Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2011 um 14:49 |
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Das ist nicht ganz korrekt. Eine
Biersteuer erklärung nach dem Jahreswechsel geben nur Inhaber von
Steuerlagern ab. Wir Hobbybrauer müssen oberhalb von 200 Litern jeweils am
Anfang des auf die Bierherstellung folgenden Monats mit Formular 2075 eine Biersteuer anmeldung abgeben.
[Editiert am 8.2.2011 um 14:52 von rmax]
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Antwort 25 |
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Moderator Beiträge: 1253 Registriert: 21.12.2005 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2011 um 15:08 |
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Also das HZA Köln will auch immer eine Anmeldung pro Sud. Reicht aber per
E-Mail
Wäre mal interessant sich auf juristische Spitzfindigkeiten einzulassen.
Wir leben auf einem großen zusammenhängenden Grundstück. Wir im EFH, meine
Tante in EFH meine Eltern mit meiner Oma im ZFH. Sind also 4 Haushalte auf
einem Grundstück, fussläufig zu erreichen. Wenn nun der Onkel schrotet, ich
maische, Vater läutert und Oma kocht (wäre theoretisch kein Problem) wer
hat dann das Bier hergestellt?
Bodo
[Editiert am 8.2.2011 um 15:08 von BodoW]
____________________ "Wer kein Bier hat, hat nichts zu trinken"
(M. Luther)
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Antwort 26 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2011 um 15:13 |
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Zitat: | Wir Hobbybrauer müssen
oberhalb von 200 Litern jeweils am Anfang des auf die Bierherstellung
folgenden Monats mit Formular 2075 eine Biersteueranmeldung
abgeben. |
Ich muss das bei meinem HZA nicht, sondern nur zum Jahresende.
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Antwort 27 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2011 um 15:22 |
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OK, das fällt dann
wohl unter "Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen".
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Antwort 28 |
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Posting Freak Beiträge: 1206 Registriert: 26.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 8.2.2011 um 20:22 |
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Zitat von kirmes, am 8.2.2011 um
11:44 | Beim HZA in Koblenz braucht man auch
nur einmal im Jahr anzumelden. Ich bekomme dann immer die Genehmigung für
ein ganzes Jahr ohne jeden Sud einzeln anmelden zu müssen. Funzt alles ohne
Probleme per e-mail
Gruß, Guido |
Beim HZA Osnabrück ist es genau so. Was für ein Glück
!!!
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Antwort 29 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 8.2.2011 um 21:20 |
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Das ist auch mein HZA.....
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Antwort 30 |
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Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 13:03 |
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Ich hätt auch noch ne Frage dazu:
Wenn ich am 15.Februar meine 200L Freimenge anmelde, reichen die dann bis
zum 31.12.2011 oder bis zum 15.02.2012?
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Antwort 31 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 13:05 |
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Der Fiskus rechnet immer in Kalenderjahren, also bis 31.12, auch wenn Du
Deinen ersten Sud erst im Dezember anmeldest. Ab Januar hast Du dann wieder
200l frei.
[Editiert am 9.2.2011 um 13:06 von rmax]
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Antwort 32 |
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Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 13:32 |
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Ah ok, gut zu wissen, danke!!
So, hab mal ne Mail abgeschickt and HZA Koblenz, Zweigstelle
Trier-Ehrang.
Bin mal gespannt, ob was zurückkommt, und ob ich auch jeden Sud anmelden
muss...
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Antwort 33 |
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Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 15:56 |
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Hallo,
also zu meinem „Lieblingsthema“, bei mir, HZA Schweinfurth, ist es so
geregelt:
1. Anmeldung als Hobbybrauer, einmal im Jahr (daraufhin bekommt man eine
Betriebsnummer!)
2. Anmelden jedes Sudes 2-3 Tage vor Begin, per Mail oder Fax unter Angabe
der Betriebsnummer
3. einmalige Jahresmeldung (bzw. Steuermeldung wenn über 200L) im Anfang
Januar des Folgejahres
4. unaufgefordertes Überweisen (es kommt keine Rechnung oder so!) des
selbst ermittelten Steuerbetrages an die Zollzahlstelle Anfang Januar.
