Willkommen bei Hobbybrauer.de Willkommen bei Hobbybrauer.de
Startseite Forumsübersicht Impressum  
Hauptmenü

Suche
archiv.hobbybrauer.de mit Google durchsuchen:

Board Index FAQ
Forum

ACHTUNG: Auf dieses Forum kann nur noch lesend zugegriffen werden. Falls Du hier im alten Forum bereits registriert warst, musst Du Dich im neuen Forum mit dem gleichen Usernamen UND der gleichen E-Mailadresse NEU registrieren, damit Dein Ranking (Anzahl Deiner Posts) aus diesem Forum ins neue mit übernommen wird. Zum neuen Forum geht's hier

Seite 9 von 10   «  6  7  8  9  10  »     
Autor: Betreff: Zollamt benachrichtigen
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 7.10.2011 um 11:59  

Zitat von tauroplu, am 7.10.2011 um 11:42
Leider bin ich ebenso pessimistisch wie Rene, da die Klausel "das zuständige HZA kann Erleichterungen" erlassen nun mal so im Gesetzestext drin steht. Insofern ist es weiterhin jedem Sachbearteiter zugestanden, davon Gebrauch zu machen oder halt nicht.

Andreas argumentiert doch so, daß es in dem Punkt gar keiner Erleichterung bedarf, weil §41 (2) BierStV bei näherem Hinschauen keine Einzelmeldungen vorsieht und deshalb die HZA auch keine verlangen dürfen.

Übrigens ist die BierStV kein Gesetz, sondern eine Verordnung, die vom Finanzministerium im Grunde jederzeit geändert werden kann. Von daher könnte das Ergebnis der Anfrage im schlimmsten Fall auch sein, daß die Einzelmeldungen festgeschrieben werden und die Möglichkeit zu Erleichterungen gestrichen wird.


[Editiert am 7.10.2011 um 12:01 von rmax]
Profil anzeigen Antwort 200
Senior Member
Senior Member

jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2011 um 10:22  
Auf meine Nachfrage so eben die Antwort...


Zitat von Ein_Sachbearbeiter_des_HZA_Ac'
Sehr geehrter Herr M,
Die Freimengenregelung in Höhe von 200 Liter Bier für Hobbybrauer gilt für ein Kalenderjahr.
Dies ist eine Regelung bezüglich der Menge. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus steuerlichen Überwachungsgründen.
Eine neuerliche Anzeige für jedes kommende Kalenderjahr erachte ich als überflüssig, wenn die Brauvorgänge durch die Brauanzeigen fortlaufendangezeigt werden.
Der jährlichen gesammelten Anzeige von Brauvorgängen kann ich aus Überwachungsgründen nicht entsprechen.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen.
Mit freundlichem Gruß, xxx


Na gut, Erleichterung gibt es also dieses Mal nicht. C'est la vie. Ich verstehe es zwar nicht, nehme es als "gottgegeben" hin und resigniere an dieser Stelle, ich habe keine Lust mehr da weiter Zeit & Energie reinzustecken


[Editiert am 10.10.2011 um 10:22 von jmsanta]



____________________
"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 201
Posting Freak
Posting Freak

andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2011 um 11:13  

Zitat von jmsanta, am 10.10.2011 um 10:22


Zitat von Ein_Sachbearbeiter_des_HZA_Ac'
Die Anzeigepflicht ergibt sich aus steuerlichen Überwachungsgründen.


Na gut, Erleichterung gibt es also dieses Mal nicht. C'est la vie. Ich verstehe es zwar nicht, nehme es als "gottgegeben" hin und resigniere an dieser Stelle, ich habe keine Lust mehr da weiter Zeit & Energie reinzustecken


Ich danke dir trotzdem für die Nachfrage. Man will ja auch eigentlich nicht unnötigerweise riskieren, daß der Zoll mal zu Besuch kommt, ich kann das verstehen.

