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Autor: Betreff: Zollamt benachrichtigen
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fipu35
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 16:51  
Nur noch eins,
ich bin sicher kein Rechtsexperte auf dem Gebiet und will hier auch nicht als Schlaumeier auftretten ... ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und auch nur deshalb weil ich selbst schon in der Situation war, und "angezeigt" wurde.
Damals war ich sehr froh das ich alles richtig gemacht und daurch keine Problem hatte.
Und darauf möchte ich hier hinweisen, bzw. nachdenklich machen, wenn sich die Fragen stellen, "Braumeldung Ja/Nein?", "Steuerzahlen, Braubuch führen, warum?" ... klar, wo kein Kläger da kein Richter! Aber wenns dann soweit ist .... im Raum standen damals ca. 800 Euro!

Würde mich in dem Zusammenhang mal interessieren wer, außer mir, schon mal "Besuch" am Brautag hatte und wie seine Erfahrungen waren.

Also in diesem Sinn, allzeit gut Sud!
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Boludo
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Geschlecht: männlich
red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 17:00  
Beispiel:
Ich braue beim Kumpel Bier für dessen Geburtstag.
Dieses Bier muss ich sofort nach dem Brautag versteuern, da nicht bei mir daheim gebraut.
Anschließend darf ich es dem Kumpel schenken und der macht damit ein rauschendes Geburtstagsfest bei sich zuhause.
Soweit alles legal, oder?

Wenn jetzt aber der Nachbar den Trachtenverein ruft und die kommen während dem Brauen, dann hab ich ja gar nichts parat, da ich den Sud nicht vorher anmelden muss, sondern im nachhinein versteuern muss. So versteh ich das jedenfalls.


Stefan
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rmax
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 17:02  

Zitat von fipu35, am 10.2.2011 um 16:35
Also, nochmal zu mir, ich habe eben nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen und muss mich berichtigen, ich habe (wörtlich) keine Betriebsnummer sondern eine Unternehmensnummer!

Au weia, ist ja noch schlimmer. Als Hobbybrauer ist man doch nicht gleich ein Unternehmen.

Zitat:
Ich habe damals (2007) meinen ersten Sud (20 Liter!) mit einem Formbrief für Haus- und Hobbybrauer (aus einem Forum)

Hast Du dazu mal einen Link?

Zitat:
beim HZA angemeldet und darauf hin alle Unterlagen (ca. 40 DIN/A4 Seiten) inkl. Auslegungsanweisungen (bezgl. abzugebender Braumeldungen, Erleichterungen bei der Biersteuermeldung, Freimengenauslegung und Regeln zum Verzehr des selbigen, etc.) vom HZA bekommen,

Da scheint Dein HZA oder der zuständige Sachbearbeiter sich ja sehr wichtig zu nehmen. Von so viel Papierkrieg bei der ersten Anmeldung eines 20l-Sudes hat hier meines Wissens noch keiner berichtet.

Zitat:
Und wenn man es mit dem [...] genau nimmt "... Das Bier muss ausschließlich zum eigenen Verbrauch bestimmt sein ..." ist es doch schon ein Zugeständnis, dass ich es mit meinen Freunden beim nächsten Sud in meinem "Steuerlager", ohne Angst vor Strafverfolgung, trinken darf

Da glaube ich eben auch nicht, daß der Gesetzgeber mit eigener Verbrauch wirklich persönlicher Verzer gemeint hat, aber leider wird der Begriff nirgends näher definiert.

Zitat:
PS: in dem Link ist übrigens auch das "außerhalb des eigenen Haushaltes brauen / bzw. brauen beim Vereinsfest" erläutert: "Die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken ..." und meine Ausführungen dazu gehen auf meine Anfragen beim HZA zurück (hab das mal bei einem Vereinsfest gemacht)

Ja, beim Schaubrauen oder bei offiziellen Braukursen ist die Sache klar, da muß das Bier versteuert werden. Aber wenn ich mein Equipment zu einem Kumpel schleppe und ihm zeige wie es geht, dann hat natürlich er das Bier in seinem Haushalt hergestellt und meldet es auf seinen Namen an.

Zitat:
Würde mich in dem Zusammenhang mal interessieren wer, außer mir, schon mal
"Besuch" am Brautag hatte und wie seine Erfahrungen waren.

