Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.4.2012 um 18:26 |
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Zitat von tinoquell, am 6.4.2012 um
09:59 | Ich rege mich nicht mehr auf, aber nur
zur Info Zitat: | Bierbrauen zu
Demonstrationszwecken in anderen Fällen als durch Haus- und
Hobbybrauer:
Wer Bier zu Demonstrationszwecken (Messeauftritte, Schaubrauen), für
Dorffeste und ähnliche, sporadische Veranstaltungen brauen will, hat dies
dem zuständigen Hauptzollamt unter Angabe des Zeitpunkts, Orts und der
Menge der beabsichtigten Bierherstellung vorher anzuzeigen.
Nach Abschluss der Veranstaltung (= Herstellung)ist unverzüglich eine
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck 2075 beim
zuständigen Hauptzollamt abzugeben und die Steuer sofort zu entrichten.
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HZA Erfurt.
Der Hinweis, dass wir ja nur Würze herstellten und kein Bier, wäre
"spitzfindig" und "zieht bei uns nicht" (in Erfurt).
Frohe Ostern! |
Tatsache ist, dass ihr vor Beginn der Veranstaltung erklärt habt, Bier
brauen zu wollen. Das ist schon mal eine Willenserklärung. Bemessen wird
die Steuer nach Menge und Grad Plato zum Zeitpunkt der Anstellung. Die
Anstellung findet aber nicht mehr auf der Veranstaltung statt, sondern bei
euch zuhause, was erst mal nicht von der Steuer befreit. Dort könnt ihr
euch aber entscheiden, auf die Fortführung der Produktion zu verzichten,
weil durch Oxidation beim Transport die Würze unbrauchbar geworden ist,
oder ihr entscheidet euch daraus einen steuerfreien Malztrunk herzustellen.
Ihr könnt den Sud auch unter zollamtlicher Aufsicht vernichten, das heißt
ihr kreuzt mit euren Kanistern beim Zollamt auf und kippt das dort unter
Anwesenheit eines Beamten ins Klo.
Wieviel Hektoliter habt ihr auf der Veranstaltung angesetzt? Einen hl oder
weniger? 1 hl kostet 4,77€ Biersteuer...
Ich würde mit der Behörde noch so etwa 3 Monate Schriftverkehr austauschen
und dann folgenden Dreizeiler schreiben:
"Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung geben wir auf dem
beigefügten Formblatt 2075 die geforderte Steuererklärung ab. Die
Steuerschuld beträgt 4,77€. Aufgrund der Geringfügigkeit bitten wir von
einer Erhebung abzusehen."
Sollten die dann tatsächlich auf die 4,77€ bestehen, würden sie sich
vollkommen der Lächerlichkeit preisgeben. Genau das sollte euer Ziel sein.
Natürlich gebt ihr das hinterher an die Presse, kompletter Bericht über den
mehrmonatigen Schriftverkehr wegen 4,77€
Seht das sportlich.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 225 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.4.2012 um 19:14 |
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Ich habe heute mal ganz dreist per mail für morgen einen Sud angemeldet, um
die Tolleranz meines HZA zu ermitteln, was die Zeitspanne der Voranmeldung
betrifft. Ich bin gespannt
Die Anwort kommt ja aber eh erst in frühestens vier Wochen...
lg ____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 226 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2012 um 09:30 |
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Ich habe übrigens dieses Jahr wieder ein ganze Pamphlet an Papier vom Zoll
(HZA-Nbg.) bekommen. Auf der letzten Seite ist folgender Hinweis zu
finden:
Zitat: | Hinweise
Die Herstellung von Bier gliedert sich in zwei Abschnitte: - Die Bereitung von Würze
- Die Vergärung der Würze zu Bier
Bei der Würze handelt es sich noch nicht um einen Steuergegenstand.
Deshalb ist es auch möglich, dass die Würze außerhalb des eigenen
Haushaltes bereitet wird.