"Steuerliche Überwachungsgründe" sind natürlich beliebig schwammig. Eigentlich müßte man da noch nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie gedenken, diese Überwachung durchzuführen. Soweit ich das nämlich sehen kann, ist die Steueraufsicht für Verbrauchsteuern in §§209-217 AO geregelt. Und da heißt es in §212:

Zitat:
(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung der im Rahmen der Steueraufsicht zu erfüllenden Pflichten anordnen, dass

...

7. Vorgänge und Maßnahmen in Betrieben oder Unternehmen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, der Finanzbehörde anzumelden sind,

...

(2) Die Rechtsverordnung bedarf, außer wenn sie die Biersteuer betrifft, nicht der Zustimmung des Bundesrates.


Wo ist denn bitteschön die vom Bundesrat abgesegnete Verordnung des Finanzministeriums, in der etwas von der Anmeldung von Suden drinsteht? Ich finde keine.
Profil anzeigen Antwort 202
Posting Freak
Posting Freak

andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2011 um 11:30  

Zitat von rmax, am 7.10.2011 um 11:59

Übrigens ist die BierStV kein Gesetz, sondern eine Verordnung, die vom Finanzministerium im Grunde jederzeit geändert werden kann. Von daher könnte das Ergebnis der Anfrage im schlimmsten Fall auch sein, daß die Einzelmeldungen festgeschrieben werden und die Möglichkeit zu Erleichterungen gestrichen wird.


Ich glaube, Herr Schäuble hat gerade ganz andere Probleme, als eine Vorlage zur Änderung der BierStV ins Kabinett einzubringen und dann durch den Bundesrat zu prügeln. Insofern ist das glücklicherweise kein wahrscheinliches Szenario.
Profil anzeigen Antwort 203
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2011 um 13:24  

Zitat von andreas23, am 10.10.2011 um 11:30
Ich glaube, Herr Schäuble hat gerade ganz andere Probleme, als eine Vorlage zur Änderung der BierStV ins Kabinett einzubringen und dann durch den Bundesrat zu prügeln. Insofern ist das glücklicherweise kein wahrscheinliches Szenario.

Ah - ja, beim Hobbybrauerparagraphen heißt es ausdrücklich "mit Zustimmung des Bundesrats", wobei dererlei Änderungen im Bundesrat mit Sicherheit typische "Durchwinkpunkte" sind, über die nicht weiter diskutiert wird.

An zahlreichen anderen Stellen im BierStG heißt es aber "Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ...". Hier kann der Finanzminister also völlig alleine walten. Der Bundestag oder das Kabinett haben damit aber in keinem Fall zu tun.
Profil anzeigen Antwort 204
Senior Member
Senior Member

kyuubi1221
Beiträge: 157
Registriert: 17.7.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2011 um 13:53  
Wollte an dieser Stelle auch mal schnell meinen Kommentar dazugeben.

Ich hatte vor einiger Zeit mal das Vergnügen mit einem Zolllbeamten ins Gespräch über eben dieses Thema Bier und Alkohol versteuern, anmelden etc...
Dieser Zollbeamte hat mir wortwörtlich den Rat gegeben: "Tu dir das bloß nicht an und meld jemals einen Sud da an, dann wirste die nicht mehr los."

Natürlich melde ich trotzdem immer brav jeden Sud an. ;)


____________________
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt, die andere summt die Melodie von Tetris.
Profil anzeigen Antwort 205
Senior Member
Senior Member


