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Autor: Betreff: mal wieder: das geliebte reinheitsgebot
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 21.11.2011 um 22:50  
geschichtlich gesehen muss man wohl sagen, dass die untergärigen "reinen" Biere seit ca. 200 Jahren in Deutschland mehr oder weniger dominieren. In ihrer oberpfälzer oder fränkischen Heimat wohl schon länger...


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"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 21.11.2011 um 23:10  
hab von günther thömmes einen lesenswerten link gekriegt, wie das rhg so im wandel der zeit gehandhabt wurde (wusste doch, dass er dazu was sagen kann):
http://www.bierzauberer.info/wb/media/bierzauberer/download s/Reinheitsgebot.pdf


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 21.11.2011 um 23:27  
Der Schlußsatz dieser Abhandlung bringt es, finde ich, sehr schön auf den Punkt:

Zitat:
Das Reinheitsgebot wird und wurde von den deutschen Brauern immer gerne als politisches Instrument genutzt, wenn es gerade opportun ist. Daran gehalten hat man sich selbst aber nur, wenn es nicht zu vermeiden war.

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aegir
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red_folder.gif erstellt am: 21.11.2011 um 23:59  

Zitat von Jevers Zeuge, am 21.11.2011 um 21:42

spannend wär doch die frage, wie es mit dem rhg vor dem krieg oder im vorletzten jahrhundert stand. hat da jemand ahnung?

Das RHG wurde erst 1906 deutschlandweit eingeführt.
Schon mal jemand aufgefallen, dass auf bayrischen Bieren immer steht "nach dem bayrischen RHG", auf allen anderen "nach dem deutschen RHG"?

Gruß Hotte
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grimbart
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 00:03  

Zitat von rmax, am 21.11.2011 um 23:27
Der Schlußsatz dieser Abhandlung bringt es, finde ich, sehr schön auf den Punkt:

Zitat:
Das Reinheitsgebot wird und wurde von den deutschen Brauern immer gerne als politisches Instrument genutzt, wenn es gerade opportun ist. Daran gehalten hat man sich selbst aber nur, wenn es nicht zu vermeiden war.



Wie bei allen Politika, immer schön fragen: cui bono?


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klostersander
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 03:17  
Das "Reinheitsgebot" ist heute verankert in § 9 der Bekanntmachung der Neufassung des Vorläufigen Biergesetzes vom 29. Juli 1993.
Dort heißt es:
"(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.
(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- und Invertzucker, sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig."
Diese korrekterweise als "Deutsches Reinheitsgebot" zu bezeichnende Formulierung ist dabei vom engeren Bayerischen Reinheitsgebot zu unterscheiden.

Deutsch oder Bayerisch? Der feine Unterschied

Der bedeutsamste Unterschied zwischen dem Bayerischen und dem Deutschen Reinheitsgebot liegt zunächst im Alter der Bestimmungen. Streng historisch betrachtet gibt es ein "Deutsches Reinheitsgebot von 1516" nämlich gar nicht, da außerhalb Bayerns die Verwendung von Malzsurrogaten wie auch von diversen Zusatzstoffen weit länger zulässig war als in Bayern.

In Württemberg wurde ein Verbot der Verwendung von Malzersatzstoffen zum Beispiel erst 1900 eingeführt. In Norddeutschland waren Malzsurrogate (Reis, grüne Stärke, Kartoffelmehl, ...) noch bis 1906 zugelassen. In einem Reichsgesetz von 1873 waren sie im Bereich der "Norddeutschen Brausteuergemeinschaft" sogar noch ausdrücklich unter Steuerpflicht gestellt worden.

Erst durch das Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 übernahm das Deutsche Reich für die Bierherstellung einheitlich das "Reinheitsgebot".


