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Autor: Betreff: Brauanzeige 2011
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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 11:06  

Zitat von tauroplu, am 13.1.2011 um 09:31
das interessiert mich jetzt. Ist für solch eine Gewerbeanmeldung als Brauer unbedingt eine Ausbildung als Brauer und Mälzer Voraussetzung?

Nein, in Deutschland zählt Brauer und Mälzer erfreulicherweise seit 2004 zu den zulassungsfreien Handwerksgewerben. Siehe hierzu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Meisterpflicht

Zitat:
Ich habe vor zig Jahren mal eine Ausbildung als Lebensmitteltechnologe (FH) mit Schwerpunkt Getränketechnologie hinter mich gebracht.?

Na damit bist Du doch eh schon hoffnungslos überqualifiziert! ;)

Gruß, Moritz
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fipu35
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 15:33  
Hallo zusammen,

da ich das Thema jetzt schon einige Tage verfolge, es doch einige zu belasten scheint, ich jedes Jahr über 200L liege und diese auch ordentlich anmelde da ich leider einen Nachbarn habe dem alles was angeht (hab ich schon mal geschrieben!) und ich gerade nix besseres zu tun habe, werd ich jetzt auch mal meine Erfahrung mit dem HZA Schweinfurt beschreiben:
1. Am Anfang eines Jahres gebe ich meine "Anmeldung als Hobbybrauer für das Kalenderjahr 20XX" ab,
2. 1-2 Tage vor jedem Sud sende ich ein Fax (Vordruck, wo ich nur das Datum ändere) an das HZA, die Faxbestätigung hebe ich als Beweismittel auf (nicht lachen, hab ich schon gebraucht!)
3. Am Anfang des Folgejahres gebe ich (zusammen mit 1.) mein Brauprotokoll für das zurückliegende Jahr (Vordruck, ich ergänze Sudnummer, Datum des Sudes, Menge des Sudes) und die Biersteuermeldung, diese enthält nur eine Zeile (Menge aller Sude - 200L, Stammwürze 12°Plato, Preis je °Plato/hl x 12 : 2 = 5,28 €/hl, und den Gesamtsteuerbetrag)
4. Den selbsterrechneten Gesamtsteuerbetrag überweise ich gleichzeitig an die Zollkasse Nürnberg.

So, für das Ganze, was sich evtl. kompliziert anhört, brauche ich pro Jahr zusammen nicht so lange wie ich für das Schreiben dieses Beitrages! (ca. 20 min.)
Für meine durchschnittlich 2,5 hl die über der Freimenge liegen zahle ich zwischen 12 und 15 €.

Ich mache es weil es mich (Aufwand und Kosten) wirklich nicht stört, und ich dadurch auf der sicheren Seite bin, nur eins, ich bin auch Bürger dieses Landes und Steuerzahler:
Der Kollege Zollbeamter verursacht für das Abheften der Braumeldungen, die Prüfung der Jahresmeldung, des korrekten Geldeinganges und die Rückmeldung an mich, inkl. offizieller Bestätigung das in meinem "Braubetrieb" alles in bester Ordnung ist, sicherlich auch ca. 30 min. Arbeitszeit. So, nun kenne ich leider den Stundensatz eines Zollbeamten nicht, aber wenn ich hier die reinen Personalkosten (inkl. Sozialabgaben) von geschätzten 28,50 €, zzgl. Portokosten, ansetze ist das eine ziemliche Verlustrechnung für den Staat. Daran lässt sich aber nach Auskunft des HZA leider nichts ändern. Hinweis: Es wird eh schon die vereinfachte Version für Hobbybrauer (Braumeldung per Faxvordruck, einfache Stammwürzerechnung 12°, Abgabe eines einzigen Brauprotokolls, eine einzige Steuermeldung und der halbe Steuersatz), angewandt. Aussage: "Was sollen wie den noch einfacher machen" :o

