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Autor: Betreff: Zollamt benachrichtigen
Posting Freak
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TrashHunter
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red_folder.gif erstellt am: 26.9.2011 um 22:15  
Leider ist es doch im Sinne des Gesetzes so, daß das Herstellen von Bier erst durch das Einbringen von Hefe in die Würze und das Starten der Vergärung beginnt.
Woher die Würze dafür kommt, ist dementsprechend nicht relevant.
Relevant ist im Sinne des Gesetzes der Umstand, daß Hefe zur Würze gegeben wird und damit die Vergärung zu Bier eingeleitet wird.
Und somit sind auch wir - ich ja auch noch, aber ned mehr lange - Bierkitbrauer eindeutig Hersteller von Bier und somit zur Meldung verpflichtet.

Da aber all die ungezählten Schwarzbrauer mangels Information nicht vom BStG wissen - es wird ja ned in der Schule gelehrt - plädiere ich für Freispruch.

Ich selber hätte auch niemals dran gedacht, für das Brauen mit Bierkits eine Meldung beim HZA abzugeben, wenn nicht der Lieferant meiner Bierkits in all seinen online verfügbaren Anleitungen DEUTLICH auf die Meldepflicht hinweisen würde.

Augenscheinlich hat der irgendwann mal einen auf den Deckel bekommen, weil er zur Bierzubereitung geeignetes Material vertreibt und seine Kunden nicht von der Meldepflicht informiert hat... einer seiner Kunden bekam Ärger mit dem HZA und hat dann gesagt "aber DER hat mir nicht gesagt, daß ich melden muss..." (meine Theorie)

Wir leben nun mal in D und da gilt der alte Bundeswehrspruch "Melden macht frei"


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Botschafter der WBBBB in Hessen
Brauen ist die wahre Alchemie :P
Hobbybrauer. TrashHunters Leitfaden für Einsteiger.2014 Tredition Verlag
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 09:58  
Hallo, Leute,

Mensch, Mensch…in manchen Dingen bin ich echt ein Spätbegreifer!

Als neulich die Zoll.de Seite länger nicht erreichbar war und sich herausstellte, dass die die Seite etwas umstrukturiert haben, dachte ich noch: mmmh, die war doch erst vor einigen Monaten neu gestaltet worden.

Dann aber bin ich auf die Standardseite der Hobbybrauer gegangen, tja, und da hat sich ja doch einiges getan. Dort wurden nämlich alle die Dinge (oder zumindest die meisten) endlich mal klar definierte, mit denen wir ja in der letzten Zeit den Zoll und die Hauptzollämter ständig genervt haben. Und dass das mal so klar definiert wurde, zeigt, dass es offensichtlich Handlungsbedarf gab (und noch gibt).

Ergo: die HZAs immer schön weiter mit vielen Anfragen beschäftigen, offensichtlich kann das etwas bewirken (was ich ja irgendwie nie geglaubt habe, dass das möglich ist…).

Vielleicht gibt es ja demnächst endlich eine Aufweitung der Freimenge oder sie fällt ganz weg…..ok, ok, is nur ein schöner Traum….

Also: die Hoffnung stirbt zuletzt.

In diesem Sinne: Prost!

Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 10:41  
Ich weiß noch nicht, ob ich das ganze so toll finden soll. Denn bisher brauchte ich nur einmal im Voraus für das ganze Jahr anzumelden. Und zwar nur den ersten Sud. Ob ich jetzt auch jeden einzelnen Fall melden muß? Toller M**t. ;)

Mal bei meinem HZA nachfragen...lol... ;)

Gruß

Alex


[Editiert am 5.10.2011 um 10:58 von alexbrand]



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If I had to explain you wouldn't understand.
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 10:50  
Stimmt, Alex, ich brauche auch nur einmal im Jahr anmelden, das habe ich schriftlich von denen. Aber es ging ja eher um diese Geschichte mit Freimenge/Freigrenze und dass uns der ermäßigte Steuersatz zusteht.
Das wurde ja gutsherrenmäßig mal so und mal so gehandhabt, da haben einige HZAs das „…kann Erleichterungen erlassen…“ falsch ausgelegt, indem der nicht ermäßigte Steuersatz zugrunde gelegt wurde.

