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Autor: Betreff: Brauanzeige 2011
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 11.1.2011 um 12:44  
Moin,

so, nach einem mehrmaligen email hin-und-her (komisch, plötzlich geht es doch per email) will sich das HZA trotzdem nicht zu eindeutigen Aussagen hinreißen lassen und hat mich an einen Kontakt auf der Zoll.de Seite verwiesen. Den habe ich jetzt mal angehauen und bin gespannt, ob ich nun auf klare Fragen auch eindeutige Antworten bekomme.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 11.1.2011 um 17:41  
@Uwe
Zitat:
André: ...wer war das? Wer warf den Stein?
Wer hat ihn geworfen? Ich will es wissen!


:P Nun stell' Dir mal Jean Pütz (*) in der Rolle des 'Jehovah'-Blasphemisten vor...

Diese blöde 200-Liter-Grenze entwickelt sich mehr zu einem Fluch denn einem Segen. :D

Edit: (*) Hintergründe:
http://www.hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewth read&tid=9264#pid92827


[Editiert am 11.1.2011 um 17:45 von Moorschweinchen]
Antwort 51
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kyuubi1221
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red_folder.gif erstellt am: 11.1.2011 um 22:49  
Mal ne ganz blöde Idee:

Hat schon mal jemand darüber nachgedacht dieses total hirnrissige Gesetz (Meinung des Autors) durch eine Online-Petition o.ä. anzufechten?

Eure Meinung dazu würde mich mal interessieren...

Gruß
Marc


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9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt, die andere summt die Melodie von Tetris.
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vade
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 07:59  

Zitat von kyuubi1221, am 11.1.2011 um 22:49
Mal ne ganz blöde Idee:

Hat schon mal jemand darüber nachgedacht dieses total hirnrissige Gesetz (Meinung des Autors) durch eine Online-Petition o.ä. anzufechten?

Eure Meinung dazu würde mich mal interessieren...

Gruß
Marc

selbstverständlich, nachzulesen hier


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Gruss aus der Schweiz, Dave aka Vade

meine 50l Anlage Biersektenmitglied 697 Schweizer Brauereien
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 15:59  
Aaalso, nun ist zumindest klar, dass ich ab sofort bei Überschreitung der 200 l Grenze die gesamte im Kalenderjahr gebraute Biermenge zu versteuern habe und nicht nur – wie bisher – die darüberhinausgehende Menge. Ok, dann habe ich die aktuelle Brauanzeige also richtig verstanden.
Das HZA hat eingeräumt, hier in der Vergangenheit falsche Angaben gemacht zu haben.

Ok, leben kann ich mit der Tatsache sowieso, ich wollt’s nur klar haben.

Gruß
Michael


[Editiert am 12.1.2011 um 16:00 von tauroplu]



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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 16:53  
Jaja, nur weil Dein HZA das so sieht, ist das ja noch nicht unbedingt *klar*. Du könntest die Interpretation Deines HZA von der zuständigen Oberfinanzdirektion überprüfen lassen und ggf. auch beim Finanzgericht dagegen klagen.

Was ich noch nachvollziehen könnte wäre, daß man einen einzelnen Sud nicht aufteilen darf, sondern der Sud, mit dem die 200l überschritten wurden, komplett versteuert werden muß. Wenn ich also z.B. immer 60l braue, müßte ich ab dem 4. Sud im Jahr Steuer zahlen, auch wenn von den 200 Litern eigentlich noch 20 übrig wären.

Das würde sich auch mit den weiter oben schon diskutierten Reisefreigrenzen decken, wo ich z.B. bei 300 Euro Freigrenze von 4 Artikeln im Wert von je 90 Euro nur einen verzollen muß, die anderen im Gesamtwert von 370 Euro bleiben abgabenfrei.


