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Autor: Betreff: Zollamt benachrichtigen
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 14:49  

Zitat von Tudo, am 7.2.2011 um 22:05
Zeitnah bedeutet, dass du es mit der Steuererklärung am Anfang des nächsten Jahres melden musst.

Das ist nicht ganz korrekt. Eine Biersteuererklärung nach dem Jahreswechsel geben nur Inhaber von Steuerlagern ab. Wir Hobbybrauer müssen oberhalb von 200 Litern jeweils am Anfang des auf die Bierherstellung folgenden Monats mit Formular 2075 eine Biersteueranmeldung abgeben.


[Editiert am 8.2.2011 um 14:52 von rmax]
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 15:08  
Also das HZA Köln will auch immer eine Anmeldung pro Sud. Reicht aber per E-Mail

Wäre mal interessant sich auf juristische Spitzfindigkeiten einzulassen.

Wir leben auf einem großen zusammenhängenden Grundstück. Wir im EFH, meine Tante in EFH meine Eltern mit meiner Oma im ZFH. Sind also 4 Haushalte auf einem Grundstück, fussläufig zu erreichen. Wenn nun der Onkel schrotet, ich maische, Vater läutert und Oma kocht (wäre theoretisch kein Problem) wer hat dann das Bier hergestellt? ;) ;)

Bodo


[Editiert am 8.2.2011 um 15:08 von BodoW]



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"Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 15:13  

Zitat:
Wir Hobbybrauer müssen oberhalb von 200 Litern jeweils am Anfang des auf die Bierherstellung folgenden Monats mit Formular 2075 eine Biersteueranmeldung abgeben.


Ich muss das bei meinem HZA nicht, sondern nur zum Jahresende.
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 15:22  

Zitat von Tudo, am 8.2.2011 um 15:13
Ich muss das bei meinem HZA nicht, sondern nur zum Jahresende.

OK, das fällt dann wohl unter "Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen".
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 20:22  

Zitat von kirmes, am 8.2.2011 um 11:44
Beim HZA in Koblenz braucht man auch nur einmal im Jahr anzumelden. Ich bekomme dann immer die Genehmigung für ein ganzes Jahr ohne jeden Sud einzeln anmelden zu müssen. Funzt alles ohne Probleme per e-mail

Gruß, Guido



Beim HZA Osnabrück ist es genau so. Was für ein Glück ;) !!!
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 8.2.2011 um 21:20  
Das ist auch mein HZA.....;)
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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 13:03  
Ich hätt auch noch ne Frage dazu:

Wenn ich am 15.Februar meine 200L Freimenge anmelde, reichen die dann bis zum 31.12.2011 oder bis zum 15.02.2012?
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 13:05  
Der Fiskus rechnet immer in Kalenderjahren, also bis 31.12, auch wenn Du Deinen ersten Sud erst im Dezember anmeldest. Ab Januar hast Du dann wieder 200l frei.


[Editiert am 9.2.2011 um 13:06 von rmax]
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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 13:32  
Ah ok, gut zu wissen, danke!!

So, hab mal ne Mail abgeschickt and HZA Koblenz, Zweigstelle Trier-Ehrang.
Bin mal gespannt, ob was zurückkommt, und ob ich auch jeden Sud anmelden muss...
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fipu35
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 15:56  
Hallo,
also zu meinem „Lieblingsthema“, bei mir, HZA Schweinfurth, ist es so geregelt:
1. Anmeldung als Hobbybrauer, einmal im Jahr (daraufhin bekommt man eine Betriebsnummer!)
2. Anmelden jedes Sudes 2-3 Tage vor Begin, per Mail oder Fax unter Angabe der Betriebsnummer
3. einmalige Jahresmeldung (bzw. Steuermeldung wenn über 200L) im Anfang Januar des Folgejahres
4. unaufgefordertes Überweisen (es kommt keine Rechnung oder so!) des selbst ermittelten Steuerbetrages an die Zollzahlstelle Anfang Januar.
5. es kommt der Brief vom HZA das alles i.O. ist
und
... es sind genau 200 Liter/Jahr (egal wie viel gebraut wird) je Haushalt! frei und auch nur wenn es in selbigem gebraut wird, wird es außer Haus (Verein oder Kumpel) gebraut ist es IMMER Steuerpflichtig! (außer der Kumpel meldet sich selbst als Hobbybrauer an, dann hat auch er 200L frei)
... das Bier darf nur in dem jeweiligen Haushalt (Steuerlager!) des Hobbybrauers verbraucht werden,
... Verkaufen gilt nicht, verschenken (eigentlich) auch nicht!!!