Ich habe seit meiner ersten Brauanzeige vor vier Jahren nie wieder was vom HZA gehört, geschweige denn Besuch bekommen.
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DunkelBrauer
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 17:13  

Zitat von hiasl, am 8.2.2011 um 12:34

Zitat von DunkelBrauer, am 8.2.2011 um 12:22

beim HZA Rosenheim muss man jeden Sud unbedingt mindestens eine Woche vor dem Brautag anmelden.


Und wenn man es erst 3 Tage vorher macht?


Ich habe mir einen dicken Rüffel nebst saftigem Brief eingefangen....

(Sorry, hatte die Antwort erst zu spät gesehen, inzwischen ist die Diskussion weiter...)


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Hallo Leute, bin leider nur noch selten hier unterwegs und antworte daher kaum mehr wenn Ihr mir PMs schickt.

Yahoo-Messenger: DunkelBrauer
Braupage: http://www.SelberBierBrauen.De
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Uwe12
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 17:41  
...ich bekam auch mal eine Beanstandung, weil man quasi erst mit meiner Jahresrückmeldung meine Sudanmeldungen "bemerkt" hatte.
Auf Nachfragen bekam ich die Info, daß die Email-Adresse, an die ich die ganze Zeit meine Sudanmeldungen geschickt hatte nicht mehr "zuständig" war.
Na gut, hatte mir ja keiner was gesagt und meine Mails wurde auch nie zurückgewiesen.
War dann auch bei dieser Beanstandung geblieben, den Puls beschleunigt sowas aber schon! :)

Uwe


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Bierjunge
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 20:25  

Zitat von Boludo, am 10.2.2011 um 17:00
Beispiel:
Ich braue beim Kumpel Bier für dessen Geburtstag.
Dieses Bier muss ich sofort nach dem Brautag versteuern, da nicht bei mir daheim gebraut.
Anschließend darf ich es dem Kumpel schenken und der macht damit ein rauschendes Geburtstagsfest bei sich zuhause.
Soweit alles legal, oder?

Ich denke schon.

Zitat:
Wenn jetzt aber der Nachbar den Trachtenverein ruft und die kommen während dem Brauen, dann hab ich ja gar nichts parat, da ich den Sud nicht vorher anmelden muss, sondern im nachhinein versteuern muss. So versteh ich das jedenfalls.

Wer sagt Dir denn, dass Du nicht vorher anmelden musst?
Ich hatte das getan, und postwendend wurde bestätigt:

"Sehr geehrter Herr **********,

laut Ihrem Schreiben beabsichtigen Sie, am **.**.**** im Rahmen einer Veranstaltung in den Räumen der ******* ca. 30 l Bier zu Demonstrationszwecken herzustellen.

Wer Bier bei Messeauftritten, Dorffesten und ähnlichen sporadischen Veranstaltungen außerhalb eines Steuerlagers herstellen will, hat dies dem zuständigen Hauptzollamt unter Angabe des Zeitpunkts, Orts und der Menge der beabsichtigten Bierherstellung vorher anzuzeigen.
Dieser Anzeigepflich sind Sie mit Ihrem Schreiben nachgekommen.


(Bis dahin hätten sie sich die Antwort auch komplett schenken können, Anm. Moritz)

Die Biersteuer entsteht gemäß § 14 Absatz 4 Nummer 2 Biersteuergesetz (Herstellung ohne Erlaubnis).
Unverzüglich nach dem Abschluss der Veranstaltung (=Herstellung) ist eine Steuererklärung (siehe Anlage) über die Menge des erzeugten Bieres abzugeben und die Steuer sofort - unter Angabe des Verwendungszweckes "Biersteuer" - an meine Zahlstelle zu entrichten. (...)"


Damit war ich für die Veranstaltung sauber.

Gruß, Moritz
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red_folder.gif erstellt am: 10.2.2011 um 21:05  

Zitat:
Wer sagt Dir denn, dass Du nicht vorher anmelden musst?


Der freundliche Herr vom Zoll sagt mir das:

Zitat:
Sie brauchen mir dann auch künftig keine Anzeige mehr zu senden, wenn Sie
Bier als "Hersteller ohne Erlaubnis nach § 14 Biersteuergesetz" produzieren.
Die Steueranmeldung ersetzt diese Anzeige.


Wo das gebraut wird will der auch nicht wissen.
Eigentlich ein Freibrief zum Schwarzbrauen. Wird man in flagranti beim Brauen erwischt, behauptet man einfach, man hätte am nächsten Tag die Steuermeldung verschicken wollen.

