Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 16:51 |
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Nur noch eins,
ich bin sicher kein Rechtsexperte auf dem Gebiet und will hier auch nicht
als Schlaumeier auftretten ... ich schreibe hier nur meine eigenen
Erfahrungen und auch nur deshalb weil ich selbst schon in der Situation
war, und "angezeigt" wurde.
Damals war ich sehr froh das ich alles richtig gemacht und daurch keine
Problem hatte.
Und darauf möchte ich hier hinweisen, bzw. nachdenklich machen, wenn sich
die Fragen stellen, "Braumeldung Ja/Nein?", "Steuerzahlen, Braubuch führen,
warum?" ... klar, wo kein Kläger da kein Richter! Aber wenns dann soweit
ist .... im Raum standen damals ca. 800 Euro!
Würde mich in dem Zusammenhang mal interessieren wer, außer mir, schon mal
"Besuch" am Brautag hatte und wie seine Erfahrungen waren.
Also in diesem Sinn, allzeit gut Sud!
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Antwort 50 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 17:00 |
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Beispiel:
Ich braue beim Kumpel Bier für dessen Geburtstag.
Dieses Bier muss ich sofort nach dem Brautag versteuern, da nicht bei mir
daheim gebraut.
Anschließend darf ich es dem Kumpel schenken und der macht damit ein
rauschendes Geburtstagsfest bei sich zuhause.
Soweit alles legal, oder?
Wenn jetzt aber der Nachbar den Trachtenverein ruft und die kommen während
dem Brauen, dann hab ich ja gar nichts parat, da ich den Sud nicht vorher
anmelden muss, sondern im nachhinein versteuern muss. So versteh ich das
jedenfalls.
Stefan
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Antwort 51 |
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Administrator Beiträge: 1068 Registriert: 29.3.2007 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 17:02 |
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Zitat von fipu35, am 10.2.2011 um
16:35 | Also, nochmal zu mir, ich habe eben
nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen und muss mich berichtigen, ich
habe (wörtlich) keine Betriebsnummer sondern eine
Unternehmensnummer! |
Au weia, ist ja noch
schlimmer. Als Hobbybrauer ist man doch nicht gleich ein Unternehmen.
Zitat: | Ich habe damals (2007)
meinen ersten Sud (20 Liter!) mit einem Formbrief für Haus- und Hobbybrauer
(aus einem Forum) |
Hast Du dazu mal einen
Link?
Zitat: | beim HZA angemeldet und
darauf hin alle Unterlagen (ca. 40 DIN/A4 Seiten) inkl.
Auslegungsanweisungen (bezgl. abzugebender Braumeldungen, Erleichterungen
bei der Biersteuermeldung, Freimengenauslegung und Regeln zum Verzehr des
selbigen, etc.) vom HZA bekommen, |
Da scheint
Dein HZA oder der zuständige Sachbearbeiter sich ja sehr wichtig zu nehmen.
Von so viel Papierkrieg bei der ersten Anmeldung eines 20l-Sudes hat hier
meines Wissens noch keiner berichtet.
Zitat: | Und wenn man es mit dem
[...] genau nimmt "... Das Bier muss ausschließlich zum eigenen
Verbrauch bestimmt sein ..." ist es doch schon ein Zugeständnis, dass
ich es mit meinen Freunden beim nächsten Sud in meinem "Steuerlager", ohne
Angst vor Strafverfolgung, trinken darf |
Da
glaube ich eben auch nicht, daß der Gesetzgeber mit eigener
Verbrauch wirklich persönlicher Verzer gemeint hat, aber leider
wird der Begriff nirgends näher definiert.
Zitat: | PS: in dem Link ist
übrigens auch das "außerhalb des eigenen Haushaltes brauen / bzw. brauen
beim Vereinsfest" erläutert: "Die Herstellung von Bier zu
Demonstrationszwecken ..." und meine Ausführungen dazu gehen auf meine
Anfragen beim HZA zurück (hab das mal bei einem Vereinsfest gemacht)
|
Ja, beim Schaubrauen oder bei offiziellen
Braukursen ist die Sache klar, da muß das Bier versteuert werden. Aber wenn
ich mein Equipment zu einem Kumpel schleppe und ihm zeige wie es geht, dann
hat natürlich er das Bier in seinem Haushalt hergestellt und meldet es auf
seinen Namen an.