Im Reichsgesetzblatt Nr. 32 vom 12.06.1906 heißt es:
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, verordnen im Namen des Reiches nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, [...]
§1: Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.[...]"
Das Bayerische Reinheitsgebot ist also der Ursprung des sog. Deutschen Reinheitsgebotes.
Doch auch inhaltlich gibt es zwischen dem deutschen und dem (engeren) Bayerischen Reinheitsgebot Unterschiede:

Zum einen ist die außerhalb Bayerns bei der Herstellung obergäriger Biere zulässige Verwendung von "technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker" in Bayern verboten, zum anderen gilt dieses Reinheitsgebot in Bayern selbstverständlich zwingend auch für solche Biere, die zur Ausfuhr bestimmt sind, wohingegen außerbayerischen Brauereien bei für den Export produzierten Bieren die Möglichkeit einer Abweichung vom Reinheitsgebot eingeräumt wird (§9 Abs. (7) Satz 1 Vorl. BierG).

Bei Eintritt Bayerns in die Weimarer Republik 1918 sicherte sich der Freistaat Bayern den Fortbestand dieser ihm aus dem Eintritt in das Deutsche Reich zustehenden "Reservatrechte" für die künftige Bierherstellung auf der Grundlage des strengen, Bayerischen Reinheitsgebotes.

Selbst in Zeiten größter Not wie während und kurz nach den Weltkriegen haben Bayerns Brauer diese Grundsätze nie verletzt.

nachzulesen hier: http://www.friedenfelser.de/index.php?article_id=46

Gruß Matze


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Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und Hopfen.
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Bergbock
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 07:34  
Für die Schweiz gilt :

Zitat:
Art. 41 Anforderungen
1 Bier muss in der Regel klar sein. Bestimmte Biertypen (z.B. unfiltriertes Bier, Hefeweizenbier) dürfen Trübungen oder Ablagerungen aufweisen, die infolge eines speziellen Herstellungsverfahrens entstanden sind.

2 Die Würze wird aus Gersten- oder Weizenmalz hergestellt. Für sie können überdies folgende stärke- oder zuckerhaltigen Rohstoffe verwendet werden:

a.
Cerealien wie Gerste, Weizen, Mais, Reis;
b.
Zucker, Invertzucker, Dextrose, Glucosesirup bis höchstens 10 Massenprozent;
c.
Stärke bis höchstens 20 Massenprozent.
3 Für die Zubereitung der Würze dürfen Röstmalz und Röstmalzextrakte verwendet werden.

4 Der pH-Wert des Bieres darf bei der Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten 5,0 nicht übersteigen.

5 Der Gehalt an Kohlendioxid muss mindestens 0,3 Massenprozent betragen.

6 Bier muss aus einer Stammwürze von mindestens 10 Massenprozent hervorgegangen sein. Vorbehalten bleibt Artikel 42 Absätze 3 und 4.


Müsste den meisetn hier ja aus der Seele sprechen.
Wo genau Kräuter- und Fruchtzusätze behandelt werden, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Frank
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 07:42  
Der Spruch "gebraut nach dem bayrischen Reinheitsgebot von 1516" gehört verboten, vor allem auf Hefeweizen.
Kein Bier in Deutschland entspricht dieser Verordnung (soll der Deutsche Brauerbund mal ein Bier aus Gerste, Hopfen und Wasser brauen, da bin ich mal gespannt). Wem die Sache mit dem Hefeweizen und dem RHG Sprüchlein stinkt, der kann es übrigens hier kostenlos melden.

So, und jetzt kommt´s, ich hab mir die Sache gründlich überlegt und muss Jan Recht geben.
Das deutsche RHG gehört verschärft, und zwar ordentlich. Brauwasser, (von mir aus nur vermälztes) Getreide, unisomerisierter Hopfen und Hefe, das war´s. Brauwasser muss man aufbereiten dürfen, sonst können 90% aller Brauereien dicht machen.
Alles andere gehört raus, PVPP, Zuckercouleur, Süßstoff, Zucker, hat alles in einem traditionellen deutschen Bier nichts zu suchen. Genau so wenig die unsinnigen Vorschriften dass nur Gerste untergärig vergoren werden darf usw.
Wer nach diesem neuen RHG Bier braut, soll auf seine Flaschen schreiben dürfen "Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot" und fertig, da weiß jeder, was er hat. Dies wäre ein schöner Wettberwebsvorteil, vor allem auf dem deutschen Markt.

