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Autor: Betreff: Zollamt benachrichtigen
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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:30  
aah ok, danke!

Ich dachte immer, sobald Alkohol produziert wird, muss man den Zoll informieren!
Ok dann sach ich meinem Kumpel bescheid, danke!

Im Saar-Pfalz Gebiet ist Most jedenfalls Viez. Glaub im Rheinland bis nach Köln hoch, wird's auch Viez genannt!


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Als letztes gebraut: Simcoe Lager, Mint Stout, Caramel Mild Ale
Nächste Projekte: Strong Altbier, Sorachi Ace IPA, Weizen-Stout
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:33  
He, Udo, das heist also, ich kann Apfelwein/Birnenwein herstellen, soviel wie ich will und wenn ich den verkaufen oder ausschenken will gibt es keine Steuer? Glaub ich nicht so richtig in Deutschland, sorry, bitte um Aufklärung.

Volco
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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:37  
Bier (Vergorenes aus Stärke) und Spirituosen (Destilate), sowie Schaumwein sind Produkte für die sich der Fiskus interessiert.
Wein / Obstwein hat als Jedermans-Gebräu geschichtlich keinen steuerlich relevanten Hintergrund weil früher Jedermann seinen Wein selber produzierte und das kaum verfolgbar war.
Die Produktion von Bier, Spirituosen oder Schaumweinen / Sekt hingegen war für die Landesfürsten eine relevante Einnahmequelle und auch kontrollierbar.
200 Liter Bier sind ein kleines Zugeständnis an die Tatsache, daß früher sehr viel daheim, bzw. in Dorfbrauhäusern gebraut wurde.
Schaumweine und Spirituosen (Destilate) hingegen erfordern Fachwissen und spezielles Gerät. Deshalb war es bei diesen möglich Erlaubnispflichtbzw. Steuern zu erheben OHNE das Volk vor den Kopf zu stoßen.


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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:40  
@Volco: NENE :)
Herstellen und verzehren soviel Du magst.
Herstellen und VERRKAUFEN, nein !
Dann fällst Du wieder unter die Gewerblichkeit und mußt zumindest den Verkauf des Produktes versteuern.
Meine Aussagen bezogen sich auf die Herstellung zum privaten Gebrauch.
Weil wir Bierbrauer ja ab 2HL Steuern zahlen müssen und deshalb meldepflichtig sind.
Weinproduzenten sind nur melde- und steuerpflichtig, wenn sie definitiv gewerblich arbeiten.

;)
Greets Udo


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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:41  
und , ich kann dann den Apfelwein unbedenklich verkaufen, abgesehen von anderen Steuern und Gewerbeanmeldungen?
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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:45  
Wenn Du den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gerecht wirst...

...ich wäre in unserem Staat grundsätzlich sehr vorsichtig mit dem Verkauf von selbst produzierten Lebensmitteln und würde IMMER im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeamt nachfragen.



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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:51  
Der Grund, warum man für Wein keine Steuern zahlt ist ein sehr interessanter.



Das war die Stürmung des Finanzamtss Bernkastel.
(Hab grad keinen besseren link gefunden)

Stefan
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hoepfli
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:52  
Jetzt haste aber nochmal die Kurve bekommen, schliesslich war von einer größeren Menge die Rede.

Volco


[Editiert am 25.9.2011 um 19:52 von hoepfli]
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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:55  
Wer in D leichtfertig an irgendeine potentielle Einnahmequelle des Staates heran geht und sich nicht im Vorfeld 100% durch Aussagen seiner lokalen Verwaltung absichert, ist hoffnungslos blauäugig und bekommt sicher auf die Schnauze ;)

Mir war schon klar, wo Du mit Deinen Fragen hin wolltest Volco. Und eigentlich ist das sogar sehr gut so, weil dadurch dem aufmerksamen Leser klar werden sollte, daß er in D NIX machen darf / sollte, ohne sich vorher abzusichern.


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Globetrotter
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red_folder.gif erstellt am: 25.9.2011 um 19:59  
Mir fällt da nur Orson Wells ein!

all animals are equal but some animals are more equal than others!

