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Board Index > > Hobbybrauer allgemein > Zollamt benachrichtigen |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 23:00 |
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Ich glaube nicht, daß die Braulobby
aktiv Erleichterungen für Hobbybrauer verhindert, denn für die großen der
Branche sind wir trotz steigender Zahl noch zu unbedeutend und die kleinen
Brauereien sehen uns eher als Verbündete gegeüber den großen, denn als
Gegner, weil wir in unserem jeweiligen Umfeld die Sinne für gutes Bier
schärfen, aber den daraus erwachsenden Bedarf an solchem gar nicht selbst
decken können.
Um echte Lobbyarbeit zu leisten wäre meines Erachtens die VHD
prädestiniert. Allerdings muß ich zu meiner Schande gestehen, daß ich mich
immer noch nicht aufraffen konnte, dort Mitglied zu werden. Ich vermisse
aber in der aktuellen Verenssatzung das Ziel, die Interessen der
Hobbybrauer gegenüber Politik und (Zoll-)Verwaltung zu vertreten und auf
Verbesserungen in den Gesetzen und bei deren Anwendung hinzuwirken.
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Antwort 175 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 5.10.2011 um 23:08 |
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Zitat von peter1, am 5.10.2011 um
20:26 | Hallo zusammen,
irgendwo habe ich hier mal gelesen, dass vernichtetes Bier nicht versteuert
werden muss, dass die Vernichtung aber unter Aufsicht des HZA erfolgen
muss, wofür wiederum Gebühren fällig werden, die höher sind als die
Biersteuer (Ist ja auch klar, wenn da extra jemand anreisen muss, um
zuzusehen, wie das Bier ins Klo geschüttet wird.).
Viele Grüße
Peter |
Hallo,
ich hab mal einen Sud (allerdings gewerblich) unter Zollaufsicht
vernichtet, hat nichts gekostet und ist mir wieder gut geschrieben worden,
mußte nur einen Termin ausmachen der 3 oder 4 Wochen gedauert hat.
Lange vorher hab ich mal einen Sud als Hobbybrauer vernichtet und dem Zoll
die entsprechende Mitteilung mit Bild von mir und einem "Feldwebel" auf dem
Gulli geschickt. Die Menge ist ausnahmsweise nicht auf die Freigrenze
angerechnet worden, sollte aber nächstens vorher angezeigt werden
Und, ich komm mit den Zollbeamten bisher wirklich gut aus, die machen ihre
Arbeit und müssen ihre Vorschriften beachten, sind aber immer hilfsbereit,
nehmen sich Zeit und erklären auch mal die manchmal etwas undurchsichtigen
Formulare.
Das mußte ich jetzt doch mal loswerden
Ich komme aus einem ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern, den
"kleinen Beamten" Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da läuft man in
'ne Gummiwand rein und trifft nur die Falschen.
Wenn Mehrarbeit, dann müßte jeder jeden Monat an irgendeinen Politiker
schreiben und die zur Weißglut treiben bis die graue Haare bekommen, aber
die haben auch Sekrtärinnen mit 'nem Rundordner als Ablage
Gruß hufpfleger
[Editiert am 5.10.2011 um 23:19 von hufpfleger]
____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
Infos unter dem button "Bierbrauer werden?" in der Navigationleiste
http://hämmscher-bier.de
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Antwort 176 |
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Posting Freak Beiträge: 1705 Registriert: 25.7.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 07:31 |
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Zitat von hufpfleger, am 5.10.2011 um
23:08 | .....
Ich komme aus einem ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern,
den "kleinen Beamten" Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da
läuft man in 'ne Gummiwand rein und trifft nur die Falschen. ..
|
Das kann ich nicht bestätigen ... der "kleine Beamte" war nach x mails und
Telefonaten sowas von nett ... und hat Erleichterungen zugelassen! (
einmalige Anmeldung Anfang des Jahres, Abrechnung am Ende des Jahres!)
btw .. das Thema hatten wir schonmal: http://hobbybrauer.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthre
ad&fid=1&tid=4865&page=12&orderdate=ASC
Politiker ansprechen? Muuaahhhaa .. ein Staatssekretär war hier vor Ort,
hat sich das Bier munden lassen und ..... NIX! Antwort von seinem
Referenten, der nur Gesetzestexte zitierte. Ergo: der "kleine Beamte"
......... ____________________ Ich esse Fleisch, weil mir die kleinen Tofus so leid tun und Saitan
scheisse schmeckt!
