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Autor: Betreff: Die Selbstständigkeitsvorbereitungen des Litschauers, Treibis & des Stammersdorfers
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sweet
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2014 um 15:30  
Sehr interessant, einmal nur zu wissen, welchen bürokratischen und finanziellen Aufwand man betreiben muss, um seinen Überschuss ohne schlechtes Gewissen verkaufen zu können. Wie Holger sagt: Man kann ja nicht alles selber saufen.
Danke für die Dokumentation und viel Erfolg dabei :thumbup:

LG, Jcohen


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Dardan
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2014 um 15:58  
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brewder
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smilies/thumbup.gif erstellt am: 12.1.2014 um 19:13  
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litschauer
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2014 um 19:39  

Zitat von sweet, am 12.1.2014 um 15:30
Sehr interessant, einmal nur zu wissen, welchen bürokratischen und finanziellen Aufwand man betreiben muss, um seinen Überschuss ohne schlechtes Gewissen verkaufen zu können. Wie Holger sagt: Man kann ja nicht alles selber saufen.
Danke für die Dokumentation und viel Erfolg dabei :thumbup:

LG, Jcohen


Naja auf der einen Seite ist da gut das man nicht wie in anderen Ländern einfach irgendwas gesundheitsgefährdendes zusammenpantschen kann und es eine Art Kontrolle gibt, auf der anderen sind es wie angesprochen die hohen Hürden die überwunden werden müssen.

Morgen rufe ich wie gesagt bei der Wirtschaftskammer an und frag nach der passenden Gesellschaftsform. Ich halte euch auf dem laufenden.
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HarryHdf
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red_folder.gif erstellt am: 12.1.2014 um 22:54  

Zitat von litschauer, am 11.1.2014 um 18:27
Ja aber diese 200 Liter Anlagen kosten ja schon 10K aufwärts. Ist es nicht törricht schon quasi "all-in" zu gehen ohne mal die Akzeptanz des Produktes auszuloten? Sollte es gut gehen kann ich die kleinere Maschine ja wieder veräussern und mich vergrößern. Sollte es schiefgehen, jo mei dann ist der Schaden noch überschaubar.


Mal einige "ketzerische" Fragen zwischendurch:
  • Hast Du Erfahrung auf kleineren Anlagen?
  • Kannst Du darauf eine gleichbleibende Qualität des "Produkts" gewährleisten?
  • Hast Du genug gekühlten Lagerplatz?

Denn wenn es so sein sollte, daß es beim Ausloten gut ankommt...dann sollte es auch so bleiben. Und dann noch auf eine andere Anlage umstellen...das birgt wieder so einige andere Risiken.
Die Sudgrösse ist bei den meisten kleineren Brauereien ja eher ein untergeordnetes Problem (wenn man mal davon absieht, daß ein grösserer Sud ja prinzipiell die gleiche Arbeit verursacht wie ein kleiner). Das weitaus grösste Problem ist und bleibt die Lagerkapazität.

Harry

Edith: Die Gesellschaftsform ist im Moment wahrscheinlich als eher zweitrangig zu betrachten. Eine GbR sollte da erstmal reichen, wenn ihr mehrere Leute seid, ansonsten ein einfacher Gewerbeschein. Viel wichtiger sind da die Anrufe beim Ordnungs- und Gesundheitsamt. Die können Dich auch gut beraten, wie Deine Braustätte aussehen muss. (Abo)


[Editiert am 12.1.2014 um 22:57 von HarryHdf]



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Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung (Oscar Wilde)
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lx69
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2014 um 01:10  
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monotonx
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2014 um 10:49  
oh - das hört sich ja interessant an, da bleib ich auch mal dran. :)


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...egal wie schwierig Ihr Leben auch sein mag, es ist immer noch Platz für ein oder zwei Bier.
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hanfkante
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2014 um 12:37  
ABO :)


[Editiert am 8.4.2014 um 19:50 von hanfkante]
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red_folder.gif erstellt am: 13.1.2014 um 12:38  
Ich bin ja noch völliger Neueinsteiger, allerdings habe auch ich den Eindruck, dass beim gewerblichen Brauen der eigentliche Brauvorgang und die Brauanlage das kleinste Problem darstellen. Lagerung, Abfüllung und Flaschen (Reinigung, Pfand, Etiketten usw.) stellen wohl ein weitaus größeres Problem dar.

