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Seite 8 von 10   «  6  7  8  9  10  »     
Autor: Betreff: Zollamt benachrichtigen
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 23:00  

Zitat von mibi-xxl, am 5.10.2011 um 22:29
Um echte Lobbyarbeit leisten zu können sind wir wahrscheinlich noch zu wenig, bzw. die Braulobby zu mächtig.

Ich glaube nicht, daß die Braulobby aktiv Erleichterungen für Hobbybrauer verhindert, denn für die großen der Branche sind wir trotz steigender Zahl noch zu unbedeutend und die kleinen Brauereien sehen uns eher als Verbündete gegeüber den großen, denn als Gegner, weil wir in unserem jeweiligen Umfeld die Sinne für gutes Bier schärfen, aber den daraus erwachsenden Bedarf an solchem gar nicht selbst decken können.

Um echte Lobbyarbeit zu leisten wäre meines Erachtens die VHD prädestiniert. Allerdings muß ich zu meiner Schande gestehen, daß ich mich immer noch nicht aufraffen konnte, dort Mitglied zu werden. Ich vermisse aber in der aktuellen Verenssatzung das Ziel, die Interessen der Hobbybrauer gegenüber Politik und (Zoll-)Verwaltung zu vertreten und auf Verbesserungen in den Gesetzen und bei deren Anwendung hinzuwirken.
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 23:08  

Zitat von peter1, am 5.10.2011 um 20:26
Hallo zusammen,

irgendwo habe ich hier mal gelesen, dass vernichtetes Bier nicht versteuert werden muss, dass die Vernichtung aber unter Aufsicht des HZA erfolgen muss, wofür wiederum Gebühren fällig werden, die höher sind als die Biersteuer (Ist ja auch klar, wenn da extra jemand anreisen muss, um zuzusehen, wie das Bier ins Klo geschüttet wird.).

Viele Grüße
Peter


Hallo,

ich hab mal einen Sud (allerdings gewerblich) unter Zollaufsicht vernichtet, hat nichts gekostet und ist mir wieder gut geschrieben worden, mußte nur einen Termin ausmachen der 3 oder 4 Wochen gedauert hat.

Lange vorher hab ich mal einen Sud als Hobbybrauer vernichtet und dem Zoll die entsprechende Mitteilung mit Bild von mir und einem "Feldwebel" auf dem Gulli geschickt. Die Menge ist ausnahmsweise nicht auf die Freigrenze angerechnet worden, sollte aber nächstens vorher angezeigt werden

Und, ich komm mit den Zollbeamten bisher wirklich gut aus, die machen ihre Arbeit und müssen ihre Vorschriften beachten, sind aber immer hilfsbereit, nehmen sich Zeit und erklären auch mal die manchmal etwas undurchsichtigen Formulare.
Das mußte ich jetzt doch mal loswerden

Ich komme aus einem ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern, den "kleinen Beamten" Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da läuft man in 'ne Gummiwand rein und trifft nur die Falschen.

Wenn Mehrarbeit, dann müßte jeder jeden Monat an irgendeinen Politiker schreiben und die zur Weißglut treiben bis die graue Haare bekommen, aber die haben auch Sekrtärinnen mit 'nem Rundordner als Ablage :thumbdown:

Gruß hufpfleger


[Editiert am 5.10.2011 um 23:19 von hufpfleger]



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frikadellenschmied
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 07:31  

Zitat von hufpfleger, am 5.10.2011 um 23:08
.....

Ich komme aus einem ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern, den "kleinen Beamten" Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da läuft man in 'ne Gummiwand rein und trifft nur die Falschen. ..


