Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.11.2011 um 22:50 |
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geschichtlich gesehen muss man wohl sagen, dass die untergärigen "reinen"
Biere seit ca. 200 Jahren in Deutschland mehr oder weniger dominieren. In
ihrer oberpfälzer oder fränkischen Heimat wohl schon länger...
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 200 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.11.2011 um 23:10 |
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Antwort 201 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.11.2011 um 23:27 |
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Der Schlußsatz dieser Abhandlung bringt es, finde ich, sehr schön auf den
Punkt:
Zitat: | Das Reinheitsgebot wird
und wurde von den deutschen Brauern immer gerne als politisches Instrument
genutzt, wenn es gerade opportun ist. Daran gehalten hat man sich selbst
aber nur, wenn es nicht zu vermeiden war. |
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Antwort 202 |
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Posting Freak Beiträge: 2153 Registriert: 8.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 21.11.2011 um 23:59 |
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Das RHG wurde erst 1906 deutschlandweit
eingeführt.
Schon mal jemand aufgefallen, dass auf bayrischen Bieren immer steht "nach
dem bayrischen RHG", auf allen anderen "nach dem deutschen RHG"?
Gruß Hotte
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Antwort 203 |
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Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 28.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 00:03 |
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Zitat von rmax, am 21.11.2011 um
23:27 | Der Schlußsatz dieser Abhandlung
bringt es, finde ich, sehr schön auf den Punkt:
Zitat: | Das Reinheitsgebot wird
und wurde von den deutschen Brauern immer gerne als politisches Instrument
genutzt, wenn es gerade opportun ist. Daran gehalten hat man sich selbst
aber nur, wenn es nicht zu vermeiden war. |
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Wie bei allen Politika, immer schön fragen: cui bono? ____________________
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Antwort 204 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 03:17 |
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Das "Reinheitsgebot" ist heute verankert in § 9 der Bekanntmachung der
Neufassung des Vorläufigen Biergesetzes vom 29. Juli 1993.
Dort heißt es:
"(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe
und Wasser verwendet werden.
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es
ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung
von technisch reinem Rohr-, Rüben- und Invertzucker, sowie von Stärkezucker
und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig."
Diese korrekterweise als "Deutsches Reinheitsgebot" zu bezeichnende
Formulierung ist dabei vom engeren Bayerischen Reinheitsgebot zu
unterscheiden.
Deutsch oder Bayerisch? Der feine
Unterschied
Der bedeutsamste Unterschied zwischen dem Bayerischen und dem Deutschen
Reinheitsgebot liegt zunächst im Alter der Bestimmungen. Streng historisch
betrachtet gibt es ein "Deutsches Reinheitsgebot von 1516" nämlich gar
nicht, da außerhalb Bayerns die Verwendung von Malzsurrogaten wie auch von
diversen Zusatzstoffen weit länger zulässig war als in Bayern.
In Württemberg wurde ein Verbot der Verwendung von Malzersatzstoffen zum
Beispiel erst 1900 eingeführt. In Norddeutschland waren Malzsurrogate
(Reis, grüne Stärke, Kartoffelmehl, ...) noch bis 1906 zugelassen. In einem
Reichsgesetz von 1873 waren sie im Bereich der "Norddeutschen
Brausteuergemeinschaft" sogar noch ausdrücklich unter Steuerpflicht
gestellt worden.
Erst durch das Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 übernahm das Deutsche Reich
für die Bierherstellung einheitlich das "Reinheitsgebot".
Im Reichsgesetzblatt Nr. 32 vom 12.06.1906 heißt es:
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen,
verordnen im Namen des Reiches nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und
des Reichstags, [...]
§1: Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe
und Wasser verwendet werden.[...]"
Das Bayerische Reinheitsgebot ist also der Ursprung des sog. Deutschen
Reinheitsgebotes.
Doch auch inhaltlich gibt es zwischen dem deutschen und dem (engeren)
Bayerischen Reinheitsgebot Unterschiede:
Zum einen ist die außerhalb Bayerns bei der Herstellung obergäriger Biere
zulässige Verwendung von "technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker"
in Bayern verboten, zum anderen gilt dieses Reinheitsgebot in Bayern
selbstverständlich zwingend auch für solche Biere, die zur Ausfuhr bestimmt
sind, wohingegen außerbayerischen Brauereien bei für den Export
produzierten Bieren die Möglichkeit einer Abweichung vom Reinheitsgebot
eingeräumt wird (§9 Abs. (7) Satz 1 Vorl. BierG).