[Editiert am 12.1.2011 um 17:05 von rmax]
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 17:22  
@Uwe: freu Dich dass Dein zuständiges HZA nicht ordnungsgemäß handelt. Denn auf der Zoll.de Seite ist es eindeutig, da müssen Haus- und Hobbybrauer bei Überschreitung der Freigrenze den Steuervordruck 2075 ausfüllen (siehe auch hier). Da is leider nix mit Steuerfreigrenze und darüberhinaus usw.

Aaaaber, ich habe ja auch noch eine Anfrage an den Zoll zu laufen, mal schauen, wann die sich melden.

Greets
Michael


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 17:52  
Hallo
Wo steht denn aber nun das die ersten 200 Liter auch zu versteuern sind wenn ich die 200 Liter Grenze überschreite. Es steht doch nur da, dass ich das Formular 2075 ausfüllen muss. Ich schreibe also alle meine Sude in das Formular und fange die Berechnung der Biersteuer erst mit dem 201 Liter an, oder wie oben beschrieben mit dem Sud welcher die 200 Liter Grenze überschreitet.
Volco
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 17:58  

Zitat von tauroplu, am 12.1.2011 um 17:22
@Uwe: freu Dich dass Dein zuständiges HZA nicht ordnungsgemäß handelt.

Ich heiße zwar nicht Uwe aber ich freue mich, daß mein HZA eben doch ordnungsgemäß handelt und Du solltest Dein HZA auf die Zoll.de-Seite hinweisen, da heißt es nämlich klar und eindeutig Freimenge und nicht Freigrenze, was bedeutet, daß bei 201 Liter eben nur 1 Liter versteuert werden muß. Damit ist auch meine Spekulation von vorhin über die Nichtaufteilbarkeit von Suden hinfällig. :)

Zitat:
Denn auf der Zoll.de Seite ist es eindeutig, da müssen Haus- und Hobbybrauer bei Überschreitung der Freigrenze den Steuervordruck 2075 ausfüllen

Klar muß man diesen Vordruck ausfüllen aber eben nur für die 200l übersteigende Menge.

Übrigens ist mir in den Bemerkungen auf der zweiten Seite von Vordruck 2075 aufgefallen, daß durchaus der Fall vorgesehen ist, daß ein Steuerpflichtiger in mehreren Funktionen tätig ist (z.B. einmal als Hobby- und einmal als Schaubrauer) und dafür getrennte Anmeldungen machen muß. Daraus lese ich ab, daß diese getrennten Funktionen auch getrennt behandelt werden, also steuerpflichtiges Schaubrauen nicht zum Wegfall der steuerfreien 200l für die anderen Sude führt.


[Editiert am 12.1.2011 um 18:01 von rmax]
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 18:23  
Hey Kollegen,
laut meinem HZA seid Ihr ab 200 + x L keine Hobbybrauer mehr sondern gewerbliche Brauer. Daher gibt es auch keine Freimenge mehr. Daher kann auf dem Vordruck auf keine Freimenge mehr erfasst werden. Ist doch einfach, oder?
VG, Markus
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 18:26  
Wenn ich hier so immer mitlese gibt es ja sehr viele Mitglieder die sehr große Sude erzeugen und so schnell über die 200 Liter kommen. Habt Ihr dann alle einen Gewerbeschein????
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weisswolf
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 18:38  
Am Besten immer gleich wegtrinken. Aber aufpassen, dass euch der Kontrolleur oder die Polizei nicht zur Blutalkoholkontrolle mitnimmt, um mit dem Ergebnis dann deinen durchschnittlichen Jahreskonsum hochzurechnen. Typisch Deutschland.

Viele Gruesse aus Brasilien.
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 18:55  

Zitat von ggansde, am 12.1.2011 um 18:23
laut meinem HZA seid Ihr ab 200 + x L keine Hobbybrauer mehr sondern gewerbliche Brauer. Daher gibt es auch keine Freimenge mehr. Daher kann auf dem Vordruck auf keine Freimenge mehr erfasst werden. Ist doch einfach, oder?