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Antwort 177 |
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Posting Freak Beiträge: 518 Registriert: 18.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 08:11 |
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Zitat: | Ich komme aus einem
ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern, den "kleinen Beamten"
Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da läuft man in 'ne Gummiwand
rein und trifft nur die Falschen. .
Das kann ich nicht bestätigen ... der "kleine Beamte" war nach x mails und
Telefonaten sowas von nett ... und hat Erleichterungen zugelassen! (
einmalige Anmeldung Anfang des Jahres, Abrechnung am Ende des Jahres!)
Politiker ansprechen? Muuaahhhaa .. ein Staatssekretär war hier vor Ort,
hat sich das Bier munden lassen und ..... NIX! Antwort von seinem
Referenten, der nur Gesetzestexte zitierte. Ergo: der "kleine Beamte"
......... |
Hey kommt den keiner aus Berlin und ist zufällig jetzt im Landtag dort als
PIRAT, dann könnte man dort doch schon mal anfangen entsprechende
Gesetzesänderungen einzureichen. Ich meine die wollen doch auch das kiffen
legalisieren dann könnten Sie doch auch auf Ungleichgewicht zwischen Bier
und Weinsteuer na sagen wir hinweisen und so eine Änderung zu unseren
Gunsten ins Rollen bringen.
ist das jetzt ne blöde Idee
MvG Antonius ____________________ Als ich von den schlimmen Folgen des trinkens laß
gab ich sofort das lesen dran.
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Antwort 178 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 6.10.2011 um 09:41 |
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Das BierStG ist ein Bundesgesetz, da helfen Abgeordnete im Landtag leider
gar nichts.
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Antwort 179 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 09:46 |
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Aber die Chanchen für die nächste Bundestagswahl stehen ja auch nicht
schlecht, wenn man den aktuellen Umfragen glauben darf...
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Antwort 180 |
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Posting Freak Beiträge: 902 Registriert: 11.6.2006 Status: Offline
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erstellt am: 6.10.2011 um 09:57 |
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Zitat von frikadellenschmied, am 6.10.2011 um
07:31 | Zitat von hufpfleger, am 5.10.2011 um
23:08 | .....
Ich komme aus einem ehemaligen Staatsbetrieb und kann euch versichern,
den "kleinen Beamten" Mehrarbeit zu machen bringt gar nichts. Da
läuft man in 'ne Gummiwand rein und trifft nur die Falschen. ..
|
Das kann ich nicht bestätigen ... der "kleine Beamte" war nach x mails und
Telefonaten sowas von nett ... und hat Erleichterungen zugelassen! (
einmalige Anmeldung Anfang des Jahres, Abrechnung am Ende des Jahres!)
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Hallo,
war wohl was unverständlich geschrieben, ich meinte, der kleine Beamte kann
auf Grund der Mehrarbeit keine Änderungen im System durchsetzen, er hat
halt nur mehr Arbeit und seine Vorgesetzten melden nach oben: alles ok!
Schließlich will ja jede Abteilung besser dastehen wie die
Anderen...........
Gruß hufpfleger ____________________ Gruß hufpfleger,
der immer noch einen Pächter sucht!
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http://hämmscher-bier.de
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Antwort 181 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 16:39 |
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und
jetzt sehe sie es anders...
vor ca. 14 Tagen habe ich mich wieder beim HZA Aachen gemeldet.
Im Antwortschreiben stand nun explizit, daß ich mich nicht jährlich,
sondern kalenderjährlich (mehrfach unterstrichen) zu melden habe. Im Anhang
ein Formular mit dem ich jeden einzelnen Sud mit Menge, Bierart (Schank-,
Voll-, Starkbier) und Herstellungsdatum vorab anmelden muss.
