Senior Member Beiträge: 284 Registriert: 26.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2014 um 15:30 |
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Sehr interessant, einmal nur zu wissen, welchen bürokratischen und
finanziellen Aufwand man betreiben muss, um seinen Überschuss ohne
schlechtes Gewissen verkaufen zu können. Wie Holger sagt: Man kann ja nicht
alles selber saufen.
Danke für die Dokumentation und viel Erfolg dabei
LG, Jcohen ____________________ ---
https://www.facebook.com/MattseerTerrassenbraeu
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Antwort 25 |
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Junior Member Beiträge: 42 Registriert: 20.12.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2014 um 15:58 |
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Abo
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Antwort 26 |
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Senior Member Beiträge: 344 Registriert: 7.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2014 um 19:13 |
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Abo. ____________________
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Antwort 27 |
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Senior Member Beiträge: 310 Registriert: 30.7.2013 Status: Offline
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erstellt am: 12.1.2014 um 19:39 |
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Zitat von sweet, am 12.1.2014 um
15:30 | Sehr interessant, einmal nur zu
wissen, welchen bürokratischen und finanziellen Aufwand man betreiben muss,
um seinen Überschuss ohne schlechtes Gewissen verkaufen zu können. Wie
Holger sagt: Man kann ja nicht alles selber saufen.
Danke für die Dokumentation und viel Erfolg dabei
LG, Jcohen |
Naja auf der einen Seite ist da gut das man nicht wie in anderen Ländern
einfach irgendwas gesundheitsgefährdendes zusammenpantschen kann und es
eine Art Kontrolle gibt, auf der anderen sind es wie angesprochen die hohen
Hürden die überwunden werden müssen.
Morgen rufe ich wie gesagt bei der Wirtschaftskammer an und frag nach der
passenden Gesellschaftsform. Ich halte euch auf dem laufenden.
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 893 Registriert: 25.5.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 12.1.2014 um 22:54 |
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Zitat von litschauer, am 11.1.2014 um
18:27 | Ja aber diese 200 Liter Anlagen kosten
ja schon 10K aufwärts. Ist es nicht törricht schon quasi "all-in" zu gehen
ohne mal die Akzeptanz des Produktes auszuloten? Sollte es gut gehen kann
ich die kleinere Maschine ja wieder veräussern und mich vergrößern. Sollte
es schiefgehen, jo mei dann ist der Schaden noch überschaubar.
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Mal einige "ketzerische" Fragen zwischendurch:
- Hast Du Erfahrung auf kleineren Anlagen?
- Kannst Du darauf eine gleichbleibende Qualität des "Produkts"
gewährleisten?
- Hast Du genug gekühlten Lagerplatz?
Denn wenn es so sein sollte, daß es beim Ausloten gut ankommt...dann sollte
es auch so bleiben. Und dann noch auf eine andere Anlage umstellen...das
birgt wieder so einige andere Risiken.
Die Sudgrösse ist bei den meisten kleineren Brauereien ja eher ein
untergeordnetes Problem (wenn man mal davon absieht, daß ein grösserer Sud
ja prinzipiell die gleiche Arbeit verursacht wie ein kleiner). Das weitaus
grösste Problem ist und bleibt die Lagerkapazität.
Harry
Edith: Die Gesellschaftsform ist im Moment wahrscheinlich als eher
zweitrangig zu betrachten. Eine GbR sollte da erstmal reichen, wenn ihr
mehrere Leute seid, ansonsten ein einfacher Gewerbeschein. Viel wichtiger
sind da die Anrufe beim Ordnungs- und Gesundheitsamt. Die können Dich auch
gut beraten, wie Deine Braustätte aussehen muss. (Abo)
[Editiert am 12.1.2014 um 22:57 von HarryHdf]
____________________ Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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Antwort 29 |
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Member Beiträge: 90 Registriert: 16.2.2013 Status: Offline
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erstellt am: 13.1.2014 um 01:10 |
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Antwort 30 |
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Senior Member Beiträge: 141 Registriert: 4.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2014 um 10:49 |
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oh - das hört sich ja interessant an, da bleib ich auch mal dran. ____________________ ...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für
ein oder zwei Bier.