Gruß
Michael


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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 11:01  
Hallo Michael,

da werde ich wohl so weiter melden, wie bisher auch. Wenn denen das dann nicht recht ist, werden sie sich ja melden.

Gruß

Alex


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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 11:03  
Genauso mache ich das auch, Alex. Mal sehen, ich bin gespannt…


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 11:32  
Ich hatte Anfang des Jahres mal eine Mail an qa@zoll.de geschrieben und darum gebeten, klarer herauszustellen, daß es sich um eine Freimenge und keine Freigrenze handelt. Das scheint bei der Überarbeitung mit eingeflossen zu sein. Schön, daß dabei auch gleich noch die Gültigkeit des ermäßigten Steuersatzes für Hobbybrauer bestätigt wurde.

Meine zweite Bitte um Klarstellung, nämlich daß es in einem Haushalt mehrere Hobbybrauer mit jeweils eigener Freimenge geben kann, wurde bisher leider weder in die eine noch in die andere Richtung berücksichtigt.


Zitat von tauroplu, am 5.10.2011 um 09:58
Vielleicht gibt es ja demnächst endlich eine Aufweitung der Freimenge oder sie fällt ganz weg…

Mit dem Ansinnen mußt Du Dich an den Bundestag wenden, denn dazu muß das Gesetz geändert werden. Bei den anderen Punkten geht es ja nur um die Frage der korrekten Auslegung des bestehenden Gesetzes.


[Editiert am 5.10.2011 um 11:49 von rmax]
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 11:51  
Übrigens wurde das BierStG gerade erst im Juni mit dem Ziel der Vereinfachung geändert. Da hätte evtl. die Chance bestanden, auch für uns Hobbybrauer Klarstellungen und Verbesserungen unterzubringen, aber jetzt wird es sicher einige Zeit dauern, bis der Bundestag das wieder in die Hand nimmt.
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 14:07  
Dass man als Hobbybrauer sein Bier - das nicht verkauft, sondern nur selbst konsumiert wird - beim Zoll melden muss ist ja wohl ziemlich lächerlich. Ich werde das einfach konsequent ignorieren.
Antwort 158
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Kurt
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 14:30  
Vorsicht mit solchen Aussagen in einem öffentlich zugänglichen Forum!
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KarlsBrau
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 14:41  
Man vergleiche dazu nur die möglichen Kosten:

Einerseits ein paar Minuten Aufwand für eine EMail an das HZA zur Anmeldung und ggf. später ein paar Folge EMails.

Auf der anderen Seite eine Anzeige wegen Steuer/Zoll Betruges mit bestimmt ein paar Hundert Euro oder mehr Strafe.
Dazu reicht schon ein netter Nachbar aus, der einen nicht leiden kann, oder sehr penibel die Behörden über alle möglichen Gesetzesübertretungen in der Nachbarschaft informiert. Oder die/der Ex wollen sich rächen, usw.
Profil anzeigen Antwort 160
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 14:52  
Ich sage ja auch nicht, dass mir der Aufwand zu groß ist. Aber dass so ein Gesetz überhaupt existiert ist lächerlich. Daraus ergeben sich für mich ja weder Vorteile für irgendjemanden noch ist es ein Schutz für irgendjemanden durch Nachteile.
Antwort 161
Moderator
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 15:27  
Oh, da gibt es noch andere Gesetze, dich ich nicht für sinnvoll halte.
Trotzdem sollte man nichts im Internet posten, das man nicht auch laut aus dem Fenster rufen würde.
Wenn sie Dich erwischen, kannst Du Dir zwar schön auf die Schulter klopfen und dich als Steuerebell feiern lassen, nur das wird wirklich teuer. Es gibt hier einige Berichte von Leuten, die unangemeldeten Besuch hatten.

Der andere Aspekt ist der, dasss je mehr das Zeug anmelden, desto eher ändert bzw vereinfacht sich die Regelung.
Man sollte echt mal jede Woche einen Starter machen und den anmelden, möglichst viele Leute wär am besten.