Nunja, die Gedanken sind frei... ____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 182 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 16:56 |
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Worin besteht der
Unterschied? Hast Du bisher immer erst 12 Monate nach der letzten Meldung
wieder von Dir hören lassen, auch wenn Du im neuen Kalenderjahr bereits
gebraut hattest oder war das Dein erster Sud in 2011?
Zitat: | Im Anhang ein Formular
mit dem ich jeden einzelnen Sud mit Menge, Bierart (Schank-, Voll-,
Starkbier) und Herstellungsdatum vorab anmelden
muss. |
Daß Du jeden einzelnen Sud anmelden mußt,
darf das HZA durchaus fordern. Nur (kalender-)jährliche Meldungen zu
fordern ist eine Erleichterung, die es zulassen kann aber nicht muß.
Wegen der Bierarten würde ich aber nochmal nachhaken, denn das BierStG
kennt schon seit langem keine Bierarten mehr, sondern besteuert direkt nach
Stammwürze, aber selbst die ist innerhalb der Freimenge belanglos. Sieht
mir danach aus, als hätte Dein HZA da noch ein uraltes Formular in
Gebrauch. Außerdem sind diese Formulare eher als Gestaltungsvorschlag zu
sehen, im Gegensatz zur Biersteueranmeldung und Biersteuererklärung gibt es
für die Anzeige des Beginns der Herstellung von Bier nämlich keinen Zwang
zur Verwendung eines bestimmten Formulars.
[Editiert am 6.10.2011 um 17:00 von rmax]
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Antwort 183 |
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Posting Freak Beiträge: 678 Registriert: 23.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 17:03 |
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Hab jetzt auch mal das Zollamt kontaktiert (Landshut) und die waren
wirklich sehr freundlich. Mir wurden sofort Informationen zugesendet und
eben ein Formular.
Dieses muss ich ausfüllen und jeden Sud anmelden. Per email wäre das zwar
praktischer, aber mei...hilft nicht.
Ich werde in nächster Zeit öfter brauen und dann evtl wegen Anmeldung per
e-mail anfragen, was die Sache deutlich unkomplizierter machen würde. Aber
selbst wie es jetzt ist, ists eigtl kein Problem
Gut Sud
Matthias
____________________
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Antwort 184 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 6.10.2011 um 18:53 |
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Zitat von rmax, am 6.10.2011 um
16:56 | Zitat: | Im Anhang ein Formular
mit dem ich jeden einzelnen Sud mit Menge, Bierart (Schank-, Voll-,
Starkbier) und Herstellungsdatum vorab anmelden
muss. |
Daß Du jeden einzelnen Sud anmelden mußt,
darf das HZA durchaus fordern. Nur (kalender-)jährliche Meldungen zu
fordern ist eine Erleichterung, die es zulassen kann aber nicht
muß. |
Auf die Gefahr hin, mich da zu wiederholen: aber wo steht das bitteschön?
Auf der offiziellen Webseite:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftst
offe-Strom-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html
steht jedenfalls nur etwas davon, daß man für das Kalenderjahr die
geschätzte Gesamtmenge anmelden muß, sowie bei Überschreitung der Freimenge
ein Formular ausfüllen und seine Steuern zahlen. Da steht nichts von der
Anmeldung jedes einzelnen Sudes.
Zitat: | Wegen der Bierarten
würde ich aber nochmal nachhaken, denn das BierStG kennt schon seit langem
keine Bierarten mehr, sondern besteuert direkt nach Stammwürze, aber selbst
die ist innerhalb der Freimenge belanglos. Sieht mir danach aus, als hätte
Dein HZA da noch ein uraltes Formular in
Gebrauch. |
Mich würde nicht wundern, wenn sie auch noch uralte, gesetzlich längst
überholte Verfahren in Gebrauch hätten.
Hat denn keiner von euch, denen diese Schikane auferlegt wird, Lust, das
mal auszudiskutieren? Ich sehe da mehrere Wege, je nach persönlichen
Präferenzen und Sympathiepunkten des Sachbearbeiters.
Nummer 1: lieb fragen. "Lieber Zoll, ich habe gehört, andere HZA erlassen
Erleichterungen nach §41 (2) Satz 3 BierStV, und alle meine Freunde müssen
auch nur einmal im Jahr sich melden. Darf ich auch Erleichterungen haben?".