5. es kommt der Brief vom HZA das alles i.O. ist
und
... es sind genau 200 Liter/Jahr (egal wie viel gebraut wird) je
Haushalt! frei und auch nur wenn es in selbigem gebraut wird, wird es
außer Haus (Verein oder Kumpel) gebraut ist es IMMER Steuerpflichtig!
(außer der Kumpel meldet sich selbst als Hobbybrauer an, dann hat auch er
200L frei)
... das Bier darf nur in dem jeweiligen Haushalt (Steuerlager!) des
Hobbybrauers verbraucht werden,
... Verkaufen gilt nicht, verschenken (eigentlich) auch nicht!!!
So, zu dem Thema habe ich schon öfter was geschrieben.
Weil: ich habe einen "lieben" Nachbar, der immer schön drauf achtet das
alles rechtens ist!
Und deshalb sende ich meine Braumeldungen auch immer schön per Fax und
drucke mir den Sendebericht aus.
Das hat sich tatsächlich schon als nützlich erwiesen, denn ich hatte ja
schon Besuch am Brautag von unserer lokalen "Trachtengruppe", denen konnte
ich dann dass Ganze zeigen, was sie erstmal beruhigt, nicht aber davon
abgehalten hat sich am Montag danach beim HZA nach der Rechtmäßigkeit zu
erkundigen.
Wie meine damalige Nachfrage ergab war bei mir "alles bestens"! Laut HZA
und "Trachtengruppe" hätte ich sonst mit ca. 800 € Verfahrens-,
Straf und Einstellungsgebühren rechnen müssen.
So gesehen, sche.. auf das bisschen Arbeit für die Anmeldung und die
"zweieurofufzig" für die Steuermeldung, im Vergleich zu den anderen Kosten,
die entstehen wenn man das nicht macht und "erwischt" wird.
Ich muss aber dazu sagen, dass meine Brautage schon immer "mittelmäßige"
Events sind, was natürlich auch der "lieben" Nachbarschaft nicht verborgen
bleibt.
Was ich damit sagen will, die Braumeldung "nachreichen" oder rum weinen
wenn man "erwischt" wird, beim "Schwarzbrauen", hilft dann auch nicht mehr,
der Ärger ist dann groß und selbst für die 800 Euronen, die es Kostet wenn
das Verfahren dann wegen "geringfügigem Vergehen" eingestellt wird, kann
man viel Biersteuer zahlen!!
Ja, so will es nun mal unsere Gesellschaft, denn die bzw. deren Vertreter,
machen ja diese wunderschönen und für uns alle so wichtigen Gesetze!
Gruß aus Franken
Franz
PS: mir schmeckt das selbstgebraute dennoch vorzüglich!!
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Antwort 34 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 17:01 |
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Krasse Geschichte, krasser Nachbar!
Ich werde demnächst bei einem Kumpel Bier brauen bzw lass ihn ordentlich
Rühren.
Das Bier werde ich versteuern, da es nicht bei mir daheim gebraut wird und
er in einem Dorf mit vielen neugierigen Nachbarn wohnt (Paranoia läßt
grüßen).
Ohne Witz, lieber zahl ich 4 Euro Steuern als dass ich mir dumme Gedanken
machen muss.
Jetzt die Frage, darf ich dieses versteuerte Bier auch auserhalb meines
Haushalts trinken bzw darf ich es verschenken?
Irgend wie traurig, dass man sich beim Verschenken von was selbstgemachten
überhaupt Gedanken machen muss.
Stefan
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Antwort 35 |
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Posting Freak Beiträge: 1791 Registriert: 6.7.2004 Status: Offline
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erstellt am: 9.2.2011 um 17:13 |
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D.h. dein Kumpel wird es brauen, oder? Wenn bei ihm gebraut wird, muss er
es doch eh anmelden und hat 200 Liter frei. Ansonsten dürftest du doch
garnicht bei ihm Brauen. Oder hast du eine Genehmigung?