Aber nun zum eigentlichen:
1. Wer mehr als 200L im Jahr braut ist im Bereich HZA Schweinfurt nach wie vor Hobbybrauer und darf die 200L Freimenge abziehen (ist im Formular sogar vorgesehen)
2. Es wird pauschal von 12° Plato ausgegangen und es wird der halbe Steuersatz gerechnet
3. Es gibt leider, anders als in anderen Bundesländern, keine Handlungsanweisung für eine Bagatellgrenze von 5€ oder 10€, heißt ab dem 201ten Liter MUSS Steuer bezahlt werden, in dem Fall für 1 Liter = 5 Cent!! Sollten eigentlich ALLE machen, vielleicht erkennt dann jemand in unserer „Volksvertretung“ das eigentliche Problem.
4. Es kann das „vereinfachte Verfahren für Hobbybrauer“(s.o.) angewandt werden.

ABER, von solchen Kleinigkeiten lass ich mir den Spaß am Brauen UND am Trinken eines leckeren Selbstgebrauten nicht verderben!!!

Gruß
Franz
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smilies/wink.gif erstellt am: 13.1.2011 um 15:53  
Darum sind die Steuerbehörden in Deutschland so bedacht, die reichen Steuerzahler an die Kasse zu nehmen.
Nur wenn diese hohen Beträge der Reichen reinkommen kann auch das Verlustgeschäft des Eintreibens der kleinen Beträge finanziert werden.

na dann prost :puzz:
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flinsstone
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 16:12  
Hallo Hobbybrauer,
bin ich froh in Österreich zu wohnen. Da muß man sich nicht mit dem HZA ärgern.
Finde den Ansatz von euch perfekt die Behörden mit Arbeit einzudecken. Vielleicht solltet ihr täglich 3 Liter Sude anmelden, dann wieder mißlungene Sude amtlich in den Gulli leeren.
LG Manfred
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 16:33  
Ich muss übrigens nur das versteuern, was die 200 Liter überschreitet.
Hab extra noch mal nachgefragt.
Und meine Frau darf auch Sude anmelden, wir hätten also 400 Liter in unserem Haushalt frei.
Anmelden geht ganz einfach per email.
Schon seltsam, dass ein und der selbe Gesetzestext so unterschiedlich interpretiert werden darf.
Wobei ich mich ganz sicher nicht beschweren werde.

Stefan
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2011 um 16:43  
@Franz: "Wer mehr als 200L im Jahr braut ist im Bereich HZA Schweinfurt nach wie vor Hobbybrauer und darf die 200L Freimenge abziehen (ist im Formular sogar vorgesehen)"

In wlechem Formular steht das denn? In dem eigentlich für JEDES HZA massgebenden Formular 2075 jedenfalls nicht.

Ich habe noch eine Anfrage beim Zoll zu laufen, leider bisher noch keine Antwort bekommen. Die Dame beim HZA DO habe ich auch noch mal genervt und Ihr mitgeteilt, dass auf der Zollseite eindeutig der Begriff "Freimenge" angegeben ist (wie oben schon erwähnt). Kein Laut bisher von ihr.

Gruß
Michael


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mibi-xxl
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red_folder.gif erstellt am: 15.1.2011 um 22:52  
Hallo Michael,

das Formular vom HZA-SW heißt "HZA SW V 3206 B - B 24.1/9-02" da steht wirklich
Herstellung Bier: versteuert/steuerfrei 2 hl

In meinem Bescheid "Herstellung von Bier durch Hobbybrauer" vom 15.02.06
steht wörtlich: Werden mehr als 2 hl, aber nicht mehr als 10 hl Bier im Kalenderjahr ausschließlich für den
eigenen Verbrauch hergestellt, so ist das Bier, das die Menge von 2 hl übersteigt, aus Vereinfachungsgründen als Bier
der Steuerklasse P11 mir dem ermäßigten Steursatz von

4,84€/hl(=0,4407 Grad Plato und hl/€ x11 Grad Plato)

zu versteuern, wenn dieser Vereinfachung nicht widersprochen wird.