Nummer 2: formal, aber rechtlich unwirksam: "Bitte erläutern sie mir,
aufgrund welcher Grundlage ich zur Abgabe einzelner Erklärungen
verpflichtet bin." Nummer 3: formal und wirksam: "Hiermit erhebe ich
Einspruch gegen die mir von Ihnen per Schreiben vom xx.xx. auferlegte
Pflicht, die Bierherstellung fallweise im Voraus anzuzeigen, da es dieser
an der entsprechenden gesetzlichen Grundlage mangelt."
Und dann gibt es da natürlich noch den Weg von oben. Nummer 4: offizielle
Anfrage bei der Bundesfinanzdirektion, Abteilung Zentrale Facheinheit,
Fachpaket Verbrauchssteuerrecht. Deren Aufgabe ist es nämlich, für die
bundesweit einheitliche Rechtsanwendung und -auslegung zu sorgen. Die
sollen mal beantworten, wie das nun gemeint ist, und im Zweifel mal eine
Dienstanweisung an die nachgeordneten Behörden schreiben.
Nummer 5: eine Anzeige beim Bundesrechnungshof. Es sind ja schließlich
unser aller Steuergelder, die da sinnlos verschwendet werden. Und
Steuerverschwendung ist nun mal nicht legal.
Wenn das alles nicht fruchtet, bleibt noch Nummer 6: mal mit dem
Bundesfinanzministerium reden. Die hier von manchen HZA merkwürdig
ausgelegte Vorschrift ist ja eine vom Finanzministerium erlassene
Verordnung. Sollen sie sich halt mal präziser ausdrücken.
Ich persönlich würde ja erst mal mündlich 1 und 2 probieren, und bei der
Gelegenheit versuchen, herauszufinden, was denn so die Befindlichkeiten des
Sachbearbeiters sind. Macht der das einfach schon immer so und muss
vielleicht mal vorsichtig auf die Möglichkeit des Erlasses von
Erleichterungen hingewiesen werden? Gibt es da vielleicht eine Ansage
seines Chefs, wie das zu handhaben ist, und muß man mit dem mal reden? Weiß
er überhaupt, was er da tut?
Wenn das mit dem Gespräch nichts fruchtet, würde ich direkt zu 3 übergehen.
Bitte beachten: die Frist für Widersprüche ist ein Monat nach Beginn der
Wirksamkeit des Verwaltungsaktes, also Zustellung des Briefes.
Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung, Füllhöhenschwankungen
sind transportbedingt.
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Antwort 185 |
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Senior Member Beiträge: 445 Registriert: 8.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 20:34 |
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Zitat von rmax, am 6.10.2011 um
16:56 | Worin besteht der Unterschied? Hast Du
bisher immer erst 12 Monate nach der letzten Meldung wieder von Dir hören
lassen, auch wenn Du im neuen Kalenderjahr bereits gebraut hattest oder war
das Dein erster Sud in 2011? |
Diese Meldung erfolgte exakt 12 Monate nach meiner letzten.
Das Kalenderjahr geht definitionsgemäß vom 1.1. 00:00 Uhr bis 31.12. 24:00
Uhr - nein, das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ist sogar in einer
DIN festgehalten - DIN 1355-1 wen's interessiert
Zitat: | Daß Du jeden einzelnen
Sud anmelden mußt, darf das HZA durchaus fordern. Nur (kalender-)jährliche
Meldungen zu fordern ist eine Erleichterung, die es zulassen kann aber
nicht muß. |
Eben, es darf auch Erleichterungen
zulassen - sowie die vergangenen 12 Monate. Andere Sachbearbeiter - andere
Anforderung. Ich halte es für eine inkonsequente Linie und frage mich immer
wieder auf's Neue, was dieser aufgeblähte Verwaltungsapparat soll. Es wird
kein Cent Steuern eingenommen sondern nur Geld zum Fenster rausgeworfen -
letztlich unser aller sauer verdientes Geld.