So, zu dem Thema habe ich schon öfter was geschrieben.
Weil: ich habe einen "lieben" Nachbar, der immer schön drauf achtet das alles rechtens ist!
Und deshalb sende ich meine Braumeldungen auch immer schön per Fax und drucke mir den Sendebericht aus.

Das hat sich tatsächlich schon als nützlich erwiesen, denn ich hatte ja schon Besuch am Brautag von unserer lokalen "Trachtengruppe", denen konnte ich dann dass Ganze zeigen, was sie erstmal beruhigt, nicht aber davon abgehalten hat sich am Montag danach beim HZA nach der Rechtmäßigkeit zu erkundigen.
Wie meine damalige Nachfrage ergab war bei mir "alles bestens"! Laut HZA und "Trachtengruppe" hätte ich sonst mit ca. 800 € Verfahrens-, Straf und Einstellungsgebühren rechnen müssen.

So gesehen, sche.. auf das bisschen Arbeit für die Anmeldung und die "zweieurofufzig" für die Steuermeldung, im Vergleich zu den anderen Kosten, die entstehen wenn man das nicht macht und "erwischt" wird.
Ich muss aber dazu sagen, dass meine Brautage schon immer "mittelmäßige" Events sind, was natürlich auch der "lieben" Nachbarschaft nicht verborgen bleibt.

Was ich damit sagen will, die Braumeldung "nachreichen" oder rum weinen wenn man "erwischt" wird, beim "Schwarzbrauen", hilft dann auch nicht mehr, der Ärger ist dann groß und selbst für die 800 Euronen, die es Kostet wenn das Verfahren dann wegen "geringfügigem Vergehen" eingestellt wird, kann man viel Biersteuer zahlen!!

Ja, so will es nun mal unsere Gesellschaft, denn die bzw. deren Vertreter, machen ja diese wunderschönen und für uns alle so wichtigen Gesetze!

Gruß aus Franken
Franz

PS: mir schmeckt das selbstgebraute dennoch vorzüglich!!
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 17:01  
Krasse Geschichte, krasser Nachbar!

Ich werde demnächst bei einem Kumpel Bier brauen bzw lass ihn ordentlich Rühren.
Das Bier werde ich versteuern, da es nicht bei mir daheim gebraut wird und er in einem Dorf mit vielen neugierigen Nachbarn wohnt (Paranoia läßt grüßen).
Ohne Witz, lieber zahl ich 4 Euro Steuern als dass ich mir dumme Gedanken machen muss.
Jetzt die Frage, darf ich dieses versteuerte Bier auch auserhalb meines Haushalts trinken bzw darf ich es verschenken?
Irgend wie traurig, dass man sich beim Verschenken von was selbstgemachten überhaupt Gedanken machen muss.

Stefan
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Tudo
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 17:13  
D.h. dein Kumpel wird es brauen, oder? Wenn bei ihm gebraut wird, muss er es doch eh anmelden und hat 200 Liter frei. Ansonsten dürftest du doch garnicht bei ihm Brauen. Oder hast du eine Genehmigung?

Gruß
Udo
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 17:22  
Nein, ich trete als Biererzeuger auf und braue außerhalb meines Haushalts.
Laut meinem Zollfritzen muss ich dann sofort anschließend die Biersteuer berechnen und bezahlen.
Würde der Kumpel es anmelden, wäre es umsonst.
Ich will ihm aber den Streß nicht antun und zahl halt die 4 Euro irgendwas.
Dass er ab und zu mit dem Paddel in der Maische rührt, interessiert wohl niemanden.
Er könnte gar nicht Bier in seinem Haushalt erzeugen, da er keine Ahnung hat, wie das geht :P
Man darf sehr wohl bei Kumpels brauen, nur muss man das dann halt versteuern.

