Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:30 |
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aah ok, danke!
Ich dachte immer, sobald Alkohol produziert wird, muss man den Zoll
informieren!
Ok dann sach ich meinem Kumpel bescheid, danke!
Im Saar-Pfalz Gebiet ist Most jedenfalls Viez. Glaub im Rheinland bis nach
Köln hoch, wird's auch Viez genannt!
____________________ Als letztes gebraut:
Simcoe Lager, Mint Stout, Caramel Mild Ale
Nächste Projekte:
Strong Altbier, Sorachi Ace IPA, Weizen-Stout
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Antwort 125 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:33 |
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He, Udo, das heist also, ich kann Apfelwein/Birnenwein herstellen, soviel
wie ich will und wenn ich den verkaufen oder ausschenken will gibt es keine
Steuer? Glaub ich nicht so richtig in Deutschland, sorry, bitte um
Aufklärung.
Volco
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Antwort 126 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:37 |
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Bier (Vergorenes aus Stärke) und Spirituosen (Destilate), sowie Schaumwein
sind Produkte für die sich der Fiskus interessiert.
Wein / Obstwein hat als Jedermans-Gebräu geschichtlich keinen steuerlich
relevanten Hintergrund weil früher Jedermann seinen Wein selber produzierte
und das kaum verfolgbar war.
Die Produktion von Bier, Spirituosen oder Schaumweinen / Sekt hingegen war
für die Landesfürsten eine relevante Einnahmequelle und auch
kontrollierbar.
200 Liter Bier sind ein kleines Zugeständnis an die Tatsache, daß früher
sehr viel daheim, bzw. in Dorfbrauhäusern gebraut wurde.
Schaumweine und Spirituosen (Destilate) hingegen erfordern Fachwissen und
spezielles Gerät. Deshalb war es bei diesen möglich Erlaubnispflichtbzw.
Steuern zu erheben OHNE das Volk vor den Kopf zu stoßen. ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014
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Antwort 127 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:40 |
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@Volco: NENE
Herstellen und verzehren soviel Du magst.
Herstellen und VERRKAUFEN, nein !
Dann fällst Du wieder unter die Gewerblichkeit und mußt zumindest den
Verkauf des Produktes versteuern.
Meine Aussagen bezogen sich auf die Herstellung zum privaten Gebrauch.
Weil wir Bierbrauer ja ab 2HL Steuern zahlen müssen und deshalb
meldepflichtig sind.
Weinproduzenten sind nur melde- und steuerpflichtig, wenn sie definitiv
gewerblich arbeiten.
Greets Udo ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 128 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:41 |
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und , ich kann dann den Apfelwein unbedenklich verkaufen, abgesehen von
anderen Steuern und Gewerbeanmeldungen?
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Antwort 129 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:45 |
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Wenn Du den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gerecht wirst...
...ich wäre in unserem Staat grundsätzlich sehr vorsichtig mit dem
Verkauf von selbst produzierten Lebensmitteln und würde IMMER im Vorfeld
beim zuständigen Gewerbeamt nachfragen.
____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 130 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:51 |
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Antwort 131 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:52 |
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Jetzt haste aber nochmal die Kurve bekommen, schliesslich war von einer
größeren Menge die Rede.
Volco
[Editiert am 25.9.2011 um 19:52 von hoepfli]
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Antwort 132 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:55 |
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Wer in D leichtfertig an irgendeine potentielle Einnahmequelle des Staates
heran geht und sich nicht im Vorfeld 100% durch Aussagen seiner lokalen
Verwaltung absichert, ist hoffnungslos blauäugig und bekommt sicher auf die
Schnauze
Mir war schon klar, wo Du mit Deinen Fragen hin wolltest Volco. Und
eigentlich ist das sogar sehr gut so, weil dadurch dem aufmerksamen Leser
klar werden sollte, daß er in D NIX machen darf / sollte, ohne sich vorher
abzusichern. ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
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Antwort 133 |
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Posting Freak Beiträge: 558 Registriert: 28.8.2009 Status: Offline
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erstellt am: 25.9.2011 um 19:59 |
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Mir fällt da nur Orson Wells ein!
all animals are equal but some animals are more equal than others!
Ist die Wein Lobby so stark, oder evt.l die Bier Industrie?
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Antwort 134 |
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Posting Freak Beiträge: 2175 Registriert: 9.11.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 07:42 |
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Moin,
dieses Thema ist bereits mehrfach intensiv diskutiert worden. Es gab auch
diverse Anfragen an verschieden Volksvertreter und Behörden. Ein Satz aus
einer dieser Antworten ist mir dabei besonders im Ohr geblieben
(sinngemäß):
"Wein ist ein Agrarprodukt, weil der Winzer die Ausgangsprodukte für den
Wein selber erzeugt und dabei auch ein entsprechendes Risiko trägt. Bier
ist ein Industrieprodukt, weil der Brauer die Ausgangsstoffe auf dem Markt
bezieht und dabei kein Risiko bzgl. der Herstellung der Ausgansprodukte
tragen muss."