Zitat: | Würde mich in dem
Zusammenhang mal interessieren wer, außer mir, schon mal
"Besuch" am Brautag hatte und wie seine Erfahrungen
waren. |
Ich habe seit meiner ersten Brauanzeige
vor vier Jahren nie wieder was vom HZA gehört, geschweige denn Besuch
bekommen.
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Antwort 52 |
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Posting Freak Beiträge: 1053 Registriert: 15.2.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 17:13 |
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Ich habe mir einen dicken Rüffel nebst saftigem Brief eingefangen....
(Sorry, hatte die Antwort erst zu spät gesehen, inzwischen ist die
Diskussion weiter...) ____________________ Hallo Leute, bin leider nur noch selten hier unterwegs und antworte daher
kaum mehr wenn Ihr mir PMs schickt.
Yahoo-Messenger: DunkelBrauer
Braupage: http://www.SelberBierBrauen.De
Brausoftware: http://www.BrauSoftware.De
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Antwort 53 |
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Moderator Beiträge: 4922 Registriert: 5.4.2005 Status: Offline
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erstellt am: 10.2.2011 um 17:41 |
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...ich bekam auch mal eine Beanstandung, weil man quasi erst mit meiner
Jahresrückmeldung meine Sudanmeldungen "bemerkt" hatte.
Auf Nachfragen bekam ich die Info, daß die Email-Adresse, an die ich die
ganze Zeit meine Sudanmeldungen geschickt hatte nicht mehr "zuständig"
war.
Na gut, hatte mir ja keiner was gesagt und meine Mails wurde auch nie
zurückgewiesen.
War dann auch bei dieser Beanstandung geblieben, den Puls beschleunigt
sowas aber schon!
Uwe ____________________
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Antwort 54 |
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Posting Freak Beiträge: 2084 Registriert: 28.10.2009 Status: Offline
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erstellt am: 10.2.2011 um 20:25 |
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Zitat von Boludo, am 10.2.2011 um
17:00 | Beispiel:
Ich braue beim Kumpel Bier für dessen Geburtstag.
Dieses Bier muss ich sofort nach dem Brautag versteuern, da nicht bei mir
daheim gebraut.
Anschließend darf ich es dem Kumpel schenken und der macht damit ein
rauschendes Geburtstagsfest bei sich zuhause.
Soweit alles legal, oder? |
Ich denke schon.
Zitat: | Wenn jetzt aber der
Nachbar den Trachtenverein ruft und die kommen während dem Brauen, dann hab
ich ja gar nichts parat, da ich den Sud nicht vorher anmelden muss, sondern
im nachhinein versteuern muss. So versteh ich das
jedenfalls. |
Wer sagt Dir denn, dass Du
nicht vorher anmelden musst?
Ich hatte das getan, und postwendend wurde bestätigt:
"Sehr geehrter Herr **********,
laut Ihrem Schreiben beabsichtigen Sie, am **.**.**** im Rahmen einer
Veranstaltung in den Räumen der ******* ca. 30 l Bier zu
Demonstrationszwecken herzustellen.
Wer Bier bei Messeauftritten, Dorffesten und ähnlichen sporadischen
Veranstaltungen außerhalb eines Steuerlagers herstellen will, hat dies dem
zuständigen Hauptzollamt unter Angabe des Zeitpunkts, Orts und der Menge
der beabsichtigten Bierherstellung vorher anzuzeigen.
Dieser Anzeigepflich sind Sie mit Ihrem Schreiben nachgekommen.
(Bis dahin hätten sie sich die Antwort auch komplett schenken können, Anm.
Moritz)
Die Biersteuer entsteht gemäß § 14 Absatz 4 Nummer 2 Biersteuergesetz
(Herstellung ohne Erlaubnis).