Stefan


[Editiert am 9.2.2011 um 17:24 von Boludo]
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 17:24  

Zitat von Tudo, am 9.2.2011 um 17:13
D.h. dein Kumpel wird es brauen, oder?

Das wollte ich auch schon sagen.

Zitat:
Ansonsten dürftest du doch garnicht bei ihm Brauen. Oder hast du eine Genehmigung?

Warum sollte er eine Genehmigung brauchen? Falls Du die im BierStG und der BierStV erwähnte "Erlaubnis" meinst, die braucht man nur, um Bier unter Steueraussetzung herzustellen, aber nicht zur Bierherstellung an sich, wenn man das Bier sofort nach der Entstehung versteuert.


Zitat von Boludo, am 9.2.2011 um 17:22
Man darf sehr wohl bei Kumpels brauen, nur muss man das dann halt versteuern.

Ich sehe keinen Grund so eine Aktion nicht auf den Namen des jeweiligen Kumpels anzumelden, selbst wenn er sich noch nicht so gut mit dem Brauen auskennt, sondern erst am lernen ist. Eine entsprechende Sachkunde wird in den einschlägigen Vorschriften ja nicht vorausgesetzt.


[Editiert am 9.2.2011 um 17:28 von rmax]
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 17:32  

Zitat:
Ich sehe keinen Grund so eine Aktion nicht auf den Namen des jeweiligen Kumpels anzumelden

Ich bin ja froh, dass er dieses mal die Sauerei hat und Platz hat er auch mehr als ich.
Bis ich ihm das mit dem Zoll erklärt habe und er denen gemailt hat, zahl ich lieber die paar Kröten.
Darf ich das versteuerte Bier jetzt verschenken oder nicht?

Stefan


[Editiert am 9.2.2011 um 17:32 von Boludo]
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 9.2.2011 um 17:32  

Zitat von fipu35, am 9.2.2011 um 15:56
... das Bier darf nur in dem jeweiligen Haushalt (Steuerlager!) des Hobbybrauers verbraucht werden,

Das mit dem Steuerlager ist Quatsch. Als Hobbybrauer hast Du kein Steuerlager bzw. wenn Du eines hast, bist Du kein Hobbybrauer mehr.
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fipu35
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 13:56  

Zitat von rmax, am 9.2.2011 um 17:32

Zitat von fipu35, am 9.2.2011 um 15:56
... das Bier darf nur in dem jeweiligen Haushalt (Steuerlager!) des Hobbybrauers verbraucht werden,

Das mit dem Steuerlager ist Quatsch. Als Hobbybrauer hast Du kein Steuerlager bzw. wenn Du eines hast, bist Du kein Hobbybrauer mehr.


Ich habe auch eine Betriebsnummer und bin dennoch Hobbybrauer! (ca. 450 Liter/Jahr)

Zu dem Thema habe ich mich, aus bereits genannten Gründen, sehr ausführlich informiert und im Rahmen dessen auch ein längeres Gespräch mit dem wirklich sehr netten Herrn vom HZA geführt. Und so ein pers. Telefonat mit den zuständigen Leuten vom Zoll kann ich eigentlich nur jedem empfehlen der sich über dieses Thema ernsthaft Gedanken macht, das bringt mehr als Tage, Wochen und Monatelang darüber zu grübbeln wie es wohl richtig, bzw. auszulegen, ist.
In diesem Gespräch wurde mir auch die Auslegung in Bezug auf die Verkostung des selbst Gebrauten erklärt, und da ist dein Haushalt mit einem Steuerlager (wie es im Gesetz heißt) gleichzusetzen. Sprich, du darfst das Bier zwar mit deinen Freunden trinken aber eben nur zu Hause, dort wo es hergestellt und angemeldet wurde und zwar egal ob es in der Freimenge liegt oder versteuert wurde.

