 |
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Hi,
ich findes es leider nicht mehr, es war auf den Seiten der Nordbrauer oder
des VdH: Ein ausführlicher Bericht des Prozedere, um selbstgebrautes Bier
öffentlich auszuschenken bzw. zu verkaufen. Dort stand auch etwas von der
Handelskammer und zwar, dass sie akzeptiert hätten, dass die entsprechenden
Heimbrauer zwar Bier verkaufen aber dennoch nicht im Maßsstab einer
gewerblichen Brauerei herstellen. Damit war es gut, keine Gewerbeanmeldung
notwendig. Zoll und Gesundheitsamt mussten aber trotzdem befriedigt
werden.
VG, Markus
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Antwort 67 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 13.1.2011 um 07:54 |
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Wenn du das nochmal finden würdest, wäre das super. Das ist genau das was
ich brauche....
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Antwort 68 |
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Senior Member Beiträge: 359 Registriert: 12.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2011 um 08:00 |
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Zitat von Tudo, am 13.1.2011 um
07:12 | Zitat: | Eine Gewerbeanmeldung
bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht noch hinbekommen,
jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen Verstoss gegen die
Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du keinen Meister oder
Techniker hast. |
Den Meisterzwang gibt es doch schon ewig nicht mehr. Oder liege ich da
falsch? |
Nein, Du liegst nicht falsch. Ich hab deswegen mal beim Bayerischen
Brauerbund angefragt, hier ein Auszug der damaligen Antwort:
"Seit Änderung der Handwerksordnung zählt das Gewerbe des Brauers und
Mälzers nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Dies bedeutet,
dass eine fachliche Qualifikation zum Betrieb des Handwerks nicht mehr
nachgewiesen werden muss (wenngleich sie natürlich zweckmäßigerweise
unverändert vorhanden sein sollte!)."
Marko ____________________
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Antwort 69 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2011 um 08:08 |
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Antwort 70 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 13.1.2011 um 09:15 |
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Zitat von Tudo, am 13.1.2011 um
07:12 | Zitat: | Eine Gewerbeanmeldung
bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht noch hinbekommen,
jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen Verstoss gegen die
Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du keinen Meister oder
Techniker hast. |
Den Meisterzwang gibt es doch schon ewig nicht mehr. Oder liege ich da
falsch? |
Hallo,
hab letztes Jahr meine Gewerbeanmeldung gemacht. Die Handwerkskammer hat
schneller einen (Pflicht) Anmeldebogen geschickt, wie ich meinen ersten
Dollar verdient habe. Danach kam auch prompt meine Handwerkskarte als
Brauer und Mälzer. Einen Meistetitel benötigt man nicht mehr als Brauer und
Mälzer (und viele andere Berufe).
Gruß hufpfleger,
der sich den Mitgliedsbeitrag der Kammer gerne gespart hätte ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 71 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2011 um 09:31 |
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Hallo, Hufpfleger (äh..wie ist nochmal Dein richtiger Name? Sorry, aber ich
mag es lieber persönlich),
das interessiert mich jetzt. Ist für solch eine Gewerbeanmeldung als Brauer
unbedingt eine Ausbildung als Brauer und Mälzer Voraussetzung? Ich habe vor
zig Jahren mal eine Ausbildung als Lebensmitteltechnologe (FH) mit
Schwerpunkt Getränketechnologie hinter mich gebracht. Würde das ausreichen,
was meinst Du?
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 13.1.2011 um 09:49 |
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Hallo Michael,
ich heiße Dieter, aber hufpfleger hat sich früher irgendwie so
eingeschlichen, denke gar nicht mehr drüber nach.
Eine Ausbildung braucht man garnicht, auch keinen Nachweis über Kenntnisse.
Die muß man sich halt selbst aneignen da man auch selbst für alles haftbar
ist.
Ich war in meinem früheren Leben mal Telekomiker und nebenberuflich
Hufpfleger, diese Ausbildungen reichen scheinbar zum Brauen, zum
Bierverkauf und zum Führen einer Gaststätte.
Gruß der hufpflegende Brauer und Mälzer
[Editiert am 13.1.2011 um 09:50 von hufpfleger]
____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
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Antwort 73 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2011 um 09:54 |
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Hey, Dieter,
danke für diese Info! Ich bin ja auch der Meinung, dass man nicht für alles
eine Ausbildung benötigt, zumindest nicht, wenn man selbstständig ist. Das
wird von machen zwar anders gesehen, aber wenn Du als Hufpfleger auf
eigenes Riskiko und auf eigene Haftung ein einwandfreies Bier herstellst
und verkaufst, ist das doch super!
Greets
Michael
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das Beste, was die Natur uns bietet.“
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