Stefan


[Editiert am 5.10.2011 um 15:28 von Boludo]
Profil anzeigen Antwort 162
Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 15:39  
Ah ich verstehe. Du meinst, dass die soviel Arbeit bekommen, dass sie selbst einsehen, dass das wenig Sinn macht!? Die Idee gefällt mir. Vielleicht meld ich da mein Bier doch mal an.

Aber wenn jemand unangemeldet vorbei kommt, dann kann das ja nur sein, wenn Dich einer verpfiffen hat oder? Hab ja noch nie gehört, dass jemand zufällig kontrolliert wurde, ob er Bier braut.
Antwort 163
Moderator
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 16:01  
Je mehr Du braust, desto mehr Leute erfahren davon.
Dann mal ne Kiste auf nen Geburtstag oder ner Hochzeit hingestellt und irgend wann reden alle davon, was für tolles Bier Du braust.
Ruck zuck wissen sehr viele Leute, was Du da machst.
Außerdem bist Du im Internet alles andere als anonym.

Und warum ein legales Hobby mutwillig illegalisieren?


Stefan


[Editiert am 5.10.2011 um 16:02 von Boludo]
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pilsener
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 16:08  
Ich hab mich beim HZA-Itzehoe angemeldet, die haben mich darauf hingewiesen was ich schon wusste und im Jan. 12 neue Mitteilung ans HZA für 2012 mit formlosen Schreiben.


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Das Beste am Norden....., sind die Hobbybrauer
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Gast

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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 17:06  
Hab mich auchgrad angemeldet. Formlose Email...mal sehen was zurück kommt.
Antwort 166
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Rainer
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 17:23  
Hallo Stefan,
wie war das mit dem Starter? Anmelden? Das klingt ja gut. Was kostet es, wenn man den offiziell dann vernichten muss ,weil verdorben etc..
Kommt dann jemand vom Zoll raus zur Überwachung der Vernichtungsaktion?
Gruß
Rainer
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Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 17:46  
Ich finde die Aufregung über die Meldepflicht etwas übertrieben. Selbst wenn man jeden Sud mit einem Einzeiler per EMail anmelden muß, ist der Aufwand lächerlich gering.
Im übrigen ist die Tatsache, daß es dieses Gesetz gibt, durchaus nachvollziebar. Wenn es eine Tabaksteuer und Alkoholsteuer gibt, ist eine Biersteuer nicht abwegig.

Wenn ein Starter grundsätzlich Biercharakter hat und damit meldepflichtig ist, spielt die Vernichtung keine Rolle. Fehlproduktionen, die man wegschüttet, weil man z.B. eine Essigfliege reingelassen hat, werden bei der Jahresfreimenge mitgezählt.

Ich stimme der Empfehlung von Boludo zu, unbedingt anzumelden, weil die Brauaktivität in Windeseile bekannt wird und man nie sicher sein kann, daß sie nicht auf rätselhaften Wegen, auch ohne böse Absicht, dem Zoll bekannt wird.
Antwort 168
Administrator
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 18:00  

Zitat von Bierderwisch, am 5.10.2011 um 17:46
Wenn es eine Tabaksteuer und Alkoholsteuer gibt, ist eine Biersteuer nicht abwegig.

Gäbe es eine Akoholsteuer, würde Bier ja auch schon darunter fallen, in Deutschland wird aber nicht Akkohol allgemein besteuert, sondern nur bestimmte alkoholische Getränke wie eben Bier, Branntwein, Schaumwein oder seit einigen Jahren Alkopops — Wein aber beispielsweise nicht.

Zitat:
Fehlproduktionen, die man wegschüttet, weil man z.B. eine Essigfliege reingelassen hat, werden bei der Jahresfreimenge mitgezählt.

Das Gesetz sieht für Bier, das verdirbt oder unter Aufsicht vernichtet wird, eine eigene Steuerbefreiung vor, deshalb muß man es sich nicht auf die Freimenge anrechnen lassen. Mir ist zum Glück noch nie ein Sud verdorben, aber wenn es doch mal passiert, werde ich meinem HZA mitteilen, daß das Bier verdorben ist und vor der Vernichtug Gelegenheit zur Überprüfnung geben.
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Gast

Gast
red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 18:23  
Daß es keine Weinsteuer gibt, wußte ich nicht. Somit ziehe ich meine Bemerkung zu Biersteuer zurück.

