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Autor: Betreff: Zollamt benachrichtigen
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 6.4.2012 um 18:26  

Zitat von tinoquell, am 6.4.2012 um 09:59
Ich rege mich nicht mehr auf, aber nur zur Info
Zitat:
Bierbrauen zu Demonstrationszwecken in anderen Fällen als durch Haus- und
Hobbybrauer:

Wer Bier zu Demonstrationszwecken (Messeauftritte, Schaubrauen), für Dorffeste und ähnliche, sporadische Veranstaltungen brauen will, hat dies dem zuständigen Hauptzollamt unter Angabe des Zeitpunkts, Orts und der Menge der beabsichtigten Bierherstellung vorher anzuzeigen.

Nach Abschluss der Veranstaltung (= Herstellung)ist unverzüglich eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck 2075 beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben und die Steuer sofort zu entrichten.


HZA Erfurt.

Der Hinweis, dass wir ja nur Würze herstellten und kein Bier, wäre "spitzfindig" und "zieht bei uns nicht" (in Erfurt).

Frohe Ostern!


Tatsache ist, dass ihr vor Beginn der Veranstaltung erklärt habt, Bier brauen zu wollen. Das ist schon mal eine Willenserklärung. Bemessen wird die Steuer nach Menge und Grad Plato zum Zeitpunkt der Anstellung. Die Anstellung findet aber nicht mehr auf der Veranstaltung statt, sondern bei euch zuhause, was erst mal nicht von der Steuer befreit. Dort könnt ihr euch aber entscheiden, auf die Fortführung der Produktion zu verzichten, weil durch Oxidation beim Transport die Würze unbrauchbar geworden ist, oder ihr entscheidet euch daraus einen steuerfreien Malztrunk herzustellen. Ihr könnt den Sud auch unter zollamtlicher Aufsicht vernichten, das heißt ihr kreuzt mit euren Kanistern beim Zollamt auf und kippt das dort unter Anwesenheit eines Beamten ins Klo.

Wieviel Hektoliter habt ihr auf der Veranstaltung angesetzt? Einen hl oder weniger? 1 hl kostet 4,77€ Biersteuer...

Ich würde mit der Behörde noch so etwa 3 Monate Schriftverkehr austauschen und dann folgenden Dreizeiler schreiben:

"Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung geben wir auf dem beigefügten Formblatt 2075 die geforderte Steuererklärung ab. Die Steuerschuld beträgt 4,77€. Aufgrund der Geringfügigkeit bitten wir von einer Erhebung abzusehen."

Sollten die dann tatsächlich auf die 4,77€ bestehen, würden sie sich vollkommen der Lächerlichkeit preisgeben. Genau das sollte euer Ziel sein. Natürlich gebt ihr das hinterher an die Presse, kompletter Bericht über den mehrmonatigen Schriftverkehr wegen 4,77€

Seht das sportlich.

Cheers, Ruthard


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ZeroDome
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red_folder.gif erstellt am: 6.4.2012 um 19:14  
Ich habe heute mal ganz dreist per mail für morgen einen Sud angemeldet, um die Tolleranz meines HZA zu ermitteln, was die Zeitspanne der Voranmeldung betrifft. Ich bin gespannt :cool:
Die Anwort kommt ja aber eh erst in frühestens vier Wochen...

lg


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Viele Grüße
Dominic
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2012 um 09:30  
Ich habe übrigens dieses Jahr wieder ein ganze Pamphlet an Papier vom Zoll (HZA-Nbg.) bekommen. Auf der letzten Seite ist folgender Hinweis zu finden:

Zitat:
Hinweise
Die Herstellung von Bier gliedert sich in zwei Abschnitte:
  • Die Bereitung von Würze
  • Die Vergärung der Würze zu Bier

Bei der Würze handelt es sich noch nicht um einen Steuergegenstand.
Deshalb ist es auch möglich, dass die Würze außerhalb des eigenen Haushaltes bereitet wird.

Der Steuerlich bedeutsame Abschnitt der Bierherstellung ist die Vergärung der Würze zu Bier.

Deshalb muss die Vergärung im eigenen Haushalt des Hobbybrauers erfolgen.


Das heißt also, dass ich sehr wohl meine Würze irgendwo Herstellen kann und das dann in mein 2 hl Freikontingent fällt, wenn ich es eben zu Hause vergäre.


[Editiert am 7.4.2012 um 09:31 von hiasl]



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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2012 um 10:21  
Dann sollte man dieses Schriftstück mal dem HZA Erfurt zur Verfügung stellen, die scheinen das nicht zu kennen.

Cheers, Ruthard


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2012 um 12:28  
@Ruthard: das interessiert zumindest mein zuständiges HZA nicht, denn die haben seinerzeit auf Bezahlung von satten 3,96 Euro bestanden. Meine Bitte dieses wegen Geringfügigkeit nicht zu erheben, wurde mit Veweis auf irgendwelchen Blablabla-Gründen lapidar aus dem Weg geräumt, ich solle bitteschön zahlen. Also, die haben mit Lächerlichmachen nu überhaupt kein Problem.
Hatte aber auch keinen Bock das öffentlich zu machen.

Probieren mit dem Bitte um Erlassen der Steuer würde ich das aber in jedem Fall, denn es existiert ja der Passus "...kann Erleichterungen erlassen...".

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 7.4.2012 um 14:23  

Zitat von tauroplu, am 7.4.2012 um 12:28
Probieren mit dem Bitte um Erlassen der Steuer würde ich das aber in jedem Fall, denn es existiert ja der Passus "...kann Erleichterungen erlassen...".