Gibt es eigentlich zwischen dem reinen Heimbrauer (mit 200 Litern im Jahr) und dem gewerblichen Brauer noch irgendwelche Abstufungen?
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2014 um 11:59  
200L/Jahr ist lediglich die Biermenge, für die ein Haus- bzw. Hobbybrauer keine Biersteuern zahlen muss. Darüber hinaus zahlt Hobbybrauer dann den Satz für Kleinstbrauereien - ergo die hälfte vom normalen Steuersatz. Geregelt ist dann für Hobbybrauer nix mehr. Man darfs halt nicht verkaufen (je nach Auslegung noch nicht mal aus der Braustätte bringen...) - und ab wie viel hl man als gewerblich eingstuft wird, entscheidet am Ende der Einzelfall.
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2014 um 14:22  
Meine Gedanken zum Thema Flaschen:

Die Flasche mitverkaufen, also einen Pfand das dem Wert der Flasche entspricht. Das macht kaum jemand, weil es extrem unpopulär ist. Für einen Einkaufswagen, will man ja auch nicht 50 EUR Pfand hinterlegen.

Eine Gasthausbrauerei hier um die Ecke macht das aber trotzdem. Dort kostet die 0,75-l-Flasche 5 EUR. 3 fürs Bier 2 für die Flasche. Allerdings sind die Flaschen für das Lokal sicher nur ein Nebengeschäft. Im wesentlichen ist das ein Ausflugslokal. Ist eben ein netter Gedanke, daß man noch ein paar Flaschen mitnehmen kann.

Oder eigenes "Gefäß" mitbringen lassen, sprich der Käufer sorgt sich um die Flaschen und bekommt sein Bier drin abgefüllt. Funktioniert sicher besser, wenn man lokale Stammkunden hat.

Abfüllen:

Vielleicht macht sich jemand mit der Geschäftsidee "Mobile Abfüllanlage" selbständig?
Der Brauer braut und ruft dann den Abfüller, der kommt mit seiner Anlage im Hänger und macht den Rest. Dazu braucht man natürlich eine gewisse Dichte an Kleinbrauern, die nicht selbst abfüllen. Kommt ja vielleicht bald.

Ich habe soetwas schon für Apfelsaft gesehen. Man bringt die Äpfel aus dem Garten hin und geht mit Saftflaschen wieder nach Hause.


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Filtere nie ein Bier zum Scherz
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Malzwein
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red_folder.gif erstellt am: 19.1.2014 um 15:00  
Bei allen Berechnungen vergesst so etwas wie Abschreibung bzw Rücklagen für Ersatzbeschaffung und Wartung aller Anlagen nicht. Eine EHDA Kalkulation funktioniert auf Dauer nicht.

Auch Schwund ist nicht zu vernachlässigen. Sei es als Kostprobe und Werbegeschenk, aber auch Sud mißlungen oder Flaschenbruch kann (und wird) jedem passieren oder es wird im Rahmen der Haltbarkeit nicht alles umgesetzt. Ich meine mal gelernt zu haben, dass in der Lebensmittelproduktion 15-30% Schwund kalkuliert wird. Kommt mir zwar sehr viel vor, aber eine Überschlagsrechnung hat in einem anderen Zusammenhang gute 10% ergeben.


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Gruß
Matthias

„Bei uns hat das Bier gar keine Zeit, alt zu werden. Wozu dann also ein Haltbarkeitsdatum?“ (Max Streibl)
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red_folder.gif erstellt am: 31.1.2014 um 17:40  
Hallo Litschauer,

läuft dein Projekt noch? Wär schön mal zu hören wies weitergeht...!
Viele Grüße, Markus
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Kokonda
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red_folder.gif erstellt am: 31.1.2014 um 18:18  

Zitat:
Abfüllen:

Vielleicht macht sich jemand mit der Geschäftsidee "Mobile Abfüllanlage" selbständig?




http://www.carlklein.de/mobiler+abfuellservice/mobiler+abfuel lservice.html
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Globetrotter
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red_folder.gif erstellt am: 31.1.2014 um 19:47  
Hallo Kokonda,

der Füller ist aber leider nicht für Bier geeignet. Es handelt sich um einen Falldruckfüller mit evtl. Vakuumzuschaltung. Der ist für Wein oder Säfte geeignet, leider nicht für Bier. Da sollte es schon ein Gegendruckfüller sein.

Gruß Globe
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JanBr
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2014 um 08:25  
Oh, da bleib ich auch dran
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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2014 um 09:32  
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Beer ist the answer
...but I can't remember the question
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Dardan
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2014 um 09:41  
Würde etz mal meinen Senft dazu geben. Habe bei der Stadt München mal gefragt, was man da so braucht, um ne Brauerei zu eröffnen. Die haben auf Grund ner EU-Vorschrift ne Abteilung "eingerichtetr", die StarUps aus einer Hand Auskunft geben. Wollte Euch mal kurz die Antwort posten:

vielen Dank für Ihre Anfrage über Kontaktformular an den Einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmen der Landeshauptstadt München.