Wer jetzt aber andere Dinge ins Bier macht, schreibt den Spruch so wie überall auf dem Rest der bierbrauenden Welt nicht drauf, gibt alle Zusatzstoffe so weit möglich an, verkauft es als Bier und ebenfalls fertig. Ganz schlimme Sachen kann man ja immer noch verbieten.
Wär doch ne faire Sache.
Augustiner wird dann auch in 100 Jahren noch nach dem RHG brauen, Oettinger vermutlich seine Konsumenten glücklich machen und chemische Enzyme und Rohfrucht einsetzen und den Bierkastenpreis nochmal um 1 Euro senken und dies auf der Flasche angeben .
Jeder wüsste so, woran er ist. Kleinbrauereien könnten endlich anfangen legale kreative Experimentalbiere zu brauen und somit Nischen zu besetzen. Und ich müsste meine Triple und Witbiere nicht mehr selber brauen bzw von weit her importieren. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung wird immer noch voller Stolz nur noch RHG Bier kaufen und trinken und den Rest im Regal stehen lassen. Es gäb endlich in Deutschland ein Weihnachtsbier, das seinen Namen verdient, da es die entsprechenden Gewürze enthält usw.

Auf jeden Fall soll Schluß mit der verlogenen Augenwischerei sein. Dem Konsumenten vorzugaukeln, dass er mit Bier ein Produkt erwirbt, das nach einem 500 Jahre alten Lebensmittelgesetz hergestellt wurde, ist in meinen Augen Betrug.


Stefan


[Editiert am 22.11.2011 um 09:05 von Boludo]
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 09:30  

Zitat von Boludo, am 22.11.2011 um 07:42
[...]
Das deutsche RHG gehört verschärft, und zwar ordentlich.
[...]
Auf jeden Fall soll Schluß mit der verlogenen Augenwischerei sein. Dem Konsumenten vorzugaukeln, dass er mit Bier ein Produkt erwirbt, das nach einem 500 Jahre alten Lebensmittelgesetz hergestellt wurde, ist in meinen Augen Betrug.

:goodpost: *unterschreib*

Jan


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Wizzzz
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 10:06  
Mit sowas könnte ich mich auch anfreunden. Immerhin ist es im Grunde genau das was ich schon die ganze Zeit sage: Verpflichte die Hersteller dazu ein e VOLLSTÄNDIGE Zutatenliste aufs Ettiket zu schreiben.
Die Geschichte mit dem verschärften RHG ist dann nur noch die Kür. Sozusagen die Klassifizierung einer bestimmten Herstellungsmethode...


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Ein gutes Bier, maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht...
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 10:15  
Ausländische Brauereien dürfen in Deutschland übrigens nicht RHG konformes Bier tatsächlich auch als "Bier" bei uns verkaufen. Deutsche Brauereien dürfen das nicht, außer sie exportieren es ins Ausland.
Eigentlich ganz schön dumm, den deutschen Brauereien zu verbieten, nicht RHG konformes Bier als Bier zu bezeichnen und ein Wettbewerbsnachteil.

Zitat:
Am 12.3. 1987 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch ausländische Biere, die nicht dem deutschen Reinheitsgebot entsprechen, in Deutschland unter der Bezeichnung Bier verkaufen werden dürfen (EuGH, Rs. 178/84, Slg. 1987, 1227 [5]). Grundlage für dieses Urteil ist die im EWG-Vertrag verankerte Warenverkehrsfreiheit, nach der in einem Mitgliedsland rechtmässig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse auch in den anderen Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Anwendung des Reinheitsgebots auf importierte Biere seitens der Bundesrepublik Deutschland stellte also einen Verstoß gegen den EWG-Vertrag dar. Nach Einschätzung des EuGH lagen keine zwingenden Erfordernisse des Verbraucherschutzes vor, nach denen die Bezeichnung „Bier“ nur für solche Produkte zu rechtfertigten sei, die dem traditionellen deutschen Reinheitsgebot entsprechen. Im Sinne des Verbraucherschutzes seien die geltenden Kennzeichnungsregeln für entsprechende Brauerzeugnisse ausreichend, so der Kommentar des Gerichts. Bei Bieren, die in Deutschland verkauft werden sollen, müssen jedoch alle vom Reinheitsgebot abweichenden Stoffe auf dem Etikett angegeben werden. In Deutschland erzeugte Biere durften weiterhin nur Gerste, Hopfen, Wasser und Hefe enthalten.