Unverzüglich nach dem Abschluss der Veranstaltung (=Herstellung) ist eine
Steuererklärung (siehe Anlage) über die Menge des erzeugten Bieres
abzugeben und die Steuer sofort - unter Angabe des Verwendungszweckes
"Biersteuer" - an meine Zahlstelle zu entrichten. (...)"
Damit war ich für die Veranstaltung sauber.
Gruß, Moritz
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Antwort 55 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 10.2.2011 um 21:05 |
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Zitat: | Wer sagt Dir denn, dass
Du nicht vorher anmelden musst? |
Der freundliche Herr vom Zoll sagt mir das:
Zitat: | Sie brauchen mir dann
auch künftig keine Anzeige mehr zu senden, wenn Sie
Bier als "Hersteller ohne Erlaubnis nach § 14 Biersteuergesetz"
produzieren.
Die Steueranmeldung ersetzt diese Anzeige. |
Wo das gebraut wird will der auch nicht wissen.
Eigentlich ein Freibrief zum Schwarzbrauen. Wird man in flagranti beim
Brauen erwischt, behauptet man einfach, man hätte am nächsten Tag die
Steuermeldung verschicken wollen.
Aber im Ernst, bevor ich mehrere Hundert Euro Strafe riskiere mach ich
schön brav, was die wollen, zumal die in meinem Fall echt sehr kooperativ
sind.
Man darf halt nur nicht über den Sinn der Sache nachdenken.
Stefan
[Editiert am 10.2.2011 um 21:08 von Boludo]
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Antwort 56 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2011 um 16:25 |
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Zitat von Boludo, am 10.2.2011 um
17:00 | Beispiel:
Ich braue beim Kumpel Bier für dessen Geburtstag.
Dieses Bier muss ich sofort nach dem Brautag versteuern, da nicht bei mir
daheim gebraut.
Anschließend darf ich es dem Kumpel schenken und der macht damit ein
rauschendes Geburtstagsfest bei sich zuhause.
Soweit alles legal, oder?
Stefan |
Warum meldet dann nicht einfach dein Kumpel das als Hobbybrauer an? Dann is
es steuerfrei. Du bist ja nur dabei um sachdienliche Ratschläge zu geben
und hast ihm deine Anlage geliehen. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 57 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2011 um 16:28 |
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Weil ich froh bin, dass er mich verköstigt und mir seine Bude zur Verfügung
stellt, da will ich ihn nicht noch mit Zollaktionen nerven.
Außerdem will ich unbedingt mal 2,73 Euro Biersteuer zahlen, lasst mir doch
einfach den Spaß
Stefan
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Antwort 58 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 11.2.2011 um 17:02 |
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Antwort 59 |
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Posting Freak Beiträge: 1232 Registriert: 16.10.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2011 um 11:27 |
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Sooo, habe jetzt mal eine Antwort in schriftlicher Form per Post erhalten.
Das HZA Koblenz meint:
Zitat von Hauptzollamt |
Ihre o.a. Brauanzeige habe ich zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 23 (...) ist Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren
Haushalten ausschließlich zum
eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im
Kalenderjahr von der Biersteuer befreit, wenn die Herstellung und der
Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vor Beginn der Herstellung angezeigt werden.
Die Belege über den Bezug der Braustoffe haben Sie zu sammeln und nach
Ablauf des beteffenden Kalenderjahres ein Jahr lang aufzubewahren.
Sobald Sie die Menge von 2 hl pro Kalenderjahr überschreiten, sind Sie
gehalten, eine förmliche steuerliche Erlaubnis zur Herstellung von Bier zu
beantragen. Als Inhaber des Herstellungsbetriebes werden Sie dann
Steuerschuldner für das in den freien Verkehr entnommene
Bier.
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Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich wohl nicht jeden
einzelnen Sud extra anmelden...
Das mit den Braustoff-Belegen habe ich hier im Forum auch noch nicht
gelesen. Ist das nur in Koblenz so?