Aber im Ernst, bevor ich mehrere Hundert Euro Strafe riskiere mach ich schön brav, was die wollen, zumal die in meinem Fall echt sehr kooperativ sind.
Man darf halt nur nicht über den Sinn der Sache nachdenken.

Stefan


[Editiert am 10.2.2011 um 21:08 von Boludo]
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2011 um 16:25  

Zitat von Boludo, am 10.2.2011 um 17:00
Beispiel:
Ich braue beim Kumpel Bier für dessen Geburtstag.
Dieses Bier muss ich sofort nach dem Brautag versteuern, da nicht bei mir daheim gebraut.
Anschließend darf ich es dem Kumpel schenken und der macht damit ein rauschendes Geburtstagsfest bei sich zuhause.
Soweit alles legal, oder?
Stefan


Warum meldet dann nicht einfach dein Kumpel das als Hobbybrauer an? Dann is es steuerfrei. Du bist ja nur dabei um sachdienliche Ratschläge zu geben und hast ihm deine Anlage geliehen.


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 11.2.2011 um 16:28  
Weil ich froh bin, dass er mich verköstigt und mir seine Bude zur Verfügung stellt, da will ich ihn nicht noch mit Zollaktionen nerven.
Außerdem will ich unbedingt mal 2,73 Euro Biersteuer zahlen, lasst mir doch einfach den Spaß ;)


Stefan
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hiasl
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smilies/wink.gif erstellt am: 11.2.2011 um 17:02  
Achsooooooo! Na dann Prost und viel Spaß


[Editiert am 11.2.2011 um 17:03 von hiasl]



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Grima
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2011 um 11:27  
Sooo, habe jetzt mal eine Antwort in schriftlicher Form per Post erhalten. Das HZA Koblenz meint:



Zitat von Hauptzollamt

Ihre o.a. Brauanzeige habe ich zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 23 (...) ist Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr von der Biersteuer befreit, wenn die Herstellung und der Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vor Beginn der Herstellung angezeigt werden.

Die Belege über den Bezug der Braustoffe haben Sie zu sammeln und nach Ablauf des beteffenden Kalenderjahres ein Jahr lang aufzubewahren.
Sobald Sie die Menge von 2 hl pro Kalenderjahr überschreiten, sind Sie gehalten, eine förmliche steuerliche Erlaubnis zur Herstellung von Bier zu beantragen. Als Inhaber des Herstellungsbetriebes werden Sie dann Steuerschuldner für das in den freien Verkehr entnommene Bier.


Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich wohl nicht jeden einzelnen Sud extra anmelden...

Das mit den Braustoff-Belegen habe ich hier im Forum auch noch nicht gelesen. Ist das nur in Koblenz so?
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Kirk1701
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2011 um 19:35  
Hallo zusammen,

ich habe eben die 3 Seiten recht aufmerksam gelesen. Ich möchte um eure Auslegung des Sachverhaltes bitte.

Sachverhalt:

Ich wohnhaft in NRW möchte bei meinen Eltern in NDS 30l leckern Mai UrBock brauen.

Ich würde jetzt bei dem zuständigen HZA in NDS eine Anmeldung für 30l Bier als Hobbybrauer abgeben.

Ich wohnhaft in NRW...

...möchte im Haushalt meiner Eltern in NDS... 30l Bier brauen.


Was denkt ihr wird vom HZA als Antwort / Reaktion kommen?

Kirk
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KarlsBrau
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2011 um 19:44  
Ich würde schätzen ...
1. Du bist dort nicht gemeldet, also
2. Du musst Biersteuer zahlen

Wenn Du das Bier eh dort reifen lassen willst und auch später dort trinken, dann kann ja Dein Vater/Mutter anmelden und Du hilfst Ihnen ja nur beim Brauen.
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2011 um 19:45  
Wenn das Deine Eltern nicht anmelden, trittst Du als Bierproduzent auf und Du wirst die 30 Liter versteuern müssen.
Vermutlich koste Dich das knapp 2 Euro, je nach Stammwürze :puzz:

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2011 um 22:50  
Nabend,

zu Thema Biersteuer kann ich sagen das der Steuersatz in HZA Osnabrück 0,4407 Euro je hl und je Grad Plato beträgt.

mfg

Marco
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tauroplu
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red_folder.gif erstellt am: 13.2.2011 um 23:39  
Zur Info: dieser ermäßigte Steuersatz gilt bundesweit und nicht nur in Osnabrück. Wenn Euch euer zuständiges HZA etwas anderes erzählt, entspricht das nicht der Wahrheit. Fragt beim Zoll auf Zoll.de nach. Uns als Hobbybrauer steht dieser ermäßigte Steuersatz zu, per Gesetz (BierStG) und feddich.