Das kann ich nicht bestätigen ... der "kleine Beamte" war nach x mails und Telefonaten sowas von nett ... und hat Erleichterungen zugelassen! ( einmalige Anmeldung Anfang des Jahres, Abrechnung am Ende des Jahres!)

btw .. das Thema hatten wir schonmal: http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre ad&fid=1&tid=4865&page=12&orderdate=ASC


Politiker ansprechen? Muuaahhhaa .. ein Staatssekretär war hier vor Ort, hat sich das Bier munden lassen und ..... NIX! Antwort von seinem Referenten, der nur Gesetzestexte zitierte. Ergo: der "kleine Beamte" ......... ;)


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Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan scheisse schmeckt!
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Antonius
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 08:11  

Zitat:
Ich komme aus einem ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern, den "kleinen Beamten" Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da läuft man in 'ne Gummiwand rein und trifft nur die Falschen. .
Das kann ich nicht bestätigen ... der "kleine Beamte" war nach x mails und Telefonaten sowas von nett ... und hat Erleichterungen zugelassen! ( einmalige Anmeldung Anfang des Jahres, Abrechnung am Ende des Jahres!)
Politiker ansprechen? Muuaahhhaa .. ein Staatssekretär war hier vor Ort, hat sich das Bier munden lassen und ..... NIX! Antwort von seinem Referenten, der nur Gesetzestexte zitierte. Ergo: der "kleine Beamte" ......... ;)


Hey kommt den keiner aus Berlin und ist zufällig jetzt im Landtag dort als PIRAT, dann könnte man dort doch schon mal anfangen entsprechende Gesetzesänderungen einzureichen. Ich meine die wollen doch auch das kiffen legalisieren dann könnten Sie doch auch auf Ungleichgewicht zwischen Bier und Weinsteuer na sagen wir hinweisen und so eine Änderung zu unseren Gunsten ins Rollen bringen.
:puzz: ist das jetzt ne blöde Idee :question:

MvG Antonius


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Als ich von den schlimmen Folgen des trinkens laß
gab ich sofort das lesen dran.
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 09:41  
Das BierStG ist ein Bundesgesetz, da helfen Abgeordnete im Landtag leider gar nichts.
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rmax
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smilies/tongue.gif erstellt am: 6.10.2011 um 09:46  
Aber die Chanchen für die nächste Bundestagswahl stehen ja auch nicht schlecht, wenn man den aktuellen Umfragen glauben darf...
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 09:57  

Zitat von frikadellenschmied, am 6.10.2011 um 07:31

Zitat von hufpfleger, am 5.10.2011 um 23:08
.....

Ich komme aus einem ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern, den "kleinen Beamten" Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da läuft man in 'ne Gummiwand rein und trifft nur die Falschen. ..


Das kann ich nicht bestätigen ... der "kleine Beamte" war nach x mails und Telefonaten sowas von nett ... und hat Erleichterungen zugelassen! ( einmalige Anmeldung Anfang des Jahres, Abrechnung am Ende des Jahres!)


Hallo,

war wohl was unverständlich geschrieben, ich meinte, der kleine Beamte kann auf Grund der Mehrarbeit keine Änderungen im System durchsetzen, er hat halt nur mehr Arbeit und seine Vorgesetzten melden nach oben: alles ok! Schließlich will ja jede Abteilung besser dastehen wie die Anderen...........

Gruß hufpfleger


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jmsanta
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 16:39  

Zitat von jmsanta, am 12.8.2011 um 11:59

Zitat von ZeroDome, am 6.8.2011 um 16:29

Zitat:
Derartige "Drohungen" hat das HZA Aachen nicht ausgesprochen sondern mir formlos 2 hl/Jahr genehmigt.

Musst du jeden Sud einzeln per Brief anmelden? Bei mir ist auch das HZA Aachen zuständig. Habe aber keine Bemühungen gemacht, obs auch anders gehen würde.

nein

und jetzt sehe sie es anders...
vor ca. 14 Tagen habe ich mich wieder beim HZA Aachen gemeldet.
Im Antwortschreiben stand nun explizit, daß ich mich nicht jährlich, sondern kalenderjährlich (mehrfach unterstrichen) zu melden habe. Im Anhang ein Formular mit dem ich jeden einzelnen Sud mit Menge, Bierart (Schank-, Voll-, Starkbier) und Herstellungsdatum vorab anmelden muss. :thumbdown:

Nunja, die Gedanken sind frei...