Bei Eintritt Bayerns in die Weimarer Republik 1918 sicherte sich der
Freistaat Bayern den Fortbestand dieser ihm aus dem Eintritt in das
Deutsche Reich zustehenden "Reservatrechte" für die künftige
Bierherstellung auf der Grundlage des strengen, Bayerischen
Reinheitsgebotes.
Selbst in Zeiten größter Not wie während und kurz nach den Weltkriegen
haben Bayerns Brauer diese Grundsätze nie verletzt.
nachzulesen hier: http://www.friedenfelser.de/index.php?article_id=46
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 205 |
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Posting Freak Beiträge: 868 Registriert: 17.12.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 07:34 |
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Für die Schweiz gilt :
Zitat: | Art. 41 Anforderungen
1 Bier muss in der Regel klar sein. Bestimmte Biertypen (z.B. unfiltriertes
Bier, Hefeweizenbier) dürfen Trübungen oder Ablagerungen aufweisen, die
infolge eines speziellen Herstellungsverfahrens entstanden sind.
2 Die Würze wird aus Gersten- oder Weizenmalz hergestellt. Für sie können
überdies folgende stärke- oder zuckerhaltigen Rohstoffe verwendet
werden:
a.
Cerealien wie Gerste, Weizen, Mais, Reis;
b.
Zucker, Invertzucker, Dextrose, Glucosesirup bis höchstens 10
Massenprozent;
c.
Stärke bis höchstens 20 Massenprozent.
3 Für die Zubereitung der Würze dürfen Röstmalz und Röstmalzextrakte
verwendet werden.
4 Der pH-Wert des Bieres darf bei der Abgabe an Konsumentinnen und
Konsumenten 5,0 nicht übersteigen.
5 Der Gehalt an Kohlendioxid muss mindestens 0,3 Massenprozent betragen.
6 Bier muss aus einer Stammwürze von mindestens 10 Massenprozent
hervorgegangen sein. Vorbehalten bleibt Artikel 42 Absätze 3 und 4.
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Müsste den meisetn hier ja aus der Seele sprechen.
Wo genau Kräuter- und Fruchtzusätze behandelt werden, habe ich auf die
Schnelle nicht gefunden.
Frank
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Antwort 206 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 07:42 |
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Der Spruch "gebraut nach dem bayrischen Reinheitsgebot von 1516" gehört
verboten, vor allem auf Hefeweizen.
Kein Bier in Deutschland entspricht dieser Verordnung (soll der Deutsche
Brauerbund mal ein Bier aus Gerste, Hopfen und Wasser brauen, da bin ich
mal gespannt). Wem die Sache mit dem Hefeweizen und dem RHG Sprüchlein
stinkt, der kann es übrigens hier kostenlos melden.
So, und jetzt kommt´s, ich hab mir die Sache gründlich überlegt und muss
Jan Recht geben.
Das deutsche RHG gehört verschärft, und zwar ordentlich. Brauwasser, (von
mir aus nur vermälztes) Getreide, unisomerisierter Hopfen und Hefe, das
war´s. Brauwasser muss man aufbereiten dürfen, sonst können 90% aller
Brauereien dicht machen.
Alles andere gehört raus, PVPP, Zuckercouleur, Süßstoff, Zucker, hat alles
in einem traditionellen deutschen Bier nichts zu suchen. Genau so wenig die
unsinnigen Vorschriften dass nur Gerste untergärig vergoren werden darf
usw.
Wer nach diesem neuen RHG Bier braut, soll auf seine Flaschen schreiben
dürfen "Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot" und fertig, da weiß
jeder, was er hat. Dies wäre ein schöner Wettberwebsvorteil, vor allem auf
dem deutschen Markt.
Wer jetzt aber andere Dinge ins Bier macht, schreibt den Spruch so wie
überall auf dem Rest der bierbrauenden Welt nicht drauf, gibt alle
Zusatzstoffe so weit möglich an, verkauft es als Bier und ebenfalls fertig.