Zum Thema auserhalb der eigenen Wohnung/Grundstück brauen (z.B. als Vereinsevent) ist es so wie oben schon geschrieben wurde, dies ist u. U. als "Schaubrauen" zu deklarieren und wenn du die Absicht verfolgst das Bier auch zu Trinken musst du es verzollen (oder anderen Falls sofort nach der Herstellung der Würze vernichten) und die Steuer ist unverzüglich und nicht mit der "normalen" Jahresmeldung zu entrichten. Dafür muss du es auch nicht bei deiner Hobbybrauer-Jahres-Steuer-Freimengenmeldung angeben und das Bier darf dann auch von den Vereinkameraden im Vereinsheim oder auf der Festwiese (natürlich unendgeldlich! aber das ist ein anderes Thema und hat nichts mit dem Zoll zu tun sondern mit Gewerbe, Gesundheitsamt, Schankgenemigung, etc.) getrunken werden.

Viele Grüße
Franz
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 15:04  
Solange man vom Zoll mehr verschiedene Auslegungen zu hören bekommt, als es Hauptzollämter gibt, verlasse ich mich lieber auf mein eigenes Textverständnis. ;)

Das sagt mir, daß der Haushalt des Hobbybrauers nicht per se ein Steuerlager sein kann, denn das Gesetz nennt Steuerlager nur in Zusammenhang mit Steueraussetzung (Steuerpflicht entsteht nicht bei Herstellung, sondern erst bei Entfernung aus dem Steuerlager), wir Hobbybrauer genießen für die ersten 200l aber Steuerbefreiung und müssen darüberliegende Mengen sofort versteuern, es sei denn das HZA gibt sich als Erleichterung mit einer jährlichen Zahlung zufrieden.
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 15:13  
Hmmm, ok, aber sobald ich die Freimenge von 200 l überschreite, werde ich zum Steuerschuldner, da ich nach § 5 des BierStG Bier ohne Erlaubnis herstelle, was ich dann entsprechend zu versteuern habe. Außerdem werde ich zum Steuerschuldner, da ich steuerrechtlich gesehen Bier in den freien Verkehr verbringe.
Damit müsste ich doch eigentlich ein Steuerlager „errichtet“ haben oder?

Gruß
Michael


[Editiert am 10.2.2011 um 15:16 von tauroplu]



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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 15:42  
rmax hat Recht.
Wir haben bei uns im Institut ein 2hl-Sudwerk. Mussten das natürlich auch beim Zoll anmelden.
Wir haben also ein Steurerlager, in dem wir unversteuertes Bier produzieren und lagern dürfen. Erst bei Entnahme ist das zu versteuern. Aus Gründen der einfacheren Handhabung versteuern wir aber unmittelbar alles, was in Fässer/Flaschen gefüllt wird. Bis dahin ist die Biersteuer "ausgesetzt". Der Hobbybrauer hat theoretisch mit Beginn der Gärung seine Steuererklärung einzureichen. Der Steuerlagerinhaber nicht.


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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 15:43  

Zitat von tauroplu, am 10.2.2011 um 15:13
Hmmm, ok, aber sobald ich die Freimenge von 200 l überschreite, werde ich zum Steuerschuldner, da ich nach § 5 des BierStG Bier ohne Erlaubnis herstelle, was ich dann entsprechend zu versteuern habe.

Soweit richtig.

Zitat:
Damit müsste ich doch eigentlich ein Steuerlager „errichtet“ haben oder?

Nein, denn die Erlaubnis bezieht sich ja auf den Betrieb des Steuerlagers, nicht auf das Brauen an sich. Wenn Du also ohne Erlaubnis nach §5 braust, kannst Du gar kein Steuerlager haben.