Zitat: | Wegen der Bierarten
würde ich aber nochmal nachhaken, denn das BierStG kennt schon seit langem
keine Bierarten mehr, sondern besteuert direkt nach Stammwürze,
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Stimmt, die Steuergesetzgebung nicht, aber wohl
noch die BierV in §3. Insofern auch eher amüsant, da ich im Sinne
der BierV in Verbindung mit dem vorläufigen Biergesetz oft kein Bier
herstelle - im Sinne der Zolltarifgruppe 22.03 ("Bier aus Malz") jedoch sehr wohl.
Aber gut, daß Dilemma kennen wir alle und bedarf wohl keiner ernsthaften
Diskussion...
Ich habe jedenfalls noch einmal freundlich nachgefragt, wie ich das
Kalenderjahr richtig zu verstehen habe und um die Zulassung von
Erleichterung gebeten. Nun werde ich der Dinge harre, die da wieder kommen
werden...
[Editiert am 6.10.2011 um 20:41 von jmsanta]
____________________ "Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
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Antwort 186 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 20:57 |
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Mal ehrlich Leute,
wenn ich sehe, wie ihr wertvolle geistige Energie für die Dinge wie..
1. Erlernen einer Fremdsprache (Beamtendeutsch)
2. Studium der Zoll-Gesetzbücher/Vorschriften
..verschwendet, werde ich ganz traurig Der große Kunze hat wohl 1200 Seiten, was aber der
gesammelten Zollgesetzgebung sicher nicht das Wasser reichen kann! Als
erstes solltet ihr lernen "lasset alle Hoffnung fahren", frei nach Dante
Alighieri.
Und bevor ihr euch als Don Quichote auf die Windmühlen stürzt...wissed, es
gibt keine Hoffnung. Abhängig von der Laune und Willkür eines Beamten
werdet ihr sein! Wir paar Hobbybrauer haben keine Lobby und es interessiert
die Politik einen Fliegenschiss was der Zollapparat macht.
Nehmt es wie es ist und klemmt eure Eier kräftig zwischen die Beine...
Relax Don't Worry, Have a Home Brew
Charly Papazian
m.f.g
René ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 187 |
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Posting Freak Beiträge: 678 Registriert: 23.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 21:18 |
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wirst wohl Recht haben....
Man hat zwar hier als Forumsuser das Gefühl, dass es ziemlich viele
Hobbybrauer gibt (ich hab das zumindes) de facto sind wir ein erschreckend
kleiner Kreis für den wohl sicher kein Gesetz geändert wird.
Ich werd auf jeden Fall jetzt immer anmelden, evtl tut sich ja trotzdem
irgendwann was...wer weiß
Gut Sud
Matthias
____________________
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Antwort 188 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 21:22 |
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Ich habs glaube ich schon mal gesagt,
mein HZA wird so lange von mir mit JEDEM Braugang per fristgerechter EMail
im Voraus belästigt, bis denen das Papier zu viel wird.
Und genau das ist der Punkt:
Wenn ALLE Hobbybrauer die HZAs mit Braumeldungen überschütten und
darin ertränken, wird irgendwann das Denken einsetzen.
Meine Meinug ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014
Tredition Verlag
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Antwort 189 |
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Senior Member Beiträge: 284 Registriert: 26.3.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 6.10.2011 um 23:02 |
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bin ich froh, dass ich mir in Österreich um das keinen Kopf machen muss
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Antwort 190 |
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2011 um 00:29 |
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Zitat von flying, am 6.10.2011 um
20:57 | Mal ehrlich Leute,
wenn ich sehe, wie ihr wertvolle geistige Energie für die Dinge wie..
1. Erlernen einer Fremdsprache (Beamtendeutsch)
2. Studium der Zoll-Gesetzbücher/Vorschriften
..verschwendet, werde ich ganz traurig Der große Kunze hat wohl 1200 Seiten, was aber der
gesammelten Zollgesetzgebung sicher nicht das Wasser reichen kann! Als
erstes solltet ihr lernen "lasset alle Hoffnung fahren", frei nach Dante
Alighieri.