Ganz schlimme Sachen kann man ja immer noch verbieten.
Wär doch ne faire Sache.
Augustiner wird dann auch in 100 Jahren noch nach dem RHG brauen, Oettinger
vermutlich seine Konsumenten glücklich machen und chemische Enzyme und
Rohfrucht einsetzen und den Bierkastenpreis nochmal um 1 Euro senken und
dies auf der Flasche angeben .
Jeder wüsste so, woran er ist. Kleinbrauereien könnten endlich anfangen
legale kreative Experimentalbiere zu brauen und somit Nischen zu besetzen.
Und ich müsste meine Triple und Witbiere nicht mehr selber brauen bzw von
weit her importieren. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung wird immer
noch voller Stolz nur noch RHG Bier kaufen und trinken und den Rest im
Regal stehen lassen. Es gäb endlich in Deutschland ein Weihnachtsbier, das
seinen Namen verdient, da es die entsprechenden Gewürze enthält usw.
Auf jeden Fall soll Schluß mit der verlogenen Augenwischerei sein. Dem
Konsumenten vorzugaukeln, dass er mit Bier ein Produkt erwirbt, das nach
einem 500 Jahre alten Lebensmittelgesetz hergestellt wurde, ist in meinen
Augen Betrug.
Stefan
[Editiert am 22.11.2011 um 09:05 von Boludo]
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Antwort 207 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 09:30 |
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Zitat von Boludo, am 22.11.2011 um
07:42 | [...]
Das deutsche RHG gehört verschärft, und zwar ordentlich.
[...]
Auf jeden Fall soll Schluß mit der verlogenen Augenwischerei sein. Dem
Konsumenten vorzugaukeln, dass er mit Bier ein Produkt erwirbt, das nach
einem 500 Jahre alten Lebensmittelgesetz hergestellt wurde, ist in meinen
Augen Betrug. |
*unterschreib*
Jan ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 208 |
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Posting Freak Beiträge: 739 Registriert: 14.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 10:06 |
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Mit sowas könnte ich mich auch anfreunden. Immerhin ist es im Grunde genau
das was ich schon die ganze Zeit sage: Verpflichte die Hersteller dazu ein
e VOLLSTÄNDIGE Zutatenliste aufs Ettiket zu schreiben.
Die Geschichte mit dem verschärften RHG ist dann nur noch die Kür.
Sozusagen die Klassifizierung einer bestimmten Herstellungsmethode...
____________________ Ein gutes Bier, maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht...
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Antwort 209 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 10:15 |
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Ausländische Brauereien dürfen in Deutschland übrigens nicht RHG konformes
Bier tatsächlich auch als "Bier" bei uns verkaufen. Deutsche Brauereien
dürfen das nicht, außer sie exportieren es ins Ausland.
Eigentlich ganz schön dumm, den deutschen Brauereien zu verbieten, nicht
RHG konformes Bier als Bier zu bezeichnen und ein Wettbewerbsnachteil.
Zitat: | Am 12.3. 1987 entschied
der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch ausländische Biere, die nicht
dem deutschen Reinheitsgebot entsprechen, in Deutschland unter der
Bezeichnung Bier verkaufen werden dürfen (EuGH, Rs. 178/84, Slg. 1987, 1227
[5]). Grundlage für dieses Urteil ist die im EWG-Vertrag verankerte
Warenverkehrsfreiheit, nach der in einem Mitgliedsland rechtmässig
hergestellte und in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse auch in den anderen
Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Anwendung des
Reinheitsgebots auf importierte Biere seitens der Bundesrepublik
Deutschland stellte also einen Verstoß gegen den EWG-Vertrag dar. Nach
Einschätzung des EuGH lagen keine zwingenden Erfordernisse des
Verbraucherschutzes vor, nach denen die Bezeichnung „Bier“ nur für solche
Produkte zu rechtfertigten sei, die dem traditionellen deutschen
Reinheitsgebot entsprechen. Im Sinne des Verbraucherschutzes seien die
geltenden Kennzeichnungsregeln für entsprechende Brauerzeugnisse
ausreichend, so der Kommentar des Gerichts. Bei Bieren, die in Deutschland
verkauft werden sollen, müssen jedoch alle vom Reinheitsgebot abweichenden
Stoffe auf dem Etikett angegeben werden. In Deutschland erzeugte Biere
durften weiterhin nur Gerste, Hopfen, Wasser und Hefe
enthalten. |
Quelle
Stefan
[Editiert am 22.11.2011 um 10:26 von Boludo]
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Antwort 210 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 12:06 |
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das mache ich bei meinen Bieren auch ganz
konsequent - das löst immer wieder interessierte Nachfragen aus... ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 211 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 12:22 |
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Guten Morgen!