Den Bescheid und das Formular versuche ich Morgen mal hochzuladen


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Michael

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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 16.1.2011 um 16:28  
Hi, Michael,

an Deiner Stelle würde ich selbstverständlich schweigen und genießen.

Aaaaaber: das von Dir erwähnte Formular ist von 2006 und damit veraltet. Das aktuell gültige Biersteuergesetz ist von April 2010 und auf der Zoll.de Seite zu finden. Dieses ist für mich maßgebend und im übrigen für ALLE Zollämter, ist nämlich keine Länder- sondern Bundessache.
In dem aktuellen BierStG gibt es mittlerweile die Untergrenze von 5.000 hl (nicht mehr 10.000).

Mir steht als Haus- und Hobbybrauer eine Freimenge von 200 l / Jahr zu, die steuerfrei ist.

Punkt.

Braue ich mehr als 200 l stelle ich Bier ohne Erlaubnis her, bringe es (steuerrechtlich) in den freien Verkehr und werde dadurch zum Steuerschuldner.
Das ist nicht verboten, dafür muss ich Steuern zahlen. Aber eben nicht für die gesamte in dem betreffenden Jahr gebraute Menge (wie mein HZA mir plötzlich weis machen wollte), sondern für die zuviel gebratuen Liter. Da ist das BierStG ausnahmsweise mal eindeutig.

Punkt.

Eindeutig ist auch, dass bei einer Menge von weniger als 5.000 hl / J ein ermäßigter Steuersatz gilt, nämlich 56% vom Regelsteuersatz (0,787 c/hl/°P) also die bereits bekannten 0,4407 c/hl/°P und keinen cent mehr.

Punkt.

Also, jeder der laut seinem zuständigen HZA den nicht ermäßigten Steuersatz zahlt, zahlt zuviel und sollte das dem HZA auch mitteilen (habe ich gemacht, seitdem ist seitens des HZAs Funkstille). Ist mir aber auch egal, sollte ich dieses Jahr die Freimenge überschreiten, werde ich lediglich die Steuern für zuviel gebraute l berechnen und einreichen. Es wird keinen Widerspruch geben, da bin ich sicher, egal, was mir die zuständige Zolldame da erzählt.

Das mit den von Dir erwähnten 11°P Vereinfachung ist eine Kann-Klausel, die jedes HZA unterschiedlich handhabt. Aber alles andere hier erwähnte ist geltendes Recht, an das sich ALLE HZAs zu halten haben. Wenn ses nich wissen, muss man's ihnen eben sagen!

Das wollte ich mal loswerden, nachdem ich mich wirklich mal ausührlich mit dieser Thematik beschäftigt habe. Das habe ich aber nur getan, weil mein zuständiges HZA in diesem Jahr mir plötzlich etwas anderes erzählen wollte (na klar können die sich auch vertun, aber hier die Gesetzeslage eindeutig). Die wissen nämlich nicht (genau), was sie tun, versäumen es aber nicht mir mitzuteilen, dass ich auf jeden Fall noch Steuern für eventuell gebraute Gesamtmengen an Bier nachzahlen hätte! Ich glaub's ja wohl nicht. Ich bin wirklich schwer aus der Ruhe zu bringen, aber da habe ich mich verarscht gefühlt. Und wenn ich das merke, dann werde ich sauer.
Mit meinem HZA ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Verärgerte Grüße
Michael, der sich mit dem HZA eigentlich keinen Stress machen wollte...


[Editiert am 16.1.2011 um 16:30 von tauroplu]



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red_folder.gif erstellt am: 16.1.2011 um 17:47  

Zitat von tauroplu, am 16.1.2011 um 16:28

das von Dir erwähnte Formular ist von 2006 und damit veraltet. Das aktuell gültige Biersteuergesetz ist von April 2010 und auf der Zoll.de Seite zu finden. Dieses ist für mich maßgebend und im übrigen für ALLE Zollämter, ist nämlich keine Länder- sondern Bundessache.