Quelle

Stefan


[Editiert am 22.11.2011 um 10:26 von Boludo]
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 12:06  

Zitat von Wizzzz, am 22.11.2011 um 10:06
Verpflichte die Hersteller dazu ein e VOLLSTÄNDIGE Zutatenliste aufs Ettiket zu schreiben.

das mache ich bei meinen Bieren auch ganz konsequent - das löst immer wieder interessierte Nachfragen aus...


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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 12:22  
Guten Morgen!

Jetzt waer mir beinahe der Kaffee aus der Hand gefallen..... :thumbup:

Gruss

Jan
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 12:27  
@ boludo: der vorschlag ist nicht schlecht. dummerweise wird der dbb da was gegen haben, denn er müsste dann ja zugeben, die konsumenten jahzehntelang beschissen zu haben. :o
an sich wäre das aber eine regelung, mit der wohl alle leben könnten. vielleicht kommt sowas ja nach 2016.


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Schlupfer
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 13:27  
(Schon über 200 Beiträge zum RHG :puzz: / Jetzt will ich auch mal :)



Zitat von Boludo, am 22.11.2011 um 07:42
...Das deutsche RHG gehört verschärft, und zwar ordentlich. Brauwasser, (von mir aus nur vermälztes) Getreide, unisomerisierter Hopfen und Hefe, das war´s. Brauwasser muss man aufbereiten dürfen, sonst können 90% aller Brauereien dicht machen.
Alles andere gehört raus, PVPP, Zuckercouleur, Süßstoff, Zucker...Stefan


Wenn man das RHG so streng auslegen würde, dann aber bitte richtig. D. h. keine Wasseraufbereitung, denn das Wasser war ja mal charakteristisch für Pilsener, Dortmunder etc... Bierfiltration mit Kieselgur wäre auch verboten, denn Muscheln - und seien so noch so klein - haben im Bier nichts verloren! Gute Biere sind trübe Biere. Und die Taliban unter den RHG-Brauern würden ihre kupfernen Ionenschleudern (Sudwerke) zu Klangschalen verarbeiten damit Platz für inerte Glas oder Edelstahlgefäße ist. :P
Michael


[Editiert am 22.11.2011 um 14:42 von Schlupfer]
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 13:27  
Vielleicht könnte man die Sache wirklich etwas anheizen, in dem man sich hier beschwert von wegen Hefeweizen und 1516 ;)

Letztendlich wollen wir doch alle eine große Biervielfalt und keine giftigen Sachen im Bier.


Stefan
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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 14:18  

Zitat von JanBr, am 22.11.2011 um 12:22
Guten Morgen!

Jetzt waer mir beinahe der Kaffee aus der Hand gefallen..... :thumbup:

Warum? Ich hatte durchaus den Eindruck, daß sich fast alle Diskutanten einig sind, daß vollkommene Ehrlichkeit gegenüber dem Konsumenten unabdingbar ist.

z.B.: Zutaten: Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz (Pilsener Malz, Sauermalz, Karamellmalz), Hefe (S. cerevisae - Fermentis Safbrew WB-06, Hydrierungsmittel), Zucker, Hopfen (Spalter Select)

Leider lassen sich gerade die Anbieter der Reinzuchthefen (insbesondere Wyeast) nur sehr unvollständig dazu aus was außer der Hefe noch in ihren Kulturen enthalten ist.
Jan


[Editiert am 22.11.2011 um 14:18 von jmsanta]



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zoomer
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 14:34  
:goodpost: - wir sind auf dem richtigen weg.