Jetzt waer mir beinahe der Kaffee aus der Hand gefallen.....
Gruss
Jan
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Antwort 212 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 12:27 |
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@ boludo: der vorschlag ist nicht schlecht. dummerweise wird der dbb da was
gegen haben, denn er müsste dann ja zugeben, die konsumenten jahzehntelang
beschissen zu haben.
an sich wäre das aber eine regelung, mit der wohl alle leben könnten.
vielleicht kommt sowas ja nach 2016. ____________________
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Antwort 213 |
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Posting Freak Beiträge: 1002 Registriert: 27.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 13:27 |
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(Schon über 200 Beiträge zum RHG / Jetzt will ich auch mal
Zitat von Boludo, am 22.11.2011 um
07:42 | ...Das deutsche RHG gehört verschärft,
und zwar ordentlich. Brauwasser, (von mir aus nur vermälztes) Getreide,
unisomerisierter Hopfen und Hefe, das war´s. Brauwasser muss man
aufbereiten dürfen, sonst können 90% aller Brauereien dicht machen.
Alles andere gehört raus, PVPP, Zuckercouleur, Süßstoff, Zucker...Stefan
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Wenn man das RHG so streng auslegen würde, dann aber bitte richtig. D. h.
keine Wasseraufbereitung, denn das Wasser war ja mal charakteristisch für
Pilsener, Dortmunder etc... Bierfiltration mit Kieselgur wäre auch
verboten, denn Muscheln - und seien so noch so klein - haben im Bier nichts
verloren! Gute Biere sind trübe Biere. Und die Taliban unter den
RHG-Brauern würden ihre kupfernen Ionenschleudern (Sudwerke) zu
Klangschalen verarbeiten damit Platz für inerte Glas oder Edelstahlgefäße
ist.
Michael
[Editiert am 22.11.2011 um 14:42 von Schlupfer]
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Antwort 214 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 13:27 |
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Vielleicht könnte man die Sache wirklich etwas anheizen, in dem man sich hier beschwert von wegen Hefeweizen und 1516
Letztendlich wollen wir doch alle eine große Biervielfalt und keine
giftigen Sachen im Bier.
Stefan
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Antwort 215 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 14:18 |
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Warum? Ich hatte
durchaus den Eindruck, daß sich fast alle Diskutanten einig sind, daß
vollkommene Ehrlichkeit gegenüber dem Konsumenten unabdingbar ist.
z.B.: Zutaten: Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz (Pilsener Malz, Sauermalz,
Karamellmalz), Hefe (S. cerevisae - Fermentis Safbrew WB-06,
Hydrierungsmittel), Zucker, Hopfen (Spalter Select)
Leider lassen sich gerade die Anbieter der Reinzuchthefen (insbesondere
Wyeast) nur sehr unvollständig dazu aus was außer der Hefe noch in ihren
Kulturen enthalten ist.
Jan
[Editiert am 22.11.2011 um 14:18 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 216 |
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Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 11.8.2011 Status: Offline
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erstellt am: 22.11.2011 um 14:34 |
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- wir sind auf dem richtigen weg.
Nur aendern wirds vermutlich nichts, leider.
In meinen Augen wird es nur eine Bewegung in dem dilemma geben, wenn es
neben dem verschaerften RHG (da bin ich auch bei jan) eine Alternative
gibt. Im Software bzw. im Copyright-Bereich gibt es sowas ja auch,
verschiedene abstufungen von Lizenzen und Eigentumsansprüchen.