Hallo,
da ist am 1.4.2010 (kein Aprilscherz) das "Vierte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuern" in Kraft getreten. Keine Ahnung, was sich genau geändert hat, ich mußte halt mein "Steuerlager für Bier" komplett neu anmelden.
Gruß Dieter


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mibi-xxl
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red_folder.gif erstellt am: 16.1.2011 um 20:27  
Ich hab ja auch eine Beanstandung bekommen!

Der betreffende Sachbearbeiter hat geschrieben, daß ich
künftig den Vordruck 2075 verwenden soll. Das war´s.

Daß es da eine Gesetzesänderung gegeben hat, wuste ich
nicht. :redhead:

Ich war der Meinung der Bescheid von 2006 gilt so lange bis ich vom Zoll
was gegenteiliges höre.


[Editiert am 16.1.2011 um 20:31 von mibi-xxl]



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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 16.1.2011 um 21:59  
Nabend, Michael,

ja, dass es da eine Änderung gegeben hat, wusste ich natürlich auch nicht. Hat mir erst die Zolldame erklärt. Aber im Grunde ist es auch egal, denn für uns als Hobbybrauer hat sich ja nix geändert. Aber mir wurde diese Gesetzesänderung so erklärt, dass ich nun für die gesamte Biermenge die Steuer zu entrichten hätte. Und genau das stimmt eben nicht und genau dagegen verwehre ich mich.

Ciao
Michael


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mibi-xxl
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red_folder.gif erstellt am: 16.1.2011 um 23:45  
Hi Michael,

sich regen bringt Segen hat meine Oma immer gesagt.
Nach dem Motto handle ich nach einer langen Lernphase auch.
Ich wünsch dir viel Glück und Verhandlungsgeschick mit deinem HZA! :thumbup:
Und wenn es der Sachbearbeiter nicht regeln kann, dann geh zu seinem Vorgesetzten

Viel Glück


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2011 um 00:03  
Jepp, mache ich, Michael, danke.

Der oder besser die Vorgesetzte ist bereits auf meiner "Liste"...aber mal schauen, was bzw. ob da nochwas kommt.

Wenn nicht, werde ich meine Versteuerung so berechnen wie 2009 auch schon mal und warten, was passiert.

Gute N8 und beste Grüße
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2011 um 00:40  
Gerade bin ich beim Zoll über die Seite "Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" gestolpert. Da heißt es u.A.:

"Zur Vereinfachung für Wirtschaft und Verwaltung sollen die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umgestellt werden."

Vielleicht sollten wir mal den Kontakt zum zuständigen Referenten für den Gesetzenwurf suchen, um zu erörtern, ob zur Entlastung der Verwaltung nicht auch Vereinfachungen und Erleichterungen für Hobbybrauer sinnvoll wären, z.B. Erhöhung der Freimenge; Wegfall der Pflicht, jeden einzelnen Brautag vorab anzuzeigen, meinetwegen zugunsten einer Pflicht, die Sude nachvollziehbar zu dokumentieren.

Jetzt, wo das Gesetz ohnehin nochmal angefaßt wird, wäre das eine gute Gelegenheit, die sich danach vielleicht für lange Zeit nicht mehr bietet, denn extra für uns wird der Bundestag das BierStG sicher nicht wieder auf die Tagesordnung nehmen.
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2011 um 13:20  
So, liebe Freunde, der Zoll hat geantwortet und zwar das hier:

"Sehr geehrter Herr Plum,

Haus- und Hobbybrauer können in ihren Haushalten Bier bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr steuerfrei herstellen.

Das Bier muss ausschließlich zum eigenen Verbrauch bestimmt sein und darf nicht verkauft werden.

Vor der Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer ist das zuständige Hauptzollamt über den Beginn und den Herstellungsort zu unterrichten. Dabei muss auch die Menge an Bier, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt werden soll, angegeben werden. Einen gesonderten Vordruck gibt es dafür nicht.

