Posting Freak Beiträge: 5714 Registriert: 16.8.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 26.9.2011 um 22:15 |
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Leider ist es doch im Sinne des Gesetzes so, daß das Herstellen von Bier
erst durch das Einbringen von Hefe in die Würze und das Starten der
Vergärung beginnt.
Woher die Würze dafür kommt, ist dementsprechend nicht relevant.
Relevant ist im Sinne des Gesetzes der Umstand, daß Hefe zur Würze gegeben
wird und damit die Vergärung zu Bier eingeleitet wird.
Und somit sind auch wir - ich ja auch noch, aber ned mehr lange -
Bierkitbrauer eindeutig Hersteller von Bier und somit zur Meldung
verpflichtet.
Da aber all die ungezählten Schwarzbrauer mangels Information nicht vom
BStG wissen - es wird ja ned in der Schule gelehrt - plädiere ich für
Freispruch.
Ich selber hätte auch niemals dran gedacht, für das Brauen mit Bierkits
eine Meldung beim HZA abzugeben, wenn nicht der Lieferant meiner Bierkits
in all seinen online verfügbaren Anleitungen DEUTLICH auf die
Meldepflicht hinweisen würde.
Augenscheinlich hat der irgendwann mal einen auf den Deckel
bekommen, weil er zur Bierzubereitung geeignetes Material vertreibt und
seine Kunden nicht von der Meldepflicht informiert hat... einer seiner
Kunden bekam Ärger mit dem HZA und hat dann gesagt "aber DER hat mir nicht
gesagt, daß ich melden muss..." (meine Theorie)
Wir leben nun mal in D und da gilt der alte Bundeswehrspruch "Melden macht
frei" ____________________ Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014
Tredition Verlag
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Antwort 150 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 09:58 |
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Hallo, Leute,
Mensch, Mensch…in manchen Dingen bin ich echt ein Spätbegreifer!
Als neulich die Zoll.de Seite länger nicht erreichbar war und sich
herausstellte, dass die die Seite etwas umstrukturiert haben, dachte ich
noch: mmmh, die war doch erst vor einigen Monaten neu gestaltet worden.
Dann aber bin ich auf die Standardseite der Hobbybrauer gegangen, tja, und
da hat sich ja doch einiges getan. Dort wurden nämlich alle die Dinge (oder
zumindest die meisten) endlich mal klar definierte, mit denen wir ja in der
letzten Zeit den Zoll und die Hauptzollämter ständig genervt haben. Und
dass das mal so klar definiert wurde, zeigt, dass es offensichtlich
Handlungsbedarf gab (und noch gibt).
Ergo: die HZAs immer schön weiter mit vielen Anfragen beschäftigen,
offensichtlich kann das etwas bewirken (was ich ja irgendwie nie geglaubt
habe, dass das möglich ist…).
Vielleicht gibt es ja demnächst endlich eine Aufweitung der Freimenge oder
sie fällt ganz weg…..ok, ok, is nur ein schöner Traum….
Also: die Hoffnung stirbt zuletzt.
In diesem Sinne: Prost!
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 10:41 |
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Ich weiß noch nicht, ob ich das ganze so toll finden soll. Denn bisher
brauchte ich nur einmal im Voraus für das ganze Jahr anzumelden. Und zwar
nur den ersten Sud. Ob ich jetzt auch jeden einzelnen Fall melden muß?
Toller M**t.
Mal bei meinem HZA nachfragen...lol...
Gruß
Alex
[Editiert am 5.10.2011 um 10:58 von alexbrand]
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More control. Less risk.
If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 152 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 10:50 |
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Stimmt, Alex, ich brauche auch nur einmal im Jahr anmelden, das habe ich
schriftlich von denen. Aber es ging ja eher um diese Geschichte mit
Freimenge/Freigrenze und dass uns der ermäßigte Steuersatz zusteht.
Das wurde ja gutsherrenmäßig mal so und mal so gehandhabt, da haben einige
HZAs das „…kann Erleichterungen erlassen…“ falsch ausgelegt, indem der
nicht ermäßigte Steuersatz zugrunde gelegt wurde.
Gruß
Michael
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 11:01 |
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Hallo Michael,
da werde ich wohl so weiter melden, wie bisher auch. Wenn denen das dann
nicht recht ist, werden sie sich ja melden.