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 16:56  

Zitat von jmsanta, am 6.10.2011 um 16:39
Im Antwortschreiben stand nun explizit, daß ich mich nicht jährlich, sondern kalenderjährlich (mehrfach unterstrichen) zu melden habe.

Worin besteht der Unterschied? Hast Du bisher immer erst 12 Monate nach der letzten Meldung wieder von Dir hören lassen, auch wenn Du im neuen Kalenderjahr bereits gebraut hattest oder war das Dein erster Sud in 2011?

Zitat:
Im Anhang ein Formular mit dem ich jeden einzelnen Sud mit Menge, Bierart (Schank-, Voll-, Starkbier) und Herstellungsdatum vorab anmelden muss.

Daß Du jeden einzelnen Sud anmelden mußt, darf das HZA durchaus fordern. Nur (kalender-)jährliche Meldungen zu fordern ist eine Erleichterung, die es zulassen kann aber nicht muß.

Wegen der Bierarten würde ich aber nochmal nachhaken, denn das BierStG kennt schon seit langem keine Bierarten mehr, sondern besteuert direkt nach Stammwürze, aber selbst die ist innerhalb der Freimenge belanglos. Sieht mir danach aus, als hätte Dein HZA da noch ein uraltes Formular in Gebrauch. Außerdem sind diese Formulare eher als Gestaltungsvorschlag zu sehen, im Gegensatz zur Biersteueranmeldung und Biersteuererklärung gibt es für die Anzeige des Beginns der Herstellung von Bier nämlich keinen Zwang zur Verwendung eines bestimmten Formulars.


[Editiert am 6.10.2011 um 17:00 von rmax]
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 17:03  
Hab jetzt auch mal das Zollamt kontaktiert (Landshut) und die waren wirklich sehr freundlich. Mir wurden sofort Informationen zugesendet und eben ein Formular.
Dieses muss ich ausfüllen und jeden Sud anmelden. Per email wäre das zwar praktischer, aber mei...hilft nicht.

Ich werde in nächster Zeit öfter brauen und dann evtl wegen Anmeldung per e-mail anfragen, was die Sache deutlich unkomplizierter machen würde. Aber selbst wie es jetzt ist, ists eigtl kein Problem

Gut Sud
Matthias


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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 18:53  

Zitat von rmax, am 6.10.2011 um 16:56

Zitat:
Im Anhang ein Formular mit dem ich jeden einzelnen Sud mit Menge, Bierart (Schank-, Voll-, Starkbier) und Herstellungsdatum vorab anmelden muss.

Daß Du jeden einzelnen Sud anmelden mußt, darf das HZA durchaus fordern. Nur (kalender-)jährliche Meldungen zu fordern ist eine Erleichterung, die es zulassen kann aber nicht muß.


Auf die Gefahr hin, mich da zu wiederholen: aber wo steht das bitteschön? Auf der offiziellen Webseite:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftst offe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html

steht jedenfalls nur etwas davon, daß man für das Kalenderjahr die geschätzte Gesamtmenge anmelden muß, sowie bei Überschreitung der Freimenge ein Formular ausfüllen und seine Steuern zahlen. Da steht nichts von der Anmeldung jedes einzelnen Sudes.

Zitat:
Wegen der Bierarten würde ich aber nochmal nachhaken, denn das BierStG kennt schon seit langem keine Bierarten mehr, sondern besteuert direkt nach Stammwürze, aber selbst die ist innerhalb der Freimenge belanglos. Sieht mir danach aus, als hätte Dein HZA da noch ein uraltes Formular in Gebrauch.


Mich würde nicht wundern, wenn sie auch noch uralte, gesetzlich längst überholte Verfahren in Gebrauch hätten.