Das war in meiner Erinnerung die Erklärung für die unterschiedliche
Besteuerungsstrategie.
VG, Markus
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Antwort 135 |
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Senior Member Beiträge: 109 Registriert: 20.7.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 07:56 |
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Zitat: | Man vergleiche:
- Kosten für eine EMail an das Zollamt: vernachlässigbar gering
- Steuer für Mengen über 200 Liter zahlen: nicht wirklich viel
Geld
- Kosten für Strafzahlung, weil man denunziert wurde und nicht angemeldet
hatte: sehr teuer |
Ist es nicht so das man, wenn man über die 200 Liter kommt, Steuern auf
alles zahlen muss ? Oder nur was über die 200 geht ?
Bei uns (HZA Bilefeld) soll überings jeder Sud min. 3 Tage vorher
angemeldet werden.
Gruß Hans
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Antwort 136 |
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Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 08:48 |
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Hi Hans,
Du musst nur die Menge versteuern die über den 200L liegt.
Das mit dem vorher Anmelden schreiben die immer. Ob es da eine
Rechtsgrundlage für die Frist von 3 Tagen gibt, wage ich mal zu
bezweifeln.
Bodo
____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Antwort 137 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 08:50 |
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Letzteres.
Es gab zwar wohl schon HZÄ, die die 200l als Frei grenze
interpretieren wollten, aber inzwischen hat Zoll.de klargestellt, daß es
eine Frei menge ist, man also nur " für die
überschreitende Menge" Biersteuer zahlen muß und daß der ermäßigte
Steuersatz zur Anwendung kommt. Im Zweifelsfall kann man sich ggü. dem HZA
darauf berufen und auch das Rechenbeispiel von Zoll.de anführen:
"Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem
Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen
Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt."
Zitat: | Bei uns (HZA Bilefeld)
soll überings jeder Sud min. 3 Tage vorher angemeldet
werden. |
Das steht dem HZA zu, wenn es von der
Möglichkeit Erleichterungen zuzulassen keinen Gebrauch macht. Das HZA
Nürnberg will die Meldung sogar eine Woche vor jedem Sud, wobei bisher
keine Einwände kamen, wenn ich den Sud für den darauffolgenden Samstag erst
am Montag oder Dienstag angemeldet habe.
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Antwort 138 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 26.9.2011 um 14:31 |
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Ob sie das schreiben, scheint vom HZA abzuhängen. Das mit der
Rechtsgrundlage haben wir hier auch schon mal durchdiskutiert. Der Wortlaut
es Gesetzes ist mehrdeutig, er läßt sowohl die Interpretation zu, die
Tätigkeit des Hobbybrauens an sich müsse vorher angemeldet werden, als auch
die Interpretation, jeder Sud müsse angemeldet werden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß letztere Interpretation im Sinne
des Gesetzgebers ist. Außerdem steht es im Ermessen des HZA, da
Erleichterungen zu erlassen. Ich habe Glück, mein HZA läßt mich komplett in
Ruhe (Berlin halt, die haben andere Sorgen). Insofern lasse ich sie auch in
Ruhe.
Würde mein HZA mit Vorabanmeldung jedes Suds nerven, würde ich mir glaube
ich erst einmal ausführlich die rechtlichen Grundlagen erläutern lassen.
Rechtsmittelfähig, versteht sich. Wenn das als Abschreckung nicht reicht,
würde ich ganz schön viele Sude anmelden, einen Tag später die Stammwürze
korrigieren, dann das Datum verschieben, und so weiter und so fort. Halt
unnötige Arbeit und dicke Aktenordner produzieren. Und dann mal gucken, ob
ihnen nicht selbst auffällt, daß man da Vereinfachungen erlassen kann.
Ich bin, was Ämter angeht, ja ein großer Freund von leben und leben lassen.
Die haben alle ihre Vorschriften, den Chef und die Revision im Nacken. Aber
wer mir innerhalb seines Ermessensspielraums unnötig Ärger aufhalst, der
bekommt unnötigen Ärger zurück.
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Antwort 139 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 15:53 |
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Muss man eigentlich, rein theoretisch, einen Hefestarter anmelden?
Da wird ja auch Würze zu Bier vergoren?
Bei 200 Liter im Jahr könnte man da jede Menge Meldungen absetzen
Stefan
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Antwort 140 |
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Posting Freak Beiträge: 954 Registriert: 1.5.2011 Status: Offline
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erstellt am: 26.9.2011 um 16:44 |
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Ich sehe da nirgendwo eine Regelung zu einer Mindestmenge.
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Antwort 141 |
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Posting Freak Beiträge: 1478 Registriert: 3.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 17:20 |
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Zitat von Boludo, am 26.9.2011 um
15:53 | Muss man eigentlich, rein theoretisch,
einen Hefestarter anmelden?
Da wird ja auch Würze zu Bier vergoren?