Nur aendern wirds vermutlich nichts, leider.

In meinen Augen wird es nur eine Bewegung in dem dilemma geben, wenn es neben dem verschaerften RHG (da bin ich auch bei jan) eine Alternative gibt. Im Software bzw. im Copyright-Bereich gibt es sowas ja auch, verschiedene abstufungen von Lizenzen und Eigentumsansprüchen.

Warum geht man also nicht her und ruft eine angepasste Form von Vorgaben aus? Die koennte heissen "Hobbybrauers Qualitätsanspruch", "Bierkodex" oder wie auch immer. In der koennte man festschreiben was rein darf, und was nicht. Kurzform meinetwegen: alles natürlich - keine chemie .

Dann muesste man nicht immer den Kopf in der Deckung halten, wenn es Anfeindungen gibt, sondern mit stolzgeschwellter Brust sagen, gebraut nach dem HQ!, nach dem Kodex, ... da ist Geschmack und Qualität noch was Feineres als nach dem RHG.


[Editiert am 22.11.2011 um 15:30 von zoomer]
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grimbart
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 14:48  

Zitat von zoomer, am 22.11.2011 um 14:34

Warum geht man also nicht her und ruft eine angepasste Form von Vorgaben aus? Die koennte heissen "Hobbybrauers Qualitätsanspruch", "Bierkodex" oder wie auch immer. In der koennte man festschreiben was rein darf, und was nicht. Kurzform meinetwegen: alles natürlich - keine chemie .


Also sowas wie die CAMRA


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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 15:40  
sowas wie camra brauchen wir nicht - es gibt doch die dlg-prämierungen :thumbup:

im ernst: gibt ja die kampagne für gutes bier, www.kgbier.de
hat schon die richtigen ideen, aber viel zu wenig zulauf und derzeit noch zu wenig lobby.
vielleicht wäre der ansatz von der anderen seite der richtige: ein verbraucherforum, das sich für gutes bier einsetzt. die danske ølenthusiaster haben 20.000 mitglieder, die können a) schon was bewegen und sorgen b) dafür, dass microbreweries ordentlich zulauf haben.


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zoomer
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 15:42  
Na, vielleicht nicht ganz so weit wie CAMRA, aber im Rahmen einer Charta in der man sich verpflichtet sich an einige Regeln zu halten. Nicht dass das ansich nötig wäre, das wissen wir selber, aber so kann man zumindest auch an Unwissende kommunizieren, dass eine Abkehr von RHG nicht gleichzeitig pure Chemiepanscherei bedeuten muss, sondern ganz hervorragende Qualität aus guten Rohstoffen mit sich bringen kann.


[Editiert am 22.11.2011 um 15:43 von zoomer]
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 16:46  
Seit einem Jahr beschäftige ich mich mit dem Brauen. Seitdem verstehe ich das das RHG (und die entsprechenden Paragraphen des Biersteuergesetzes) absolut NICHT das ist was es vorgibt zu sein. Nur leider wurde mir von Kindesbeinen an indoktriniert, dass:
- deutsche Biere die Besten der Welt sind
- dies damit zu tun hat weil deutsche Brauer sich immer schon ans RHG gehalten haben
- ausländisches Bier nicht schmeckt weil die nicht brauen können und deswegen auch chemische Schaumstabilisatoren brauchen

Das wurde seit Ewigkeiten in die Köpfe der Konsumenten gehämmert. Und es wirkt! Sogar hier im Forum gibt es genügend Leute die es für eine edle Ehrensache halten nach RHG zu brauen... Was ich sagen will ist dass es ein verdammt langer Weg wäre den Leuten klarzumachen, dass das RHG eben kein Garant für leckeres Bier ist und der Umkehrschluß (Nix RHG --> schlechtes Bier) eben auch nicht gilt.