Hat denn keiner von euch, denen diese Schikane auferlegt wird, Lust, das mal auszudiskutieren? Ich sehe da mehrere Wege, je nach persönlichen Präferenzen und Sympathiepunkten des Sachbearbeiters.

Nummer 1: lieb fragen. "Lieber Zoll, ich habe gehört, andere HZA erlassen Erleichterungen nach §41 (2) Satz 3 BierStV, und alle meine Freunde müssen auch nur einmal im Jahr sich melden. Darf ich auch Erleichterungen haben?". Nummer 2: formal, aber rechtlich unwirksam: "Bitte erläutern sie mir, aufgrund welcher Grundlage ich zur Abgabe einzelner Erklärungen verpflichtet bin." Nummer 3: formal und wirksam: "Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die mir von Ihnen per Schreiben vom xx.xx. auferlegte Pflicht, die Bierherstellung fallweise im Voraus anzuzeigen, da es dieser an der entsprechenden gesetzlichen Grundlage mangelt."

Und dann gibt es da natürlich noch den Weg von oben. Nummer 4: offizielle Anfrage bei der Bundesfinanzdirektion, Abteilung Zentrale Facheinheit, Fachpaket Verbrauchssteuerrecht. Deren Aufgabe ist es nämlich, für die bundesweit einheitliche Rechtsanwendung und -auslegung zu sorgen. Die sollen mal beantworten, wie das nun gemeint ist, und im Zweifel mal eine Dienstanweisung an die nachgeordneten Behörden schreiben.

Nummer 5: eine Anzeige beim Bundesrechnungshof. Es sind ja schließlich unser aller Steuergelder, die da sinnlos verschwendet werden. Und Steuerverschwendung ist nun mal nicht legal.

Wenn das alles nicht fruchtet, bleibt noch Nummer 6: mal mit dem Bundesfinanzministerium reden. Die hier von manchen HZA merkwürdig ausgelegte Vorschrift ist ja eine vom Finanzministerium erlassene Verordnung. Sollen sie sich halt mal präziser ausdrücken.

Ich persönlich würde ja erst mal mündlich 1 und 2 probieren, und bei der Gelegenheit versuchen, herauszufinden, was denn so die Befindlichkeiten des Sachbearbeiters sind. Macht der das einfach schon immer so und muss vielleicht mal vorsichtig auf die Möglichkeit des Erlasses von Erleichterungen hingewiesen werden? Gibt es da vielleicht eine Ansage seines Chefs, wie das zu handhaben ist, und muß man mit dem mal reden? Weiß er überhaupt, was er da tut?

Wenn das mit dem Gespräch nichts fruchtet, würde ich direkt zu 3 übergehen. Bitte beachten: die Frist für Widersprüche ist ein Monat nach Beginn der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, also Zustellung des Briefes.

Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung, Füllhöhenschwankungen sind transportbedingt.
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jmsanta
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Zitat von rmax, am 6.10.2011 um 16:56
Worin besteht der Unterschied? Hast Du bisher immer erst 12 Monate nach der letzten Meldung wieder von Dir hören lassen, auch wenn Du im neuen Kalenderjahr bereits gebraut hattest oder war das Dein erster Sud in 2011?


Diese Meldung erfolgte exakt 12 Monate nach meiner letzten.
Das Kalenderjahr geht definitionsgemäß vom 1.1. 00:00 Uhr bis 31.12. 24:00 Uhr - nein, das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ist sogar in einer DIN festgehalten - DIN 1355-1 wen's interessiert


Zitat:
Daß Du jeden einzelnen Sud anmelden mußt, darf das HZA durchaus fordern. Nur (kalender-)jährliche Meldungen zu fordern ist eine Erleichterung, die es zulassen kann aber nicht muß.

Eben, es darf auch Erleichterungen zulassen - sowie die vergangenen 12 Monate. Andere Sachbearbeiter - andere Anforderung. Ich halte es für eine inkonsequente Linie und frage mich immer wieder auf's Neue, was dieser aufgeblähte Verwaltungsapparat soll. Es wird kein Cent Steuern eingenommen sondern nur Geld zum Fenster rausgeworfen - letztlich unser aller sauer verdientes Geld.