Beiträge: 305
Registriert: 14.6.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
smilies/tongue.gif erstellt am: 10.10.2011 um 16:20  
also bie mir ging das ganz reibungslos per E-Mail: :P

von Ihrer Anzeige, dass Sie Bier herstellen wollen, habe ich Kenntnis genommen.
Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen
Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist bis zu einer Menge von 2 hl (200 Liter) im
Kalenderjahr von der Steuer befreit (§ 41 Biersteuerverordnung).
In diesem Fall bitte ich lediglich um eine Anzeige pro Jahr mit folgenden Angaben (erledigt
mit o.g. Anzeige):
- Ich nehme im Jahr 20xx am Haus- und Hobbybrauen teil.
- Ich werde die Freimenge von 200 Litern voraussichtlich nicht überschreiten.
- Das Bier wird in meiner Wohnung in ... hergestellt.
Wenn Sie mehr als 200 Liter im Jahr herstellen, wird die Biersteuer fällig. Bitte zeigen Sie mir
dies an. In diesem Fall erhalten Sie von mir weitere Informationen.
Profil anzeigen Antwort 206
Posting Freak
Posting Freak


Beiträge: 505
Registriert: 30.4.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.10.2011 um 16:26  
warum wird das nur so unterschiedlich von amt zu amt gehandhabt?

selbes war auch bei meinem "alten" sachbearbeiter. seit er nicht mehr da ist muss jeder sud extra angemeldet werden. seit kurzem sogar 10 tage im vorraus.


____________________
gruss

frank
____________________________
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 207
Posting Freak
Posting Freak

andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 14:53  
Heute kam Antwort der Bundesfinanzdirektion Südwest. Die möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten:

Zitat:
vielen Dank für Ihre Anfrage, bei der Sie die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Forderung der Hauptzollämter nach „Vorab-Einzelanmeldungen“ der Sude bei Haus- und Hobbybrauern aufwerfen.

Grundsätzlich ist das Herstellen von Bier unter Steueraussetzung nur in einem Steuerlager möglich. Der Brauer hat vor Beginn der Herstellung beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber zu stellen (§§ 4 und 5 Biersteuergesetz – BierStG).

§ 41 Abs. 1 Biersteuerverordnung (BierStV) i. V. m. § 29 Abs. 2 BierStG sieht eine Steuerbefreiung für bis zu 2 Hektoliter Bier je Kalenderjahr vor, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird.

Die Formalitäten regelt § 41 Abs. 2 BierStV. Demnach haben Haus- und Hobbybrauer den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Brauvorgang im Rahmen des Hobbybrauens vorab anzuzeigen ist, um die ggf. erforderliche steuerliche Überwachung der Bierherstellung zu gewährleisten. Die Anzeige an sich stellt schon eine (gesetzlich vorgesehene) Vereinfachung, verglichen mit den für Herstellungsbetriebe üblichen Formalien (Antrag auf Erlaubnis, Prüfung der Voraussetzungen, Erlaubnis des Hauptzollamts) dar.

Das HZA kann Erleichterungen zulassen (§ 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV) und ist bei seiner Ermessensausübung verpflichtet, im Einzelfall zu entscheiden, ob dem Antragsteller eine beantragte Erleichterung, zum Beispiel nur den ersten Sud im Jahr anzuzeigen, zugestanden werden kann. Dabei sind sowohl die steuerliche Zuverlässigkeit des Haus- und Hobbybrauers als auch die Erfordernisse der Steueraufsicht abzuwägen.

So ist eine unterschiedliche Gestaltung der Anzeigepflicht nicht als Anzeichen für eine unterschiedliche Handhabung der gesetzlichen Vorschriften, sondern vielmehr als Ausdruck der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV anzusehen.

Weiterhin werfen Sie die Frage auf, ob es den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entspricht, den bürokratischen Aufwand für Einzelanmeldungen der Sude in Kauf zunehmen.

Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 Abgabenordnung). Diese gesetzliche Regelung ist Grundlage des Verwaltungshandelns. Wie ich oben bereits ausgeführt habe, ist das Herstellen von Bier durch Haus- und Hobbybrauer im Rahmen der Steuerbefreiung nach § 41 Abs. 1 BierStV i. V. m. § 29 Abs. 2 BierStG bis zu 2 hl je Kalenderjahr möglich. Die Abgabe der Anzeige vor dem jeweiligen Beginn des Bierbrauens dient der Sicherstellung, dass Steuern nicht verkürzt werden bzw. dass die Steuerbefreiung nicht zu Unrecht in Anspruch genommen wird.
Die formlose schriftliche Anzeige kann auch per E-Mail oder Fax abgegeben werden.
Dass es sich hier um Einzelmengen von 20 l und um Steuerbeträge von etwa einem Euro je Sud handeln kann und die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt ist, muss aufgrund des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung unbeachtet bleiben, stellt doch diese Steuerbefreiung für Haus- und Hobbybrauer mit der gesetzlich vorgesehenen Verfahrenserleichterung bereits eine Vereinfachung gegenüber dem Regelverfahren dar.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.


Das sind nicht viele Zugeständnisse, aber imerhin steht da drin, daß eine formlose Anmeldung per Email zulässig ist. Es kann also niemand gezwungen werden, irgendwelche ollen Formulare auszufüllen.

Ich denke jetzt mal drüber nach, was ich da antworten werde, ich sehe Potenzial für eine Runde 2.
Profil anzeigen Antwort 208
Posting Freak
Posting Freak

Jevers Zeuge
Beiträge: 527
Registriert: 31.3.2009
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 16:26  
zoll ist landessache und daher kann jeder zuständige beamte in seinem ermessen entscheiden. wenn man im richtigen bundesland wohnt (oder an den richtigen beamten gerät), muss nur ein mal im jar anzeigen. in anderen dann halt jeden sud. in s-h muss man anfang des jahres anmelden und jeden sud drei tage im voraus per formloser mail


____________________
Profil anzeigen Antwort 209
Posting Freak
Posting Freak

andreas23
Beiträge: 954
Registriert: 1.5.2011
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 16:47  

Zitat von Jevers Zeuge, am 10.11.2011 um 16:26
zoll ist landessache


Mitnichten, Zoll ist Bundessache. Lies doch mal den Rest des Threads...
Profil anzeigen Antwort 210
Senior Member
Senior Member

jmsanta
Beiträge: 445
Registriert: 8.10.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 17:22  

Zitat von Jevers Zeuge, am 10.11.2011 um 16:26
zoll ist landessache

Dann sieh mal zu, daß der Wikipedia-Artikel über die Bundeszollverwaltung, die Homepage vom Bundesfinanzministerium und die entsprechenden Bundesgesetze schnellstens korrigiert werden!


[Editiert am 10.11.2011 um 17:23 von jmsanta]



____________________
"Die Ungeduld hat häufig Schuld." - W. Busch
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 211
Posting Freak
Posting Freak

tinoquell
Beiträge: 1776
Registriert: 14.7.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.11.2011 um 17:42  
Danke für's posten dieser Antwort, @andreas.

Das deckt sich mit meiner (positiven) Erfahrung:

Der Zoll macht korrekt seine Arbeit und gibt kompetente Auskunft.


Ich denke, eine "Runde2" müßte -wie auch schon mehrfach angearbeitet- an den Gesetzgeber statt an den Zolbeamten gehen.
Der hat aber im Moment wirklich andere Probleme :redhead: .


____________________
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 212
Posting Freak
Posting Freak

mibi-xxl
Beiträge: 856
Registriert: 22.2.2006
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 01:43  
@ FUH,
den Sachbearbeiter würde ich wirklich fragen ober er was an der Knolle hat.
Wir sind Hobbybrauer und brauen wenn wir Zeit und Lust haben und nicht wenn so ein Mr. Wichtig es meint. Ich hab heut eh schon nen dicken Hals und wenn ich dann noch sowas lese kocht mir die Galle.
Welches HZA ist für dich zuständig?
Ich würde mal mit dem Vorgesetzten reden, vielleicht kannst du ihn auf 3-4 Tage runterhandeln.