Gruß
Alex
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Antwort 154 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 11:03 |
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Genauso mache ich das auch, Alex. Mal sehen, ich bin gespannt…
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 11:32 |
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Ich hatte Anfang des Jahres mal eine Mail an qa@zoll.de geschrieben und
darum gebeten, klarer herauszustellen, daß es sich um eine Freimenge und
keine Freigrenze handelt. Das scheint bei der Überarbeitung mit
eingeflossen zu sein. Schön, daß dabei auch gleich noch die Gültigkeit des
ermäßigten Steuersatzes für Hobbybrauer bestätigt wurde.
Meine zweite Bitte um Klarstellung, nämlich daß es in einem Haushalt
mehrere Hobbybrauer mit jeweils eigener Freimenge geben kann, wurde bisher
leider weder in die eine noch in die andere Richtung berücksichtigt.
Mit dem Ansinnen mußt Du Dich an den
Bundestag wenden, denn dazu muß das Gesetz geändert werden. Bei den anderen
Punkten geht es ja nur um die Frage der korrekten Auslegung des bestehenden
Gesetzes.
[Editiert am 5.10.2011 um 11:49 von rmax]
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Antwort 156 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 11:51 |
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Übrigens wurde das BierStG gerade erst im Juni mit dem Ziel der
Vereinfachung geändert. Da hätte evtl. die Chance bestanden, auch für uns
Hobbybrauer Klarstellungen und Verbesserungen unterzubringen, aber jetzt
wird es sicher einige Zeit dauern, bis der Bundestag das wieder in die Hand
nimmt.
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Antwort 157 |
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Gast
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erstellt am: 5.10.2011 um 14:07 |
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Dass man als Hobbybrauer sein Bier - das nicht verkauft, sondern nur selbst
konsumiert wird - beim Zoll melden muss ist ja wohl ziemlich lächerlich.
Ich werde das einfach konsequent ignorieren.
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Posting Freak Beiträge: 2795 Registriert: 2.9.2003 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 14:30 |
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Vorsicht mit solchen Aussagen in einem öffentlich zugänglichen Forum!
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Antwort 159 |
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 14:41 |
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Man vergleiche dazu nur die möglichen Kosten:
Einerseits ein paar Minuten Aufwand für eine EMail an das HZA zur Anmeldung
und ggf. später ein paar Folge EMails.
Auf der anderen Seite eine Anzeige wegen Steuer/Zoll Betruges mit bestimmt
ein paar Hundert Euro oder mehr Strafe.
Dazu reicht schon ein netter Nachbar aus, der einen nicht leiden kann, oder
sehr penibel die Behörden über alle möglichen Gesetzesübertretungen in der
Nachbarschaft informiert. Oder die/der Ex wollen sich rächen, usw.
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Antwort 160 |
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Gast
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erstellt am: 5.10.2011 um 14:52 |
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Ich sage ja auch nicht, dass mir der Aufwand zu groß ist. Aber dass so ein
Gesetz überhaupt existiert ist lächerlich. Daraus ergeben sich für mich ja
weder Vorteile für irgendjemanden noch ist es ein Schutz für irgendjemanden
durch Nachteile.
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 15:27 |
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Oh, da gibt es noch andere Gesetze, dich ich nicht für sinnvoll halte.
Trotzdem sollte man nichts im Internet posten, das man nicht auch laut aus
dem Fenster rufen würde.
Wenn sie Dich erwischen, kannst Du Dir zwar schön auf die Schulter klopfen
und dich als Steuerebell feiern lassen, nur das wird wirklich teuer. Es
gibt hier einige Berichte von Leuten, die unangemeldeten Besuch hatten.
Der andere Aspekt ist der, dasss je mehr das Zeug anmelden, desto eher
ändert bzw vereinfacht sich die Regelung.
Man sollte echt mal jede Woche einen Starter machen und den anmelden,
möglichst viele Leute wär am besten.
Stefan
[Editiert am 5.10.2011 um 15:28 von Boludo]
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Antwort 162 |
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Gast
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erstellt am: 5.10.2011 um 15:39 |
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Ah ich verstehe. Du meinst, dass die soviel Arbeit bekommen, dass sie
selbst einsehen, dass das wenig Sinn macht!? Die Idee gefällt mir.