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Antwort 31 |
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Senior Member Beiträge: 115 Registriert: 10.12.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2014 um 12:37 |
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ABO
[Editiert am 8.4.2014 um 19:50 von hanfkante]
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Antwort 32 |
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Senior Member Beiträge: 167 Registriert: 28.1.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.1.2014 um 12:38 |
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Ich bin ja noch völliger Neueinsteiger, allerdings habe auch ich den
Eindruck, dass beim gewerblichen Brauen der eigentliche Brauvorgang und die
Brauanlage das kleinste Problem darstellen. Lagerung, Abfüllung und
Flaschen (Reinigung, Pfand, Etiketten usw.) stellen wohl ein weitaus
größeres Problem dar.
Gibt es eigentlich zwischen dem reinen Heimbrauer (mit 200 Litern im Jahr)
und dem gewerblichen Brauer noch irgendwelche Abstufungen?
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Antwort 33 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 7.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2014 um 11:59 |
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200L/Jahr ist lediglich die Biermenge, für die ein Haus- bzw. Hobbybrauer
keine Biersteuern zahlen muss. Darüber hinaus zahlt Hobbybrauer dann den
Satz für Kleinstbrauereien - ergo die hälfte vom normalen Steuersatz.
Geregelt ist dann für Hobbybrauer nix mehr. Man darfs halt nicht verkaufen
(je nach Auslegung noch nicht mal aus der Braustätte bringen...) - und ab
wie viel hl man als gewerblich eingstuft wird, entscheidet am Ende der
Einzelfall.
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Antwort 34 |
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Junior Member Beiträge: 47 Registriert: 4.12.2012 Status: Offline
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erstellt am: 19.1.2014 um 14:22 |
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Meine Gedanken zum Thema Flaschen:
Die Flasche mitverkaufen, also einen Pfand das dem Wert der Flasche
entspricht. Das macht kaum jemand, weil es extrem unpopulär ist. Für einen
Einkaufswagen, will man ja auch nicht 50 EUR Pfand hinterlegen.
Eine Gasthausbrauerei hier um die Ecke macht das aber trotzdem. Dort kostet
die 0,75-l-Flasche 5 EUR. 3 fürs Bier 2 für die Flasche. Allerdings sind
die Flaschen für das Lokal sicher nur ein Nebengeschäft. Im wesentlichen
ist das ein Ausflugslokal. Ist eben ein netter Gedanke, daß man noch ein
paar Flaschen mitnehmen kann.
Oder eigenes "Gefäß" mitbringen lassen, sprich der Käufer sorgt sich um die
Flaschen und bekommt sein Bier drin abgefüllt. Funktioniert sicher besser,
wenn man lokale Stammkunden hat.
Abfüllen:
Vielleicht macht sich jemand mit der Geschäftsidee "Mobile Abfüllanlage"
selbständig?
Der Brauer braut und ruft dann den Abfüller, der kommt mit seiner Anlage im
Hänger und macht den Rest. Dazu braucht man natürlich eine gewisse Dichte
an Kleinbrauern, die nicht selbst abfüllen. Kommt ja vielleicht bald.
Ich habe soetwas schon für Apfelsaft gesehen. Man bringt die Äpfel aus dem
Garten hin und geht mit Saftflaschen wieder nach Hause.
____________________ Filtere nie ein Bier zum Scherz
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 578 Registriert: 12.9.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 19.1.2014 um 15:00 |
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Bei allen Berechnungen vergesst so etwas wie Abschreibung bzw Rücklagen für
Ersatzbeschaffung und Wartung aller Anlagen nicht. Eine EHDA Kalkulation
funktioniert auf Dauer nicht.
Auch Schwund ist nicht zu vernachlässigen. Sei es als Kostprobe und
Werbegeschenk, aber auch Sud mißlungen oder Flaschenbruch kann (und wird)
jedem passieren oder es wird im Rahmen der Haltbarkeit nicht alles
umgesetzt. Ich meine mal gelernt zu haben, dass in der
Lebensmittelproduktion 15-30% Schwund kalkuliert wird. Kommt mir zwar sehr
viel vor, aber eine Überschlagsrechnung hat in einem anderen Zusammenhang
gute 10% ergeben.