Der Steuerlich bedeutsame Abschnitt der Bierherstellung ist die
Vergärung der Würze zu Bier.
Deshalb muss die Vergärung im eigenen Haushalt des Hobbybrauers
erfolgen. |
Das heißt also, dass ich sehr wohl meine Würze irgendwo Herstellen kann und
das dann in mein 2 hl Freikontingent fällt, wenn ich es eben zu Hause
vergäre.
[Editiert am 7.4.2012 um 09:31 von hiasl]
____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 227 |
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2012 um 10:21 |
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Dann sollte man dieses Schriftstück mal dem HZA Erfurt zur Verfügung
stellen, die scheinen das nicht zu kennen.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 228 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2012 um 12:28 |
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@Ruthard: das interessiert zumindest mein zuständiges HZA nicht, denn die
haben seinerzeit auf Bezahlung von satten 3,96 Euro bestanden. Meine Bitte
dieses wegen Geringfügigkeit nicht zu erheben, wurde mit Veweis auf
irgendwelchen Blablabla-Gründen lapidar aus dem Weg geräumt, ich solle
bitteschön zahlen. Also, die haben mit Lächerlichmachen nu überhaupt kein
Problem.
Hatte aber auch keinen Bock das öffentlich zu machen.
Probieren mit dem Bitte um Erlassen der Steuer würde ich das aber in jedem
Fall, denn es existiert ja der Passus "...kann Erleichterungen
erlassen...".
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.4.2012 um 14:23 |
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Kleinbeträge erlassen ist aber mit
"Erleichterungen erlassen" nicht gemeint. Es geht da vielmehr um
Vereinfachungen im Verfahren, beziehungsweise Verzicht auf Erhebungen oder
Erfassungen vom Grunde her. "Erleichterungen erlassen" ist das Gegenteil
von "Auflagen erteilen", die Aufforderung jeden einzelnen Sud anzumelden
ist eine solche Auflage und das gibt der Verordungstext gar nicht her.
Ich werde jedenfalls am 2. Januar 2013 meine Biersteuererklärung über die
im Jahr 2012 gebrauten 213 Liter abgeben und die Steuerschuld für die über
die Freimenge hinausgehenden 13 Liter bezahlen. Erklärt und versteuert
werden auch die Tauschbiere mit Braukameraden und Geburtstagsgeschenke für
Freunde, denn das ist kein eigener Verzehr. Eigener Verzehr ist nur das,
was die Wohnung über die Toilettenanlage verläßt. Dieses Tausch- und
Verschenkbier geht auch nicht von der Freimenge ab, das heißt ein Teil des
über die Freimenge hinaus gebrauten Bieres kann wieder der Freimenge
zugeschlagen werden. Das HZA wird noch viel Spaß mit mir haben.
Achja, so Formulierungen wie vom HZA Darmstadt "...ich erteile Ihnen die
jederzeit widerrufliche Genehmigung..." gehen schon mal gar nicht.
Bierbrauen von Hobby- und Heimbrauern ist genehmigungsfrei, folglich kann
eine nicht zu erteilende Genehmigung nicht widerrufen werden.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 230 |
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Posting Freak Beiträge: 3313 Registriert: 19.10.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.6.2012 um 18:12 |
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Ich bin jetzt bei 199 liter fur die jahre und muss zoll zahlen meine
naeschte brau tag. Ich bin nicht sicher was alle ich muss machen schrit fur
schrit fur die naeschte brau tag. Ein bissen hilfe bitte. ____________________ http://www.AmiHopfen.com
Hopfen vom Ami, aus Amiland und anderswo
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Posting Freak Beiträge: 3548 Registriert: 26.2.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.6.2012 um 19:32 |
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No worries with that, I will give you a hand to fill out the forms.