In Fällen, in denen Haus- und Hobbybrauer über die Freimenge von 2 Hektoliter hinaus Bier brauen, unterliegen diese MEHRMENGEN dem ERMÄßIGTEN Biersteuersatz.

Die Biersteuer entsteht mit der Herstellung. Steuerschuldner ist der Hersteller.

Der Steuerschuldner hat unverzüglich auf Vordruck 2074 „Biersteueranmeldung“ (eingestellt
unter http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/c0_vst/f0_biersteuer/index.php ) eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung).

Die Biersteuer ist sofort zu entrichten. Das Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,56 Euro je Grad Plato.

Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet. Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen) bleiben außer Betracht.

Ihr zuständiges Hauptzollamt können Sie auf folgender Seite ermitteln:
http://www.zoll.de/dienststverz/index.html


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen"

Auch wenn es eindeutig klärt, dass nur die über die Freimenge hinausgehende Meng zu versteuern ist, bin ich damit natürlich immer noch nicht zufrieden. Denn woher kommt denn jetzt der Tarif 0,56 c/hl/°P??? Das kann ich dem BierStG nun nicht entnehmen.
Rückfrage läuft..

Gruß
Michael


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2011 um 13:56  
Wow, das war mal eine schnelle Antwort, hat keine 5 Min. gedauert Und - als hätt' ich's geahnt, ein Tippfehler (zu unseren Ungunsten…):

"Sehr geehrter Herr Plum,

Sie haben Recht. Es sollte eigentlich "56% des regulären Steuertarifs" heißen."

Auch hier haben Sie Recht. Für Sie als Hobbybrauer gilt natürlich der Vordruck
2075 mit dem Kreuz für Mehrmengen als Haus- und Hobbybrauer.“

Oben stand das Formular 2074 erwähnt, was ich auch nochmal nachgefragt habe.


So, damit ist doch alles geklärt, was ich wissen wollte.

Nun viel Spass beim 2011 Brauen!!!

Greets
Michael


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red_folder.gif erstellt am: 17.1.2011 um 14:56  
Danke Michael für die Mühe und den kleinen Ärger den du auf dich genommen hast.

Grüsse
Chris
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2011 um 18:20  
So, da weht aber jetzt ein ganz scharfer Wind durchs HZA Dortmund :cool:

Heute kam die Antwort auf die Brauanzeige meiner Frau, mit der ich - wie in 2009 - 400 l steuerfrei brauen wollte... :redhead:

Es kam wieder der geänderte und sehr allgemein gehaltene Wisch, aaaaaber mit dem Zusatz "pro Haushalt" und dat voll fett gedruckt!
Ok, nu isses vorbei mit der 400 l steuerfreien Herrlichkeit. Sehr interessant finde ich die 2. Seite, die dem Wisch angehängt war, nämlich ein Ausdruck auf dem online Telekom Telefonregister, aus dem natürlich hervorgeht, dass meine Frau an der gleichen Braustätte tätig ist wie ich...

Ok, aber ich konnte es mir nicht verkneifen, nochmals darauf hinzuweisen, dass ich auf keinen Fall für die GESAMTE in diesem Jahr gebraute Biermenge die Steuern zahlen werde.

In diesem Sinne: Gut Sud!
Michael


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2011 um 18:33  

Zitat von tauroplu, am 18.1.2011 um 18:20
Ok, nu isses vorbei mit der 400 l steuerfreien Herrlichkeit.

Nur nicht so schnell die Segel streichen. ;)

Bitte doch Deinen Kontakt bei Zoll.de auch in der Frage noch um Klarstellung.

Zitat:
Sehr interessant finde ich die 2. Seite, die dem Wisch angehängt war, nämlich ein Ausdruck auf dem online Telekom Telefonregister, aus dem natürlich hervorgeht, dass meine Frau an der gleichen Braustätte tätig ist wie ich...

Wieso braucht der Zoll dazu das Telefonbuch? Bei der Brauanzeige muß doch eh die Adresse angegeben werden. Außerdem hat der Zoll doch sicher Zugriff auf den Datenbestand der Einwohnermeldeämter.