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Antwort 60 |
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Posting Freak Beiträge: 2828 Registriert: 30.11.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2011 um 19:35 |
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Hallo zusammen,
ich habe eben die 3 Seiten recht aufmerksam gelesen. Ich möchte um eure
Auslegung des Sachverhaltes bitte.
Sachverhalt:
Ich wohnhaft in NRW möchte bei meinen Eltern in NDS 30l leckern Mai UrBock
brauen.
Ich würde jetzt bei dem zuständigen HZA in NDS eine Anmeldung für 30l Bier
als Hobbybrauer abgeben.
Ich wohnhaft in NRW...
...möchte im Haushalt meiner Eltern in NDS... 30l Bier brauen.
Was denkt ihr wird vom HZA als Antwort / Reaktion kommen?
Kirk
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Antwort 61 |
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Posting Freak Beiträge: 611 Registriert: 5.9.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2011 um 19:44 |
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Ich würde schätzen ...
1. Du bist dort nicht gemeldet, also
2. Du musst Biersteuer zahlen
Wenn Du das Bier eh dort reifen lassen willst und auch später dort trinken,
dann kann ja Dein Vater/Mutter anmelden und Du hilfst Ihnen ja nur beim
Brauen.
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Antwort 62 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2011 um 19:45 |
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Wenn das Deine Eltern nicht anmelden, trittst Du als Bierproduzent auf und
Du wirst die 30 Liter versteuern müssen.
Vermutlich koste Dich das knapp 2 Euro, je nach Stammwürze
Stefan
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Antwort 63 |
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Posting Freak Beiträge: 1206 Registriert: 26.5.2006 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2011 um 22:50 |
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Nabend,
zu Thema Biersteuer kann ich sagen das der Steuersatz in HZA Osnabrück
0,4407 Euro je hl und je Grad Plato beträgt.
mfg
Marco
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Antwort 64 |
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Administrator Beiträge: 10493 Registriert: 23.10.2005 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 13.2.2011 um 23:39 |
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Zur Info: dieser ermäßigte Steuersatz gilt bundesweit und nicht nur in
Osnabrück. Wenn Euch euer zuständiges HZA etwas anderes erzählt, entspricht
das nicht der Wahrheit. Fragt beim Zoll auf Zoll.de nach. Uns als
Hobbybrauer steht dieser ermäßigte Steuersatz zu, per Gesetz (BierStG) und
feddich.
Gruß
Michael
____________________ „Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist
das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Senior Member Beiträge: 238 Registriert: 6.1.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2011 um 11:16 |
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Hallo zusammen,
nachdem ich mein HZA gefunden hatte (Münster), habe ich mich angemeldet.
Die Anmeldung mußte schriftlich (Post oder Fax) erfolgen. In dem
Bestätigungsschreiben stand dann, daß ich "mindestens 3 Tage vor jeder
Herstellung deren Beginn unter Angabe der bisher erzeugten Jahresmenge
mitteilen" muß.
Soweit ja alles in Ordung.
Wie ist das eigentlich wenn bei der Vergärung / Abfüllung etwas schief
läuft uns ich alles wegkippen muß? Wird die Menge dann wieder
"gutgeschrieben" ? Hatte das schon einmal jemand? (Also das Melden, nicht
das etwas schief ging
Und noch ne Frage....
200 Liter zum Eigenverbrauch herstellen ist ja steuerfrei. Wenn ich es
richtig verstanden habe, darf ich was verschenken, muß es aber sofort
versteuern.
Das hieße doch, daß, wenn ich einem Kumpel oder Verwandten eine 1Liter
Flasche schenke, muß ich 0,4407 * 12°P * 0,01 hL also 0,05 EUR STeuern
zahlen. Also überweise ich dann 5 Cent, weil ich mich an die Gesetze halte
? Was passiert, wenn hier jeder eine 1Liter-Flasche einem Braukollegen
schenkt?
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Antwort 66 |
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Posting Freak Beiträge: 1307 Registriert: 1.12.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2011 um 11:21 |
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Du meinst jede Woche zigtausend Überweisungen an die HZA dieses Landes um
sich nicht als Steuerhinterzieher zu fühlen?