Baurechtliche Zulassung

Wenn Sie in ein Gebäude ziehen, dass zuvor keine Brauerei war, werden Sie voraussichtlich eine baurechtliche Nutzungsänderung benötigen. Die Nutzungsänderung muss vom Eigentümer der Flächen beantragt werden. Ob diese Nutzungsänderung genehmigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. der Beschaffenheit des Gebäudes, der Lage, der Umgebung etc.. Die Nutzungsänderung ist bei der Lokalbaukommission (LBK) der Landeshauptstadt München zu beantragen, Sie erhalten dort auch Beratung zu einer anvisierten Fläche. Kontaktdaten und Öffnungszeiten der LBK finden Sie auf http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-un d-Bauordnung/Lokalbaukommission/Servicezentrum.html. Falls Sie noch keine Fläche haben sollten, können wir Ihnen gerne weiterhelfen, bitte nennen Sie uns hierfür Ihre Kriterien (wie Quadratmeteranzahl, gewünschter Standort innerhalb der Landeshaupstadt München etc.). An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass das kommerzielle Herstellen und der Vertrieb von Lebensmitteln von Privatwohnungen aus nicht erlaubt ist.

Eine Brauerei ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG). Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie zwischen 200 und 3000 Hektoliter am Tag (20 000l - 300 000l am Tag) brauen. Die Genehmigung erteilt für München das städtische Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), hier können Sie sich an Herrn Höfler wenden: Tel.: 233-47761. Im Rahmen der Genehmigung wird dann auch die Baugenehmigung geprüft. Falls Sie unter die o.g. Mengen kommen, empfehlen wir trotzdem eine Beratung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) bzgl. der evtl. Geruchsbelästigung. Hierfür können Sie sich an Frau Schramm vom RGU wenden: Tel.: 233-47741.

Lebensmittelrecht / Hygienische Voraussetzungen

Außerdem ist bei der Erzeugung von Lebensmitteln immer Hygiene-/Lebensmittelrecht zu beachten. Neben den hygienischen Anforderungen an die Räume, brauchen auch alle Personen, die gewerbsmäßig tätig sind und direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt. Informationen zum gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln und der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt finden Sie unter nachfolgendem Link: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwalt ungsreferat/Verbraucherschutz-und-Veterinaerwesen/Lebensmittelueberwachung. html

Gesetzliche Vorschriften zur Zusammensetzung des Bieres finden Sie u.a. in der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/bierstdb/BJNR701350931.ht ml

Gewerberecht

Der Beruf des Brauers und Mälzers ist laut Handwerksordnung (HwO) zulassungsfrei. Dennoch müssen Sie sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Informationen und Beratung durch die Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) finden Sie auf http://www.hwk-muenchen.de/74,1860,778.html. Im Zuge der Eintragung des zulassungsfreien Handwerks, können Sie auch dort die obligatorische Gewerbeanmeldung tätigen.

Biersteuer

Eine Brauerei ist ein sog. Steuerlager. Das Betreiben von Steuerlagern bedarf einer Erlaubnis. Der Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber ist vor dem geplanten Betriebsbeginn beim zuständigen Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Detaillierte Informationen des Zolls finden Sie auf http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakware n-Kaffee/Steueraussetzung/Steuerlager/Erlaubnis-Verfahren/erlaubnis-verfahr en_node.html.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Erstinformationen weiterhelfen. Sollten Sie detaillierte Fragen haben oder andere Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne wieder an uns wenden. Ebenso, ist die Vereinbarung eines persönlichen Termins bei uns möglich.

Mit freundlichen Grüßen



Die Lokalbaukommission hat sich mir gegenüber weder telefonisch, noch per Mail auf irgendein Statement eingelassen. Die wollen das Ganze in einem persönlichen Gespräch klären...

Da Gruß!
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brauknecht
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:thumbdown:
Zitat von Dardan, am 2.2.2014 um 09:41
An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass das kommerzielle Herstellen und der Vertrieb von Lebensmitteln von Privatwohnungen aus nicht erlaubt ist.

kenne ich zig Micros, die im Keller oder der Garage brauen!


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brauknecht
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Den Bulettenschein:
"Außerdem ist bei der Erzeugung von Lebensmitteln immer Hygiene-/Lebensmittelrecht zu beachten. Neben den hygienischen Anforderungen an die Räume, brauchen auch alle Personen, die gewerbsmäßig tätig sind und direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt. Informationen zum gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln und der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt finden Sie unter nachfolgendem"
braucht man meines Wissens nach auch nicht!


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morpheus_muc
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2014 um 13:24  

Zitat von brauknecht, am 2.2.2014 um 11:47
:thumbdown:
Zitat von Dardan, am 2.2.2014 um 09:41
An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass das kommerzielle Herstellen und der Vertrieb von Lebensmitteln von Privatwohnungen aus nicht erlaubt ist.

kenne ich zig Micros, die im Keller oder der Garage brauen!