Zitat:
Wegen der Bierarten würde ich aber nochmal nachhaken, denn das BierStG kennt schon seit langem keine Bierarten mehr, sondern besteuert direkt nach Stammwürze,

Stimmt, die Steuergesetzgebung nicht, aber wohl noch die BierV in §3. Insofern auch eher amüsant, da ich im Sinne der BierV in Verbindung mit dem vorläufigen Biergesetz oft kein Bier herstelle - im Sinne der Zolltarifgruppe 22.03 ("Bier aus Malz") jedoch sehr wohl. Aber gut, daß Dilemma kennen wir alle und bedarf wohl keiner ernsthaften Diskussion...
Ich habe jedenfalls noch einmal freundlich nachgefragt, wie ich das Kalenderjahr richtig zu verstehen habe und um die Zulassung von Erleichterung gebeten. Nun werde ich der Dinge harre, die da wieder kommen werden...


[Editiert am 6.10.2011 um 20:41 von jmsanta]



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Mal ehrlich Leute,

wenn ich sehe, wie ihr wertvolle geistige Energie für die Dinge wie..

1. Erlernen einer Fremdsprache (Beamtendeutsch)
2. Studium der Zoll-Gesetzbücher/Vorschriften

..verschwendet, werde ich ganz traurig ;( Der große Kunze hat wohl 1200 Seiten, was aber der gesammelten Zollgesetzgebung sicher nicht das Wasser reichen kann! Als erstes solltet ihr lernen "lasset alle Hoffnung fahren", frei nach Dante Alighieri.
Und bevor ihr euch als Don Quichote auf die Windmühlen stürzt...wissed, es gibt keine Hoffnung. Abhängig von der Laune und Willkür eines Beamten werdet ihr sein! Wir paar Hobbybrauer haben keine Lobby und es interessiert die Politik einen Fliegenschiss was der Zollapparat macht.
Nehmt es wie es ist und klemmt eure Eier kräftig zwischen die Beine... :D


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red_folder.gif erstellt am: 6.10.2011 um 21:18  
wirst wohl Recht haben....

Man hat zwar hier als Forumsuser das Gefühl, dass es ziemlich viele Hobbybrauer gibt (ich hab das zumindes) de facto sind wir ein erschreckend kleiner Kreis für den wohl sicher kein Gesetz geändert wird.

Ich werd auf jeden Fall jetzt immer anmelden, evtl tut sich ja trotzdem irgendwann was...wer weiß

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Ich habs glaube ich schon mal gesagt,
mein HZA wird so lange von mir mit JEDEM Braugang per fristgerechter EMail im Voraus belästigt, bis denen das Papier zu viel wird.

Und genau das ist der Punkt:

Wenn ALLE Hobbybrauer die HZAs mit Braumeldungen überschütten und darin ertränken, wird irgendwann das Denken einsetzen.

Meine Meinug ;)


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bin ich froh, dass ich mir in Österreich um das keinen Kopf machen muss :)
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Zitat von flying, am 6.10.2011 um 20:57
Mal ehrlich Leute,

wenn ich sehe, wie ihr wertvolle geistige Energie für die Dinge wie..