____________________ Gruß
Matthias
„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein
Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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Antwort 36 |
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Member Beiträge: 52 Registriert: 7.4.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 31.1.2014 um 17:40 |
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Hallo Litschauer,
läuft dein Projekt noch? Wär schön mal zu hören wies weitergeht...!
Viele Grüße, Markus
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Antwort 37 |
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Senior Member Beiträge: 232 Registriert: 10.3.2013 Status: Offline
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erstellt am: 31.1.2014 um 18:18 |
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Antwort 38 |
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Posting Freak Beiträge: 558 Registriert: 28.8.2009 Status: Offline
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erstellt am: 31.1.2014 um 19:47 |
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Hallo Kokonda,
der Füller ist aber leider nicht für Bier geeignet. Es handelt sich um
einen Falldruckfüller mit evtl. Vakuumzuschaltung. Der ist für Wein oder
Säfte geeignet, leider nicht für Bier. Da sollte es schon ein
Gegendruckfüller sein.
Gruß Globe
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Antwort 39 |
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Posting Freak Beiträge: 5619 Registriert: 12.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2014 um 08:25 |
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Oh, da bleib ich auch dran
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Antwort 40 |
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2014 um 09:32 |
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Abo
____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 41 |
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Junior Member Beiträge: 42 Registriert: 20.12.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2014 um 09:41 |
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Würde etz mal meinen Senft dazu geben. Habe bei der Stadt München mal
gefragt, was man da so braucht, um ne Brauerei zu eröffnen. Die haben auf
Grund ner EU-Vorschrift ne Abteilung "eingerichtetr", die StarUps aus einer
Hand Auskunft geben. Wollte Euch mal kurz die Antwort posten:
vielen Dank für Ihre Anfrage über Kontaktformular an den Einheitlichen
Ansprechpartner für Unternehmen der Landeshauptstadt München.
Baurechtliche Zulassung
Wenn Sie in ein Gebäude ziehen, dass zuvor keine Brauerei war, werden Sie
voraussichtlich eine baurechtliche Nutzungsänderung benötigen. Die
Nutzungsänderung muss vom Eigentümer der Flächen beantragt werden. Ob diese
Nutzungsänderung genehmigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. der
Beschaffenheit des Gebäudes, der Lage, der Umgebung etc.. Die
Nutzungsänderung ist bei der Lokalbaukommission (LBK) der Landeshauptstadt
München zu beantragen, Sie erhalten dort auch Beratung zu einer anvisierten
Fläche. Kontaktdaten und Öffnungszeiten der LBK finden Sie auf
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-un
d-Bauordnung/Lokalbaukommission/Servicezentrum.html. Falls Sie noch keine
Fläche haben sollten, können wir Ihnen gerne weiterhelfen, bitte nennen Sie
uns hierfür Ihre Kriterien (wie Quadratmeteranzahl, gewünschter Standort
innerhalb der Landeshaupstadt München etc.). An dieser Stelle ist noch
anzumerken, dass das kommerzielle Herstellen und der Vertrieb von
Lebensmitteln von Privatwohnungen aus nicht erlaubt ist.
Eine Brauerei ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG). Sie benötigen eine Genehmigung,
wenn Sie zwischen 200 und 3000 Hektoliter am Tag (20 000l - 300 000l am
Tag) brauen. Die Genehmigung erteilt für München das städtische Referat für
Gesundheit und Umwelt (RGU), hier können Sie sich an Herrn Höfler wenden:
Tel.: 233-47761. Im Rahmen der Genehmigung wird dann auch die
Baugenehmigung geprüft. Falls Sie unter die o.g. Mengen kommen, empfehlen
wir trotzdem eine Beratung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt
(RGU) bzgl. der evtl. Geruchsbelästigung. Hierfür können Sie sich an Frau
Schramm vom RGU wenden: Tel.: 233-47741.