Gruß
Michael


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„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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FrankIbb
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2011 um 11:16  
Hallo zusammen,

nachdem ich mein HZA gefunden hatte (Münster), habe ich mich angemeldet. Die Anmeldung mußte schriftlich (Post oder Fax) erfolgen. In dem Bestätigungsschreiben stand dann, daß ich "mindestens 3 Tage vor jeder Herstellung deren Beginn unter Angabe der bisher erzeugten Jahresmenge mitteilen" muß.
Soweit ja alles in Ordung.
Wie ist das eigentlich wenn bei der Vergärung / Abfüllung etwas schief läuft uns ich alles wegkippen muß? Wird die Menge dann wieder "gutgeschrieben" ? Hatte das schon einmal jemand? (Also das Melden, nicht das etwas schief ging :D

Und noch ne Frage....
200 Liter zum Eigenverbrauch herstellen ist ja steuerfrei. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich was verschenken, muß es aber sofort versteuern.
Das hieße doch, daß, wenn ich einem Kumpel oder Verwandten eine 1Liter Flasche schenke, muß ich 0,4407 * 12°P * 0,01 hL also 0,05 EUR STeuern zahlen. Also überweise ich dann 5 Cent, weil ich mich an die Gesetze halte ? Was passiert, wenn hier jeder eine 1Liter-Flasche einem Braukollegen schenkt? :puzz:
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tazzyminator
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2011 um 11:21  
Du meinst jede Woche zigtausend Überweisungen an die HZA dieses Landes um sich nicht als Steuerhinterzieher zu fühlen?

Ich denke dann verbieten sie das Heimbrauen. Wobei so etwas schon interessant wäre zu erfahren was die dann machen. :)

Grüsse
Chris
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hiasl
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2011 um 11:30  

Zitat von FrankIbb, am 14.2.2011 um 11:16

200 Liter zum Eigenverbrauch herstellen ist ja steuerfrei. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich was verschenken, muß es aber sofort versteuern.
Das hieße doch, daß, wenn ich einem Kumpel oder Verwandten eine 1Liter Flasche schenke, muß ich 0,4407 * 12°P * 0,01 hL also 0,05 EUR STeuern zahlen. Also überweise ich dann 5 Cent, weil ich mich an die Gesetze halte ? Was passiert, wenn hier jeder eine 1Liter-Flasche einem Braukollegen schenkt? :puzz:

Ich finde, das fällt noch in den Bereich "persönlicher" Verbrauch. Du kannst ja auch einen Kumpel einladen und mit ihm eins trinken.
Was anderes ist, wenn du eine komplette Ladung zu einem Vereinsfestchen o-ä. mit nimmst und dort dann aus schenkst.


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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2011 um 11:38  
Jede Flasche einzeln versteuern ist sicher übertrieben und die fühlen sich verarscht und machen eventuell Streß.
Die Versuchung zu Schummeln ist natürlich groß, vor allem, wenn man wie im oberne Beispiel wegen 30 Liter weniger als 2 Euro Steuer zahlen muss und man genau weiß, dass der Verwaltungsaufwand diesen Betrag locker übersteigt.
Da dies aber so gewollt ist, bin ich mittlerweile der Meinung, dass es wichtig ist, genau nach den Vorgaben zu handeln. Irgend wann muss es denen dann zu viel werden und ich warte auf eine Regelung die dann heißen könnte „Bier mus erst ab einer Herstellmenge über 0,5 Hektoliter angezeigt und versteuert werden“.

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 14.2.2011 um 11:53  

Zitat von Boludo, am 14.2.2011 um 11:38
Jede Flasche einzeln versteuern ist sicher übertrieben und die fühlen sich verarscht und machen eventuell Streß.
Die Versuchung zu Schummeln ist natürlich groß, vor allem, wenn man wie im oberne Beispiel wegen 30 Liter weniger als 2 Euro Steuer zahlen muss und man genau weiß, dass der Verwaltungsaufwand diesen Betrag locker übersteigt.
Da dies aber so gewollt ist, bin ich mittlerweile der Meinung, dass es wichtig ist, genau nach den Vorgaben zu handeln. Irgend wann muss es denen dann zu viel werden und ich warte auf eine Regelung die dann heißen könnte „Bier mus erst ab einer Herstellmenge über 0,5 Hektoliter angezeigt und versteuert werden“.