Bei 200 Liter im Jahr könnte man da jede Menge Meldungen absetzen
Stefan |
Und dann zusätzlich jedes mal jemanden herbitten, der zusieht, wie man die
vergorene Würze vernichtet, man braucht ja schließlich nur die Hefe ____________________ Viele Grüße
Dominic
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Antwort 142 |
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Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 19:18 |
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Ich muß jeden Braugang vorab per eMail anmelden.
Das aktuell im Gäreimer befindlichen Sacronn Tripel Diabalo hatte
ich mit 15 Litern angemeldet. Aber Sacronn orderte gleich 3 Bierkits, ich
war von zwei ausgegangen.
Folglich habe ich, als ich gestern den nächsten Braugang, ein Brewferm
Framboss anmeldete, pflichtbewusst die produzierte Menge korrekt
nachgemeldet.
Wenn das HZA das so haben will... von mir aus, es ist nicht meine Arbeit,
die ich damit produziere.
Ich finde zwar, daß es ein Trauerspiel ist, daß das HZA nicht vertraut und
sich auf korrekte Buchführung meinerseits verlässt... könnten ja mein
Braubuch jederzeit mit meinem Bestand abgleichen..,
aber wenn die das so möchten.
Bitte sehr, die entsprechende Mail ist dauerhaft gespeichert, wird nur
aktualisiert und abgeschickt, Arbeitsaufwand unter 2 Minuten. ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014
Tredition Verlag
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Antwort 143 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 19:51 |
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Traut sich jemand, jede Menge Hefestarter zu machen, und jeden
anzumelden?
Die Reaktion darauf wäre wirklich sehr spannend, denn theoretisch erzeugt
man jedes mal meldepflichtiges Bier
Stefan
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Antwort 144 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 20:27 |
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Zitat: | Zitat von Udo
Ich muß jeden Braugang vorab per eMail
anmelden. |
..muss man Bierkits auch anmelden?? ____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 145 |
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Posting Freak Beiträge: 1181 Registriert: 19.9.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 20:36 |
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Ja, das ist überhaupt mal ne gute Frage! Ab dem 11. Kit müsste ich dann,
wenn ich jedesmal 20l braue, Steuern zahlen.
Es heißt ja aber auch das man sich ab dem ersten Brauansatz beim Zoll
melden sollte.
Gilt das für ein Braukit oder ab dem man mit eigener Maischepfanne
arbeitet?
Würde mich auch mal interessieren.
Gruß Matze ____________________ Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und
Hopfen.
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Antwort 146 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 20:53 |
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Zitat aus dem Biersteuergesetz:
(1) Bier unterliegt...der Biersteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland.... Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer im
Sinn der Abgabenordnung.
(2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind
1.die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur
(Anm: In Pos. 2203 findet sich das Wort "Malz" wieder)
Ihr stellt Bier aus Malz her. Ergo unterliegt Ihr auch mit Bierkits der
Biersteuer.
~Peng!~ so einfach ist das!
Bierkits sind doch nichts anderes als Bierwürze mit ohne viel Wasser drin.
Und die ist eben aus Malz hergestellt worden.
Wenn sich auf so einfache Art und Weise die Biersteuerpflicht umschiffen
ließe, dann würden die Brauereien behaupten:
"Wir stellen unser Getränk aus Bierwürze und nicht aus Malz her...
Und weil das dann ja kein Bier ist, verweigern wir die Biersteuer"
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Antwort 147 |
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Moderator Beiträge: 9088 Registriert: 14.8.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 21:09 |
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Hi André,
schon klar! Was machen wir jetzt aber mit den 100.000 Schwerverbrechern die
schon mal ein Bierkit probiert haben, ohne dies beim Zoll
anzumelden.. Ich plädiere ja für
Gefängnis...Unwissenheit schützt schließlich vor Strafe nicht
EDIT: ich meinte mal gelesen zu haben, dass die Bierkithersteller den
Würzesirup schon als Bier versteuern und somit die Zollanmeldung
entfällt...hab ich mich geirrt
m.f.g
René
[Editiert am 26.9.2011 um 21:10 von flying]
____________________ "Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Antwort 148 |
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Posting Freak Beiträge: 679 Registriert: 22.2.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 21:22 |
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Ich hatte kürzlich hier einen Denkanstoß ins Forum geworfen:
- was ist mit den
"einmalig-bei-einem-Seminar-ein-Bierkit-vergoren"-Leuten?
- was ist mit der auf dem Terrassentisch vergessenen Karaffe mit MitaValz
vom Kindergeburtstag, welche sich hinterrücks in ein Porter verwandelt
hat.
Es kann nicht sein, das so etwas meldepflichtig ist. Die
Hobbybrauer-Regelung im alten Wortlaut nannte wenigstens
noch sinngemäß die Wörter "...wer regelmäßig braut..."
Macht Euch nicht verrückt damit. Wenn jemand ab und zu mal ein Bierkit
verbraut, sollte es in der Praxis wohl keine Probleme bereiten, wenn man
sich nicht beim HZA meldet.
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Antwort 149 |
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