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..verschwendet, werde ich ganz traurig ;( Der große Kunze hat wohl 1200 Seiten, was aber der gesammelten Zollgesetzgebung sicher nicht das Wasser reichen kann! Als erstes solltet ihr lernen "lasset alle Hoffnung fahren", frei nach Dante Alighieri.
Und bevor ihr euch als Don Quichote auf die Windmühlen stürzt...wissed, es gibt keine Hoffnung. Abhängig von der Laune und Willkür eines Beamten werdet ihr sein! Wir paar Hobbybrauer haben keine Lobby und es interessiert die Politik einen Fliegenschiss was der Zollapparat macht.
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Hallo René, da muß ich dir voll und ganz zustimmen. Mit der Energie könnte man etliche Sude brauen. :D
Eine Anmeldung beim Zoll dauert etwa 5 Min. ein Sud ca. 8 Stunden, steht eigentlich in keinem Verhältnis.
Ich will hier keine Werbung für den Zoll machen, mich nervt es auch die Uhrzeit und die Stammwürze schon drei Tage zuvor angeben zu müssen, wo ich oft selbst noch nicht wieß was ich dann brauen will.
In drei Tagen kann ich schon lange gestorben sein und krieg dann vielleicht noch ne Abmahnung weil ich nicht pünktlich um 08:30 Uhr zu brauen angefangen habe.
Mir hat ein Herr vom Zoll gesagt, sie haben durch die steigende Anzahl von Hobbybrauern immer mehr Arbeit. Das Personal wird jedoch nicht aufgestockt. D. h. jede Menge Mehrarbeit für die einzelnen Beamten/Angestellten, jeh mehr von uns ihren Sud anmelden.
Ich sehe hier immer noch die Chance auf Erleichterung für den einzelnen Brauer.

Hab ich ganz vergessen. René, wer ist "Dante Alighieri"???


[Editiert am 7.10.2011 um 00:31 von mibi-xxl]



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Gott zum Gruße,
hähh, verstehe ich hier was nicht. Dachte wenn man unter den 2 Hekto's bleibt braucht man lediglich dies beim Zoll anmelden und gut ist. Ich hab dies getan und der Zoll hat mir zurückl geschrieben. Jo, alles gebongt, solange Sie unter 200 Liter pro Jahr bleiben ist alles töfte und darüber musse zahlen, lesen Sie hierzu mehr....
Sonst nichts, hier steht nichts von wegen bei jedem Brauvorgang, dass ich diesen melden muss. Oder steh ich hier gerade auf dem Schlauch?
Lieben Gruß in die Runde.
TOP
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 7.10.2011 um 09:13  
Hi Michael,

das Zitat "Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!" stammt aus der "Göttlichen Komödie" des mittelalterliche Dichters Dante Alighieri. Abschnitt Inferno III, 9 (– Inschrift auf dem Tor zur Hölle).

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6ttliche_Kom%C3%B6die< br />
Ob der Zoll mir das übel nimmt... :redhead:

Jetzt sind wir aber so was von Off Topic...


[Editiert am 7.10.2011 um 09:18 von flying]



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Zitat von flying, am 6.10.2011 um 20:57
Mal ehrlich Leute,

wenn ich sehe, wie ihr wertvolle geistige Energie für die Dinge wie..

1. Erlernen einer Fremdsprache (Beamtendeutsch)
2. Studium der Zoll-Gesetzbücher/Vorschriften

..verschwendet, werde ich ganz traurig ;(


Ach, weißt du, wenn es dabei nur ums Bier ginge, würde ich mir das vermutlich auch nicht antun. Aber ich mußte mal 6 Monate mit dem Amt ums Kindergeld kämpfen, und beherrsche seitdem Beamtendeutsch und Gesetze lesen.

Zitat:
Und bevor ihr euch als Don Quichote auf die Windmühlen stürzt...wissed, es gibt keine Hoffnung.


Dem ist nicht so, es lohnt sich sehr wohl, Ämtern auch mal zu widersprechen. Ein Bekannter hat mal das Arbeitsamt verklagt, weil die ihm diese 5000 Euro für den Start in die Selbständigkeit nicht zahlen wollten. Und siehe da, das Gericht fand, er hat recht, und das Geld steht ihm zu. Und den 30000 anderen, deren Anträge abgelehnt wurden, auch. Das war richtig teuer für die...
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 7.10.2011 um 10:13  

Zitat von TOP007, am 7.10.2011 um 08:55
Dachte wenn man unter den 2 Hekto's bleibt braucht man lediglich dies beim Zoll anmelden und gut ist.