Ich denke dann verbieten sie das Heimbrauen. Wobei so etwas schon
interessant wäre zu erfahren was die dann machen.
Grüsse
Chris
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Antwort 67 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2011 um 11:30 |
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Zitat von FrankIbb, am 14.2.2011 um
11:16 |
200 Liter zum Eigenverbrauch herstellen ist ja steuerfrei. Wenn ich es
richtig verstanden habe, darf ich was verschenken, muß es aber sofort
versteuern.
Das hieße doch, daß, wenn ich einem Kumpel oder Verwandten eine 1Liter
Flasche schenke, muß ich 0,4407 * 12°P * 0,01 hL also 0,05 EUR STeuern
zahlen. Also überweise ich dann 5 Cent, weil ich mich an die Gesetze halte
? Was passiert, wenn hier jeder eine 1Liter-Flasche einem Braukollegen
schenkt? |
Ich finde, das fällt noch
in den Bereich "persönlicher" Verbrauch. Du kannst ja auch einen Kumpel
einladen und mit ihm eins trinken.
Was anderes ist, wenn du eine komplette Ladung zu einem Vereinsfestchen
o-ä. mit nimmst und dort dann aus schenkst. ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
---
Eigene
Homepage
BIER-BRAU-PROjekt
der Uni Erlangen
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Antwort 68 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2011 um 11:38 |
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Jede Flasche einzeln versteuern ist sicher übertrieben und die fühlen sich
verarscht und machen eventuell Streß.
Die Versuchung zu Schummeln ist natürlich groß, vor allem, wenn man wie im
oberne Beispiel wegen 30 Liter weniger als 2 Euro Steuer zahlen muss und
man genau weiß, dass der Verwaltungsaufwand diesen Betrag locker
übersteigt.
Da dies aber so gewollt ist, bin ich mittlerweile der Meinung, dass es
wichtig ist, genau nach den Vorgaben zu handeln. Irgend wann muss es denen
dann zu viel werden und ich warte auf eine Regelung die dann heißen könnte
„Bier mus erst ab einer Herstellmenge über 0,5 Hektoliter angezeigt und
versteuert werden“.
Stefan
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Antwort 69 |
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Senior Member Beiträge: 238 Registriert: 6.1.2011 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 14.2.2011 um 11:53 |
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Zitat von Boludo, am 14.2.2011 um
11:38 | Jede Flasche einzeln versteuern ist
sicher übertrieben und die fühlen sich verarscht und machen eventuell
Streß.
Die Versuchung zu Schummeln ist natürlich groß, vor allem, wenn man wie im
oberne Beispiel wegen 30 Liter weniger als 2 Euro Steuer zahlen muss und
man genau weiß, dass der Verwaltungsaufwand diesen Betrag locker
übersteigt.
Da dies aber so gewollt ist, bin ich mittlerweile der Meinung, dass es
wichtig ist, genau nach den Vorgaben zu handeln. Irgend wann muss es denen
dann zu viel werden und ich warte auf eine Regelung die dann heißen könnte
„Bier mus erst ab einer Herstellmenge über 0,5 Hektoliter angezeigt und
versteuert werden“.
Stefan |
Eben das ist ja das Problem. Ich denke auch, daß es völlig übertrieben
wäre. Andererseits ist es doch so, daß es bei "Steuerhinterziehung" nicht
auf die Menge ankommt. Aber verärgern möchte ich im HZA natürlich auch
niemanden.......
edit : Es hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe eben mal mit der netten
Dame vom HZA Münster gesprochen:
1) Wenn ein Sud schief läuft, kann ich es melden und sollte ich am
Jahresende die 200 Liter überschreiten, so kann es angerechnet (bzw.
abgezogen) werden.
2) Wenn ich (als genanntes Beispiel) eine Kiste Bier meinem Vater schenke,
so würde sie das noch als privaten Gebrauch einstufen, allerdings hatte sie
noch keinen Fall, wo es angezeigt worden wäre.