Ist die Wein Lobby so stark, oder evt.l die Bier Industrie?
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ggansde
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 07:42  
Moin,
dieses Thema ist bereits mehrfach intensiv diskutiert worden. Es gab auch diverse Anfragen an verschieden Volksvertreter und Behörden. Ein Satz aus einer dieser Antworten ist mir dabei besonders im Ohr geblieben (sinngemäß):
"Wein ist ein Agrarprodukt, weil der Winzer die Ausgangsprodukte für den Wein selber erzeugt und dabei auch ein entsprechendes Risiko trägt. Bier ist ein Industrieprodukt, weil der Brauer die Ausgangsstoffe auf dem Markt bezieht und dabei kein Risiko bzgl. der Herstellung der Ausgansprodukte tragen muss."
Das war in meiner Erinnerung die Erklärung für die unterschiedliche Besteuerungsstrategie.
VG, Markus
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Malzjunkie
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 07:56  

Zitat:
Man vergleiche:
- Kosten für eine EMail an das Zollamt: vernachlässigbar gering
- Steuer für Mengen über 200 Liter zahlen: nicht wirklich viel Geld
- Kosten für Strafzahlung, weil man denunziert wurde und nicht angemeldet hatte: sehr teuer



Ist es nicht so das man, wenn man über die 200 Liter kommt, Steuern auf alles zahlen muss ? Oder nur was über die 200 geht ?
Bei uns (HZA Bilefeld) soll überings jeder Sud min. 3 Tage vorher angemeldet werden.

Gruß Hans
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Moderator
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 08:48  
Hi Hans,

Du musst nur die Menge versteuern die über den 200L liegt.
Das mit dem vorher Anmelden schreiben die immer. Ob es da eine Rechtsgrundlage für die Frist von 3 Tagen gibt, wage ich mal zu bezweifeln.

Bodo


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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 08:50  

Zitat von Malzjunkie, am 26.9.2011 um 07:56
Ist es nicht so das man, wenn man über die 200 Liter kommt, Steuern auf alles zahlen muss ? Oder nur was über die 200 geht ?

Letzteres.

Es gab zwar wohl schon HZÄ, die die 200l als Freigrenze interpretieren wollten, aber inzwischen hat Zoll.de klargestellt, daß es eine Freimenge ist, man also nur "für die überschreitende Menge" Biersteuer zahlen muß und daß der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt. Im Zweifelsfall kann man sich ggü. dem HZA darauf berufen und auch das Rechenbeispiel von Zoll.de anführen:

"Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt."

Zitat:
Bei uns (HZA Bilefeld) soll überings jeder Sud min. 3 Tage vorher angemeldet werden.

Das steht dem HZA zu, wenn es von der Möglichkeit Erleichterungen zuzulassen keinen Gebrauch macht. Das HZA Nürnberg will die Meldung sogar eine Woche vor jedem Sud, wobei bisher keine Einwände kamen, wenn ich den Sud für den darauffolgenden Samstag erst am Montag oder Dienstag angemeldet habe.
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 14:31  

Zitat von BodoW, am 26.9.2011 um 08:48

Das mit dem vorher Anmelden schreiben die immer. Ob es da eine Rechtsgrundlage für die Frist von 3 Tagen gibt, wage ich mal zu bezweifeln.


Ob sie das schreiben, scheint vom HZA abzuhängen. Das mit der Rechtsgrundlage haben wir hier auch schon mal durchdiskutiert. Der Wortlaut es Gesetzes ist mehrdeutig, er läßt sowohl die Interpretation zu, die Tätigkeit des Hobbybrauens an sich müsse vorher angemeldet werden, als auch die Interpretation, jeder Sud müsse angemeldet werden.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß letztere Interpretation im Sinne des Gesetzgebers ist. Außerdem steht es im Ermessen des HZA, da Erleichterungen zu erlassen. Ich habe Glück, mein HZA läßt mich komplett in Ruhe (Berlin halt, die haben andere Sorgen). Insofern lasse ich sie auch in Ruhe.

Würde mein HZA mit Vorabanmeldung jedes Suds nerven, würde ich mir glaube ich erst einmal ausführlich die rechtlichen Grundlagen erläutern lassen. Rechtsmittelfähig, versteht sich. Wenn das als Abschreckung nicht reicht, würde ich ganz schön viele Sude anmelden, einen Tag später die Stammwürze korrigieren, dann das Datum verschieben, und so weiter und so fort. Halt unnötige Arbeit und dicke Aktenordner produzieren. Und dann mal gucken, ob ihnen nicht selbst auffällt, daß man da Vereinfachungen erlassen kann.

Ich bin, was Ämter angeht, ja ein großer Freund von leben und leben lassen. Die haben alle ihre Vorschriften, den Chef und die Revision im Nacken. Aber wer mir innerhalb seines Ermessensspielraums unnötig Ärger aufhalst, der bekommt unnötigen Ärger zurück.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 15:53  
Muss man eigentlich, rein theoretisch, einen Hefestarter anmelden?
Da wird ja auch Würze zu Bier vergoren?
Bei 200 Liter im Jahr könnte man da jede Menge Meldungen absetzen :puzz:

Stefan
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andreas23
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 16:44  

Zitat von Boludo, am 26.9.2011 um 15:53
Muss man eigentlich, rein theoretisch, einen Hefestarter anmelden?