Stefan


Eben das ist ja das Problem. Ich denke auch, daß es völlig übertrieben wäre. Andererseits ist es doch so, daß es bei "Steuerhinterziehung" nicht auf die Menge ankommt. Aber verärgern möchte ich im HZA natürlich auch niemanden.......

edit : Es hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe eben mal mit der netten Dame vom HZA Münster gesprochen:
1) Wenn ein Sud schief läuft, kann ich es melden und sollte ich am Jahresende die 200 Liter überschreiten, so kann es angerechnet (bzw. abgezogen) werden.
2) Wenn ich (als genanntes Beispiel) eine Kiste Bier meinem Vater schenke, so würde sie das noch als privaten Gebrauch einstufen, allerdings hatte sie noch keinen Fall, wo es angezeigt worden wäre.


[Editiert am 14.2.2011 um 12:18 von FrankIbb]
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red_folder.gif erstellt am: 17.2.2011 um 09:23  
Ha, habe mal eine Anfrage ans Zollamt gestellt in Bezug auf Schaubrauen. Antwort:

"in Bezug auf Ihre E-Mail vom 15. Februar 2011 teile ich Ihnen Folgendes mit.
Nach Ihren Angaben soll am....2011 zur ..... lediglich die Maische
erzeugt und gekocht werden.
Die Herstellung von Maische und das Kochen der Maische stellt noch keine
Herstellung von Bier dar.
Für die Herstellung von Bier sind die Hefezugabe und die Gärung maßgeblich,
die in Ihrem Haushalt stattfinden soll.
Folglich kommt es nicht zu Steuerentstehung im Rahmen des Hobbybrauen, wenn
Kühlung, Hefezugabe und Gärung in Ihrem privaten Haushalt, ....in
....., stattfinden.
Der Brauvorgang ist dem HZA Dresden rechtzeitig anzuzeigen."

Gruß Volco
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Boludo
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red_folder.gif erstellt am: 17.2.2011 um 09:31  
Ich kann also brauen wo ich will, Hauptsache vergoren wird bei mir daheim?
Andererseits zahle ich Steuern, wenn ich bei mir daheim braue, aber bei jemand anders vergäre, weil der z.B. einen schönen kalten Keller hat?
Seltsam...

Stefan
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red_folder.gif erstellt am: 17.2.2011 um 10:53  

Zitat von Boludo, am 17.2.2011 um 09:31
Ich kann also brauen wo ich will, Hauptsache vergoren wird bei mir daheim?
Andererseits zahle ich Steuern, wenn ich bei mir daheim braue, aber bei jemand anders vergäre, weil der z.B. einen schönen kalten Keller hat?

Das kannst du doch wieder bequem umgehen, indem du zu Hause anstellst und das Fass nach der Gärung wieder zu dir zurück holst.
Ich würde das etwas lockerer sehen. Das dazwischen interessiert doch keinen. Es geht nur darum, nicht zu b'scheißn.
Zumal es sowieso viele Hausbrauer gibt, die das Anmelden "vergessen".


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smilies/wink.gif erstellt am: 17.2.2011 um 10:56  
Das ist ja interesant zu Wissen!
Also wäre ich bei meinem "Vereinsfestschaubrauen" nicht von vornherein Steuerpflichtig geworden.
Denn genau wie beschrieben hab ich es ja gemacht, am Vereinheim gebraut und zu Hause vergoren (wobei ich die Hefe schon am Vereinsheim zugesetzt habe!? zählt das dann schon?). :puzz:
Allerdings wollten meine Vereinskammeraden das fertige Bier dann ja auch im Vereinsheim trinken und somit hätte ich es dann versteuern müssen ... oder wie wäre es gewessen wenn die es bei mir zu Hause getrunken hätten ... ist das dann noch "zum eigenem Gebrauch" hergestellt? :puzz:

Ist natürlich alles spanend, aber worum gehts denn ... um 5,29 €/hl ... und dafür werd ich mir die Arbeit machen und den Sud entsprechend als Schaubrauen anmelden, dafür trink ich das Bier dann mit meinen Freunden wo und wann ich will und muss mir keine Gedanken machen ob wir jetzt Steuerhinterzieher sind!

Pooohh, die Welt wäre sooo gut ... wenn nur alle so ehrlich wären wie wir Hobbybrauer ... vor allem die, bei denen es um etwas mehr als die 5,29€ geht, ... dann würde aber die Händler diverser CDs mit Schweizer Flagge drauf nichts mehr verdiennen! :D
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