Und bevor ihr euch als Don Quichote auf die Windmühlen stürzt...wissed, es
gibt keine Hoffnung. Abhängig von der Laune und Willkür eines Beamten
werdet ihr sein! Wir paar Hobbybrauer haben keine Lobby und es interessiert
die Politik einen Fliegenschiss was der Zollapparat macht.
Nehmt es wie es ist und klemmt eure Eier kräftig zwischen die Beine...
Relax Don't Worry, Have a Home Brew
Charly Papazian
m.f.g
René |
Hallo René, da muß ich dir voll und ganz
zustimmen. Mit der Energie könnte man etliche Sude brauen.
Eine Anmeldung beim Zoll dauert etwa 5 Min. ein Sud ca. 8 Stunden, steht
eigentlich in keinem Verhältnis.
Ich will hier keine Werbung für den Zoll machen, mich nervt es auch die
Uhrzeit und die Stammwürze schon drei Tage zuvor angeben zu müssen, wo ich
oft selbst noch nicht wieß was ich dann brauen will.
In drei Tagen kann ich schon lange gestorben sein und krieg dann vielleicht
noch ne Abmahnung weil ich nicht pünktlich um 08:30 Uhr zu brauen
angefangen habe.
Mir hat ein Herr vom Zoll gesagt, sie haben durch die steigende Anzahl von
Hobbybrauern immer mehr Arbeit. Das Personal wird jedoch nicht aufgestockt.
D. h. jede Menge Mehrarbeit für die einzelnen Beamten/Angestellten, jeh
mehr von uns ihren Sud anmelden.
Ich sehe hier immer noch die Chance auf Erleichterung für den einzelnen
Brauer.
Hab ich ganz vergessen. René, wer ist "Dante Alighieri"???
[Editiert am 7.10.2011 um 00:31 von mibi-xxl]
____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 191 |
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Senior Member Beiträge: 114 Registriert: 28.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2011 um 08:55 |
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Gott zum Gruße,
hähh, verstehe ich hier was nicht. Dachte wenn man unter den 2 Hekto's
bleibt braucht man lediglich dies beim Zoll anmelden und gut ist. Ich hab
dies getan und der Zoll hat mir zurückl geschrieben. Jo, alles gebongt,
solange Sie unter 200 Liter pro Jahr bleiben ist alles töfte und darüber
musse zahlen, lesen Sie hierzu mehr....
Sonst nichts, hier steht nichts von wegen bei jedem Brauvorgang, dass ich
diesen melden muss. Oder steh ich hier gerade auf dem Schlauch?
Lieben Gruß in die Runde.
TOP
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Antwort 192 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2011 um 09:13 |
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Hi Michael,
das Zitat "Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!" stammt
aus der "Göttlichen Komödie" des mittelalterliche Dichters Dante Alighieri.
Abschnitt Inferno III, 9 (– Inschrift auf dem Tor zur Hölle).
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6ttliche_Kom%C3%B6die<
br />
Ob der Zoll mir das übel nimmt...
Jetzt sind wir aber so was von Off Topic...
[Editiert am 7.10.2011 um 09:18 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 193 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 7.10.2011 um 09:46 |
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Zitat von flying, am 6.10.2011 um
20:57 | Mal ehrlich Leute,
wenn ich sehe, wie ihr wertvolle geistige Energie für die Dinge wie..
1. Erlernen einer Fremdsprache (Beamtendeutsch)
2. Studium der Zoll-Gesetzbücher/Vorschriften
..verschwendet, werde ich ganz traurig |
Ach, weißt du, wenn es dabei nur ums Bier ginge, würde ich mir das
vermutlich auch nicht antun. Aber ich mußte mal 6 Monate mit dem Amt ums
Kindergeld kämpfen, und beherrsche seitdem Beamtendeutsch und Gesetze
lesen.
Zitat: | Und bevor ihr euch als
Don Quichote auf die Windmühlen stürzt...wissed, es gibt keine Hoffnung.
|
Dem ist nicht so, es lohnt sich sehr wohl, Ämtern auch mal zu
widersprechen. Ein Bekannter hat mal das Arbeitsamt verklagt, weil die ihm
diese 5000 Euro für den Start in die Selbständigkeit nicht zahlen wollten.