Warum geht man also nicht her und ruft eine angepasste Form von Vorgaben
aus? Die koennte heissen "Hobbybrauers Qualitätsanspruch", "Bierkodex" oder
wie auch immer. In der koennte man festschreiben was rein darf, und was
nicht. Kurzform meinetwegen: alles natürlich - keine chemie .
Dann muesste man nicht immer den Kopf in der Deckung halten, wenn es
Anfeindungen gibt, sondern mit stolzgeschwellter Brust sagen, gebraut nach
dem HQ!, nach dem Kodex, ... da ist Geschmack und Qualität noch was
Feineres als nach dem RHG.
[Editiert am 22.11.2011 um 15:30 von zoomer]
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Antwort 217 |
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Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 28.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 14:48 |
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Zitat von zoomer, am 22.11.2011 um
14:34 |
Warum geht man also nicht her und ruft eine angepasste Form von Vorgaben
aus? Die koennte heissen "Hobbybrauers Qualitätsanspruch", "Bierkodex" oder
wie auch immer. In der koennte man festschreiben was rein darf, und was
nicht. Kurzform meinetwegen: alles natürlich - keine chemie .
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Also sowas wie die CAMRA____________________
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Antwort 218 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 15:40 |
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sowas wie camra brauchen wir nicht - es gibt doch die dlg-prämierungen
im ernst: gibt ja die kampagne für gutes bier, www.kgbier.de
hat schon die richtigen ideen, aber viel zu wenig zulauf und derzeit noch
zu wenig lobby.
vielleicht wäre der ansatz von der anderen seite der richtige: ein
verbraucherforum, das sich für gutes bier einsetzt. die danske
ølenthusiaster haben 20.000 mitglieder, die können a) schon was bewegen und
sorgen b) dafür, dass microbreweries ordentlich zulauf haben. ____________________
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Antwort 219 |
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Posting Freak Beiträge: 568 Registriert: 11.8.2011 Status: Offline
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erstellt am: 22.11.2011 um 15:42 |
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Na, vielleicht nicht ganz so weit wie CAMRA, aber im Rahmen einer Charta in
der man sich verpflichtet sich an einige Regeln zu halten. Nicht dass das
ansich nötig wäre, das wissen wir selber, aber so kann man zumindest auch
an Unwissende kommunizieren, dass eine Abkehr von RHG nicht gleichzeitig
pure Chemiepanscherei bedeuten muss, sondern ganz hervorragende Qualität
aus guten Rohstoffen mit sich bringen kann.
[Editiert am 22.11.2011 um 15:43 von zoomer]
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Antwort 220 |
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Posting Freak Beiträge: 739 Registriert: 14.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 16:46 |
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Seit einem Jahr beschäftige ich mich mit dem Brauen. Seitdem verstehe ich
das das RHG (und die entsprechenden Paragraphen des Biersteuergesetzes)
absolut NICHT das ist was es vorgibt zu sein. Nur leider wurde mir von
Kindesbeinen an indoktriniert, dass:
- deutsche Biere die Besten der Welt sind
- dies damit zu tun hat weil deutsche Brauer sich immer schon ans RHG
gehalten haben
- ausländisches Bier nicht schmeckt weil die nicht brauen können und
deswegen auch chemische Schaumstabilisatoren brauchen
Das wurde seit Ewigkeiten in die Köpfe der Konsumenten gehämmert. Und es
wirkt! Sogar hier im Forum gibt es genügend Leute die es für eine edle
Ehrensache halten nach RHG zu brauen... Was ich sagen will ist dass es
ein verdammt langer Weg wäre den Leuten klarzumachen, dass das RHG eben
kein Garant für leckeres Bier ist und der Umkehrschluß (Nix RHG -->
schlechtes Bier) eben auch nicht gilt.
<sarkasmus>
Ich glaub ich werde heute abend eine schöne chemieverseuchte
Tiefkühlpizza essen und dazu ein gutes Kromsteiner Premiumpils nach RHG
trinken.