Lebensmittelrecht / Hygienische Voraussetzungen
Außerdem ist bei der Erzeugung von Lebensmitteln immer
Hygiene-/Lebensmittelrecht zu beachten. Neben den hygienischen
Anforderungen an die Räume, brauchen auch alle Personen, die gewerbsmäßig
tätig sind und direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, vor
Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen
von diesem beauftragten Arzt. Informationen zum gewerbsmäßigen Umgang mit
Lebensmitteln und der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt finden Sie
unter nachfolgendem Link: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwalt
ungsreferat/Verbraucherschutz-und-Veterinaerwesen/Lebensmittelueberwachung.
html
Gesetzliche Vorschriften zur Zusammensetzung des Bieres finden Sie u.a. in
der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.ht
ml
Gewerberecht
Der Beruf des Brauers und Mälzers ist laut Handwerksordnung (HwO)
zulassungsfrei. Dennoch müssen Sie sich bei der Handwerkskammer eintragen
lassen. Informationen und Beratung durch die Handwerkskammer für München
und Oberbayern (HWK) finden Sie auf
http://www.hwk-muenchen.de/74,1860,778.html. Im Zuge der Eintragung des
zulassungsfreien Handwerks, können Sie auch dort die obligatorische
Gewerbeanmeldung tätigen.
Biersteuer
Eine Brauerei ist ein sog. Steuerlager. Das Betreiben von Steuerlagern
bedarf einer Erlaubnis. Der Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber ist
vor dem geplanten Betriebsbeginn beim zuständigen Hauptzollamt nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Detaillierte Informationen des Zolls
finden Sie auf
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakware
n-Kaffee/Steueraussetzung/Steuerlager/Erlaubnis-Verfahren/erlaubnis-verfahr
en_node.html.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Erstinformationen weiterhelfen. Sollten Sie
detaillierte Fragen haben oder andere Unterstützung benötigen, können Sie
sich gerne wieder an uns wenden. Ebenso, ist die Vereinbarung eines
persönlichen Termins bei uns möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Die Lokalbaukommission hat sich mir gegenüber weder telefonisch, noch per
Mail auf irgendein Statement eingelassen. Die wollen das Ganze in einem
persönlichen Gespräch klären...
Da Gruß!
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Antwort 42 |
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 20.3.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2014 um 11:47 |
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kenne ich zig Micros, die im Keller oder der
Garage brauen! ____________________ Es Grüßt Famulus Praxatorius (der Brauknecht)
In vino veritas -
In beer we trust
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Posting Freak Beiträge: 580 Registriert: 20.3.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2014 um 11:50 |
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Den Bulettenschein:
"Außerdem ist bei der Erzeugung von Lebensmitteln immer
Hygiene-/Lebensmittelrecht zu beachten. Neben den hygienischen
Anforderungen an die Räume, brauchen auch alle Personen, die gewerbsmäßig
tätig sind und direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, vor
Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen
von diesem beauftragten Arzt. Informationen zum gewerbsmäßigen Umgang mit
Lebensmitteln und der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt finden Sie
unter nachfolgendem"
braucht man meines Wissens nach auch nicht!
____________________ Es Grüßt Famulus Praxatorius (der Brauknecht)
In vino veritas -
In beer we trust
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Posting Freak Beiträge: 948 Registriert: 20.11.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2014 um 13:24 |
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Hallo Brauknecht,
das mit der Privatwohnung heißt meines Erachtens nur, dass wenn Du Dein
Bier verkaufen willst, Du es beispielsweise nicht in der heimischen Küche
brauen darfst (anderes Beispiel selbst hergestellte Marmeladen, Chutneys,
etc.). Es geht dabei vor allem darum, dass die Räumlichkeiten
ausschließlich für diesen angemeldeten Zweck der Herstellung dieses
Lebensmittels genutzt werden. Würde meine Waschküche im Haus zum Beispiel
alle hygienischen Erfordernisse erfüllen um darin gewerblich brauen zu
können, solange da eine Waschmaschine in der Ecke steht - no way...
Viele Grüße
Michael ____________________ Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Antwort 45 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 2.2.2014 um 13:33 |
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Zitat von brauknecht, am 2.2.2014 um
11:50 | Den Bulettenschein:
"Außerdem ist bei der Erzeugung von Lebensmitteln immer
Hygiene-/Lebensmittelrecht zu beachten. Neben den hygienischen
Anforderungen an die Räume, brauchen auch alle Personen, die gewerbsmäßig
tätig sind und direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, vor
Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen
von diesem beauftragten Arzt. Informationen zum gewerbsmäßigen Umgang mit
Lebensmitteln und der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt finden Sie
unter nachfolgendem"
braucht man meines Wissens nach auch nicht! |
Hallo,
doch, braucht man, allerdings wird das m.W. nicht kontrolliert, denn man
ist daztu eigenverantwortlich verpflichtet. Sollte mal jemand "zu
Schaden" kommen, ist die Versicherung fein raus.