<sarkasmus>
Ich glaub ich werde heute abend eine schöne chemieverseuchte Tiefkühlpizza essen und dazu ein gutes Kromsteiner Premiumpils nach RHG trinken.
</sarkasmus>


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grimbart
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 17:03  
19.09.2011
DEUTSCHLAND: Bier-Rebellen fordern “Neue Offenheit” beim Reinheitsgebot

Wie das ZDF berichtet, stellt eine kleine aber zunehmend wachsende Zahl an Braumeistern das deutsche Reinheitsgebot von 1516 in Frage. Die Bier-Rebellen proben die beispielsweise die Zugabe von Obst, Kürbiskernen, Kaffee, Kakao, Hibiskus, Rosmarin und Chilli, um die Geschmacksvielfalt beim Bier in Deutschland zu erhöhen. Dabei gehe es keineswegs darum, Chemikalienbieren Tür und Tor zu öffnen. Die Befürworter einer neuen Offenheit plädieren vielmehr dafür, alle Formen von natürlichen und naturbelassenen Zutaten zum Brauprozess zuzulassen. Stabilisatoren, Konservierungsstoffe und sonstige chemische Zusätze sollten weiterhin verboten bleiben.

“Alles was natürlich ist und was gut schmeckt, gehört ins Bier. Wir brauchen ein Reinheitsgebot, aber ein Reinheitsgebot, das für natürliche Vielfalt steht und sicher festlegt, dass niemals genmanipulierte Rohstoffe verwendet werden.” sagt Markus Berberich, Geschäftsführer der Stralsunder Brauerei. Und Markus Lohner, Braumeister und Chef des Brau-Anlagenbauers Braukon aus Truchtlaching erklärt: “Nicht nach dem Reinheitsgebot zu brauen, heißt ja nicht, man experimentiert mit Chemikalien. Wo ist das Problem, ein Bier mit Kürbiskernen, ein Bier mit Erdbeeren zu machen?”

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Rechtsanwalt Peter Hahn, steht dieser neuen Offenheit skeptisch gegenüber: “Die deutsche Brauwirtschaft bekennt sich auch im 21. Jahrhundert uneingeschränkt zum Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516. Es steht für uns daher nicht zur Diskussion.” Dabei betont er, dass nach wie vor die gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung deutscher Biere für die deutschen Brauer egal welcher Größe bindend sind. Außerdem erwarte der deutschen Bierfreund ein deutsches Bier ohne Zusätze jeglicher Art: “Die deutschen Brauer werden kurz vor dem 500. Geburtstag des Reinheitsgebotes nicht daran rütteln.“, so Hahn.

globalmalt.de


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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 17:18  

Zitat von Schlupfer, am 22.11.2011 um 13:27

...... Und die Taliban unter den RHG-Brauern würden ihre kupfernen Ionenschleudern (Sudwerke) zu Klangschalen verarbeiten damit Platz für inerte Glas oder Edelstahlgefäße ist. :P
Michael


Jetzt hab ich mich vor lauter lachen verschluckt

Ich stell mir gerade ne Karawane von Hardcore Braumeistern vor....in seltsame Gewänder gewickelt..... die ihre Sudhausklangschalen zu murmeldnden RHG Gebeten erklingen lassen.....



Hare Krishna :D Doppel


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Am Wasser mag ich jeden Tropfen! Am liebsten mit viel Malz und Hopfen! "Ist auf meinem Mist gewachsen!"
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red_folder.gif erstellt am: 22.11.2011 um 18:56  

Zitat von grimbart, am 22.11.2011 um 17:03


Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Rechtsanwalt Peter Hahn, steht dieser neuen Offenheit skeptisch gegenüber: “Die deutsche Brauwirtschaft bekennt sich auch im 21. Jahrhundert uneingeschränkt zum Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516. Es steht für uns daher nicht zur Diskussion.” ... “Die deutschen Brauer werden kurz vor dem 500. Geburtstag des Reinheitsgebotes nicht daran rütteln.“, so Hahn.

globalmalt.de



logisch. denn mit tollem bier kann der dbb ja wohl kaum werben. und grad jetzt, wo sich alle schon so doll auf das rauschende fest 500 jahre rhg freuen, wollen ihnen einige ins essen spucken. pfui, was sind wir rücksichtslos und gemein.


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