Und siehe da, das Gericht fand, er hat recht, und das Geld steht ihm zu.
Und den 30000 anderen, deren Anträge abgelehnt wurden, auch. Das war
richtig teuer für die...
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Antwort 194 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2011 um 10:13 |
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Da gehen die Meinungen der HZÄ (und auch
der Hobbybrauer) eben auseinander, wie der Gesetzestext hier auszulegen
ist. Die HZÄ nehmen i.d.R. die Formulierung "Beginn der Herstellung" im
Gesetz als "Beginn jeder Herstellung", manche machen aber von ihrem
Recht Erleichterungen zuzulassen gebrauch und geben sich mit einer Meldung
vor dem ersten Sud im jeweiligen Kalenderjahr zufrieden, teilweise unter
der Auflage, daß ein Sudbuch geführt wird oder Kaufbelege über die
Rohstoffe aufbewahrt werden.
Ein (nach meiner Beobachtung kleiner) Teil der Hobbybrauer geht davon aus,
daß der Gesetzestext es den HZÄ gar nicht erlaubt, eine Anmeldung für jeden
einzelnen Sud zu verlangen, was ich aber (ja, und auch ich habe gelernt,
Gesetzestexte zu lesen) nicht nachvollziehen kann, denn es ist nunmal so,
daß jeder Sud für sich eine Herstellung von Bier mit Beginn und Ende
darstellt.
Das soll nicht heißen, daß ich die Pflicht zur Meldung jedes einzelnen
Sudes gut finde, sondern nur daß ich außer über den Weg der Erleichterung,
die das HZA zulassen kann, keinen Weg sehe, ihr zu entgehen.
[Update]Hmm - nach nochmaligem Durchlesen von §41 BierStV bin ich mir doch
nicht mehr so sicher. Die Formulierung:"In der Anzeige ist die Biermenge
anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt
wird." erscheint im Zusammenhang mit einer Anzeigepflicht für jeden Sud
eigentlich sinnlos, wobei ich mich zu erinnern glaube, daß es in einer
früheren Fassung der Verordung an der Stelle hieß "In der ersten Anzeige
eines Kalenderjahres ...".
[Editiert am 7.10.2011 um 10:26 von rmax]
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Antwort 195 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 7.10.2011 um 10:48 |
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Zitat von rmax, am 7.10.2011 um
10:13 |
[Update]Hmm - nach nochmaligem Durchlesen von §41 BierStV bin ich mir doch
nicht mehr so sicher. Die Formulierung:"In der Anzeige ist die Biermenge
anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt
wird." erscheint im Zusammenhang mit einer Anzeigepflicht für jeden Sud
eigentlich sinnlos, wobei ich mich zu erinnern glaube, daß es in einer
früheren Fassung der Verordung an der Stelle hieß "In der ersten Anzeige
eines Kalenderjahres ...".
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Genau das ist die entscheidende Argumentation! Da steht nichts davon, daß
man den Zeitpunkt des Sudes angeben muß, die pro Sud erzeugte Menge, die
Stammwürze des Sudes, und so weiter, und so fort.
Darüber hinaus würde ich davon ausgehen, daß eine Einzelanmeldung der Sude
für Hobbybrauer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht.
Und um das Thema mal zu klären, habe ich die zuständige Aufsichtsbehörde
angeschrieben. Ich hoffe, ihr seht mir nach, daß ich das in euer aller
Namen getan habe, es verleiht solchen Anfragen immer ein bißchen Nachdruck,
wenn die nicht von Privatpersonen kommen, sondern von Interessenverbänden.
Text hier:
Zitat: | To: poststelle
<poststelle@bfdsw.bfinv.de>
Subject: Bundesweit uneinheitliche Auslegung des §41 BierStV
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Webseite des Zoll (www.zoll.de) entnehme ich, daß in Ihrem Hause
die Abteilung Zentrale Facheinheit mit dem Fachpaket Verbrauchsteuer-
recht angesiedelt ist, und daß zum Aufgabengebiet der Zentralen Fach-
einheit die bundeseinheitliche Rechtsanwendung und -auslegung gehört.