Vielleicht meld ich da mein Bier doch mal an.
Aber wenn jemand unangemeldet vorbei kommt, dann kann das ja nur sein, wenn
Dich einer verpfiffen hat oder? Hab ja noch nie gehört, dass jemand
zufällig kontrolliert wurde, ob er Bier braut.
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 16:01 |
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Je mehr Du braust, desto mehr Leute erfahren davon.
Dann mal ne Kiste auf nen Geburtstag oder ner Hochzeit hingestellt und
irgend wann reden alle davon, was für tolles Bier Du braust.
Ruck zuck wissen sehr viele Leute, was Du da machst.
Außerdem bist Du im Internet alles andere als anonym.
Und warum ein legales Hobby mutwillig illegalisieren?
Stefan
[Editiert am 5.10.2011 um 16:02 von Boludo]
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Antwort 164 |
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Senior Member Beiträge: 373 Registriert: 26.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 16:08 |
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Ich hab mich beim HZA-Itzehoe angemeldet, die haben mich darauf hingewiesen
was ich schon wusste und im Jan. 12 neue Mitteilung ans HZA für 2012 mit
formlosen Schreiben.
____________________ Das Beste am Norden....., sind die Hobbybrauer
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Antwort 165 |
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Gast
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erstellt am: 5.10.2011 um 17:06 |
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Hab mich auchgrad angemeldet. Formlose Email...mal sehen was zurück kommt.
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Posting Freak Beiträge: 1199 Registriert: 28.7.2002 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 17:23 |
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Hallo Stefan,
wie war das mit dem Starter? Anmelden? Das klingt ja gut. Was kostet es,
wenn man den offiziell dann vernichten muss ,weil verdorben etc..
Kommt dann jemand vom Zoll raus zur Überwachung der Vernichtungsaktion?
Gruß
Rainer
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Antwort 167 |
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Gast
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erstellt am: 5.10.2011 um 17:46 |
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Ich finde die Aufregung über die Meldepflicht etwas übertrieben. Selbst
wenn man jeden Sud mit einem Einzeiler per EMail anmelden muß, ist der
Aufwand lächerlich gering.
Im übrigen ist die Tatsache, daß es dieses Gesetz gibt, durchaus
nachvollziebar. Wenn es eine Tabaksteuer und Alkoholsteuer gibt, ist eine
Biersteuer nicht abwegig.
Wenn ein Starter grundsätzlich Biercharakter hat und damit meldepflichtig
ist, spielt die Vernichtung keine Rolle. Fehlproduktionen, die man
wegschüttet, weil man z.B. eine Essigfliege reingelassen hat, werden bei
der Jahresfreimenge mitgezählt.
Ich stimme der Empfehlung von Boludo zu, unbedingt anzumelden, weil die
Brauaktivität in Windeseile bekannt wird und man nie sicher sein kann, daß
sie nicht auf rätselhaften Wegen, auch ohne böse Absicht, dem Zoll bekannt
wird.
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 18:00 |
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Gäbe es eine Akoholsteuer, würde Bier
ja auch schon darunter fallen, in Deutschland wird aber nicht Akkohol
allgemein besteuert, sondern nur bestimmte alkoholische Getränke wie eben
Bier, Branntwein, Schaumwein oder seit einigen Jahren Alkopops — Wein aber
beispielsweise nicht.
Zitat: | Fehlproduktionen, die
man wegschüttet, weil man z.B. eine Essigfliege reingelassen hat, werden
bei der Jahresfreimenge mitgezählt. |
Das Gesetz
sieht für Bier, das verdirbt oder unter Aufsicht vernichtet wird, eine
eigene Steuerbefreiung vor, deshalb muß man es sich nicht auf die Freimenge
anrechnen lassen. Mir ist zum Glück noch nie ein Sud verdorben, aber wenn
es doch mal passiert, werde ich meinem HZA mitteilen, daß das Bier
verdorben ist und vor der Vernichtug Gelegenheit zur Überprüfnung geben.
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Antwort 169 |
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Gast
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erstellt am: 5.10.2011 um 18:23 |
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Daß es keine Weinsteuer gibt, wußte ich nicht. Somit ziehe ich meine
Bemerkung zu Biersteuer zurück.