[Editiert am 14.2.2011 um 12:18 von FrankIbb]
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Antwort 70 |
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Posting Freak Beiträge: 2942 Registriert: 29.4.2010 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.2.2011 um 09:23 |
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Ha, habe mal eine Anfrage ans Zollamt gestellt in Bezug auf Schaubrauen.
Antwort:
"in Bezug auf Ihre E-Mail vom 15. Februar 2011 teile ich Ihnen Folgendes
mit.
Nach Ihren Angaben soll am....2011 zur ..... lediglich die Maische
erzeugt und gekocht werden.
Die Herstellung von Maische und das Kochen der Maische stellt noch keine
Herstellung von Bier dar.
Für die Herstellung von Bier sind die Hefezugabe und die Gärung
maßgeblich,
die in Ihrem Haushalt stattfinden soll.
Folglich kommt es nicht zu Steuerentstehung im Rahmen des Hobbybrauen,
wenn
Kühlung, Hefezugabe und Gärung in Ihrem privaten Haushalt, ....in
....., stattfinden.
Der Brauvorgang ist dem HZA Dresden rechtzeitig anzuzeigen."
Gruß Volco
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Antwort 71 |
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Moderator Beiträge: 9432 Registriert: 12.11.2008 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.2.2011 um 09:31 |
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Ich kann also brauen wo ich will, Hauptsache vergoren wird bei mir
daheim?
Andererseits zahle ich Steuern, wenn ich bei mir daheim braue, aber bei
jemand anders vergäre, weil der z.B. einen schönen kalten Keller hat?
Seltsam...
Stefan
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Antwort 72 |
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Posting Freak Beiträge: 958 Registriert: 9.6.2007 Status: OnlineGeschlecht:
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erstellt am: 17.2.2011 um 10:53 |
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Zitat von Boludo, am 17.2.2011 um
09:31 | Ich kann also brauen wo ich will,
Hauptsache vergoren wird bei mir daheim?
Andererseits zahle ich Steuern, wenn ich bei mir daheim braue, aber bei
jemand anders vergäre, weil der z.B. einen schönen kalten Keller
hat? |
Das kannst du doch wieder bequem umgehen,
indem du zu Hause anstellst und das Fass nach der Gärung wieder zu dir
zurück holst.
Ich würde das etwas lockerer sehen. Das dazwischen interessiert doch
keinen. Es geht nur darum, nicht zu b'scheißn.
Zumal es sowieso viele Hausbrauer gibt, die das Anmelden "vergessen". ____________________ Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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der Uni Erlangen
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Antwort 73 |
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Senior Member Beiträge: 128 Registriert: 2.3.2009 Status: OfflineGeschlecht:
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erstellt am: 17.2.2011 um 10:56 |
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Das ist ja interesant zu Wissen!
Also wäre ich bei meinem "Vereinsfestschaubrauen" nicht von vornherein
Steuerpflichtig geworden.
Denn genau wie beschrieben hab ich es ja gemacht, am Vereinheim gebraut und
zu Hause vergoren (wobei ich die Hefe schon am Vereinsheim zugesetzt habe!?
zählt das dann schon?).
Allerdings wollten meine Vereinskammeraden das fertige Bier dann ja auch im
Vereinsheim trinken und somit hätte ich es dann versteuern müssen ... oder
wie wäre es gewessen wenn die es bei mir zu Hause getrunken hätten ... ist
das dann noch "zum eigenem Gebrauch" hergestellt?
Ist natürlich alles spanend, aber worum gehts denn ... um 5,29 €/hl ... und
dafür werd ich mir die Arbeit machen und den Sud entsprechend als
Schaubrauen anmelden, dafür trink ich das Bier dann mit meinen Freunden wo
und wann ich will und muss mir keine Gedanken machen ob wir jetzt
Steuerhinterzieher sind!
Pooohh, die Welt wäre sooo gut ... wenn nur alle so ehrlich wären wie wir
Hobbybrauer ... vor allem die, bei denen es um etwas mehr als die 5,29€
geht, ... dann würde aber die Händler diverser CDs mit Schweizer Flagge
drauf nichts mehr verdiennen!
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Antwort 74 |
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