Der Unterschied ist der: Ohne Erlaubnis (und damit ohne Steuerlager) mußt Du nach der Herstellung unverzüglich bei Deinem zuständigen HZA eine Biersteueranmeldung abgeben und die Steuer selbst berechnen und bezahlen (§15 Abs. 2). Hast Du eine Erlaubnis nach §5 (und damit ein Steuerlager), mußt Du für alles Bier, das Du im Laufe eines Monats aus dem Lager entfernt hast, bis zum 7. des Folgemonats bundeseinheitlich beim HZA Stuttgart eine Biersteuererklärung abgeben und die Steuer bis zum 20. begleichen (§15 Abs. 1).

Wenn fipu35 nun tatsächlich eine Betriebsnummer (und damit wohl eine Erlaubnis nach §5) hat, dann mag in seinem Fall der Haushalt ein Steuerlager sein, das bedeutet aber nicht, daß das bei Hobbybrauern generell so ist.


[Editiert am 10.2.2011 um 15:43 von rmax]
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Ah, alles klar. Vielen Dank für die kompetente Auskunft!

Ciao
Michael


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Grima
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Was ist denn, wenn ich von HZA keine Rück-Email bekomme? Muss ich mit dem ersten Sud auf Antwort warten, oder mache ich meine Biersteuererklärung, sobald meine Email abgesendet wurde?
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Zitat von Grima, am 10.2.2011 um 15:53
Was ist denn, wenn ich von HZA keine Rück-Email bekomme? Muss ich mit dem ersten Sud auf Antwort warten,

Es besteht nur eine Anzeigepflicht, auf eine "Genehmigung" brauchst Du also nicht zu warten. Auf die erste Anzeige hin wirst Du aber i.d.R. eine Antwort bekommen in der Dir das HZA nochmal erklärt, was Du darfst und was nicht und welche Erleichterungen ggf. gewährt werden.

Zitat:
oder mache ich meine Biersteuererklärung, sobald meine Email abgesendet wurde?

Du machst allenfalls eine Biersteueranmeldung, das aber auch nur, wenn Dein Sud aus irgendeinem Grund nicht unter die Steuerbefreiung fällt.
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fipu35
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 16:35  
@rmax (AW 46)

Und genau darin liegt doch das eigentliche Problem, dass es wohl bei jedem Hobbybrauer bzw. dessen zuständigem HZA anders ausgelegt wird.
Wäre es überall einheitlich wären diese Diskusionen eigentlich gar nicht nötig.

Also, nochmal zu mir, ich habe eben nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen und muss mich berichtigen, ich habe (wörtlich) keine Betriebsnummer sondern eine Unternehmensnummer! und laut HZA auch ein Steuerlager und ich bin dennoch, wie ihr auch, ein ganz normaler Hobbybrauer.
Was habe ich anders gemacht als ihr?
Ich habe damals (2007) meinen ersten Sud (20 Liter!) mit einem Formbrief für Haus- und Hobbybrauer (aus einem Forum) beim HZA angemeldet und darauf hin alle Unterlagen (ca. 40 DIN/A4 Seiten) inkl. Auslegungsanweisungen (bezgl. abzugebender Braumeldungen, Erleichterungen bei der Biersteuermeldung, Freimengenauslegung und Regeln zum Verzehr des selbigen, etc.) vom HZA bekommen, dies dann auch noch mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch diskutiert und letztendlich akzeptiert.

Und wenn man es mit dem http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/ g0_bier/d0_besonderheiten/b0_haus_hobbybrauer/index.html genau nimmt "... Das Bier muss ausschließlich zum eigenen Verbrauch bestimmt sein ..." ist es doch schon ein Zugeständnis, dass ich es mit meinen Freunden beim nächsten Sud in meinem "Steuerlager", ohne Angst vor Strafverfolgung, trinken darf :puzz:

Gruß
Franz

PS: in dem Link ist übrigens auch das "außerhalb des eigenen Haushaltes brauen / bzw. brauen beim Vereinsfest" erläutert: "Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken ..." und meine Ausführungen dazu gehen auf meine Anfragen beim HZA zurück (hab das mal bei einem Vereinsfest gemacht)
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