Ich wende mich an Sie als Vertreter des Hobbybrauer-Forums
(www.hobbybrauer.de), dem größten Internet-Forum von Haus- und Hobby-
Brauern in Deutschland. In diesem Forum wird immer wieder die Pflicht
zur Anmeldung der Hobbybrauertätigkeit beim zuständigen HZA
diskutiert.
Bei dieser Diskussion ist uns aufgefallen, daß verschiedene HZA die
Verwaltung der Hobbybrauertätigkeit unterschiedlich handhaben. Während
viele HZA nur einmal pro Kalenderjahr eine formlose Meldung mit
Brauort und voraussichtlicher jährlicher Produktionsmenge fordern,
verlangen einige HZA eine Vorabmeldung jedes einzelnen Sudes.
Der bürokratische Aufwand für die Vorabmeldung jedes Sudes stößt bei
den Forumsteilnehmern auf Unverständnis, und die uneinheitliche
Handhabung bei den HZA sorgt für Verwirrung. Ich würde mich daher
freuen, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten:
1. Existiert für die Forderung nach Vorab-Einzelanmeldung der Sude
von Hobbybrauern eine rechtliche Grundlage? Eine solche Verpflichtung
wird auf der Webseite des Zolls
(http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-H
ausha
lt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html)
nicht erwähnt, ebenso kann ich dem §41 (2) BierStV keine solche
entnehmen.
2. Entspricht es den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, den
bürokratischen Aufwand für eine Einzelanmeldung der Sude in Kauf
zu nehmen, und zwar sowohl auf Seiten des Hobbybrauers als auch
auf Seiten des zuständigen HZA, obwohl die typischen Produktionsmengen
bei Hobbybrauern bei 20L liegen, und diese bis zu einer Obergrenze
von 2hl/Jahr sowieso von der Biersteuer befreit sind?
Ich bedanke mich im Namen der Forenteilnehmer bereits im Voraus für
Ihre Mühe, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen, |
Mal schauen, was die antworten. Ich halte euch auf dem Laufenden.
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Antwort 196 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2011 um 11:14 |
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Gute Sache! Danke!
Zitat: | Ich hoffe, ihr seht mir
nach, daß ich das in euer aller Namen getan habe, es verleiht solchen
Anfragen immer ein bißchen Nachdruck, wenn die nicht von Privatpersonen
kommen, sondern von Interessenverbänden. |
Ich
hätte es besser gefunden, wenn Du Dir vorher das OK für den Auftritt als
Vertreter des Forums geholt hättest oder für die Einzelaktion erstmal nur
als "Teilnehmer" aufgetreten wärst.
An Deiner Formulierung habe ich zwar nichts auszusetzen, aber es gibt ja
noch weitere Fragen, die regelmäßig Anlaß zum Streit sind, die man bei der
Gelegenheit gleich mit hätte zur Klärung vorlegen können. Andererseits ist
es vielleicht auch nicht schlecht, erstmal klein anzufangen und wenn dann
ein guter Kontakt da ist, die weiteren Punkte vorzubringen.
Ich bin jedenfalls gespannt auf die Antwort und wenn auf Deine Mail hin die
Einzelanmeldungen fallen, brauchst Du auf Reisen durch Deutschland sicher
nie wieder Geld für Bier auszugeben.
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Antwort 197 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2011 um 11:33 |
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Also, in meinem Namen kannst Du gerne weiter mit denen verhandeln...auch
wenn ich nicht viel Hoffnung habe, dass es was bringt.
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 198 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 7.10.2011 um 11:42 |
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@Andreas: danke für Deinen Vorstoß.
Leider bin ich ebenso pessimistisch wie Rene, da die Klausel "das
zuständige HZA kann Erleichterungen" erlassen nun mal so im Gesetzestext
drin steht. Insofern ist es weiterhin jedem Sachbearteiter zugestanden,
davon Gebrauch zu machen oder halt nicht.
Diese Klausel müsste gestrichen werden, damit es einheitlich wird, und dass
das passiert wage ich zu bezweifeln.
Ich bin aber trotzdem gespannt, wie die Antwort ausfallen wird.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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