Gruß
Udo
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Antwort 36 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 17:22 |
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Nein, ich trete als Biererzeuger auf und braue außerhalb meines
Haushalts.
Laut meinem Zollfritzen muss ich dann sofort anschließend die Biersteuer
berechnen und bezahlen.
Würde der Kumpel es anmelden, wäre es umsonst.
Ich will ihm aber den Streß nicht antun und zahl halt die 4 Euro
irgendwas.
Dass er ab und zu mit dem Paddel in der Maische rührt, interessiert wohl
niemanden.
Er könnte gar nicht Bier in seinem Haushalt erzeugen, da er keine Ahnung
hat, wie das geht
Man darf sehr wohl bei Kumpels brauen, nur muss man das dann halt
versteuern.
Stefan
[Editiert am 9.2.2011 um 17:24 von Boludo]
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Antwort 37 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 17:24 |
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Das wollte ich auch schon sagen.
Zitat: | Ansonsten dürftest du
doch garnicht bei ihm Brauen. Oder hast du eine
Genehmigung? |
Warum sollte er eine Genehmigung
brauchen? Falls Du die im BierStG und der BierStV erwähnte "Erlaubnis"
meinst, die braucht man nur, um Bier unter Steueraussetzung herzustellen,
aber nicht zur Bierherstellung an sich, wenn man das Bier sofort nach der
Entstehung versteuert.
Ich sehe
keinen Grund so eine Aktion nicht auf den Namen des jeweiligen Kumpels
anzumelden, selbst wenn er sich noch nicht so gut mit dem Brauen auskennt,
sondern erst am lernen ist. Eine entsprechende Sachkunde wird in den
einschlägigen Vorschriften ja nicht vorausgesetzt.
[Editiert am 9.2.2011 um 17:28 von rmax]
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Antwort 38 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 17:32 |
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Zitat: | Ich sehe keinen Grund so
eine Aktion nicht auf den Namen des jeweiligen Kumpels
anzumelden |
Ich bin ja froh, dass er dieses mal
die Sauerei hat und Platz hat er auch mehr als ich.
Bis ich ihm das mit dem Zoll erklärt habe und er denen gemailt hat, zahl
ich lieber die paar Kröten.
Darf ich das versteuerte Bier jetzt verschenken oder nicht?
Stefan
[Editiert am 9.2.2011 um 17:32 von Boludo]
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Antwort 39 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 9.2.2011 um 17:32 |
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Das mit dem Steuerlager ist Quatsch. Als
Hobbybrauer hast Du kein Steuerlager bzw. wenn Du eines hast, bist Du kein
Hobbybrauer mehr.
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Antwort 40 |
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Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 13:56 |
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Ich habe auch eine Betriebsnummer und bin dennoch Hobbybrauer! (ca.
450 Liter/Jahr)
Zu dem Thema habe ich mich, aus bereits genannten Gründen, sehr ausführlich
informiert und im Rahmen dessen auch ein längeres Gespräch mit dem wirklich
sehr netten Herrn vom HZA geführt. Und so ein pers. Telefonat mit den
zuständigen Leuten vom Zoll kann ich eigentlich nur jedem empfehlen der
sich über dieses Thema ernsthaft Gedanken macht, das bringt mehr als Tage,
Wochen und Monatelang darüber zu grübbeln wie es wohl richtig, bzw.
auszulegen, ist.
In diesem Gespräch wurde mir auch die Auslegung in Bezug auf die Verkostung
des selbst Gebrauten erklärt, und da ist dein Haushalt mit einem
Steuerlager (wie es im Gesetz heißt) gleichzusetzen. Sprich, du darfst das
Bier zwar mit deinen Freunden trinken aber eben nur zu Hause, dort wo es
hergestellt und angemeldet wurde und zwar egal ob es in der Freimenge liegt
oder versteuert wurde.