Cheers, Ruthard ____________________ Mein Blog: Brew24.com
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Antwort 232 |
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Posting Freak Beiträge: 801 Registriert: 12.3.2012 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.6.2012 um 21:09 |
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Solidarität aus den liberaleren Niederlanden! Hier muss man nur zahlen,
wenn man es auch verkaufen will (sehe ich ein). Dennoch frage ich mich, ob
ich als Grenzpendler, der regulär seine Steuern in Deutschland zahlt, dies
dann doch melden muss...wüsste auch nicht, ob die da nicht sogar Ansprüche
hätten. Davon abgesehen, dass ich bei Suden von 15-20L kein einziges Mal in
Deutschland dem Zollamt bescheid geben würde...aus Prinzip! Ist es denn
wirklich so, dass man den "Blockwart" um die Ecke wohnen hat, der einen
verpfeift? Kann man doch mit leckerem Bier bestechen
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Antwort 233 |
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Posting Freak Beiträge: 1442 Registriert: 10.4.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.6.2012 um 01:13 |
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Ich melde auch jeden Sud an. Eigentlich soll ich drei Tage vor dem Sud
anmelden. Die letzten Sude hatte ich allerdings teilweise erst am Brautag
gemeldet. Dann kam eine Email, mit den Regeln welche ich einzuhalten habe.
Daraufhin habe ich darum gebeten, am Brautag anmelden zu dürfen Zitat: | Guten Tag Herr Mies,
Oft weiß ich nicht genau wann ich brauen kann. Wenn ich drei Tage vorher
anmelde kann ich dann auch gegebenfalls den Brautag nicht wahrnehmen,
müsste
dann eine weitere Email schicken.
Ebenso habe ich die Brauzutaten zuhause und entscheide so je nach
Arbeitsvolumen spontan ob ich noch ein Bier brauen möchte. Dadurch wird
es
mir natürlich nicht möglich den Sud bereits 3 Tage vor Braubeginn
anzumelden.
Ist es möglich, dass ich weiterhin die Sude ggf. erst am Brautag
anmelden
kann?
Mit freundlichen Grüßen,
... |
Daraufhin kam seine Antwort promt Zitat: |
Sehr geehrter Herr ...,
da sie uns im Rahmen der Steueraufsicht die Möglichkeit geben müssen, das
gegebenenfalls ein Kollege der Außenprüfung am Tag des Brauvorgangs bei
Ihnen vorbeischauen kann benötigen wie diese 3 Tage vorlauf.
Wir werden vorläufig bis auf widerruf auf die 3 Tagepflicht verzichten.
Sie müssen im Gegenzug damit rechnen, dass sich ein Kollege der
Außenprüfung bei Ihnen im Rahmen der Steueraufsicht vorab melden kann.
Mit freundlichen Grüßen
...
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Ich weiß eigentlich nicht genau, was er mir damit sagen soll. Laut der
Email darf ich am Tag anmelden. Allerdings besteht die "Gefahr" dass
jederzeit einer von der Steueraufsicht vorbeikommen kann richtig? Können
die das nicht eh? Ob das jetzt von Vorteil war weiß ich nicht. Allerdings
kam bei meinem letzen Sud (am Abend des Brautages angemeldet) keine
Rückmeldung mehr. Läuft also... und wenn sie vorbeikommen wollen sollen sie
das machen ____________________ Mein Blog rund ums Bierbrauen!
http://freubreu.wordpress.com/
Besucht uns doch mal im Hobbybrauerchat, mittlerweile regelmäßig
besucht!
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&tid=10577
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Antwort 234 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 10.6.2012 um 09:17 |
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Ich habe mich mit meinem Zollamt auch auf Anmeldung zwischen Ausschlag und
Anstellen der Hefe geeinigt, mit genau derselben Argumentation. Und
vorbeikommen zur Kontrolle können die theoretisch eh jederzeit, aber da
glaube ich einfach praktisch nicht daran, daß das wegen der Mindermengen,
die wir so produzieren, überhaupt passiert.
Und wenn doch, zeige ich denen halt mein eines Gärgefäß mit 30l Kapazität.
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Antwort 235 |
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