Da gehen die Meinungen der HZÄ (und auch der Hobbybrauer) eben auseinander, wie der Gesetzestext hier auszulegen ist. Die HZÄ nehmen i.d.R. die Formulierung "Beginn der Herstellung" im Gesetz als "Beginn jeder Herstellung", manche machen aber von ihrem Recht Erleichterungen zuzulassen gebrauch und geben sich mit einer Meldung vor dem ersten Sud im jeweiligen Kalenderjahr zufrieden, teilweise unter der Auflage, daß ein Sudbuch geführt wird oder Kaufbelege über die Rohstoffe aufbewahrt werden.

Ein (nach meiner Beobachtung kleiner) Teil der Hobbybrauer geht davon aus, daß der Gesetzestext es den HZÄ gar nicht erlaubt, eine Anmeldung für jeden einzelnen Sud zu verlangen, was ich aber (ja, und auch ich habe gelernt, Gesetzestexte zu lesen) nicht nachvollziehen kann, denn es ist nunmal so, daß jeder Sud für sich eine Herstellung von Bier mit Beginn und Ende darstellt.

Das soll nicht heißen, daß ich die Pflicht zur Meldung jedes einzelnen Sudes gut finde, sondern nur daß ich außer über den Weg der Erleichterung, die das HZA zulassen kann, keinen Weg sehe, ihr zu entgehen.

[Update]Hmm - nach nochmaligem Durchlesen von §41 BierStV bin ich mir doch nicht mehr so sicher. Die Formulierung:"In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird." erscheint im Zusammenhang mit einer Anzeigepflicht für jeden Sud eigentlich sinnlos, wobei ich mich zu erinnern glaube, daß es in einer früheren Fassung der Verordung an der Stelle hieß "In der ersten Anzeige eines Kalenderjahres ...".


[Editiert am 7.10.2011 um 10:26 von rmax]
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Zitat von rmax, am 7.10.2011 um 10:13

[Update]Hmm - nach nochmaligem Durchlesen von §41 BierStV bin ich mir doch nicht mehr so sicher. Die Formulierung:"In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird." erscheint im Zusammenhang mit einer Anzeigepflicht für jeden Sud eigentlich sinnlos, wobei ich mich zu erinnern glaube, daß es in einer früheren Fassung der Verordung an der Stelle hieß "In der ersten Anzeige eines Kalenderjahres ...".


Genau das ist die entscheidende Argumentation! Da steht nichts davon, daß man den Zeitpunkt des Sudes angeben muß, die pro Sud erzeugte Menge, die Stammwürze des Sudes, und so weiter, und so fort.

Darüber hinaus würde ich davon ausgehen, daß eine Einzelanmeldung der Sude für Hobbybrauer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht.

Und um das Thema mal zu klären, habe ich die zuständige Aufsichtsbehörde angeschrieben. Ich hoffe, ihr seht mir nach, daß ich das in euer aller Namen getan habe, es verleiht solchen Anfragen immer ein bißchen Nachdruck, wenn die nicht von Privatpersonen kommen, sondern von Interessenverbänden. Text hier:

Zitat:
To: poststelle <poststelle@bfdsw.bfinv.de>
Subject: Bundesweit uneinheitliche Auslegung des §41 BierStV

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Webseite des Zoll (www.zoll.de) entnehme ich, daß in Ihrem Hause
die Abteilung Zentrale Facheinheit mit dem Fachpaket Verbrauchsteuer-
recht angesiedelt ist, und daß zum Aufgabengebiet der Zentralen Fach-
einheit die bundeseinheitliche Rechtsanwendung und -auslegung gehört.

Ich wende mich an Sie als Vertreter des Hobbybrauer-Forums
(www.hobbybrauer.de), dem größten Internet-Forum von Haus- und Hobby-
Brauern in Deutschland. In diesem Forum wird immer wieder die Pflicht
zur Anmeldung der Hobbybrauertätigkeit beim zuständigen HZA
diskutiert.