Zum Thema auserhalb der eigenen Wohnung/Grundstück brauen (z.B. als
Vereinsevent) ist es so wie oben schon geschrieben wurde, dies ist u. U.
als "Schaubrauen" zu deklarieren und wenn du die Absicht verfolgst das Bier
auch zu Trinken musst du es verzollen (oder anderen Falls sofort nach der
Herstellung der Würze vernichten) und die Steuer ist unverzüglich und nicht
mit der "normalen" Jahresmeldung zu entrichten. Dafür muss du es auch nicht
bei deiner Hobbybrauer-Jahres-Steuer-Freimengenmeldung angeben und das Bier
darf dann auch von den Vereinkameraden im Vereinsheim oder auf der
Festwiese (natürlich unendgeldlich! aber das ist ein anderes Thema und hat
nichts mit dem Zoll zu tun sondern mit Gewerbe, Gesundheitsamt,
Schankgenemigung, etc.) getrunken werden.
Viele Grüße
Franz
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Antwort 41 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 15:04 |
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Solange man vom Zoll mehr verschiedene Auslegungen zu hören bekommt, als es
Hauptzollämter gibt, verlasse ich mich lieber auf mein eigenes
Textverständnis.
Das sagt mir, daß der Haushalt des Hobbybrauers nicht per se ein
Steuerlager sein kann, denn das Gesetz nennt Steuerlager nur in
Zusammenhang mit Steuer aussetzung (Steuerpflicht entsteht nicht bei
Herstellung, sondern erst bei Entfernung aus dem Steuerlager), wir
Hobbybrauer genießen für die ersten 200l aber Steuer befreiung und
müssen darüberliegende Mengen sofort versteuern, es sei denn das HZA gibt
sich als Erleichterung mit einer jährlichen Zahlung zufrieden.
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Antwort 42 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 15:13 |
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Hmmm, ok, aber sobald ich die Freimenge von 200 l überschreite, werde ich
zum Steuerschuldner, da ich nach § 5 des BierStG Bier ohne Erlaubnis
herstelle, was ich dann entsprechend zu versteuern habe. Außerdem werde ich
zum Steuerschuldner, da ich steuerrechtlich gesehen Bier in den freien
Verkehr verbringe.
Damit müsste ich doch eigentlich ein Steuerlager „errichtet“ haben oder?
Gruß
Michael
[Editiert am 10.2.2011 um 15:16 von tauroplu]
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 15:42 |
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rmax hat Recht.
Wir haben bei uns im Institut ein 2hl-Sudwerk. Mussten das natürlich auch
beim Zoll anmelden.
Wir haben also ein Steurerlager, in dem wir unversteuertes Bier produzieren
und lagern dürfen. Erst bei Entnahme ist das zu versteuern. Aus Gründen der
einfacheren Handhabung versteuern wir aber unmittelbar alles, was in
Fässer/Flaschen gefüllt wird. Bis dahin ist die Biersteuer "ausgesetzt".
Der Hobbybrauer hat theoretisch mit Beginn der Gärung seine Steuererklärung
einzureichen. Der Steuerlagerinhaber nicht. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 44 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 15:43 |
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Zitat von tauroplu, am 10.2.2011 um
15:13 | Hmmm, ok, aber sobald ich die
Freimenge von 200 l überschreite, werde ich zum Steuerschuldner, da ich
nach § 5 des BierStG Bier ohne Erlaubnis herstelle, was ich dann
entsprechend zu versteuern habe. |
Soweit
richtig.
Zitat: | Damit müsste ich doch
eigentlich ein Steuerlager „errichtet“ haben
oder? |
Nein, denn die Erlaubnis bezieht sich ja
auf den Betrieb des Steuerlagers, nicht auf das Brauen an sich. Wenn Du
also ohne Erlaubnis nach §5 braust, kannst Du gar kein Steuerlager
haben.