____________________
Allzeit gut Sud
Michael

And special greetings to our American and English "Friends" who are reading along ;-)
Profil anzeigen E-mail senden Antwort 213
Posting Freak
Posting Freak

klostersander
Beiträge: 1181
Registriert: 19.9.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 04:59  
Es geht aber auch anders.
Ganz einfache Anzeige zum Selbstbrauen an mein HZA in Itzehoe geschrieben.
Vorher um keine Unklarheiten zu haben mit einer sehr netten Dame vom HZA gesprochen.
Nach ca. 1 Woche kam meine Freigabe mit dem Zutext: Wenn ich mehr als die 200 Liter braue möge ich bitte mit dem Formblatt 2075 meine Steueranmeldung abzugeben.
Letzter abschließender Satz: Wenn ich auch beabsichtige über das laufende Kalenderjahr hinaus weiter zu brauen, bitte ich um erneute formlose Anzeige jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.

So einfach kann es auch geheen ... :thumbup:

Gruß Matze


____________________
Auch Wasser ist ein edler Tropfen, kocht man es mit Malz und Hopfen.
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 214
Senior Member
Senior Member

TOP007
Beiträge: 114
Registriert: 28.9.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 07:41  

Zitat von klostersander, am 11.11.2011 um 04:59
Es geht aber auch anders.
Ganz einfache Anzeige zum Selbstbrauen an mein HZA in Itzehoe geschrieben.
Vorher um keine Unklarheiten zu haben mit einer sehr netten Dame vom HZA gesprochen.
Nach ca. 1 Woche kam meine Freigabe mit dem Zutext: Wenn ich mehr als die 200 Liter braue möge ich bitte mit dem Formblatt 2075 meine Steueranmeldung abzugeben.
Letzter abschließender Satz: Wenn ich auch beabsichtige über das laufende Kalenderjahr hinaus weiter zu brauen, bitte ich um erneute formlose Anzeige jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres.

So einfach kann es auch geheen ... :thumbup:

Gruß Matze


Genau so ist es bei mir auch gelaufen. Von daher habe ich etwas weniger Stress zum Vergleich zu einigen Anderen hier. :D

Gruß Joris


____________________
Profil anzeigen Antwort 215
Posting Freak
Posting Freak

aegir
Beiträge: 2153
Registriert: 8.2.2011
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 11.11.2011 um 10:00  
Bei mir genügt eine Anmeldung per Email 3-4 Tage im Voraus. Damit kann ich leben. Und irgendwie...ja irgendwie würde ich auch gern mal Biersteuer bezahlen :D
Profil anzeigen Antwort 216
Posting Freak
Posting Freak

Tudo
Beiträge: 1791
Registriert: 6.7.2004
Status: Offline
red_folder.gif erstellt am: 3.4.2012 um 13:33  
Hier News zum Thema Schaubrauen und der Einschätzung des HZA Osnabrück:

Zitat:
....die Biersteuer entsteht nicht, solange auf der Veranstaltung kein Bier im
Sinne des § 1 Biersteuergesetz hergestellt wird. Laut Ihren Ausführungen
wird während des Marktes lediglich Bierwürze, die keine Hefe enthält,
hergestellt. Eine Bierherstellung findet nicht statt.

Sobald Sie der Würze Hefe zusetzen, entsteht Bier und somit auch die
Biersteuer, welche dann beim Hauptzollamt Osnabrück zur Versteuerung
anzumelden wäre......




____________________
Meine Homepage für Brauseminare: http://www.bierschmiede.de
Mein Bierblog: http://www.bierblog.udo-toensing.de
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 217
Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.4.2012 um 14:21  
Ich staune immer ob der Weisheit der deutschen Zollbehörden...Wenn ich also die Würze einfach stehen lasse und der Natur ihren Lauf lasse (Spontangärung), bin ich von der Steuer befreit, weil ich ja aktiv keine Hefe zugebe :D

In weiser Voraussicht wissen die wohl, dass es eh sauer wird und haben Mitleid mit dem Brauer.. :gruebel:


____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Profil anzeigen Antwort 218
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.4.2012 um 14:41  