Was die Vernichtung von Fehlproduktionen betrifft, habe ich von meinem HZA anscheinend eine unvollständige Information bekommen.
Ich hatte bei meiner ersten Anmeldung dem HZA mitgeteilt, daß ich vor dieser ersten Anmeldung Versuche durchgeführt hatte, die erzeugte Menge von ca. 35 L aber vernichten mußte und die Frage gestellt, wie dies bei der Meldung der bisher erzeugten Jahresmenge gehandhabt werden soll. Die Antwort war: Abgestellt wird auf das hergestellte Bier, unabhängig davon, ob es nach der Herstellung verbraucht oder vernichtet wird. Einen Hinweis, daß bei rechtzeitiger Ankündigung der Vernichtungsaktion eine andere Bewertung gelten kann, habe ich nicht erhalten.
Antwort 170
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alexbrand
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 18:48  

Zitat von Rainer, am 5.10.2011 um 17:23
Hallo Stefan,
wie war das mit dem Starter? Anmelden? Das klingt ja gut. Was kostet es, wenn man den offiziell dann vernichten muss ,weil verdorben etc..
Kommt dann jemand vom Zoll raus zur Überwachung der Vernichtungsaktion?


Das gab's schon mal. Irgendwer hier im Forum hat mal unter den Augen des Zolls Bier in den Ausguß entsorgt. Das wurde dann von den 2hL auch wieder abgezogen. Ich erinnere mich leider nicht mehr an Details. Ist vielleicht auch besser so... ;)
Aber Google sollte hier helfen können.

Alex


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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 20:26  
Hallo zusammen,

irgendwo habe ich hier mal gelesen, dass vernichtetes Bier nicht versteuert werden muss, dass die Vernichtung aber unter Aufsicht des HZA erfolgen muss, wofür wiederum Gebühren fällig werden, die höher sind als die Biersteuer (Ist ja auch klar, wenn da extra jemand anreisen muss, um zuzusehen, wie das Bier ins Klo geschüttet wird.).

Viele Grüße
Peter
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mibi-xxl
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 22:29  
Hallo Leute,
das Thema wird schon diskutiert solange ich das Forum kenne. Meiner Meinung gibt es zwei Möglichikeiten den Papierkrieg mit den Zollämtern abzuschaffen.
Die eine Möglichkeit wäre es so zu machen wie die Winzer 1926 in Bernkastel-Kues, die zweite Möglichkeit ist, wirklich alles zu melden was möglich ist, und wenn es sein muß jeden Hefestarter. ;) :P :P
Bei der ständig steigenden Anzahl von Hobbybrauern ist der Verwaltungsaufwand dann enorm.
Um echte Lobbyarbeit leisten zu können sind wir wahrscheinlich noch zu wenig, bzw. die Braulobby zu mächtig.


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Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
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Jevers Zeuge
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red_folder.gif erstellt am: 5.10.2011 um 23:00  
moin,
brav jeden sud anzumelden, wenn das hza das so will, ist ok. jede woche einen starter anzusetzen eigentlich auch. nur: wenn der zollbeamte überlastet ist, was soll das bringen? vielleicht hat er ein einsehen und verlangt nur noch jährliche anmeldungen. wäre ein kleiner fortschritt. eine gesetzesänderung mit großzügigeren freimengen oder der vom vhd als eingabe an den bundestag gemachten anfrage, bier wie wein zu behandeln und dementsprechend in besenwirtschaft verkaufen zu können, wird man so aber wohl kaum erreichen.
sehr schön finde ich ja auch nach wie vor das kuriosum, dass sich meine produkte, die garantiert nicht nach dem rhg hergestellt sind, nicht "bier" nennen dürfen, aber selbstverständlich der biersteuer unterliegen. so ist deutschland.
prost

jevers zeuge

www.zeugenbraeu.de


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