Der Unterschied ist der: Ohne Erlaubnis (und damit ohne Steuerlager) mußt
Du nach der Herstellung unverzüglich bei Deinem zuständigen HZA eine
Biersteuer anmeldung abgeben und die Steuer selbst berechnen und
bezahlen (§15 Abs. 2). Hast Du eine Erlaubnis nach §5 (und damit ein
Steuerlager), mußt Du für alles Bier, das Du im Laufe eines Monats aus dem
Lager entfernt hast, bis zum 7. des Folgemonats bundeseinheitlich beim HZA
Stuttgart eine Biersteuer erklärung abgeben und die Steuer bis zum
20. begleichen (§15 Abs. 1).
Wenn fipu35 nun tatsächlich eine Betriebsnummer (und damit wohl eine
Erlaubnis nach §5) hat, dann mag in seinem Fall der Haushalt ein
Steuerlager sein, das bedeutet aber nicht, daß das bei Hobbybrauern
generell so ist.
[Editiert am 10.2.2011 um 15:43 von rmax]
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Antwort 45 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 15:44 |
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Ah, alles klar. Vielen Dank für die kompetente Auskunft!
Ciao
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 15:53 |
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Was ist denn, wenn ich von HZA keine Rück-Email bekomme? Muss ich mit dem
ersten Sud auf Antwort warten, oder mache ich meine Biersteuererklärung,
sobald meine Email abgesendet wurde?
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Antwort 47 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 16:04 |
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Es besteht nur eine Anzeigepflicht, auf
eine "Genehmigung" brauchst Du also nicht zu warten. Auf die erste Anzeige
hin wirst Du aber i.d.R. eine Antwort bekommen in der Dir das HZA nochmal
erklärt, was Du darfst und was nicht und welche Erleichterungen ggf.
gewährt werden.
Zitat: | oder mache ich meine
Biersteuererklärung, sobald meine Email abgesendet
wurde? |
Du machst allenfalls eine
Biersteuer anmeldung, das aber auch nur, wenn Dein Sud aus
irgendeinem Grund nicht unter die Steuerbefreiung fällt.
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Antwort 48 |
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Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 16:35 |
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@rmax (AW 46)
Und genau darin liegt doch das eigentliche Problem, dass es wohl bei jedem
Hobbybrauer bzw. dessen zuständigem HZA anders ausgelegt wird.
Wäre es überall einheitlich wären diese Diskusionen eigentlich gar nicht
nötig.
Also, nochmal zu mir, ich habe eben nochmal in meinen Unterlagen
nachgesehen und muss mich berichtigen, ich habe (wörtlich) keine
Betriebsnummer sondern eine Unternehmensnummer! und laut HZA
auch ein Steuerlager und ich bin dennoch, wie ihr auch, ein ganz normaler
Hobbybrauer.
Was habe ich anders gemacht als ihr?
Ich habe damals (2007) meinen ersten Sud (20 Liter!) mit einem Formbrief
für Haus- und Hobbybrauer (aus einem Forum) beim HZA angemeldet und darauf
hin alle Unterlagen (ca. 40 DIN/A4 Seiten) inkl. Auslegungsanweisungen
(bezgl. abzugebender Braumeldungen, Erleichterungen bei der
Biersteuermeldung, Freimengenauslegung und Regeln zum Verzehr des selbigen,
etc.) vom HZA bekommen, dies dann auch noch mit dem zuständigen
Sachbearbeiter telefonisch diskutiert und letztendlich akzeptiert.
Und wenn man es mit dem http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/
g0_bier/d0_besonderheiten/b0_haus_hobbybrauer/index.html genau
nimmt "... Das Bier muss ausschließlich zum eigenen Verbrauch
bestimmt sein ..." ist es doch schon ein Zugeständnis, dass ich es mit
meinen Freunden beim nächsten Sud in meinem "Steuerlager", ohne Angst vor
Strafverfolgung, trinken darf
Gruß
Franz
PS: in dem Link ist übrigens auch das "außerhalb des eigenen Haushaltes
brauen / bzw. brauen beim Vereinsfest" erläutert: "Die Herstellung von Bier
zu Demonstrationszwecken ..." und meine Ausführungen dazu gehen auf meine
Anfragen beim HZA zurück (hab das mal bei einem Vereinsfest gemacht)
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Antwort 49 |
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