Nein, das ist einfach nur falsch, denn wenn es so wäre, dann bräuchte es im Formular unter Punkt 4 das letzte Kästchen nicht zu geben, mit dem man das Bier als Hobbybrauer anmeldet, wenn man die 200l-Grenze überschritten hat, sondern man würde bei überschreiten der 200l automatisch unter "Herstellung ohne Erlaubnis" (nicht gleichzusetzen mit verbotener Herstellung) fallen.

Ob man gewerblich braut hängt nicht von der Menge ab, sondern davon ob man die Absicht hat, mit dem Bier Geld zu verdienen.


Zitat von hoepfli, am 12.1.2011 um 18:26
Habt Ihr dann alle einen Gewerbeschein????

Nein, wozu? Den bräuchte ich, wenn ich das Bier verkaufen wollte, und dann gibt es auch keine Freimenge mehr, dafür aber Haustrunk und der ist mengenmäßig nicht begrenzt.

Und nein, ich bin bisher noch nie über die 200l gekommen, aber das wird sicher noch und deshalb interessiert mich das Thema.


[Editiert am 12.1.2011 um 19:07 von rmax]
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weisswolf
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2011 um 20:03  
Das dem Haustrunk gilt laut 40 BierStV nur fuer zugelassene Brauereien. Also lass dich nicht erwischen. Gegebenenfalls den Krontrolleur des HZA bitten, dir beim Vernichten des Biers (hahahaha) im Steuerlager zu helfen. Siehe 10 BierStV.

Ich wuerd das Ganze so handhaben:
Verkaufe ich was und verdiene was dabei, so kann ich auch Steuern dafuer bezahlen. "Vernichte" oder verschenk ich es, warum soll ich da was fuer den Staat drauf legen.

Frage: trifft sich jemand einmal pro Woche mit seinen Freunden und trinkt dabei jeweils selbergebraute 5 Mass (5 * 52 = 260 Liter)
Sollte er dabei erwischt werden, kann er hier mit einer Selbstanzeige ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung noch verhindern ?


[Editiert am 12.1.2011 um 22:33 von weisswolf]
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rmax
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smilies/wink.gif erstellt am: 12.1.2011 um 23:04  

Zitat von weisswolf, am 12.1.2011 um 20:03
Das dem Haustrunk gilt laut 40 BierStV nur fuer zugelassene Brauereien.

Klar, aber darum ging es doch. Wenn das HZA nunmal darauf besteht, daß man über 200 Liter kein Hobbybrauer mehr ist, sondern gewerblicher Brauer, dann holt man sich halt eine Erlaubnis nach § 4 BierStv und stellt ausschließlich Haustrunk her.
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weisswolf
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 02:09  
Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht noch hinbekommen, jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen Verstoss gegen die Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du keinen Meister oder Techniker hast.
Deshalb liebe Hobbybrauer: Ueberproduktionen besser gleich vernichten und lasst euch nicht von der Polizei erwischen. :P
Um keine Steuern bezahlen zu muessen, koennt ihr ganz offiziell euer Bier als Geschenk deklariert zu mir nach Brasilien zu schicken.

Sorry, hab momentan kein deutsches Keybord am Schreibtisch



Schoene Gruesse aus der Oktoberfeststadt Blumenau


[Editiert am 13.1.2011 um 02:49 von weisswolf]
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 07:12  

Zitat:
Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht noch hinbekommen, jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen Verstoss gegen die Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du keinen Meister oder Techniker hast.


Den Meisterzwang gibt es doch schon ewig nicht mehr. Oder liege ich da falsch?
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 07:40  
Hi,
ich findes es leider nicht mehr, es war auf den Seiten der Nordbrauer oder des VdH: Ein ausführlicher Bericht des Prozedere, um selbstgebrautes Bier öffentlich auszuschenken bzw. zu verkaufen. Dort stand auch etwas von der Handelskammer und zwar, dass sie akzeptiert hätten, dass die entsprechenden Heimbrauer zwar Bier verkaufen aber dennoch nicht im Maßsstab einer gewerblichen Brauerei herstellen. Damit war es gut, keine Gewerbeanmeldung notwendig. Zoll und Gesundheitsamt mussten aber trotzdem befriedigt werden.
VG, Markus
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 07:54  
Wenn du das nochmal finden würdest, wäre das super. Das ist genau das was ich brauche....
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 08:00  

Zitat von Tudo, am 13.1.2011 um 07:12

Zitat:
Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht noch hinbekommen, jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen Verstoss gegen die Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du keinen Meister oder Techniker hast.