</sarkasmus>
____________________ Ein gutes Bier, maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht...
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Antwort 221 |
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Posting Freak Beiträge: 581 Registriert: 28.1.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 17:03 |
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19.09.2011
DEUTSCHLAND: Bier-Rebellen fordern “Neue Offenheit” beim Reinheitsgebot
Wie das ZDF berichtet, stellt eine kleine aber zunehmend wachsende Zahl an
Braumeistern das deutsche Reinheitsgebot von 1516 in Frage. Die
Bier-Rebellen proben die beispielsweise die Zugabe von Obst, Kürbiskernen,
Kaffee, Kakao, Hibiskus, Rosmarin und Chilli, um die Geschmacksvielfalt
beim Bier in Deutschland zu erhöhen. Dabei gehe es keineswegs darum,
Chemikalienbieren Tür und Tor zu öffnen. Die Befürworter einer neuen
Offenheit plädieren vielmehr dafür, alle Formen von natürlichen und
naturbelassenen Zutaten zum Brauprozess zuzulassen. Stabilisatoren,
Konservierungsstoffe und sonstige chemische Zusätze sollten weiterhin
verboten bleiben.
“Alles was natürlich ist und was gut schmeckt, gehört ins Bier. Wir
brauchen ein Reinheitsgebot, aber ein Reinheitsgebot, das für natürliche
Vielfalt steht und sicher festlegt, dass niemals genmanipulierte Rohstoffe
verwendet werden.” sagt Markus Berberich, Geschäftsführer der Stralsunder
Brauerei. Und Markus Lohner, Braumeister und Chef des Brau-Anlagenbauers
Braukon aus Truchtlaching erklärt: “Nicht nach dem Reinheitsgebot zu
brauen, heißt ja nicht, man experimentiert mit Chemikalien. Wo ist das
Problem, ein Bier mit Kürbiskernen, ein Bier mit Erdbeeren zu machen?”
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Rechtsanwalt Peter
Hahn, steht dieser neuen Offenheit skeptisch gegenüber: “Die deutsche
Brauwirtschaft bekennt sich auch im 21. Jahrhundert uneingeschränkt zum
Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516. Es steht für uns daher nicht zur
Diskussion.” Dabei betont er, dass nach wie vor die gesetzlichen Vorgaben
für die Herstellung deutscher Biere für die deutschen Brauer egal welcher
Größe bindend sind. Außerdem erwarte der deutschen Bierfreund ein deutsches
Bier ohne Zusätze jeglicher Art: “Die deutschen Brauer werden kurz vor dem
500. Geburtstag des Reinheitsgebotes nicht daran rütteln.“, so Hahn.
globalmalt.de
____________________
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Antwort 222 |
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Posting Freak Beiträge: 950 Registriert: 19.9.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 17:18 |
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Zitat von Schlupfer, am 22.11.2011 um
13:27 |
...... Und die Taliban unter den RHG-Brauern würden ihre kupfernen
Ionenschleudern (Sudwerke) zu Klangschalen verarbeiten damit Platz für
inerte Glas oder Edelstahlgefäße ist.
Michael
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Jetzt hab ich mich vor lauter lachen verschluckt
Ich stell mir gerade ne Karawane von Hardcore Braumeistern vor....in
seltsame Gewänder gewickelt..... die ihre Sudhausklangschalen zu
murmeldnden RHG Gebeten erklingen lassen.....
Hare Krishna Doppel ____________________ Am Wasser mag ich jeden Tropfen! Am liebsten mit viel Malz und Hopfen! "Ist
auf meinem Mist gewachsen!"
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Antwort 223 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 22.11.2011 um 18:56 |
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Zitat von grimbart, am 22.11.2011 um
17:03 |
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Rechtsanwalt Peter
Hahn, steht dieser neuen Offenheit skeptisch gegenüber: “Die deutsche
Brauwirtschaft bekennt sich auch im 21. Jahrhundert uneingeschränkt zum
Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516. Es steht für uns daher nicht zur
Diskussion.” ... “Die deutschen Brauer werden kurz vor dem 500. Geburtstag
des Reinheitsgebotes nicht daran rütteln.“, so Hahn.
globalmalt.de
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logisch. denn mit tollem bier kann der dbb ja wohl kaum werben. und grad
jetzt, wo sich alle schon so doll auf das rauschende fest 500 jahre rhg
freuen, wollen ihnen einige ins essen spucken. pfui, was sind wir
rücksichtslos und gemein. ____________________
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Antwort 224 |
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