Zitat von flying, am 3.4.2012 um 14:21
Ich staune immer ob der Weisheit der deutschen Zollbehörden...Wenn ich also die Würze einfach stehen lasse und der Natur ihren Lauf lasse (Spontangärung), bin ich von der Steuer befreit, weil ich ja aktiv keine Hefe zugebe :D

Nein nein. Im §1 BierStG steht, dass BIER der Steuer unterliegt. § 1 BierV besagt, dass Bier das ist, was (Reinheitsgebot....) VERGOREN ist. Von Hefe steht erst mal nichts dabei. Also unterliegt natürlich auch spontan vergorenes Bier der Biersteuer. Ausschließlich alkoholfrei-vergorene Würze unterliegt nicht der Biersteuer.


[Editiert am 3.4.2012 um 14:41 von hiasl]



____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 219
Moderator
Posting Freak

flying
Beiträge: 9088
Registriert: 14.8.2008
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 3.4.2012 um 14:46  
Das is ja gemein :mad: ...sollen doch die wilden Hefen und Bakterien die Steuer bezahlen :P


____________________
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Profil anzeigen Antwort 220
Posting Freak
Posting Freak

tinoquell
Beiträge: 1776
Registriert: 14.7.2004
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.4.2012 um 09:59  
Ich rege mich nicht mehr auf, aber nur zur Info
Zitat:
Bierbrauen zu Demonstrationszwecken in anderen Fällen als durch Haus- und
Hobbybrauer:

Wer Bier zu Demonstrationszwecken (Messeauftritte, Schaubrauen), für Dorffeste und ähnliche, sporadische Veranstaltungen brauen will, hat dies dem zuständigen Hauptzollamt unter Angabe des Zeitpunkts, Orts und der Menge der beabsichtigten Bierherstellung vorher anzuzeigen.

Nach Abschluss der Veranstaltung (= Herstellung)ist unverzüglich eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck 2075 beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben und die Steuer sofort zu entrichten.


HZA Erfurt.

Der Hinweis, dass wir ja nur Würze herstellten und kein Bier, wäre "spitzfindig" und "zieht bei uns nicht" (in Erfurt).

Frohe Ostern!
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 221
Administrator
Posting Freak

rmax
Beiträge: 1068
Registriert: 29.3.2007
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.4.2012 um 11:15  
Aha, und bei Bierkit-Brauern verlangt das HZA Erfurt die Biersteuer vom Malzextrakt-Hersteller?
Profil anzeigen Antwort 222
Senior Member
Senior Member

tessuti
Beiträge: 229
Registriert: 11.2.2010
Status: Offline
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.4.2012 um 11:23  
Ich habe meine Anmeldung für 2012 weggemailt mit der Frage, ob es o.k. ist, wenn ich mich erst bei Erreichen der 200 Liter-Marke wieder melde. Antwort per E-Mail: "Ja, so machen wir's."

Super Sache....

Frank
Profil anzeigen Antwort 223
Posting Freak
Posting Freak

hiasl
Beiträge: 958
Registriert: 9.6.2007
Status: Online
Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 6.4.2012 um 11:24  
Das hatten wir schon mal. Die Herstellung der Würze unterliegt zwar bereits der Steuerüberwachung, die Steuer selbst entstünde aber erst mit/nach der Gärung (Malzbier/-trunk & alk.-freies Bier sind nicht besteuert).
damit ist das keine "Spitzfindigkeit" von uns sondern eine glasklare Sache. Solltest du einen Bescheid bekommen haben, gleich mal widersprechen.


____________________
Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene Homepage
BIER-BRAU-PROjekt der Uni Erlangen
Profil anzeigen Homepage besuchen Antwort 224
  Seite 9 von 10   «  6  7  8  9  10  »     

 
  
 

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details findest Du im Impressum.
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1998 - 2022 by Hobbybrauer.de
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.
Die Website oder Teile daraus dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Plum weiterverwendet werden.
© 2014 Michael Plum