Hallo Brauknecht,

das mit der Privatwohnung heißt meines Erachtens nur, dass wenn Du Dein Bier verkaufen willst, Du es beispielsweise nicht in der heimischen Küche brauen darfst (anderes Beispiel selbst hergestellte Marmeladen, Chutneys, etc.). Es geht dabei vor allem darum, dass die Räumlichkeiten ausschließlich für diesen angemeldeten Zweck der Herstellung dieses Lebensmittels genutzt werden. Würde meine Waschküche im Haus zum Beispiel alle hygienischen Erfordernisse erfüllen um darin gewerblich brauen zu können, solange da eine Waschmaschine in der Ecke steht - no way...

Viele Grüße
Michael


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Zitat von brauknecht, am 2.2.2014 um 11:50
Den Bulettenschein:
"Außerdem ist bei der Erzeugung von Lebensmitteln immer Hygiene-/Lebensmittelrecht zu beachten. Neben den hygienischen Anforderungen an die Räume, brauchen auch alle Personen, die gewerbsmäßig tätig sind und direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt. Informationen zum gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln und der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt finden Sie unter nachfolgendem"
braucht man meines Wissens nach auch nicht!


Hallo,

doch, braucht man, allerdings wird das m.W. nicht kontrolliert, denn man ist daztu eigenverantwortlich verpflichtet. Sollte mal jemand "zu Schaden" kommen, ist die Versicherung fein raus.


Zitat von Dardan, am 2/2/2014 um 09:41
An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass das kommerzielle Herstellen und der Vertrieb von Lebensmitteln von Privatwohnungen aus nicht erlaubt ist.

kenne ich zig Micros, die im Keller oder der Garage brauen!


Ist doch kein Problem, wenn diese Räume als Braustätte angemeldet sind.
Ich würde bei einem gewerblichen Brauen kein Risiko eingehen und irgendwelche "Hintertürchen" suchen oder irgendwelche Vorschriften etwas "lasch" auslegen. Man ist halt wie oben schon erwähnt eigenverantwortlich.

Gruß hufpfleger,
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Dardan
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Ich kann Euch sagen, dass in München die Kontrolldichte extrem hoch ist. Mir fallen auf Anhieb vier Behörden ein, deren Arbeitsfelder sich überschneiden, welche einen Gewerbetreibenden besuchen können/sollen/wollen. Da mit Hintertürchen zu arbeiten ist gar nicht mal so ungefährlich.

Mich würde mal die Geschichte mit dem Zolllager interessieren. Verplomben die da irgendwas? Kommt da alle paar Tage ein Zöllner vorbei und sagt: " Griaß Goott! Pack aus die Zollfässer!"....Ich glaube, da muss ich mal anfragen....(wenn diese Neugier nich immer wäre)...
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red_folder.gif erstellt am: 2.2.2014 um 21:03  

Zitat von Dardan, am 2.2.2014 um 19:40

Mich würde mal die Geschichte mit dem Zolllager interessieren. Verplomben die da irgendwas? Kommt da alle paar Tage ein Zöllner vorbei und sagt: " Griaß Goott! Pack aus die Zollfässer!"....Ich glaube, da muss ich mal anfragen....(wenn diese Neugier nich immer wäre)...


Hallo,

das Zollager hört sich schlimmer an, wie es ist.
Das gebraute Bier wird nach genauer Menge und Stammwürze ins Biersteuerbuch in die Spalte Zugang eingetragen. Gärung, Nachgärung und Reifung kostet damit noch keine Biersteuer. Wird das Bier dem "Steuerlager" entnommen, wird die Menge in den "Abgang" eingetragen und am Monatsende werden alle Abgänge nach Menge und Stärke zusammengerechnet und mit dem entsprechenden Formblatt dem Zoll mitgeteilt. Der errechnet die Biersteuer und schickt die Rechnung. Am Jahresende wird ein Jahresabschluß gemacht. Die Außendienstmitarbeiter können das Steuerlager und die angegebenen Räumlichkeiten jederzeit kontrollieren oder eine Probe nehmen, um die angegebene Stammwürze zu kontrollieren.
Ob sie auch eine "Sensorische Kontrolle" durchführen weiß ich nicht, aber wenn sie alle 2 Wochen kommen sollten.............. ;)

Gruß hufpfleger,
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Zolllager ist aber auch kein absolutes Muß.

Ich hab mich mit unserem Zoll darauf verständigt, das ich "Braue ohne Genehmigung". Das heißt, das ich jeden Sud beim Zoll gleich bezahle. Beim Steuerlager muß man erst bezahlen, wenn man etwas aus dem Zolllager herausnimmt. War mir zu aufwändig und die mögliche Ersparniss zu gering. Bei 100Hl im Jahr mags anders aussehen. Aber da bin ich noch lange nicht hin :)

Grüße,
Martin


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