Zitat von Dardan, am 2/2/2014 um 09:41
An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass das kommerzielle Herstellen und
der Vertrieb von Lebensmitteln von Privatwohnungen aus nicht erlaubt
ist.
kenne ich zig Micros, die im Keller oder der Garage brauen!
Ist doch kein Problem, wenn diese Räume als Braustätte angemeldet sind.
Ich würde bei einem gewerblichen Brauen kein Risiko eingehen und
irgendwelche "Hintertürchen" suchen oder irgendwelche Vorschriften etwas
"lasch" auslegen. Man ist halt wie oben schon erwähnt
eigenverantwortlich.
Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=21785____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 46 |
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Junior Member Beiträge: 42 Registriert: 20.12.2013 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 2.2.2014 um 19:40 |
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Ich kann Euch sagen, dass in München die Kontrolldichte extrem hoch ist.
Mir fallen auf Anhieb vier Behörden ein, deren Arbeitsfelder sich
überschneiden, welche einen Gewerbetreibenden besuchen
können/sollen/wollen. Da mit Hintertürchen zu arbeiten ist gar nicht mal so
ungefährlich.
Mich würde mal die Geschichte mit dem Zolllager interessieren. Verplomben
die da irgendwas? Kommt da alle paar Tage ein Zöllner vorbei und sagt: "
Griaß Goott! Pack aus die Zollfässer!"....Ich glaube, da muss ich mal
anfragen....(wenn diese Neugier nich immer wäre)...
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Antwort 47 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 2.2.2014 um 21:03 |
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Zitat von Dardan, am 2.2.2014 um
19:40 |
Mich würde mal die Geschichte mit dem Zolllager interessieren. Verplomben
die da irgendwas? Kommt da alle paar Tage ein Zöllner vorbei und sagt: "
Griaß Goott! Pack aus die Zollfässer!"....Ich glaube, da muss ich mal
anfragen....(wenn diese Neugier nich immer wäre)...
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Hallo,
das Zollager hört sich schlimmer an, wie es ist.
Das gebraute Bier wird nach genauer Menge und Stammwürze ins Biersteuerbuch
in die Spalte Zugang eingetragen. Gärung, Nachgärung und Reifung kostet
damit noch keine Biersteuer. Wird das Bier dem "Steuerlager" entnommen,
wird die Menge in den "Abgang" eingetragen und am Monatsende werden alle
Abgänge nach Menge und Stärke zusammengerechnet und mit dem entsprechenden
Formblatt dem Zoll mitgeteilt. Der errechnet die Biersteuer und schickt die
Rechnung. Am Jahresende wird ein Jahresabschluß gemacht. Die
Außendienstmitarbeiter können das Steuerlager und die angegebenen
Räumlichkeiten jederzeit kontrollieren oder eine Probe nehmen, um die
angegebene Stammwürze zu kontrollieren.
Ob sie auch eine "Sensorische Kontrolle" durchführen weiß ich nicht, aber
wenn sie alle 2 Wochen kommen sollten..............
Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht
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Antwort 48 |
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Senior Member Beiträge: 234 Registriert: 29.12.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 3.2.2014 um 11:51 |
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Zolllager ist aber auch kein absolutes Muß.
Ich hab mich mit unserem Zoll darauf verständigt, das ich "Braue ohne
Genehmigung". Das heißt, das ich jeden Sud beim Zoll gleich bezahle. Beim
Steuerlager muß man erst bezahlen, wenn man etwas aus dem Zolllager
herausnimmt. War mir zu aufwändig und die mögliche Ersparniss zu gering.
Bei 100Hl im Jahr mags anders aussehen. Aber da bin ich noch lange nicht
hin
Grüße,
Martin ____________________ I keep hitting escape, but I´m still here
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Antwort 49 |
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