Bei dieser Diskussion ist uns aufgefallen, daß verschiedene HZA die
Verwaltung der Hobbybrauertätigkeit unterschiedlich handhaben. Während
viele HZA nur einmal pro Kalenderjahr eine formlose Meldung mit
Brauort und voraussichtlicher jährlicher Produktionsmenge fordern,
verlangen einige HZA eine Vorabmeldung jedes einzelnen Sudes.

Der bürokratische Aufwand für die Vorabmeldung jedes Sudes stößt bei
den Forumsteilnehmern auf Unverständnis, und die uneinheitliche
Handhabung bei den HZA sorgt für Verwirrung. Ich würde mich daher
freuen, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten:

1. Existiert für die Forderung nach Vorab-Einzelanmeldung der Sude
von Hobbybrauern eine rechtliche Grundlage? Eine solche Verpflichtung
wird auf der Webseite des Zolls
(http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-H ausha
lt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html)
nicht erwähnt, ebenso kann ich dem §41 (2) BierStV keine solche
entnehmen.

2. Entspricht es den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, den
bürokratischen Aufwand für eine Einzelanmeldung der Sude in Kauf
zu nehmen, und zwar sowohl auf Seiten des Hobbybrauers als auch
auf Seiten des zuständigen HZA, obwohl die typischen Produktionsmengen
bei Hobbybrauern bei 20L liegen, und diese bis zu einer Obergrenze
von 2hl/Jahr sowieso von der Biersteuer befreit sind?

Ich bedanke mich im Namen der Forenteilnehmer bereits im Voraus für
Ihre Mühe, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,


Mal schauen, was die antworten. Ich halte euch auf dem Laufenden.
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red_folder.gif erstellt am: 7.10.2011 um 11:14  

Zitat von andreas23, am 7.10.2011 um 10:48
Und um das Thema mal zu klären, habe ich die zuständige Aufsichtsbehörde angeschrieben.

Gute Sache! Danke!

Zitat:
Ich hoffe, ihr seht mir nach, daß ich das in euer aller Namen getan habe, es verleiht solchen Anfragen immer ein bißchen Nachdruck, wenn die nicht von Privatpersonen kommen, sondern von Interessenverbänden.

Ich hätte es besser gefunden, wenn Du Dir vorher das OK für den Auftritt als Vertreter des Forums geholt hättest oder für die Einzelaktion erstmal nur als "Teilnehmer" aufgetreten wärst.

An Deiner Formulierung habe ich zwar nichts auszusetzen, aber es gibt ja noch weitere Fragen, die regelmäßig Anlaß zum Streit sind, die man bei der Gelegenheit gleich mit hätte zur Klärung vorlegen können. Andererseits ist es vielleicht auch nicht schlecht, erstmal klein anzufangen und wenn dann ein guter Kontakt da ist, die weiteren Punkte vorzubringen.

Ich bin jedenfalls gespannt auf die Antwort und wenn auf Deine Mail hin die Einzelanmeldungen fallen, brauchst Du auf Reisen durch Deutschland sicher nie wieder Geld für Bier auszugeben. ;)
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red_folder.gif erstellt am: 7.10.2011 um 11:33  
Also, in meinem Namen kannst Du gerne weiter mit denen verhandeln...auch wenn ich nicht viel Hoffnung habe, dass es was bringt.


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@Andreas: danke für Deinen Vorstoß.

Leider bin ich ebenso pessimistisch wie Rene, da die Klausel "das zuständige HZA kann Erleichterungen" erlassen nun mal so im Gesetzestext drin steht. Insofern ist es weiterhin jedem Sachbearteiter zugestanden, davon Gebrauch zu machen oder halt nicht.

Diese Klausel müsste gestrichen werden, damit es einheitlich wird, und dass das passiert wage ich zu bezweifeln.

Ich bin aber trotzdem gespannt, wie die Antwort ausfallen wird.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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