Was die Vernichtung von Fehlproduktionen betrifft, habe ich von meinem HZA
anscheinend eine unvollständige Information bekommen.
Ich hatte bei meiner ersten Anmeldung dem HZA mitgeteilt, daß ich vor
dieser ersten Anmeldung Versuche durchgeführt hatte, die erzeugte Menge von
ca. 35 L aber vernichten mußte und die Frage gestellt, wie dies bei der
Meldung der bisher erzeugten Jahresmenge gehandhabt werden soll. Die
Antwort war: Abgestellt wird auf das hergestellte Bier, unabhängig davon,
ob es nach der Herstellung verbraucht oder vernichtet wird. Einen Hinweis,
daß bei rechtzeitiger Ankündigung der Vernichtungsaktion eine andere
Bewertung gelten kann, habe ich nicht erhalten.
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Posting Freak Beiträge: 2947 Registriert: 15.11.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 18:48 |
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Zitat von Rainer, am 5.10.2011 um
17:23 | Hallo Stefan,
wie war das mit dem Starter? Anmelden? Das klingt ja gut. Was kostet es,
wenn man den offiziell dann vernichten muss ,weil verdorben etc..
Kommt dann jemand vom Zoll raus zur Überwachung der
Vernichtungsaktion? |
Das gab's schon mal. Irgendwer hier im Forum hat mal unter den Augen des
Zolls Bier in den Ausguß entsorgt. Das wurde dann von den 2hL auch wieder
abgezogen. Ich erinnere mich leider nicht mehr an Details. Ist vielleicht
auch besser so...
Aber Google sollte hier helfen können.
Alex ____________________ Home brewing
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If I had to explain you wouldn't understand.
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Antwort 171 |
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Senior Member Beiträge: 156 Registriert: 17.2.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 20:26 |
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Hallo zusammen,
irgendwo habe ich hier mal gelesen, dass vernichtetes Bier nicht versteuert
werden muss, dass die Vernichtung aber unter Aufsicht des HZA erfolgen
muss, wofür wiederum Gebühren fällig werden, die höher sind als die
Biersteuer (Ist ja auch klar, wenn da extra jemand anreisen muss, um
zuzusehen, wie das Bier ins Klo geschüttet wird.).
Viele Grüße
Peter
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Antwort 172 |
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Posting Freak Beiträge: 856 Registriert: 22.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 22:29 |
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Hallo Leute,
das Thema wird schon diskutiert solange ich das Forum kenne. Meiner Meinung
gibt es zwei Möglichikeiten den Papierkrieg mit den Zollämtern
abzuschaffen.
Die eine Möglichkeit wäre es so zu machen wie die Winzer 1926 in
Bernkastel-Kues, die zweite Möglichkeit ist, wirklich alles zu melden was
möglich ist, und wenn es sein muß jeden Hefestarter.
Bei der ständig steigenden Anzahl von Hobbybrauern ist der
Verwaltungsaufwand dann enorm.
Um echte Lobbyarbeit leisten zu können sind wir wahrscheinlich noch zu
wenig, bzw. die Braulobby zu mächtig. ____________________ Allzeit gut Sud
Michael
And special greetings to our American and English "Friends" who are reading
along ;-)
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Antwort 173 |
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Posting Freak Beiträge: 527 Registriert: 31.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 5.10.2011 um 23:00 |
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moin,
brav jeden sud anzumelden, wenn das hza das so will, ist ok. jede woche
einen starter anzusetzen eigentlich auch. nur: wenn der zollbeamte
überlastet ist, was soll das bringen? vielleicht hat er ein einsehen und
verlangt nur noch jährliche anmeldungen. wäre ein kleiner fortschritt. eine
gesetzesänderung mit großzügigeren freimengen oder der vom vhd als eingabe
an den bundestag gemachten anfrage, bier wie wein zu behandeln und
dementsprechend in besenwirtschaft verkaufen zu können, wird man so aber
wohl kaum erreichen.
sehr schön finde ich ja auch nach wie vor das kuriosum, dass sich meine
produkte, die garantiert nicht nach dem rhg hergestellt sind, nicht "bier"
nennen dürfen, aber selbstverständlich der biersteuer unterliegen. so ist
deutschland.
prost
jevers zeuge
www.zeugenbraeu.de
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Antwort 174 |
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