Den Meisterzwang gibt es doch schon ewig nicht mehr. Oder liege ich da falsch?


Nein, Du liegst nicht falsch. Ich hab deswegen mal beim Bayerischen Brauerbund angefragt, hier ein Auszug der damaligen Antwort:

"Seit Änderung der Handwerksordnung zählt das Gewerbe des Brauers und Mälzers nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Dies bedeutet, dass eine fachliche Qualifikation zum Betrieb des Handwerks nicht mehr nachgewiesen werden muss (wenngleich sie natürlich zweckmäßigerweise unverändert vorhanden sein sollte!)."

Marko


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Hi Tudo,
ich hab's, war doch beim VdH:
http://www.hausgebraut.de/downloads/VHD_Schalander2007_04.pdf
Ab Seite 15.
VG, Markus
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Zitat von Tudo, am 13.1.2011 um 07:12

Zitat:
Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde fuer eine Brauerei wirst vielleicht noch hinbekommen, jedoch wird dir automatisch die Handwerkskammer wegen Verstoss gegen die Handwerksordnung auf die Finger klopfen, so fern du keinen Meister oder Techniker hast.


Den Meisterzwang gibt es doch schon ewig nicht mehr. Oder liege ich da falsch?


Hallo,
hab letztes Jahr meine Gewerbeanmeldung gemacht. Die Handwerkskammer hat schneller einen (Pflicht) Anmeldebogen geschickt, wie ich meinen ersten Dollar verdient habe. Danach kam auch prompt meine Handwerkskarte als Brauer und Mälzer. Einen Meistetitel benötigt man nicht mehr als Brauer und Mälzer (und viele andere Berufe).

Gruß hufpfleger,
der sich den ;( Mitgliedsbeitrag ;( der Kammer gerne gespart hätte


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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 09:31  
Hallo, Hufpfleger (äh..wie ist nochmal Dein richtiger Name? Sorry, aber ich mag es lieber persönlich),

das interessiert mich jetzt. Ist für solch eine Gewerbeanmeldung als Brauer unbedingt eine Ausbildung als Brauer und Mälzer Voraussetzung? Ich habe vor zig Jahren mal eine Ausbildung als Lebensmitteltechnologe (FH) mit Schwerpunkt Getränketechnologie hinter mich gebracht. Würde das ausreichen, was meinst Du?

Gruß
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 09:49  
Hallo Michael,

ich heiße Dieter, aber hufpfleger hat sich früher irgendwie so eingeschlichen, denke gar nicht mehr drüber nach.

Eine Ausbildung braucht man garnicht, auch keinen Nachweis über Kenntnisse. Die muß man sich halt selbst aneignen da man auch selbst für alles haftbar ist.
Ich war in meinem früheren Leben mal Telekomiker und nebenberuflich Hufpfleger, diese Ausbildungen reichen scheinbar zum Brauen, zum Bierverkauf und zum Führen einer Gaststätte.

Gruß der hufpflegende Brauer und Mälzer ;)


[Editiert am 13.1.2011 um 09:50 von hufpfleger]



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Hey, Dieter,

danke für diese Info! Ich bin ja auch der Meinung, dass man nicht für alles eine Ausbildung benötigt, zumindest nicht, wenn man selbstständig ist. Das wird von machen zwar anders gesehen, aber wenn Du als Hufpfleger auf eigenes Riskiko und auf eigene Haftung ein einwandfreies Bier herstellst und verkaufst, ist das doch super!

Greets
Michael


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