Kleinbeträge erlassen ist aber mit "Erleichterungen erlassen" nicht gemeint. Es geht da vielmehr um Vereinfachungen im Verfahren, beziehungsweise Verzicht auf Erhebungen oder Erfassungen vom Grunde her. "Erleichterungen erlassen" ist das Gegenteil von "Auflagen erteilen", die Aufforderung jeden einzelnen Sud anzumelden ist eine solche Auflage und das gibt der Verordungstext gar nicht her.

Ich werde jedenfalls am 2. Januar 2013 meine Biersteuererklärung über die im Jahr 2012 gebrauten 213 Liter abgeben und die Steuerschuld für die über die Freimenge hinausgehenden 13 Liter bezahlen. Erklärt und versteuert werden auch die Tauschbiere mit Braukameraden und Geburtstagsgeschenke für Freunde, denn das ist kein eigener Verzehr. Eigener Verzehr ist nur das, was die Wohnung über die Toilettenanlage verläßt. Dieses Tausch- und Verschenkbier geht auch nicht von der Freimenge ab, das heißt ein Teil des über die Freimenge hinaus gebrauten Bieres kann wieder der Freimenge zugeschlagen werden. Das HZA wird noch viel Spaß mit mir haben. :P

Achja, so Formulierungen wie vom HZA Darmstadt "...ich erteile Ihnen die jederzeit widerrufliche Genehmigung..." gehen schon mal gar nicht. Bierbrauen von Hobby- und Heimbrauern ist genehmigungsfrei, folglich kann eine nicht zu erteilende Genehmigung nicht widerrufen werden.

Cheers, Ruthard


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Birk
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red_folder.gif erstellt am: 9.6.2012 um 18:12  
Ich bin jetzt bei 199 liter fur die jahre und muss zoll zahlen meine naeschte brau tag. Ich bin nicht sicher was alle ich muss machen schrit fur schrit fur die naeschte brau tag. Ein bissen hilfe bitte.


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Brauwolf
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red_folder.gif erstellt am: 9.6.2012 um 19:32  
No worries with that, I will give you a hand to fill out the forms.

Cheers, Ruthard


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darkenemy
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red_folder.gif erstellt am: 9.6.2012 um 21:09  
Solidarität aus den liberaleren Niederlanden! Hier muss man nur zahlen, wenn man es auch verkaufen will (sehe ich ein). Dennoch frage ich mich, ob ich als Grenzpendler, der regulär seine Steuern in Deutschland zahlt, dies dann doch melden muss...wüsste auch nicht, ob die da nicht sogar Ansprüche hätten. Davon abgesehen, dass ich bei Suden von 15-20L kein einziges Mal in Deutschland dem Zollamt bescheid geben würde...aus Prinzip! Ist es denn wirklich so, dass man den "Blockwart" um die Ecke wohnen hat, der einen verpfeift? Kann man doch mit leckerem Bier bestechen :D
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Advanced
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red_folder.gif erstellt am: 10.6.2012 um 01:13  
Ich melde auch jeden Sud an. Eigentlich soll ich drei Tage vor dem Sud anmelden. Die letzten Sude hatte ich allerdings teilweise erst am Brautag gemeldet. Dann kam eine Email, mit den Regeln welche ich einzuhalten habe. Daraufhin habe ich darum gebeten, am Brautag anmelden zu dürfen
Zitat:
Guten Tag Herr Mies,

Oft weiß ich nicht genau wann ich brauen kann. Wenn ich drei Tage vorher
anmelde kann ich dann auch gegebenfalls den Brautag nicht wahrnehmen, müsste
dann eine weitere Email schicken.

Ebenso habe ich die Brauzutaten zuhause und entscheide so je nach
Arbeitsvolumen spontan ob ich noch ein Bier brauen möchte. Dadurch wird es
mir natürlich nicht möglich den Sud bereits 3 Tage vor Braubeginn
anzumelden.

Ist es möglich, dass ich weiterhin die Sude ggf. erst am Brautag anmelden
kann?

Mit freundlichen Grüßen,
...


Daraufhin kam seine Antwort promt
Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,

da sie uns im Rahmen der Steueraufsicht die Möglichkeit geben müssen, das gegebenenfalls ein Kollege der Außenprüfung am Tag des Brauvorgangs bei Ihnen vorbeischauen kann benötigen wie diese 3 Tage vorlauf.

Wir werden vorläufig bis auf widerruf auf die 3 Tagepflicht verzichten.

Sie müssen im Gegenzug damit rechnen, dass sich ein Kollege der Außenprüfung bei Ihnen im Rahmen der Steueraufsicht vorab melden kann.

Mit freundlichen Grüßen
...


Ich weiß eigentlich nicht genau, was er mir damit sagen soll. Laut der Email darf ich am Tag anmelden. Allerdings besteht die "Gefahr" dass jederzeit einer von der Steueraufsicht vorbeikommen kann richtig? Können die das nicht eh? Ob das jetzt von Vorteil war weiß ich nicht. Allerdings kam bei meinem letzen Sud (am Abend des Brautages angemeldet) keine Rückmeldung mehr. Läuft also... und wenn sie vorbeikommen wollen sollen sie das machen ;)


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Mein Blog rund ums Bierbrauen!
http://freubreu.wordpress.com/

Besucht uns doch mal im Hobbybrauerchat, mittlerweile regelmäßig besucht!
http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre ad&tid=10577
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 10.6.2012 um 09:17  
Ich habe mich mit meinem Zollamt auch auf Anmeldung zwischen Ausschlag und Anstellen der Hefe geeinigt, mit genau derselben Argumentation. Und vorbeikommen zur Kontrolle können die theoretisch eh jederzeit, aber da glaube ich einfach praktisch nicht daran, daß das wegen der Mindermengen, die wir so produzieren, überhaupt passiert.

Und wenn doch, zeige ich denen halt mein eines Gärgefäß mit 30l Kapazität.
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