Ich sehe da nirgendwo eine Regelung zu einer Mindestmenge. :)
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ZeroDome
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 17:20  

Zitat von Boludo, am 26.9.2011 um 15:53
Muss man eigentlich, rein theoretisch, einen Hefestarter anmelden?
Da wird ja auch Würze zu Bier vergoren?
Bei 200 Liter im Jahr könnte man da jede Menge Meldungen absetzen :puzz:

Stefan


Und dann zusätzlich jedes mal jemanden herbitten, der zusieht, wie man die vergorene Würze vernichtet, man braucht ja schließlich nur die Hefe :puzz:


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Viele Grüße
Dominic
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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 19:18  
Ich muß jeden Braugang vorab per eMail anmelden.

Das aktuell im Gäreimer befindlichen Sacronn Tripel Diabalo hatte ich mit 15 Litern angemeldet. Aber Sacronn orderte gleich 3 Bierkits, ich war von zwei ausgegangen.

Folglich habe ich, als ich gestern den nächsten Braugang, ein Brewferm Framboss anmeldete, pflichtbewusst die produzierte Menge korrekt nachgemeldet.

Wenn das HZA das so haben will... von mir aus, es ist nicht meine Arbeit, die ich damit produziere.

Ich finde zwar, daß es ein Trauerspiel ist, daß das HZA nicht vertraut und sich auf korrekte Buchführung meinerseits verlässt... könnten ja mein Braubuch jederzeit mit meinem Bestand abgleichen..,
aber wenn die das so möchten. :P

Bitte sehr, die entsprechende Mail ist dauerhaft gespeichert, wird nur aktualisiert und abgeschickt, Arbeitsaufwand unter 2 Minuten.


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 19:51  
Traut sich jemand, jede Menge Hefestarter zu machen, und jeden anzumelden?
Die Reaktion darauf wäre wirklich sehr spannend, denn theoretisch erzeugt man jedes mal meldepflichtiges Bier :puzz:

Stefan
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 20:27  

Zitat:
Zitat von Udo

Ich muß jeden Braugang vorab per eMail anmelden.


:puzz: ..muss man Bierkits auch anmelden??


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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 20:36  
Ja, das ist überhaupt mal ne gute Frage! Ab dem 11. Kit müsste ich dann, wenn ich jedesmal 20l braue, Steuern zahlen.
Es heißt ja aber auch das man sich ab dem ersten Brauansatz beim Zoll melden sollte.
Gilt das für ein Braukit oder ab dem man mit eigener Maischepfanne arbeitet?

Würde mich auch mal interessieren. :puzz:

Gruß Matze


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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 20:53  
Zitat aus dem Biersteuergesetz:

(1) Bier unterliegt...der Biersteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.... Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.
(2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind
1.die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur

(Anm: In Pos. 2203 findet sich das Wort "Malz" wieder)

Ihr stellt Bier aus Malz her. Ergo unterliegt Ihr auch mit Bierkits der Biersteuer.
~Peng!~ so einfach ist das! ;)

Bierkits sind doch nichts anderes als Bierwürze mit ohne viel Wasser drin. Und die ist eben aus Malz hergestellt worden.
Wenn sich auf so einfache Art und Weise die Biersteuerpflicht umschiffen ließe, dann würden die Brauereien behaupten:
"Wir stellen unser Getränk aus Bierwürze und nicht aus Malz her...
Und weil das dann ja kein Bier ist, verweigern wir die Biersteuer"
:puzz:
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flying
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 21:09  
Hi André,

schon klar! Was machen wir jetzt aber mit den 100.000 Schwerverbrechern die schon mal ein Bierkit probiert haben, ohne dies beim Zoll anzumelden.. :puzz: Ich plädiere ja für Gefängnis...Unwissenheit schützt schließlich vor Strafe nicht :cool:

EDIT: ich meinte mal gelesen zu haben, dass die Bierkithersteller den Würzesirup schon als Bier versteuern und somit die Zollanmeldung entfällt...hab ich mich geirrt ;(


m.f.g
René


[Editiert am 26.9.2011 um 21:10 von flying]



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Moorschwein
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 21:22  
Ich hatte kürzlich hier einen Denkanstoß ins Forum geworfen:
- was ist mit den "einmalig-bei-einem-Seminar-ein-Bierkit-vergoren"-Leuten?
- was ist mit der auf dem Terrassentisch vergessenen Karaffe mit MitaValz vom Kindergeburtstag, welche sich hinterrücks in ein Porter verwandelt hat.

Es kann nicht sein, das so etwas meldepflichtig ist. Die Hobbybrauer-Regelung im alten Wortlaut nannte wenigstens
noch sinngemäß die Wörter "...wer regelmäßig braut..."

Macht Euch nicht verrückt damit. Wenn jemand ab und zu mal ein Bierkit verbraut, sollte es in der Praxis wohl keine Probleme bereiten, wenn man sich nicht beim HZA meldet.
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 149
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