[Editiert am 18.1.2011 um 19:43 von rmax]
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2011 um 19:34  
Kannst ja im selben Haus wohn, aber trotzdem getrennte Haushalte. Bei Ehen geht man wohl von gemeinsamen Haushalten aus.
Wird Zeit für eine getrennte Veranlagung um 10 Euro BierSteuer zu sparen, aber dafür dem Zoll eines auszuwischen. :P


Grüsse
Chris
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2011 um 20:05  
@rmax: Hey, danke für den Klapps auf meinen Hinterkopf. Da bin ich ja noch gar nicht drauf gekommen, das auch noch abzufragen.

Die Anfrage habe ich gerade an den sehr hilfsbereiten Herrn vom Zoll 'rausgehauen. Bin gespannt.

Danke und greets
Michael


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mibi-xxl
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2011 um 22:52  

Zitat:
Vielleicht sollten wir mal den Kontakt zum zuständigen Referenten für den Gesetzenwurf suchen, um zu erörtern, ob zur Entlastung der Verwaltung nicht auch Vereinfachungen und Erleichterungen für Hobbybrauer sinnvoll wären, z.B. Erhöhung der Freimenge; Wegfall der Pflicht, jeden einzelnen Brautag vorab anzuzeigen, meinetwegen zugunsten einer Pflicht, die Sude nachvollziehbar zu dokumentieren.


Vielleicht sollten wir den Idee von rmax doch weiter verfolgen bzw. hat ughi schon vor längerer Zeit mal ein Petition vorgeschlagen die aber auch ein wenig im Sand verlaufen ist.

Auf der einen Seite regt sich jeder über die jetzigen Vorschriften auf, auf der anderen Seite wird nichts dafür getan um es zu verändern.
Mit 7558 Hobbybrauern nur in diesem Forum sind wir doch unsere eigene Lobby!


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Michael

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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2011 um 22:59  

Zitat von mibi-xxl, am 18.1.2011 um 22:52


...
Mit 7558 Hobbybrauern nur in diesem Forum sind wir doch unsere eigene Lobby!


Ich denke mal die Schweizer und Österreicher sind abzuzählen, da wir's ja diesbezüglich einiges besser haben.
Wird aber dennoch eine ordentliche Anzahl zusammenkommen ;)
Profil anzeigen Antwort 97
Moderator
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Erlenmeyer
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red_folder.gif erstellt am: 18.1.2011 um 23:24  
Lieber Michael,

du hast sehr viel für uns getan. Ob Trockenhefepapst oder Biersteuerspeerspitze, wie auch immer, wir dich schätzen können --- bitte übertreibe es nicht mit den Behörden. Wenn du im Fokus bist, dann ist es schwierig, "lebend" da heraus zu kommen. Ohne weitere Worte !

Versuche dich in diesem unseren deutsches Staat mit dem zu arrangieren, das vorgegeben ist und nicht mit dem, das für uns idealerweise wünschenswert wäre. Sollest du allerdings wider Erwarten mit Jeanne d´Arcque verwandt sein, dann - ja dann - sehe ich morgen die tagesthemen.

Liebe Grüße

Hans


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"Oh Bier, manchmal reichst du mir!"
Alfred Katzka
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2011 um 00:17  
Da kann ich mich Hans leider nur anschließen. Wenn du den armen Sachbearbeiter zu sehr beutelst kommt er noch auf die Idee möglichst alle rechtlichen Maßnahmen auch auszuschöpfen.
Wir kommen hier mit dem HZA Osnabrück sehr gut zurecht. Zumindest meine Sachbearbeiterin ist sehr freundlich und ich muss auch nur einmal im Jahr meine Anmeldung machen und nicht jeden Sud.
Lediglich die Biersteuer lasse ich immer anmahnen, weil ich es doch sehr befremdlich finde einen Betrag zu überweisen und dann nichts mehr von denen zu hören.

Gruß
Udo
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